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Neues Campus Center und Hörsaalgebäude - KOBRA - Universität ...

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122 UNI KASSEL Bericht 2009<br />

Die Bewertung der Urlaubsrückstellungen<br />

für Beschäftigte (mit Ausnahme der<br />

Professoren) der <strong>Universität</strong> erfolgt individualisiert<br />

auf Basis der jeweils durchschnittlichen<br />

Monatslöhne bzw. -gehälter<br />

der Mitarbeiter. An der <strong>Universität</strong> entfällt<br />

die Bildung von Urlaubsrückstellungen<br />

für Professoren, da diese dazu angehalten<br />

sind, ihren Urlaub in den Semesterferien<br />

zu nehmen <strong>und</strong> dadurch kein<br />

Resturlaub entsteht.<br />

Verbindlichkeiten:<br />

Die Bewertung der Verbindlichkeiten<br />

erfolgt zum Rückzahlungsbetrag.<br />

Verbindlichkeiten aus Zuweisungen, Zuschüssen<br />

<strong>und</strong> Investitionszuschüssen<br />

betreffen rückzahlbare Investitionszuschüsse<br />

<strong>und</strong> werden in Höhe des aus<br />

Landes- bzw. Hochschulbau-Förderungsgesetz-Mitteln<br />

(HBFG) finanzierten Anlagevermögens<br />

ausgewiesen.<br />

Die im Geschäftsjahr 2007 zugeflossenen<br />

Studiengebühren wurden, soweit<br />

sie im Jahr 2008 verausgabt wurden, als<br />

Ertrag vereinnahmt. Da es sich bei den<br />

Studiengebühren um zweckgeb<strong>und</strong>ene<br />

Mittel handelt, sind die noch nicht verausgabten<br />

Teile der Studiengebühren<br />

zum Bilanzstichtag in Form einer sonstigen<br />

Verbindlichkeit abgegrenzt worden.<br />

Passive Rechnungsabgrenzungsposten:<br />

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />

sind in Höhe der Einnahmen vor<br />

dem Bilanzstichtag angesetzt, die einen<br />

Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem<br />

Stichtag darstellen. Gemäß Kontierungshandbuch<br />

des Landes Hessen wird von<br />

der Bilanzierung geringfügiger Rechnungsabgrenzungsposten<br />

abgesehen,<br />

wenn Rechnungsabgrenzungsposten von<br />

unter 2 000 € pro Abgrenzungsfall gebildet<br />

werden müssten.<br />

Währungsumrechnung:<br />

Langfristige, nicht kursgesicherte Forderungen<br />

in ausländischer Währung werden<br />

zum Kurswert im Zeitpunkt der<br />

Entstehung bzw. zum niedrigeren Kurswert<br />

bewertet. Langfristige ungesicherte<br />

Währungsverbindlichkeiten werden zum<br />

Kurswert im Zeitpunkt ihrer Entstehung<br />

bzw. zum höheren Kurswert zum Bilanzstichtag<br />

bewertet.

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