Vermögensdelikte: Schwerpunkt Betrug, § 263 StGB Teil 1
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Juristisches Repetitorium<br />
emmer<br />
Strafrecht Hauptkurs Folie- Seite 2<br />
I. Täuschung<br />
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<strong>Teil</strong> 2: Problemcheckliste <strong>Betrug</strong> 1<br />
1. durch konkludentes Verhalten<br />
Entscheidend für die Annahme einer konkludenten Täuschung ist, welchen äußeren<br />
Erklärungswert die allgemeine Verkehrsauffassung dem Täterverhalten in der konkreten<br />
Situation beimisst. Der Erklärungswert ist durch Auslegung zu ermitteln, die sich an<br />
objektiven Kriterien orientiert.<br />
• „Wettmanipulationsfälle“<br />
BGH NStZ 2007, 151 ff. („Hoyzer-Fall“) 2 : „Dem Angebot auf Abschluss eines<br />
Sportwettenvertrages ist in aller Regel die konkludente Erklärung zu entnehmen, dass<br />
der in Bezug genommene Vertragsgegenstand nicht vorsätzlich zum eigenen Vorteil<br />
manipuliert ist (im Anschluss an BGHSt 29, 165).“ 3<br />
• „Fehlbuchungsfälle“<br />
Alte Rspr. OLG Celle StV 1994, 188 ff.: Konkludente Täuschung (+), da<br />
Überweisungswunsch die Erklärung einschließt, die Auszahlung aus dem ihm<br />
zustehenden Guthaben zu verlangen.<br />
BGHSt 46, 198 ff.: Konkludente Täuschung (-), da der Erklärungswert eines<br />
Überweisungsauftrags sich in dem Begehren auf Durchführung der gewollten<br />
Transaktion erschöpft. Soweit keine besonderen Umstände hinzutreten, enthält die<br />
Aufforderung zu einer Leistung nicht generell die Behauptung eines Anspruchs<br />
hierauf. 4<br />
1 Diese Checkliste beansprucht keine Vollständigkeit!<br />
2 Gegen das BGH-Urteil ist auch noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig, vgl. hierzu Rönnau/Soyka NStZ 2009, 12 ff.<br />
3 Kritisch dazu und zur Strafbarkeit des Schiedsrichters, vgl. Schlösser NStZ 2005, 423 ff.<br />
4 Eine Täuschung durch Unterlassen lässt sich ebenfalls nicht legitimieren, da sich aus dem Girovertrag (<strong>§</strong> 676 f. BGB) jedenfalls<br />
dann keine Aufklärungspflicht ergibt, soweit eine solche nicht expressis verbis vereinbart wurde.<br />
h/w – Thomas Hauburger