2 Das Beratungsangebot als Grundlage der explorativen Studie - WZB
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willigenagenturen sind in <strong>der</strong> Ecke gelandet, wo es nicht gut geht. Sie sind dem Gesetz<br />
gefolgt und sind Agenturen zur Begleitung und Vermittlung von Problemgruppen<br />
geworden. Von meinem Standpunkt aus ist es eine f<strong>als</strong>che Positionierung, vor<br />
<strong>der</strong> ich Sie in Deutschland warnen möchte.“ In den 160 Agenturen <strong>der</strong> NOV gibt es<br />
zur Zeit 60 bis 80 Prozent Angehörige von Problemgruppen und 20 bis 40 Prozent<br />
Berufstätige. Die Problemgruppen bekommen mehr <strong>als</strong> nur eine Vermittlung, sie<br />
werden langfristig über mehrere Monate im Verein begleitet. Nach dem Bericht von<br />
Thijs Torreman gibt es in holländischen Freiwilligenagenturen eine Gruppe von<br />
Ehrenamtlichen, die eine „pflicht-freiwillige Arbeit“ leisten. Es sei eine „sehr<br />
schwierige Gruppe“, bei <strong>der</strong> Agenturen sich immer fragen würden: „Wohin vermittle<br />
ich sie?“<br />
1.5 Ehrenamtliche Arbeit o<strong>der</strong> niedrig bezahlte Erwerbsarbeit?<br />
1.5.1 Aufwandsentschädigungen: für den Kosten- o<strong>der</strong> für den<br />
Arbeitsaufwand?<br />
In seinem Gutachten zum Thema „Ehrenamt und Arbeitslosigkeit“ hat Wolfgang<br />
Gitter (1997) gezeigt, dass es schwierig ist, ein Ehrenamt von einer bezahlten beruflichen<br />
Tätigkeit zu unterscheiden: „Es entspricht einer gängigen Einschätzung in <strong>der</strong><br />
Bevölkerung, dass <strong>der</strong> auffälligste Unterschied zwischen Berufstätigkeit und Ehrenamt<br />
darin besteht, dass die erstgenannte gegen Bezahlung, letztere aber unentgeltlich<br />
wahrgenommen wird. Jedoch entspricht dieser ‚Alles-o<strong>der</strong>-nichts-Grundsatz‘ nicht<br />
<strong>der</strong> Realität. Gerade bei ehrenamtlicher Tätigkeit gibt es eine Vielzahl von ‚Vergütungsformen‘,<br />
so dass im Regelfall ein ‚entgeltliches‘ Ehrenamt ausgeübt wird.“ Als<br />
„die häufigsten Fallgruppen“ einer Vergütung zählt Gitter u.a. auf: „Ersatz nachgewiesener<br />
Auslagen“, „pauschale Vergütung solcher Auslagen“, „freie Unterbringung<br />
und/o<strong>der</strong> Verpflegung“, „Tagegel<strong>der</strong>“, „pauschale Aufwandsentschädigungen (auch<br />
für den Zeitaufwand)“, „nach Einsatzstunden berechnete Vergütung, <strong>der</strong>en Höhe<br />
aber unter <strong>der</strong> Bezahlung einer vergleichbaren beruflichen Fachkraft liegt“. Bei <strong>der</strong><br />
zuletzt genannten Fallgruppe kommt bei Gitter <strong>der</strong> Zweifel auf, ob „eine <strong>der</strong>artige<br />
Entlohnungsform noch mit dem Prinzip <strong>der</strong> Ehrenamtlichkeit in Einklang zu bringen<br />
ist“. Hier bestünde die Gefahr, „(d)as Feld <strong>der</strong> reinen Ehrenamtlichkeit zu verlassen<br />
und einen ‚zweiten (ehrenamtlichen) Arbeitsmarkt‘ zu schaffen.“ Infolgedessen<br />
ist auch zu vermuten, dass sich einige Erwerbslose über die Aufwandsentschädigung,<br />
die in den Vereinen nicht immer nur den Kostenaufwand, son<strong>der</strong>n manchmal<br />
den Arbeitsaufwand kompensieren, durchaus freuen. Ob dies grundsätzlich ihre<br />
ehrenamtliche Motivation verän<strong>der</strong>t, ist von Fall zu Fall zu beobachten. In den im<br />
Weiteren dargestellten Interviews war nicht deutlich zu erkennen, ob die Aussicht<br />
auf eine Entlohnung eine vor<strong>der</strong>gründige Motivation für erwerbslose Ehrenamtler<br />
ist – jedoch kann sie ihre Entscheidung in <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> verschiedenen freiwilligen<br />
Tätigkeiten o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Fortführung eines angefangenen Ehrenamtes beeinflussen.<br />
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