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34<br />

3. Der Umfang der diagnostischen Maßnahmen,<br />

die Qualität und die Aussagefähigkeit der Unterlagen<br />

(Modelle, Fotos, Röntgenbilder, Karteiführung<br />

etc.), die Art und die Dokumentation<br />

des Therapieverlaufes haben den Ansprüchen zu<br />

genügen, welche zur Gewährleistung einer qualifizierten<br />

Weiterbildung von der Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen gefordert werden müssen.<br />

4. Die Beschreibung der Befunde (Modellbefund,<br />

intraoraler Befund, Funktionsbefund, Röntgenbefund<br />

etc.), die Anamnese, die Therapieplanung,<br />

der Behandlungsverlauf und die Epikrise<br />

sind genau, nachvollziehbar und in anerkannter<br />

wissenschaftlicher Nomenklatur abzufassen:<br />

a. Vor dem Behandlungsbeginn steht eine differentialdiagnostische<br />

Abklärung der individuellen<br />

Diagnose. Daraus lassen sich die individuell<br />

angezeigten Behandlungsaufgaben ableiten<br />

und der günstigste Zeitplan für die notwendigen<br />

geplanten Behandlungsschritte festlegen.<br />

b. Während der Behandlung muss eine regelmäßige<br />

Kontrolle des Therapieverlaufes durch<br />

Gegenüberstellung der aktuellen Befunde zu<br />

den Anfangsbefunden und zum geplanten<br />

Behandlungsziel erfolgen. Diese fortlaufende<br />

Diagnostik ermöglicht es, Planmäßigkeit oder<br />

Unplanmäßigkeit zu erkennen und zu objektivieren<br />

sowie entsprechende diagnostische und<br />

therapeutische Konsequenzen zu ziehen.<br />

c. Vor Beendigung der aktiven Behandlung ist es<br />

grundsätzlich erforderlich, die Anfangsbefunde<br />

mit dem erreichten Behandlungsziel zu<br />

vergleichen. Eine prognostische Bewertung<br />

nach Art, Umfang, Ausmaß und Zeit der Retention<br />

ist damit verbunden. Evtl. erforderliche<br />

zahnärztliche oder präventive Maßnahmen<br />

nach Abschluss der kieferorthopädischen<br />

Behandlung sind festzuhalten und zu veranlassen.<br />

5. Der Behandlungsverlauf sowie Änderungen der<br />

ursprünglichen Planung sind nicht nur durch<br />

Zwischenunterlagen, sondern auch durch entsprechende<br />

Eintragungen in den Befundblättern<br />

der Kartei / Krankengeschichte darzustellen.<br />

Jeder vorzulegende Fall ist gemäß dem Formblatt<br />

"Fallübersicht" zusammenfassend darzustellen.<br />

Diagnostische Unterlagen Planungsmodelle<br />

1. Planungsmodelle müssen<br />

a. sämtliche durchbrochenen und/oder im<br />

Durchbruch befindliche Zähne sowie die<br />

Alveolarfortsätze, die Umschlagfalte und die<br />

inserierenden Bänder darstellen,<br />

b. frei von okklusionsstörenden Gipsüberschüssen<br />

sein,<br />

c. bei dreidimensionaler Orientierung nach Raphemedian-,<br />

Okklusal-, und Tuberebene getrimmt<br />

und - auf den Rückflächen aufgestellt<br />

- ohne Wachsbiß-Registrat eindeutig die habituelle<br />

Interkuspidation, bei schädelgelenksbezüglicher<br />

Montage die Zentrik wiedergeben.<br />

Hinweis: Arbeits- und Technikmodelle<br />

sind keine Planungsmodelle!<br />

Fotos<br />

1. Fotos müssen<br />

a. eine Größe haben, die eine sichere Auswertung<br />

nach kieferorthopädischen Gesichtspunkten,<br />

also auch eine zeichnerische Auswertung,<br />

erlaubt,<br />

b. achsengerecht die klinische<br />

Ist-Situation erfassen.<br />

2. Ein Vergleich der möglichst standardisierten<br />

Fotos des gleichen Patienten zu unterschiedlichen<br />

Zeitpunkten sollte möglich sein. Bis auf<br />

wenige Ausnahmen ist ein laterales Röntgenbild<br />

des Schädels notwendig. Es sollte in Schlussbiss-<br />

Stellung aufgenommen sein und einen Kontrast<br />

aufweisen, der die kephalometrische Auswertung,<br />

speziell die spätere Bestimmung von<br />

Frontzahnneigung, basalen Kieferrelationen und<br />

Weichteilverlauf erlaubt. Die schriftliche Auswertung<br />

und Durchzeichnung müssen beigefügt<br />

werden.<br />

Anlage 1 zu Punkt 3 „Behandlungsfälle“<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)<br />

Richtlinien für die Ermächtigung von Kammerangehörigen zur Vermittlung<br />

besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet Kieferorthopädie zu<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

3. Werden Dias für diagnostische Zwecke und wissenschaftliche<br />

Dokumentation hergestellt und<br />

für die Auswertung mit entsprechenden Geräten<br />

vergrößert und vermessen, soll eine schriftliche<br />

(deskriptive) Auswertung vorgenommen sein.<br />

Röntgenaufnahmen<br />

1. Der Umfang der Röntgendiagnostik hat den Erfordernissen<br />

des Einzelfalls zu entsprechen (Anwendungsgrundsätze<br />

der Röntgenverordnung).<br />

Alle Aufnahmen müssen grundsätzlich den Anforderungen<br />

der Röntgenverordnung entsprechend<br />

durchgeführt werden, in standardisierter<br />

Röntgentechnik erstellt sowie aufnahme- und<br />

entwicklungstechnisch einwandfrei sein.<br />

2. Zum röntgendiagnostischen Ausgangsbefund<br />

zur Planung einer kieferorthopädischen Behandlung<br />

gehören im Regelfall:<br />

a. eine Übersichtsaufnahme des Gebisses und der<br />

relevanten knöchernen Strukturen mittels Panoramaaufnahmen<br />

(OPG) mit Auswertung,<br />

b. ein Fernröntgenseitenbild (FRS) mit Durchzeichnung<br />

und Auswertung. Im Regelfall erfolgt<br />

die Aufnahme in Schlussbiss-Stellung<br />

(Ausnahme: z. B. Zwangsbiss).<br />

c. vergleichbare bildgebende Verfahren.<br />

3. Diese o. g. Aufnahmen sind in Abhängigkeit von<br />

Krankheitsbild und Behandlungsverlauf zur fortlaufenden<br />

Diagnostik ggf. mehrfach zu wiederholen.<br />

Weitere Röntgenaufnahmen (z.B. Einzelzahnfilme,<br />

Aufbißaufnahmen, Handwurzelauf-nahmen, Kiefergelenksaufnahmen<br />

und andere bildgebende<br />

Verfahren) können im Einzelfall zusätzlich erforderlich<br />

sein.<br />

Nr.: Name*) Diagnose Behandlungszeit ausgewählte<br />

von / bis Fälle X:<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

.<br />

.<br />

30<br />

*) Falls Daten anonymisert sind, da keine Einverständniserklärung des Patienten bzw. Sorgeberechtigten vorliegt, wird statt des Namens eine Nummer vergeben und hier eingefügt.

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