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Prof. Dr. Christoph Degenhart RA Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin ...

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<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Christoph</strong> <strong>Degenhart</strong> <strong>RA</strong> <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Herta</strong> <strong>Däubler</strong>-<strong>Gmelin</strong><br />

1. Fiskalvertrag als völkerrechtlicher Vertrag zwischen Mitgliedstaaten<br />

der EU – Allgemeine Bestimmungen, Titel I und II.<br />

Wie schon der ESM-Vertrag, wird auch der Fiskalvertrag als völkerrechtlicher<br />

Vertrag außerhalb des vertraglichen Primärrechts der Europäischen<br />

Union geschlossen.<br />

Vertragsstaaten sind alle Mitgliedstaaten der Union mit Ausnahme des<br />

Vereinigten Königreichs und der Tschechischen Republik. Er gilt für Euro-<br />

Staaten in vollem Umfang, Art. 1 Abs. 2, für die übrigen Vertragsstaaten<br />

mit den in Art. 14 aufgeführten Ausnahmen. Der Fiskalvertrag soll nach<br />

der allgemein gefassten Zielbestimmung des Art. 1 Abs. 1 die „wirtschaftliche<br />

Säule der Wirtschafts- und Währungsunion“ stärken, und dadurch<br />

zur „Erreichung der Ziele der Europäischen Union für nachhaltiges<br />

Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt<br />

beitragen“.<br />

Nach der Präambel zum Vertrag ist beabsichtigt, Bestimmungen des Vertrags<br />

so schnell wie möglich in die EU-Verträge aufzunehmen. Die Kohärenzbestimmung<br />

des Art. 2 Abs. 1 bestimmt die Anwendung und Auslegung<br />

des Vertrags im Einklang mit dem Recht der Europäischen Union.<br />

Aufgaben und Befugnisse nach dem Vertrag werden von den Organen<br />

der EU – Kommission und Rat – wahrgenommen; diese handeln bei der<br />

Überprüfung und Überwachung der haushaltspolitischen Befugnisse dieses<br />

Vertrages nach der Bestimmung des Vertrages über die Arbeitsweise<br />

der Europäischen Union. Es handelt sich also um einen völkerrechtlichen<br />

Vertrag, der gleichzeitig Institutionen der EU mit einbezieht und sich damit<br />

in einem „juristisch nicht erschlossenen, neuartigen Zwischenbereich zwischen<br />

Völkerrecht und Europarecht“ bewegt. 10<br />

10 So Möllers, Fünf verfassungsrechtliche Fragen zum Europäischen Fiskalpakt,<br />

Kurzgutachten im Auftrag der SPD-Fraktion, 2012, S. 2; vgl.<br />

auch zur Vereinbarung des Fiskalvertrags außerhalb der „institutionellen<br />

Strukturen der EU“ Callies/ Schoenfleisch, Vom Fiskalpakt zur „Fiskalunion“,<br />

JZ 2012, 477 ff.<br />

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