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INFORMATIONSBLATT<br />

FÜR ZAHNÄRZTINNEN<br />

UND ZAHNÄRZTE MIT<br />

AMTLICHEN MITTEILUNGEN,<br />

HERAUSGEGEBEN VON DER<br />

ZAHNÄRZTEKAMMER<br />

NIEDERSACHSEN K.d.ö.R.<br />

www.zkn.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN<br />

<strong>Blindtext</strong> Wirtschaftliche <strong>Blindtext</strong> Rahmenbedingungen <strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong><br />

für Zahnärzte und <strong>Blindtext</strong> Zahntechniker <strong>Blindtext</strong><br />

Aktuelle Rechtsprechung (Teil 1)<br />

<strong>Blindtext</strong>: <strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong><br />

Univ.-Prof. Dr. Dr. Ludger Figgener<br />

– <strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong><br />

Gefährliche Wechselwirkungen Dr. Dirk Vasel<br />

<strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong><br />

<strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong><br />

Parodontitis und Allgemeinerkrankungen:<br />

<strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong><br />

35<br />

März Mai 2003


Zahnärztliche Nachrichten Niedersachsen ZNN<br />

Informationsblatt für Zahnärzte mit amtlichen Mitteilungen<br />

der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)<br />

erscheint bis zu zwölfmal jährlich, jeweils zum Beginn des Monats.<br />

Herausgeber<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen (K.d.ö.R.)<br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

Postfach 81 06 61, 30506 Hannover<br />

Tel.: 05 11 / 8 33 91 - 0<br />

Redaktion<br />

Redaktionsbüro:<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

Redaktion ZNN<br />

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Dr. Michael Loewener / loe<br />

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Redaktionshinweise:<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen die persönliche Meinung<br />

des Verfassers bzw. der Verfasser dar. Die Redaktion behält sich das<br />

Recht vor, Kürzungen vorzunehmen. Für unverlangt eingesandte<br />

Manuskripte, Fotos und Illustrationen kann keine Haftung übernommen<br />

werden. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung<br />

der Redaktion.<br />

Bezugsbedingungen:<br />

Der Bezugspreis für Mitgleider ist durch den Beitrag abgegolten.<br />

Nichtmitglieder der Körperschaften erhalten das Jahresabonnement zu<br />

30 €, Einzelheft 3 €, zuzüglich Versandkosten.<br />

ISSN 1437-4927<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Leitartikel 1<br />

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

für Zahnärzte und Zahntechniker 2<br />

Liquiditätsengpass kann die Existenz gefährden 6<br />

Bundesgerichtshof: Bei Beurteilung der medizinischen<br />

Notwendigkeit spielen Kosten keine Rolle 9<br />

Was es sonst noch gibt… 10<br />

Aktuelle Rechtsprechung (Teil 1) 12<br />

Fünftelregelung für die<br />

Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 14<br />

Parodontitis und Allgemeinerkrankungen:<br />

Gefährliche Wechselwirkung 16<br />

Aus dem Referat Zahnärztliche Berufsausübung<br />

„Neue Trinkwasserverordnung“ 20<br />

ZFN Seminarprogramm 21<br />

Patientenberatung 0 800/9 99 00 00 23<br />

Risikomanagement in der Kapitalanlage 24<br />

Tagung der GOZ Arbeitsgruppe Nord 28<br />

„dental informa AKTUELL“ 29<br />

Peripheres Seminar 29<br />

Nachlese Schulungsveranstaltung<br />

für Bezirksstellenmitarbeiterinnen 30<br />

Arbeitsgruppe Zahnärztliche Behindertenhilfe<br />

in Niedersachsen e. V. 31<br />

Richtlinien für das Anerkennungsverfahren als<br />

Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Kieferorthopädie 32<br />

Richtlinien für die Ermächtigung zur Vermittlung<br />

bes. Kenntnisse auf dem Gebiet der Kieferorthopädie 33<br />

Richtlinien für das Anerkennungsverfahren als<br />

Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Oralchirurgie 36<br />

Richtlinien für die Ermächtigung zur Vermittlung<br />

bes. Kenntnisse auf dem Gebiet der Oralchirurgie 39<br />

Zum 75. Geburtstag von Rüdiger Poepel 43<br />

Glückwünsche 44<br />

Termine in den Bezirksstellen 45<br />

Strahlenschutzkurs für Zahnarzthelferinnen 46<br />

Kleinanzeigen 47<br />

Bitte notieren 48


L E I T A R T I K E L<br />

Gesundheitsreform<br />

Investieren Sie jetzt!<br />

Die Schmidts, Rürups, Lauterbachs und<br />

auch Schröders - neuerdings auch wieder<br />

die Gabriels und Lafontaines - wer<br />

kennt sie und ihre verbalen Kreationen<br />

nicht?<br />

Sie alle kündigen uns die Reform unseres<br />

Sozialstaates an oder nehmen die Ankündigung<br />

des anderen Rufers oder desjenigen,<br />

der sich für berufen hält, wieder<br />

zurück. Sie reklamieren für sich, den<br />

Stein der Weisen zur Lösung all unserer Probleme gefunden<br />

zu haben und verbannen die Erkenntnis des anderen in den<br />

Bereich des nicht Machbaren.<br />

Kommissionen werden eingesetzt, um Konzepte zur Lösung<br />

essentieller Probleme unseres Sozialstaates zu erarbeiten.<br />

Sie sind besetzt mit - so hört und liest man zumindest -<br />

hochkarätigen Fachleuten aus den Bereichen Ökonomie,<br />

Soziologie und Jurisprudenz, Wirtschaft und nicht zuletzt<br />

der Gewerkschaftsebene.<br />

Sie erhalten das gewünschte Ergebnis ihrer Denkarbeit als<br />

Vorgabe, liefern als Ergebnis noch nicht abgestimmte Entwürfe,<br />

und einzelne Mitglieder dieser Kommission lassen<br />

die Öffentlichkeit in profilierungssüchtiger Art und Weise<br />

wissen, welche persönliche Einschätzung man von den Dingen<br />

hat. Aber wir dürfen uns gelassen zurücklehnen. Das<br />

nächste Konzept nebst zugehörigem Dementi folgt mit<br />

Sicherheit. Es ist nur eine Frage der Zeit, dann wird das<br />

Dementi schneller sein als das Konstrukt der Weisen.<br />

Das ganze gipfelt in folgender Meldung:<br />

"Großteil der Rürup-Vorschläge offenbar vom Tisch", so war<br />

am Samstag, 12.04.03, 15:03, in einer Meldung zu lesen.<br />

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums betonte derweil,<br />

das Reformpaket sei noch nicht fertig. Deshalb sei der<br />

Umfang - Der Tagesspiegel hatte von einer Entlastung der<br />

Krankenkassen um mehr als 20 Milliarden Euro oder etwa 2<br />

Beitragssatzpunkten berichtet - noch nicht zu bestimmen.<br />

Die Arbeit einer hochkarätig besetzten Kommission wird<br />

(oder muß) von der Sprecherin des Ministeriums als "noch<br />

nicht fertig" qualifiziert werden. Ist das nur traurig, oder<br />

schon eine Lachnummer? In jedem Fall ist es ein Ausdruck<br />

von Respektlosigkeit und desolater Abstimmung.<br />

Mir ist bei solch offensichtlicher Konfusion auch ganz und<br />

gar nicht zum Scherzen zumute. Ich bin vielmehr bestürzt<br />

über die Instinktlosigkeit der politisch Verantwortlichen um<br />

unsere Gesundheitsministerin, die es nicht für notwendig<br />

angesehen hat, in eine derartige Kommission Fachleute aus<br />

dem Bereich zu berufen, der unmittelbar betroffen ist und<br />

der am ehesten zu einer sachgerechten<br />

Lösung beitragen könnte. Ich bedauere,<br />

daß fertige und praktikable Konzepte,<br />

wie z. B. die "Befundorientierten Festzuschüsse"<br />

nach wie vor keine Beachtung<br />

finden. Ich bin erschrocken über die Unaufrichtigkeit,<br />

daß die Ursache unseres<br />

chronischen Defizites im Bereich unsere<br />

Sozialsysteme nicht mit der eigentlichen<br />

Ursache, nämlich der immer weiter um<br />

sich greifenden Arbeitslosigkeit, deutlich<br />

in Zusammenhang gestellt wird.<br />

Denken wir auch an die Rolle der Gewerkschaften<br />

als "Neinsager der Nation"<br />

bezüglich des Bündnisses für Arbeit und<br />

in all den anderen Fällen, wo es um notwendige Reformen<br />

zur Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen geht.<br />

Wenn der Bundeskanzler die Unternehmer - und das sind<br />

auch wir Zahnärzte - auffordert, zu investieren, dann müssen<br />

wir die Frage stellen: "Wovon denn, Herr Bundeskanzler?"<br />

Sie, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, fordere ich<br />

gleichwohl auf, zu investieren.<br />

Investieren Sie in Ihre eigene Leistungsfähigkeit!<br />

Investieren Sie in neues Wissen und in die Kollegialität. Tragen<br />

Sie durch diese Investition dazu bei, daß die Bestrebungen<br />

von Frau Schmidt mit ihrem geplanten "Deutschen Zentrum<br />

für Qualitätssicherung in der Medizin" ad absurdum<br />

geführt werden. Suchen Sie die Nähe zu den Kollegen Ihrer<br />

Umgebung, um sich fachlich auszutauschen und sich dabei<br />

noch kennenzulernen. Investieren Sie in die Ausbildung Ihrer<br />

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Tragen Sie dazu bei, daß<br />

in Zukunft mehr als 25 % der Zahnarztpraxen ausbilden.<br />

Wir standespolitisch Aktiven sollten in ständige Gespräche<br />

mit allen gesellschaftlichen Gruppierungen investieren, damit<br />

man unserem Berufsstand auch auf der politischen<br />

Ebene vielleicht irgendwann das angemessene und verdiente<br />

Vertrauen entgegenbringt.<br />

Alle diese Bemühungen haben letztlich nur eines zum Ziel,<br />

nämlich die Gesundheit unserer Patienten herzustellen und<br />

zu bewahren. Dieses können wir auf Dauer allerdings nur<br />

leisten, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

adäquat sind. Wir müssen hierzu sowohl die Einnahme-wie<br />

auch die Ausgabenseite unserer Praxen im Auge behalten.<br />

Und wir müssen uns verstärkt um das Qualitätsmanagement<br />

unserer Praxen bemühen, damit wir uns auch weiterhin um<br />

unsere Patienten kümmern können, weil sonst andere die<br />

Chance erhalten, dieses auf ihre Weise zu tun.<br />

Dr. Joachim H. Wömpner<br />

Vizepräsident der ZKN<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

1


Auf einen Blick<br />

2<br />

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für<br />

Branchenstruktur<br />

Anfang 2002 gab es in Deutschland rund<br />

78 600 Zahnärzte, von denen 54 600 als<br />

Praxisinhaber oder Sozius in niedergelassener<br />

Praxis arbeiten (69,4%). Rund 9 300<br />

Zahnärzte sind als Assistenten und zahnärztliche<br />

Vertretung in freier Praxis oder<br />

als Beamte und Angestellte in Universitätskliniken,<br />

Krankenhäusern oder in staatlichen<br />

Gesundheitseinrichtungen tätig<br />

(11,8%). Die restlichen der in den Statistiken<br />

der Zahnärztekammern registrierten<br />

Zahnärzte (18,7%) sind nicht behandelnd<br />

tätig (Tab. 1). Nahezu alle niedergelassenen<br />

Zahnärzte sind als Vertragszahnärzte<br />

zugelassen; für sie besteht seit 1999 eine<br />

Altersgrenze von 68 Jahren, danach dürfen<br />

keine gesetzlich versicherten Kassenpatienten<br />

mehr, sondern nur noch Privatpatienten<br />

behandelt werden. Die<br />

Statistiken weisen die Zahl der reinen Privatzahnärzte<br />

nicht aus.<br />

In Deutschland werden von den 46 000<br />

Praxen der niedergelassenen Zahnärzte<br />

knapp 84% als Einzelpraxis geführt, gut<br />

16% als Gemeinschaftspraxis. In Westdeutschland<br />

erhöhte sich der Anteil der<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

Zahnärzte und Zahntechniker<br />

• Bei den Vertragszahnärzten dürfte es 2002 zu einer Umsatzstagnation<br />

gekommen sein. Auch 2003 werden die<br />

Umsätze stagnieren, die Erträge werden zurückgehen. Die<br />

Ertragslage ist im Durchschnitt zufriedenstellend.<br />

• Im Zahntechniker-Handwerk dürfte 2002 der Umsatz um<br />

fast 4% zurückgegangen sein. 2003 wird es zu einem weiteren<br />

Rückgang kommen, die Umsatzrendite wird negativ<br />

sein. Die durchschnittliche Ertragslage wird für 2002 und<br />

2003 noch als ausreichend eingestuft.<br />

• 2003 unterliegen alle Vertragszahnärzte einer gesetzlichen<br />

“Nullrunde“; die Gesamtvergütungssumme für die Behandlung<br />

von Kassenpatienten darf nicht steigen. Die Zahntechniker<br />

müssen eine gesetzliche Absenkung der Höchstpreise<br />

für zahntechnische Leistungen von 5% hinnehmen.<br />

Gemeinschaftspraxen aufgrund der mit<br />

dieser Organisationsform verbundenen<br />

Kostenvorteile allein in den letzten 10 Jahren<br />

von 7,5% auf fast 18%. In den neuen<br />

Bundesländern beträgt der Anteil 11%.<br />

Von den Gemeinschaftspraxen haben im<br />

Westen fast 12% mehr als zwei Inhaber, im<br />

Osten gut 4%.<br />

Der größte Teil der Gesundheitsausgaben<br />

wird über die gesetzliche Krankenversicherung<br />

(GKV) finanziert. Nach den Jahresrechnungsergebnissen<br />

beliefen sich 2001<br />

die Gesamtausgaben auf 138,8 Mrd. € und<br />

überstiegen damit die Einnahmen um 3<br />

Mrd. €. Nach Abzug der Verwaltungskosten<br />

der Krankenkassen von 7,6 Mrd. €<br />

und sonstiger Aufwendungen standen für<br />

Leistungen an die Versicherten noch 130,6<br />

Mrd. € zur Verfügung, wovon 11,6 Mrd. €<br />

auf Zahnbehandlung einschließlich Zahnersatz<br />

entfielen (8,9% der Leistungsausgaben<br />

insgesamt). Für die Bereiche Krankenhaus<br />

wurden rund 45 Mrd. € (34,4%) aufgewendet,<br />

für Arzneimittel aus Apotheken<br />

(und “Sonstigen“) mehr als 22 Mrd. €<br />

(17,1%), für ambulante ärztliche Behandlung<br />

21,9 Mrd. € (16,8%).<br />

Die Ausgaben der GKV für Zahnbehandlung<br />

einschließlich Zahnersatz erhöhten<br />

sich 2001 gegenüber dem Vorjahr um<br />

3,3% (Tab. 2). Zu den 11,6 Mrd. € der GKV<br />

kamen noch gut 2 Mrd. € hinzu, welche<br />

die private Krankenversicherung (PKV)<br />

geleistet hat. Ohne Einbeziehung der sonstigen<br />

Einnahmen bzw. Zuzahlungen der<br />

Patienten aufgrund der Selbstbeteiligung<br />

ergab sich 2001 für alle Vertragszahnärzte<br />

ein unteres Umsatzvolumen von bundesweit<br />

13,6 Mrd. €. Nach Schätzungen der<br />

Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung<br />

(KZBV) dürfte der Gesamtumsatz – einschließlich<br />

der sonstigen Einnahmen aus<br />

privater Behandlung – die Größenordnung<br />

von 18 Mrd. € überschritten haben.<br />

Der Handwerksordnung entsprechend<br />

waren Mitte 2002 bundesweit 8.884 zahntechnische<br />

Betriebe (Gewerbelabors) in der<br />

Handwerksrolle eingetragen, 765 Betriebe<br />

mehr als fünf Jahre zuvor. Die Statistiken<br />

der zuständigen Berufsgenossenschaft<br />

weisen für das Jahr 2001 allerdings nur<br />

7.600 Zahntechniker-Betriebe aus (bei<br />

66.400 Versicherten). Seit längerer Zeit<br />

veröffentlicht die amtliche Handwerksbe-


ichterstattung keine Absolutwerte für die<br />

Zahl der Beschäftigten und den Umsatz.<br />

2002 dürfte der Gesamtumsatz der Branche<br />

jedoch in der Größenordnung von 3,1<br />

Mrd. € gelegen haben. Damit konnte auch<br />

2002 das Umsatzniveau von 1997 bei weitem<br />

noch nicht erreicht werden (3,7 Mrd.€).<br />

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung<br />

(KZBV) ermittelte für das Jahr 2001<br />

ein gesamtes Marktvolumen für Zahntechnik<br />

mit den Bereichen Prothetik und<br />

Kieferorthopädie (einschließlich Privatversicherte)<br />

von 4,8 Mrd. E in den alten und<br />

0,7 Mrd. E in den neuen Bundesländern.<br />

Im Westen kamen die zahntechnischen<br />

Gewerbelabors auf einen Marktanteil von<br />

69,2%, die Praxislabors der Zahnärzte auf<br />

30,8%. Im Osten ist die Marktstellung der<br />

zahntechnischen Meisterbetriebe noch<br />

stärker (82,4 bzw. 17,6%).<br />

Nicht nur der Umsatzrückgang im Jahr 2002,<br />

sondern auch die Ankündigung des am 1.<br />

Januar in Kraft getretenen Beitragssicherungsgesetzes<br />

(BSSichG) haben im Zahntechniker-Handwerk<br />

zu einem Personalabbau<br />

geführt. Ende Januar 2003 waren 5.400<br />

Zahntechniker und Zahntechnik-Helfer arbeitslos<br />

gemeldet, dies entspricht einer Arbeitslosenquote<br />

von 8,8% (Januar 2002: 4.700).<br />

Rahmenbedingungen<br />

Mit dem Beitragssicherungsgesetz versucht<br />

der Gesetzgeber ein weiteres Anwachsen<br />

des Defizits der gesetzlichen<br />

Krankenkassen vorerst zu stoppen. Dieses<br />

Gesetz wird auch als Spargesetz oder Vorschaltgesetz<br />

bezeichnet, als Gesetz, das der<br />

kommenden Gesundheitsreform vorangeht.<br />

Einige Apotheker, Zahntechniker und ein<br />

Pharmagroßhändler hatten gegen dieses<br />

Gesetz beim Bundesverfassungsgericht<br />

Eilanträge eingereicht, im Januar 2003 hat<br />

das BVG die Anträge jedoch abgelehnt. Das<br />

BSSichG sieht für den ambulanten Sektor<br />

der Vertragszahnärzte, Vertragsärzte und<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

3


4<br />

für Krankenhäuser eine sogenannte „Nullrunde“<br />

vor. Danach werden die Leistungsausgaben<br />

der GKV auf dem Niveau von<br />

2002 eingefroren, die Wachstumsrate für<br />

die zwischen Zahnärzten und Krankenkassen<br />

auszuhandelnde Gesamtvergütung<br />

wird in diesem Jahr also „Null“ sein.<br />

Nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen<br />

stiegen die Einnahmen der GKV je Mitglied<br />

in den ersten neun Monaten 2002<br />

gegenüber dem Vorjahreszeitraum bundesweit<br />

nur um knapp 1%, während sich die<br />

Ausgaben um 3,2% erhöhten. Bei den<br />

großen Ausgabenpositionen Krankenhausbehandlung<br />

und Arzneimittel kam es zu<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

einem Ausgabenplus von 3,4 bzw. 4,9%,<br />

die Verwaltungskosten der Krankenkassen<br />

stiegen um 4,6%. Die Leistungsausgaben<br />

für zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz)<br />

stiegen je GKV-Mitglied bundesweit<br />

nur um 0,8%, für den Bereich Zahnersatz<br />

kam es zu einem deutlichen Minus (– 3,3%).<br />

2001 musste die GKV bereits ein Defizit<br />

von 3 Mrd. € hinnehmen; auch für 2002<br />

dürfte es zu einem Defizit in dieser Größenordnung<br />

gekommen sein. Daher laufen die<br />

Vorbereitungen für die nächste Gesundheitsreform<br />

auf Hochtouren. Bereits im<br />

Mai 2003 soll der entsprechende Gesetzentwurf<br />

vorgelegt werden.<br />

Bei den privaten Krankenversicherungen<br />

(PKV) stiegen 2001 die ausgezahlten Versicherungsleistungen<br />

im Bereich Zahnbehandlung<br />

und -ersatz auf über 2 Mrd. €<br />

(+ 9,6%). Die Steigerungsrate bei Zahnersatz<br />

betrug sogar 13,7%. Abgesehen von<br />

dieser für die Umsatz- und Ertragslage<br />

positiven Entwicklung haben sich die Rahmenbedingungen<br />

für die Vertragszahnärzte<br />

insgesamt allerdings verschlechtert.<br />

Noch stärker als die Vertragszahnärzte bekommen<br />

die zahntechnischen Handwerksbetriebe<br />

die Maßnahmen der Gesundheitspolitik<br />

zu spüren. 2002 dürfte es in<br />

der Branche zu einem Umsatzrückgang<br />

von annähernd 4% gekommen sein. Nach<br />

Umfrageergebnissen des Verbandes Deutscher<br />

Zahntechniker-Innungen (VDZI)<br />

waren die im vierten Quartal 2002 für die<br />

nahe Zukunft gemeldeten Geschäftserwartungen<br />

der Gewerbelabors so pessimistisch<br />

wie seit vier Jahren nicht mehr.<br />

Betriebswirtschaftliche Verfassung<br />

Die aktuelle Kostenstrukturanalyse der<br />

Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung<br />

(KZBV) weist Ergebnisse für das Jahr 2000<br />

aus. Danach zeigt sich folgendes Bild:<br />

Die Gesamteinnahmen eines Vertragszahnarztes<br />

lagen in den alten Bundesländern<br />

je Praxisinhaber durchschnittlich bei<br />

355.000 €, in den neuen Ländern bei<br />

255.000 € (Tab. 3). Die durchschnittlichen<br />

Gesamtausgaben je Praxisinhaber erhöhten<br />

sich 2000 ebenfalls kräftig auf<br />

256.000 € (West) bzw. 171.000 € (Ost), die<br />

Steigerungsraten fielen aber etwas geringer<br />

aus als bei den Einnahmen. Die Personalkosten<br />

konnten in den westdeutschen


Praxen sogar leicht gesenkt werden, im<br />

Osten stiegen sie mit 3,2% geringer als die<br />

Gesamtausgaben (Tab. 3). Aufgrund dieser<br />

Entwicklung konnten die Inhaber einer<br />

Zahnarztpraxis im Jahr 2000 ihr Einkommen<br />

auf rund 100.000 € im Westen und<br />

83.000 € im Osten steigern; bei der Hälfte<br />

der Zahnärzte (Median) lag das Einkommen<br />

aus Praxistätigkeit (vor Steuern) unter<br />

86.300 bzw. 74.900 €, bei der anderen<br />

Hälfte darüber.<br />

Die Zahl der niedergelassenen Vertragszahnärzte<br />

hatte sich 2001 in den alten<br />

Bundesländern um 1,5% erhöht, in den<br />

neuen Ländern kam es dagegen zu einer<br />

Stagnation. Bundesweit stieg die Zahnärztezahl<br />

damit um 1,2%, eine Wachstumsrate,<br />

die auch für 2002 und 2003 anzunehmen<br />

ist (Abbildung auf S. 2). Obwohl auch<br />

2002 die seit Jahren bestehende – und<br />

immer noch nicht aufgehobene – gesetzliche<br />

Budgetierung eine grundlegende<br />

Besserung der wirtschaftlichen Situation<br />

der Vertragszahnärzte verhinderte, verschärft<br />

sich 2003 die Lage noch. Aufgrund<br />

der „Nullrunde“ stagniert die Gesamthonorarsumme<br />

aus der Behandlung gesetzlich<br />

versicherter Patienten. Daher wird es bei<br />

steigender Zahnärztezahl, vor allem in<br />

Westdeutschland, rein rechnerisch zu<br />

einem Umsatzrückgang je Praxisinhaber<br />

kommen. Wenn die Praxiskosten nicht ausreichend<br />

gesenkt werden bzw. der Umsatz<br />

durch die Behandlung von Privatpatienten<br />

nicht kräftig gesteigert wird, ist ein Ertragsrückgang<br />

unvermeidbar. Damit fehlen<br />

auch zunehmend eigene Finanzmittel für<br />

Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in<br />

der Praxis (Tab. 4). Die Ertragslage für<br />

2002 und 2003 wird dennoch als durchschnittlich<br />

zufriedenstellend eingestuft.<br />

Für das Zahntechniker-Handwerk (Gewerbelabors)<br />

weist der Betriebsvergleich<br />

des Verbandes Deutscher Zahntechniker-<br />

Innungen (VDZI) für 2001 ein im Bundesdurchschnitt<br />

positives betriebswirtschaftliches<br />

Ergebnis aus. In den alten Bundesländern<br />

lag der Umsatz (ohne MwSt.) pro<br />

Betrieb bei 688.000 € (Tab. 5). Die nach<br />

Abzug der Materialkosten verbleibenden<br />

Handlungskosten fallen in erster Linie für<br />

Personal an. Bei den ausgewiesenen Personalkosten<br />

ist zu berücksichtigen, dass bei<br />

Personengesellschaften ein kalkulatorischer<br />

Unternehmerlohn (berechnet nach<br />

der sog. RKW-Formel) bereits enthalten ist,<br />

bei Kapitalgesellschaften sind es die<br />

gezahlten Geschäftsführergehälter inklusive<br />

der Tantiemen. Als durchschnittliches<br />

Gehalt eines Geschäftsführers eines westdeutschen<br />

Gewerbelabors wird dabei eine<br />

Größenordnung von 75.000 € genannt.<br />

Nach Berücksichtigung aller Kosten ergibt<br />

sich für 2001 ein leicht positives betriebswirtschaftliches<br />

Ergebnis (+ 1,9% vom<br />

Umsatz).<br />

2002 dürfte der Branchenumsatz um 3,8%<br />

zurückgegangen sein. Aufgrund der gesetzlichen<br />

Maßnahmen ab Januar 2003<br />

(„Nullrunde“) und der Absenkung der<br />

Höchstpreise für zahntechnische Leistungen<br />

um 5% wird auch 2003 ein Umsatz-<br />

rückgang zu verkraften sein. Viele Betriebsinhaber<br />

stehen daher in diesem Jahr<br />

vor einem Dilemma: Die Preise sinken, aber<br />

die Leistungsmenge (Output) kann nicht<br />

entsprechend zurückgefahren werden;<br />

damit lassen sich die Personalkosten nur<br />

schwerlich verringern. Selbst wenn Einsparungen<br />

erreicht werden, wird das<br />

Betriebsergebnis in vielen Fällen dennoch<br />

negativ ausfallen. Die Ertragslage wird<br />

für 2002 und 2003 noch als ausreichend<br />

eingestuft.<br />

Wettbewerbsposition<br />

und Unternehmenspolitik<br />

Im Mai 2003 soll der Gesetzentwurf für<br />

eine neue Gesundheitsreform vorgelegt<br />

werden. Es ist nicht davon auszugehen,<br />

dass ein grundlegender Systemwechsel damit<br />

verbunden ist; die solidarische Finanzierung<br />

soll weitgehend erhalten bleiben.<br />

Dennoch ist mit gravierenden Änderungen<br />

zu rechnen, welche auch den zahnmedizinischen<br />

und zahntechnischen Bereich tangieren<br />

werden. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit<br />

und der konjunkturellen<br />

Schwäche bleibt das oberste Ziel die Verringerung<br />

der Lohnnebenkosten. Dazu ist<br />

u.a. eine deutliche Absenkung der Beitragssätze<br />

der GKV (z.B. zwei Prozentpunkte)<br />

die Voraussetzung.<br />

Zwei wichtige Gutachtergremien, die sog.<br />

Rürup-Kommission und der Sachverständigenrat<br />

für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen<br />

(SVRKAiG) erarbeiten Vorschläge<br />

als Grundlage für die Gesundheitsreform.<br />

Die Richtung ist bereits erkennbar:<br />

Es dürfte zur Herausnahme von (versicherungsfremden)<br />

Leistungen aus der GKV<br />

kommen. Diskutiert werden u.a. das Krankengeld,<br />

die Leistungen für private Unfälle<br />

(in der Freizeit oder beim Sport), das Mutterschaftsgeld,<br />

das Sterbegeld, aber auch<br />

Leistungen im Bereich Zahnbehandlung<br />

und Zahnersatz. Letzteres könnte zu wesentlich<br />

stärkeren Nachfrageschwankungen<br />

führen, als sie der zahnmedizinische<br />

Bereich bisher kennen gelernt hat.<br />

Neben Leistungsausgrenzungen soll auch<br />

die Einnahmenseite der GKV verbessert<br />

werden. Die Krankenkassen werden tendenziell<br />

gestärkt, sollten sie künftig Einzelverträge<br />

mit Zahnärzten schließen. Die Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigungen dürften an<br />

Einfluss verlieren. Da der Gesetzentwurf<br />

den Bundesrat passieren muss, bleibt allerdings<br />

abzuwarten, welche Maßnahmen später<br />

tatsächlich umgesetzt werden. In jedem<br />

Fall werden die kommenden Jahre nicht weniger,<br />

sondern mehr Wettbewerb bringen.<br />

Bl.<br />

Bundesverband der Deutschen<br />

Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)<br />

Postfach 309263, 10760 Berlin<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

5


6<br />

Liquiditätsengpass kann die Existenz gefährden<br />

Wie Krisensituationen gezielt entschärft werden<br />

Einer Zahlungsunfähigkeit<br />

und dem folgenden<br />

Insolvenzverfahren geht<br />

immer ein Liquiditätsengpass<br />

voraus. Werden<br />

die sich darstellenden bzw.<br />

absehbaren Probleme<br />

rechtzeitig erkannt, können<br />

gezielte Maßnahmen<br />

eingeleitet werden. Bei<br />

verschärften Krisensituationen<br />

hingegen geht es<br />

dann nicht mehr nur um<br />

die Gesundung der Praxis.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

Der Begriff Liquidität steht für<br />

Sicherheit, oder anders ausgedrückt:<br />

Ist die Praxis jederzeit<br />

zahlungsfähig? Eine berechtigte<br />

Frage, die sich nicht nur<br />

dann stellt, wenn’s finanziell<br />

angespannt zugeht, sondern<br />

auch Unternehmen hart treffen<br />

kann, die im Rahmen von Umstrukturierungen<br />

den Wachstum<br />

mangels finanzieller Ressourcen<br />

nicht bedienen können.<br />

Von Liquiditätsengpässen sind<br />

weit mehr Zahnarztpraxen betroffen<br />

bzw. werden sich zwangsweise<br />

solchen Situationen ausgesetzt<br />

sehen, als zu vermuten<br />

ist. Die Gründe hierfür können<br />

vielschichtig sein und schon längst ist es nicht mehr das<br />

starke Finanzarrangement auf der privaten Ausgabenseite,<br />

das Zahnärzte in bedrohliche Umstände bringen kann.<br />

Im Umgang mit dem Thema Liquiditätsengpass sind neue<br />

Spielregeln entstanden. Wenn früher finanzieller Bedarf<br />

bestand, wurde von den Banken nahezu beliebig „nachgeschossen“.<br />

Zusätzlich wurden Kreditlinien eingeräumt, Umschuldungen<br />

abgewickelt, Stundungen von Zins und Tilgung<br />

gewährt, alles frei nach dem Motto – das erhalten wir schon<br />

zurück, mit Zins und Zinseszins versteht sich. Auch wurde<br />

die Liquidität mehr nach den regelmäßigen Zahlungseingängen<br />

und dem Guthaben des Kontostands gewertet. Heute,<br />

im Zeitalter von Basel II, haben sich die Zeiten verändert.<br />

Mit Basel II sind die Banken, vereinfacht gesagt, aufgefordert,<br />

die eigene Sicherheit und den Nachweis entsprechender<br />

Eigenkapitalquoten zu belegen. Und mit Basel II wird<br />

das Risiko des Kunden neu bewertet, oder anders gesagt,<br />

auf die Kunden übertragen. Dabei geht es nicht nur um die<br />

aktuelle Finanzkraft, sondern um die Zukunftsfähigkeit der<br />

Praxis, die mittels Rating-Faktoren ermittelt wird. Die Banken<br />

sprechen dann von einem kalkulierbaren Risiko und der<br />

zu erwartenden Marktbereinigung von bis zu 20%. Die Folge:<br />

Finanzschwache, aber zahlungswillige Praxen erhalten<br />

bis auf die Gewährung einer Stundung kaum noch eine<br />

Chance, selbst bei lohnenswerten Praxisinnovationen. Und<br />

die Verhandlungstaktik vergangener Tage, sinngemäß<br />

„Wenn’s kein Geld gibt, dann bohrt doch selbst weiter!“<br />

erübrigt sich, weil’s den Banker nicht mehr beeindruckt.<br />

Das mag gefühlsarm wirken, ist aber leider so und der statistische<br />

Wert aus Insolvenz und Nachlassfrage hinkt zunehmend.<br />

Ein brisantes Thema, das kaum einen interessiert,<br />

weil es der Lobby nicht entsprechen mag und/oder politisch<br />

nicht verwertbar ist. Eben nur ein einzukalkulierendes Risiko.<br />

Was gefährdet die Liquidität?<br />

Grundsätzlich entstehenLiquiditätsengpässe,<br />

wenn das finanzielleGleichgewicht<br />

von Umsatz,<br />

Kosten und Gewinn<br />

der Praxis und die<br />

Einnahmen und Ausgaben<br />

im Privaten aus<br />

dem Lot geraten.<br />

Solange keine außergewöhnlichenAbweichungen<br />

in der Finanzplanungentstehen,<br />

dürfte der Praxis<br />

bzw. dem Praxisinhaber<br />

kein Schaden entstehen.<br />

Diese Rechnung<br />

geht aber oft<br />

nicht auf, gleicht zwangsweise einer „Milchmädchenrechnung“,<br />

weil die mit einzukalkulierenden Kosten nicht<br />

berücksichtigt wurden, wie die Grafik Rechnung 1 zeigt.<br />

Dazu zählen offene<br />

Verbindlichkeiten aus<br />

den vergangenen<br />

2 Jahren:<br />

Zahlungsaufforderung<br />

und Fälligkeit der<br />

Steuer für das Jahr<br />

2001. Verdrängte Verbindlichkeiten<br />

aus<br />

Leistungen und Lieferungen<br />

von Depot<br />

und Labor aus dem<br />

Permanente Balance<br />

von Einnahmen und Ausgaben<br />

Praxis Privat<br />

Umsatz Einnahmen<br />

- KZV - kalkulatorischer<br />

- Patienten Unternehmerlohn<br />

Kosten Ausgaben<br />

- Personal - Tilgung Praxiskredit<br />

- Fremdlabor - Steuer<br />

- Material - Rücklagen:<br />

- Raum Praxis-Investition<br />

- Zinsen - Rücklagen<br />

- Abschreibung private Investitionen<br />

- Übrige Kosten - Lebenshaltung<br />

- Altersversorgung<br />

Gewinn v. Steuer<br />

Rechnung 1<br />

Steuer 2001 € 30.000,-<br />

Labor 2002 € 12.000,-<br />

Depot 2002<br />

HMV-Rückforderung<br />

€ 5.700,an<br />

KZV aus 2001 € 3.700,-<br />

Summe € 50.400,-<br />

Beispiel ZA aus Niedersachsen<br />

Jahr 2002, die jetzt aus den Schubladen wieder auftauchen.<br />

Ebenso Rückzahlungen an die KZV, welche sich aus HVM-<br />

Anpassungen des letzten Jahres, ggf. auch aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

begründen.


Rechnung 2<br />

Soweit nicht genug,<br />

denn in der Praxis<br />

Rückforderung<br />

lauern weitere Liqui-<br />

KZV aus 1999 € 25.000,- ditätsfallen wie aus<br />

Lebensversicherung<br />

Unterdeckung in 2005<br />

Steuer 2002<br />

Investition 2005<br />

€ 15.000,-<br />

€ 25.000,-<br />

€ ? ,-<br />

der Grafik Rechnung 2<br />

zu ersehen ist:<br />

Z.B. stellt die KZV<br />

Honorarrückforderun-<br />

Rückforderung KZV für<br />

die Jahre 2000-2002 € ? ,-<br />

gen für das Jahr 1999<br />

auf, und für die Jahre<br />

Summe € ? ,- 2000 bis 2003 ist die<br />

Beispiel ZA aus Niedersachsen<br />

einzukalkulierende<br />

Unterdeckung nicht<br />

benannt. Schon heute<br />

weist die Tilgungs-<br />

Lebens-Versicherung zur Ablösung des Praxiskredits im Jahr<br />

2005 einen Fehlbetrag aus. Die Praxis kann keine Abschreibung<br />

zur Steuerminderung geltend machen, muss aber in<br />

2004, spätestens in 2005 neu investieren, z.B. in neue Behandlungseinheiten.<br />

Grafik 4<br />

Sind nur finanzschwache Praxen betroffen?<br />

Leider nein. Der Schein trügt oft das verzerrte Bild. Wie die<br />

Erfahrung aus der Coaching-Praxis zeigt, sind 2 Praxistypen<br />

besonders anfällig. Einmal sind es die Praxen, die einen steten<br />

Umsatzrückgang hinnehmen (mussten). Ein Prozess, der<br />

sich oft schleichend über die Jahre hinzieht. Zweites trifft<br />

es diejenigen Praxen, die Aufgrund getätigter Investitionen<br />

auf den ersehnten Umsatzzuwachs vergebens warten (müssen).<br />

In beiden Fällen führt die Kostenexplosion zum Liquiditätsengpass.<br />

Die Grafik 4 zeigt eine Praxis mit steten Umsatz- und Ertragseinbußen.<br />

Wird die erforderliche Liquidität für die Folgejahre<br />

nicht mit einkalkuliert, ist der Megagau vorprogrammiert.<br />

Nicht zuletzt, weil die finanziellen Ausmaße der<br />

Zukunft (siehe Rechnung 1 + 2) und die Realität der Gegenwart<br />

voneinander abweichen. So können bestehende<br />

Verpflichtungen aus vergangenen „fetten Jahren“ in den<br />

folgenden „mageren Jahren“ nicht bedient werden.<br />

Wie empfindet ein Praxisinhaber?<br />

Folgende Verhaltensmuster sind immer wieder zu beobachten<br />

und wiederholen sich in der Praxis. Solange die Liquidität<br />

gesichert scheint, wird oft nach dem Prinzip Hoffnung<br />

gelebt. Und die Umstände, dass Zahnärzte als Selbständige<br />

die „Probleme“ (Zahlungsverpflichtungen aus Rechnung<br />

1+2) „frei schieben“ können, vereinfacht die Sache nicht,<br />

sondern begünstigt den tiefen Griff in die „Trickkiste“.<br />

Umsatz- und Ertragseinbußen<br />

werden zähneknirschend<br />

hingenommen, der<br />

mögliche Zeitgewinn anfangs<br />

noch für Ideen und<br />

Innovationen verwand, im<br />

späteren Verlauf jedoch<br />

nicht mehr wahrgenommen.<br />

Ferner leidet das für den<br />

Menschen lebenswichtige<br />

biologische Gleichgewicht<br />

aus An- und Entspannung.<br />

Für den persönlichen Energiehaushalt<br />

darf als gesund<br />

angesehen werden, wenn je ein Drittel der zur Verfügung<br />

stehenden Zeit für Schlaf und Essen, für Arbeit und zur<br />

persönlichen Verfügung steht. Selbst bei Jahresarbeitszeiten<br />

von 2.500 Std. geht die Rechnung immer noch auf,<br />

vorausgesetzt, der Spaßfaktor, die Anerkennung und die<br />

Selbstverwirklichung stimmt.<br />

Jetzt könnte man davon ausgehen, dass z.B. bei mangelnder<br />

Auslastung ein Zugewinn an Zeit entsteht, der für Freizeit<br />

und private Interessen genutzt werden kann. Ist aber<br />

nicht so. Entweder ist der Praxisinhaber nicht abkömmlich,<br />

weil die Behandlungstermine kleckerweise über die ganze<br />

Woche terminiert sind, oder aber die jetzt zusätzlich zur<br />

Verfügung stehende Zeit nicht als Gewinn aktiv genutzt<br />

werden kann. Wer mit Problemen und Sorgen die Praxis<br />

verlässt, der kann seltenst abschalten, so als wäre nichts<br />

geschehen oder als würde es einen persönlich nicht tangieren.<br />

Alle Umstände führen zu drastischen Einbußen der<br />

empfundenen Lebensqualität und die dringendst benötigte<br />

physische und psychische Erholung findet nicht mehr statt.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

7


8<br />

Welche Symptome sind zu deuten?<br />

Ein Liquiditätsengpass kann zu 95% frühzeitig gedeutet<br />

und dementsprechend rechtzeitig gehandelt werden. Voraussetzung<br />

hierfür ist die Kontinuität von Umsatz und<br />

Kosten der Praxis.<br />

Diese Stabilität wird in Zeiten massiver Veränderungen und<br />

zunehmender Belastungen für die Praxis immer seltener zu<br />

wahren sein und es bedarf der empfindsamen<br />

Wahrnehmung möglicher Anzeichen einer sich zuspitzenden<br />

Situation.<br />

Symptome der Praxis<br />

Betriebswirtschaftliche Ergebnisse:<br />

• Stagnierende/sinkende Umsätze Erträge<br />

• ungünstige Kostenstruktur, proportional<br />

hohe Ausgaben<br />

Praxisinhaber/in:<br />

• Mangel an privaten Freiräumen/-zeiten<br />

• Gefühl der Fremdbestimmung (GKV-System)<br />

• Einschränkungen im persönlichen Wohlbefinden<br />

• Existenzielle Nöte/Ängste<br />

Team/Mitarbeiter/innen:<br />

• Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter/innen<br />

• Demotivation des Teams/Mitarbeiter-Komfortzonen<br />

• Mangel an Selbständigkeit und Eigenverantwortung<br />

• Reibung/Defizite in der Organisation/den Abläufen<br />

Patienten:<br />

• Mangel an Patienten/geringer Zulauf Neu-Patienten<br />

• Patienten stimmen Therapieempfehlungen, Selbstzahlerleistungen<br />

(MVK/Privat) nur eingeschränkt zu<br />

• Hoher GKV-/geringer Selbstzahler- bzw. Privatanteil<br />

• Mangelnde Patientenbindung/Terminabsagen<br />

• Eingeschränkte Empfehlungsbereitschaft<br />

Organisation/Zeitmanagement<br />

• Im Tagesablauf überwiegt das Unvorhergesehene<br />

• Strukturen und Abläufe werden nicht gewahrt<br />

• Aufgaben- unf Verantwortungsbereiche werden<br />

nicht eingehalten bzw. sind nicht gegeben<br />

• Defizite in der Terminplanung und Terminierung<br />

Anhand von Symptomen lässt sich erkennen, in wie weit<br />

das Gleichgewicht außer Kontrolle geraten kann, oder was<br />

die Leistungsfähigkeit einer Praxis empfindsam schwächt.<br />

Hier ist Handeln angesagt, auch wenn die Konsequenzen<br />

sich erst in den Folgejahren bestätigen werden.<br />

Quadratur des Kreises<br />

Die Lösung des Problems bzw. der Probleme lässt sich<br />

mathematisch am Beispiel „Quadratur des Kreises“ einfach<br />

darstellen. Der Umfang an Lösungen (Quadrat) muss dem<br />

Umfang der bestehenden, sich abzeichnenden bzw. zu<br />

berücksichtigenden Probleme (Kreis) entsprechen.<br />

Das nimmt in der Praxis teilweise sehr umfangreiche<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

Formen an. Wenn z.B. die Liquidität nicht stimmt, weil<br />

Umsätze rückläufig sind, da Patienten ausbleiben bzw. der<br />

Therapieempfehlung nicht zustimmen und/oder nicht<br />

bezahlen, wenn qualifizierte und motivierte Mitarbeiter<br />

fehlen oder Konflikte im Team die Leistungsfähigkeit mindern,<br />

usw., dann sind eben umfassende Lösungsansätze<br />

gefordert.<br />

Liquidität sichern<br />

Die Sicherung der Liquidität geht vor, denn mit dem „Hals<br />

in der Schlinge“ ist kein Spagat möglich. Bei bestehenden<br />

Liquiditätsengpässen wird zunächst die Zahlungsfähigkeit<br />

gesichert, ein entsprechender Liquiditätsplan aufgestellt<br />

und erst im zweiten Schritt umsatzsteigende Maßnahmen<br />

durchgeführt.<br />

(K)ein Quantensprung<br />

Je nach Situation der Praxis bedarf es eines komplexen<br />

Sanierungsplans.<br />

In einem Zeitraum von 3 Tagen werden:<br />

• Status quo ermittelt<br />

• Schwachstellenanalyse durchgeführt<br />

• Umfassenden Maßnahmenkatalog ausgearbeitet<br />

• Liquiditätsplan erstellt<br />

• Maßnahmen zur Liquiditätssicherung durchgeführt<br />

• Konzept zur Umsatz- und Ertragssteigerung ausgearbeitet<br />

Somit ist sichergestellt, dass die Praxis innerhalb kürzester<br />

Zeit einen sehr großen und entscheidenden Schritt vorankommt.<br />

Und, auf Wunsch kann im Anschluss Unterstützung<br />

und Hilfestellung bei der Umsetzung aller Maßnahmen<br />

erfolgen.<br />

Förderung durch das Wirtschaftministerium<br />

Dieses Projekt wird vom Bundesamt für Wirtschaft und<br />

Ausfuhrkontrolle gefördert. Der Zuschuss beträgt bei allgemeinen<br />

Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen,<br />

finanziellen und organisatorischen Problemen 40%, bei Existenzgründungs-<br />

und Existenzaufbauberatungen 50% der<br />

Nettokosten.<br />

Info<br />

Informationen zum Thema Liquiditätsengpass und Krisensituationen<br />

entschärfen können Sie im Internet unter<br />

www.mathiashoffmann.com und dort unter „Info & News“<br />

abrufen oder bei u.a. Kontaktadresse anfordern.<br />

Kontakt<br />

Mathias Hoffmann<br />

Gesundheitsökonom<br />

Richard-Wagner-Straße 13<br />

10585 Berlin<br />

Telefon: 030 – 31 50 55 44<br />

Telefax: 030 – 31 50 55 45<br />

kontakt@mathiashoffmann.com<br />

www.mathiashoffmann.com<br />

Mathias Hoffmann


Doris Mücke<br />

Bundesgerichtshof:<br />

Bei Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit<br />

spielen Kosten keine Rolle!<br />

Der Bundesgerichtshof<br />

hat am 12. März<br />

2003 (Az: IV ZR<br />

278/01) ein sehr<br />

wichtiges Urteil erlassen:<br />

Er hat - zum<br />

Teil unter Aufgabe<br />

seiner bisherigen<br />

Rechtsprechung -<br />

klargestellt, dass der<br />

private Versicherer<br />

nicht berechtigt ist,<br />

die unter §1 Abs. 2<br />

Satz 1 MB/KK 76 beschriebeneErstattungspflicht<br />

für die<br />

„medizinisch notwendige Heilbehandlung<br />

einer versicherten Person wegen<br />

Krankheits- oder Unfallfolgen" unter<br />

Berücksichtigung von Kostengesichtspunkten<br />

zu beurteilen.<br />

Streitig war die Erstattung von stationären<br />

Kosten - ohne Arztkosten - einer<br />

privaten Belegklinik, die nicht der Bundespflegesatzverordnung<br />

unterliegt. Die<br />

private Krankenversicherung hatte gegenüber<br />

dem Versicherten geltend gemacht,<br />

die von der Privatklinik berechneten<br />

Fallpauschalen seien im Vergleich<br />

zu tagesgleichen Pflegesätzen anderer<br />

Krankenhäuser um etwa 900 Prozent<br />

sittenwidrig überhöht. Nach § 1 Abs. 2<br />

Satz 1 MB/KK 76 sei sie nur für die kostengünstigste<br />

Heilbehandlung erstattungspflichtig<br />

und dürfe ihre Leistungen<br />

gemäß § 5 Abs. 2 MB/KK 76 auf<br />

angemessene Beträge reduzieren.<br />

Bundesgerichtshof: Kostengesichtspunkte<br />

sind den Versicherungsbedingungen<br />

nicht zu entnehmen<br />

Der Bundesgerichtshof missbilligte dieses<br />

Vorgehen der privaten Krankenversicherung<br />

und führte aus, die Einbeziehung<br />

von Kostengesichtspunkten bei<br />

der Beurteilung, was als medizinisch<br />

notwendig zu erstatten sei, lasse sich<br />

aus §1 Abs. 2 Satz 1 MB/KK 76 nicht<br />

entnehmen. Aus der Sicht eines durchschnittlichen<br />

Versicherungsnehmers sei<br />

die Notwendigkeit der Heilbehandlung<br />

allein aus medizinischer Sicht zu beurteilen.<br />

Für den Versicherungsnehmer<br />

ergebe sich aus der Regelung nicht, dass<br />

der Versicherer seine Leistungspflicht<br />

auf die billigste Methode beschränken<br />

wolle bzw. könne.<br />

Diese Rechtsprechung wendet der Bundesgerichtshof<br />

nunmehr auch auf die<br />

Regelung des § 5 Abs. 2 MB/KK 76 an,<br />

die dem Versicherer die Befugnis einräumt,<br />

bei einer das medizinisch notwendige<br />

Maß übersteigenden Heilbehandlung<br />

- die so genannte Übermaßbehandlung<br />

- seine Leistung auf einen<br />

angemessenen Betrag zu reduzieren. Der<br />

Bundesgerichtshof führte aus, dass sich<br />

diese Übermaßregelung nach der herrschenden<br />

Meinung - und auch nach der<br />

früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs<br />

- zwar auch auf einen im<br />

Verhältnis zum medizinisch notwendigen<br />

Behandlungsumfang überhöhten<br />

Vergütungssatz beziehe. An dieser bisherigen<br />

Rechtsprechung halte der Bundesgerichtshof<br />

aber nicht mehr fest,<br />

denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer<br />

könne dem Wortlaut dieses<br />

Paragrafen nicht entnehmen, dass<br />

mit der Überschreitung des medizinisch<br />

notwendigen Maßes auch ein wirtschaftliches<br />

Übermaß gemeint sei.<br />

Die Rechtsprechung, wonach bei<br />

medizinisch gleichwertigen Behandlungen<br />

nur die kostengünstigere<br />

erstattet werden muss, ist obsolet.<br />

Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs hat<br />

weit reichende Bedeutung für die Praxis<br />

auch bei der Erstattung zahnmedizinischer<br />

Heilbehandlungskosten: In den<br />

vergangenen Jahren sind die privaten<br />

Krankenversicherer fast regelmäßig<br />

dazu übergegangen, ihre Versicherungsleistungen<br />

gegenüber dem Versicherten<br />

herabzusetzen mit der Behauptung,<br />

nach den vertraglichen Bestimmungen<br />

seien sie lediglich verpflichtet, die<br />

kostengünstigere Heilbehandlung zu<br />

erstatten bzw. das berechnete zahnärztliche<br />

Honorar oder auch die zahntechnischen<br />

Laborkosten seien unangemessen<br />

hoch. Dieser Praxis der Versicherungen<br />

ist nunmehr mit dem aktuellen<br />

Urteil ein Riegel vorgeschoben worden.<br />

Insbesondere die durch das Oberlandesgericht<br />

(OLG) Köln begründete Rechtsprechung,<br />

wonach der Versicherer verpflichtet<br />

sein sollte, bei medizinisch<br />

gleichwertigen Behandlungsalternativen<br />

lediglich die kostengünstigere zu erstatten,<br />

ist nach der Rechtsprechung des<br />

Bundesgerichtshofs obsolet. Praktische<br />

Auswirkungen hatte die Rechtsprechung<br />

des OLG Köln, auf die die privaten Krankenversicherungen<br />

zunehmend ihr Erstattungsverhalten<br />

ausrichteten, häufig<br />

bei Implantatversorgungen: Aus Kostengründen<br />

seien sie lediglich verpflichtet,<br />

Erstattung für eine Versorgung<br />

mit einer teleskopierenden Modellguss-<br />

Prothese statt einer Versorgung mit<br />

festsitzendem implantatgetragenen<br />

Zahnersatz zu leisten (zum Beispiel im<br />

Urteil des OLG Köln vom 22. Oktober<br />

1997, Az: 5 U 94/97).<br />

Auch im Bereich der vielfältigen Leistungskürzungen<br />

bei den zahntechnischen<br />

Laborkosten kann nunmehr die<br />

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs<br />

angeführt werden, soweit die einschlägigen<br />

Versicherungsbedingungen des<br />

Versicherers hierzu keine ausdrücklichen<br />

einschränkenden Kostenerstattungsregelungen<br />

enthalten.<br />

Fazit: Leistungseinschränkungen<br />

durch die Hintertür sind nach<br />

dieser BGH-Rechtsprechung<br />

nicht mehr möglich!<br />

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom<br />

12. März 2003 ist ausgesprochen begrüßenswert,<br />

da es den privaten Krankenversicherer<br />

anhält, die von ihm beabsichtigten<br />

Leistungseinschränkungen<br />

in seinen Versicherungsverträgen bzw.<br />

Versicherungsbedingungen klar und für<br />

den Versicherten erkennbar zu regeln.<br />

Leistungseinschränkungen durch die<br />

Hintertür sind der Versicherung auf<br />

Grund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs<br />

nunmehr verwehrt. Es<br />

bleibt abzuwarten, wie die privaten<br />

Krankenversicherer auf diese aktuelle<br />

Rechtsprechung reagieren werden. Zu<br />

erwarten ist, dass sie ihren Leistungsumfang<br />

nunmehr in ihren allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen regeln müssen,<br />

wenn sie sich auf einen beschränkten<br />

Leistungsumfang berufen wollen.<br />

Doris Mücke<br />

Rechtsanwältin<br />

Karl-Horn-Straße 21<br />

61350 Bad Homburg<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

9


10<br />

Was es sonst noch gibt …<br />

Der Gewerkschaftsstaat<br />

Der rapide Verfall der Mitgliederzahlen<br />

der DGB-Gewerkschaften<br />

steht in krassem Gegensatz<br />

zur gegenwärtigen<br />

Durchfilzung politischer Entscheidungsgremien<br />

in Berlin.<br />

Der FOCUS liefert in seiner<br />

Ausgabe 12/03 eindeutiges<br />

und zugleich erschreckendes<br />

Zahlen- und Faktenmaterial:<br />

Wer diese Zahlen verinnerlicht, dem<br />

wird deutlich, daß ein Ausweg aus<br />

unserer allgemeinwirtschaftlichen<br />

sowie der eng daran gekoppelten<br />

gesundheitspolitischen Situation auf<br />

längere Zeit nicht zu erwarten ist.<br />

Jedenfalls nicht, solange rot-grüne<br />

Regierungsverantwortung im Gewerkschaftsdickicht<br />

verfangen ist.<br />

Inmitten dieser Filzokratie steht nun<br />

der Bundeskanzler, gleichsam als<br />

Rufer in der Wüste. Bis zur Hüfte<br />

durch die Geister, die er derzeit rief,<br />

jetzt aber nicht mehr abschütteln kann,<br />

einbetoniert, sind seine tatsächlichen<br />

Entscheidungsmöglichkeiten weitgehend<br />

reduziert. Was ihm in dieser Lage<br />

bleibt, ist das Rudern mit den Armen,<br />

ohne von der Stelle zu kommen, die<br />

periodische Abgabe von „Machtworten“,<br />

die regelmäßig ins Leere laufen<br />

und die fragwürdige Selbstpreisung als<br />

Friedenskanzler, dem es im Ergebnis<br />

gelungen ist, die Republik zwischen<br />

allen wirtschaftlichen und außenpolitischen<br />

Stühlen auf steinigem Boden zu<br />

plazieren.<br />

Ungemach kündigt sich nun von der<br />

Basis an, nachdem es der Führungsetage<br />

nicht gelungen ist, den SPD-Sonderparteitag<br />

zu verhindern. Die Agenda<br />

2010 des Kanzlers wird reichlich Federn<br />

lassen. Stillstand wird zur Methode,<br />

und eine Neubestimmung in Analogie<br />

zum „Godesberger Programm“ von<br />

1959, durch das sich die Partei ihrer<br />

marxistischen Altlasten entledigt hatte,<br />

ist mit dem Gewerkschaftsflügel gegenwärtiger<br />

Prägung nicht zu machen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

Daß Gewerkschaftsfunktionäre immer<br />

lauter und hemmungsloser auf die<br />

Tagespolitik, und zwar auf alle Felder<br />

– auch auf das Gebiet der Gesundheitspolitik<br />

– Zugriff nehmen, wird zwar allgemein<br />

bemerkt, aber nur von wenigen,<br />

wie beispielsweise von Merz und<br />

Westerwelle, offen ausgesprochen. Daß<br />

ausgerechnet in der Rürup-Kommission<br />

zur Klärung gesundheitspolitischer Fragen<br />

drei hochrangige Gewerkschaftsführer<br />

und kein einziger praktizierender<br />

Mediziner beteiligt waren, zeigt die<br />

Machtverhältnisse im Staat deutlich.<br />

Offenbar ist der Gewerkschaftsmarsch<br />

durch die Institutionen so weit fortgeschritten,<br />

daß auf Reform ausgerichtete<br />

Kontrastprogramme den Charme von<br />

politischem Harakiri besitzen.<br />

Die Einflußnahme hat sich schon verselbständigt,<br />

so daß unverhohlene Drohungen<br />

führender Gewerkschaftsfunktionäre<br />

wie Michael Sommer und Frank<br />

Bsirske nur marginal als Bedrohung des<br />

inneren Friedens empfunden werden.<br />

Der Zwickel-Nachfolger Peters läßt<br />

vorsorglich wissen, daß man „Druck“<br />

auf die Abgeordneten des Deutschen<br />

Bundestages ausüben werde, um bei<br />

den Volksvertretern das soziale Bewußtsein<br />

zu schärfen, so ist in der „Welt“ zu<br />

lesen.<br />

Für die breite Öffentlichkeit hat sich, in<br />

weiten Teilen unbemerkt, ein Wandel in<br />

Richtung Gewerkschaftsstaat vollzogen.<br />

Und wie immer, wenn es um Macht<br />

geht, gerät der ursprüngliche Anlaß<br />

leicht unter die Räder. Daß Herr Bsirske<br />

eben noch die Leistungsträger des Gesundheitswesens<br />

als Ausbeuter des<br />

Systems denunziert, hindert ihn nicht<br />

daran, selbst als Besserverdiener mit<br />

175.000,- Euro Jahressalär aus der Gewerkschaftskasse<br />

in Erscheinung zu<br />

treten. Selbst der Spagat gelingt scheinbar<br />

mühelos, als Mitglied im Aufsichtsrat<br />

der Lufthansa das Wohl der Firma<br />

im Auge behalten zu sollen und andererseits<br />

durch Organisation von Arbeitskämpfen<br />

eben dieser Firma Schaden<br />

zuzufügen. Interessenkonflikte werden<br />

bei Bedarf ausgeblendet. Gute Arbeit<br />

hat eben ihren Preis, wie wir wissen!


Wenn es trotz des engen Schulterschlusses<br />

zwischen den DGB-Organisationen<br />

und insbesondere der SPD-Politik<br />

zu Meinungsverschiedenheiten<br />

kommt, läßt sich das, wie in Niedersachsen<br />

zu sehen, innerhalb der „Familie“<br />

klären.<br />

So hat der abgewählte Ministerpräsident<br />

Gabriel 23 Jahre nach seinem Eintritt<br />

in die ÖTV / Verdi eben jene Gewerkschaft<br />

mit dem Hinweis auf „behandelbare<br />

Profilneurosen bei Gewerk-<br />

Große und kleine Einkommen<br />

schaftsvorsitzenden“ verlassen, um seine<br />

Mitgliedschaft bei der IG Metall zu<br />

begründen. Hintergrund war allerdings<br />

nicht ein Zuviel an Gewerkschaftsdruck,<br />

sondern eher das Gegenteil, nämlich angeblich<br />

mangelnde Gewerkschaftsunterstützung<br />

während des Wahlkampfes.<br />

Fazit: Ein Staat, dessen Führungsgremien<br />

bis zur Unbeweglichkeit mit selbstzufriedenen<br />

Sozialromantikern und Filzokraten<br />

durchsetzt sind, die es sich in<br />

© Focus Magazin<br />

ihrer eigenen Gedankenwelt kuschelig<br />

eingerichtet haben, kann sich aus dieser<br />

Situation des Niedergangs nur<br />

unter abrupten und schmerzlichen<br />

Schnitten befreien.<br />

Die Zeit, die wir eigentlich nicht mehr<br />

haben, wird gegenwärtig auf dem mit<br />

feinem Filz ausgekleideten Altar der<br />

DGB-Gewerkschaften geopfert.<br />

Dr. Michael Loewener<br />

Menschen mit geringem Einkommen<br />

zahlen wenig Steuern; Großverdiener<br />

und Anleger mit großem<br />

Vermögen zahlen mehr Steuern,<br />

so ist das Steuersystem in Deutschland<br />

aufgebaut. Die Einkommen<br />

von über 200 000 Euro im Jahr<br />

tragen 22,2 Prozent zum gesamtenEinkommensteuer-Aufkommen<br />

in Deutschland bei. Dieses<br />

Fünftel der Einkommensteuer<br />

wird von weniger als einem Prozent<br />

der Steuerzahler erbracht.<br />

Die Kleinverdiener, immerhin 22,7<br />

Prozent aller Steuerzahler, tragen<br />

0,1 Prozent zum Einkommen-<br />

Steuerkuchen bei.<br />

Statistische Angaben:<br />

Bundesfinanzministerium<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

11


Eine nach wie vor<br />

stets aktuelle Problematik<br />

erwächst<br />

den Zahnärzten aus<br />

der zum Teil rigiden<br />

und formalistischen<br />

Rechtsprechung zu<br />

Vereinbarungen mit<br />

dem Patienten über<br />

eine nicht von der<br />

Sozialversicherung<br />

oder auch Privatversicherunggedeckte<br />

zahnärztliche<br />

Univ.-Prof. Dr. Dr. L. Figgener<br />

Versorgung. Erinnert<br />

sei an eine besonders<br />

krasse Entscheidung des Oberlandesgerichtes<br />

Hamm vom 16.08.99 (3 U<br />

235/98), bei der es um das Bestehen<br />

oder Nichtbestehen des Vergütungsanspruches<br />

eines Zahnarztes für eine aufwändige<br />

prothetische Versorgung mit<br />

einer teleskopierend verankerten, abnehmbaren<br />

Brücke ging. Der gesetzlich<br />

krankenversicherte Patient hatte eine<br />

Erklärung unterzeichnet, in der es hieß:<br />

„Ich bin von meinem behandelnden<br />

Zahnarzt darüber aufgeklärt worden,<br />

dass aufgrund der derzeitig bestehenden<br />

vertraglichen Regelungen eine<br />

zweckmäßige, den Regeln der zahnärztlichen<br />

Kunst entsprechende prothetische<br />

Versorgung gewährleistet ist.<br />

Ich wünsche – losgelöst von der vorstehend<br />

genannten vertraglichen Regelung<br />

– eine prothetische Versorgung<br />

auf meine Kosten entsprechend dem<br />

beigelegten Heil- und Kostenplan.“<br />

Der Zahnarzt hatte vergessen, auch seine<br />

Unterschrift unter die Vereinbarung<br />

zu setzen.<br />

Den Heil- und Kostenplan über<br />

14.113,21 DM legte der Patient seiner<br />

Krankenversicherung vor, die eine<br />

Bezuschussung ablehnte.<br />

Nach Durchführung der Versorgung<br />

verweigerte der Patient die Bezahlung<br />

mit der Behauptung, die prothetische<br />

Versorgung sei nicht lege artis erfolgt.<br />

Der Zahnarzt verklagte den Patienten<br />

auf Zahlung der Rechnungssumme von<br />

13.884,53 DM. Das Landgericht gab<br />

12<br />

Aktuelle Rechtsprechung<br />

zum zahnärztlichen Haftpflichtrecht (Teil 1)<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

dem Zahnarzt Recht und verurteilte<br />

den Patienten zur Zahlung. Die behauptete<br />

Fehlerhaftigkeit der zahnärztlichen<br />

Versorgung habe er nicht<br />

bewiesen, und dem Vergütungsanspruch<br />

des Klägers stehe die Bestimmung<br />

des § 30, Abs. 4 SGB V nicht entgegen,<br />

weil die darin enthaltene Regelung<br />

nur für Mehrkostenvereinbarungen<br />

gelte. (§ 30, Abs. 4 SGB V in der<br />

damals gültigen Fassung sah für eine<br />

solche Vereinbarung die gesetzliche<br />

Schriftform vor.)<br />

Gegen dieses Urteil legte der Patient<br />

Berufung beim Oberlandesgericht<br />

Hamm ein. Dieses hob das Urteil des<br />

Landgerichtes auf, wies den Zahlungsanspruch<br />

des Zahnarztes zurück, weil<br />

die nur vom Patienten unterschriebene<br />

Erklärung wegen Formfehlers nichtig<br />

sei. Es führte aus: „Die gesetzliche<br />

Schriftform ist gemäß § 30, Abs. 4 SGB<br />

V vorgeschrieben. Nach Auffassung des<br />

Senates gilt die hier bestimmte gesetzliche<br />

Schriftform nicht nur im Falle von<br />

Mehrkosten, sondern erst recht für den<br />

Fall, dass ein gesetzlich versicherter Patient<br />

alle Kosten selbst tragen soll. Sinn<br />

und Zweck dieser Regelung ist es u. a.,<br />

dem Patienten deutlich zu machen,<br />

dass er selbst für zahnärztliche Leistungen<br />

zahlen muss und insoweit keine<br />

Erstattung erwarten kann. Dieses Erfordernis<br />

muss um so mehr bei dem gesetzlich<br />

versicherten Patienten gewahrt<br />

werden, der nicht nur einen Teil, sondern<br />

alle Kosten der Behandlung selbst<br />

tragen soll. Für den Fall der gesetzlichen<br />

Schriftform bestimmt § 126, Abs.<br />

2, Satz 1 BGB ausdrücklich, dass bei<br />

einem Vertrag die Unterzeichnung der<br />

Parteien auf derselben Urkunde erfolgen<br />

muss. Diese Voraussetzung ist vorliegend<br />

nicht erfüllt, weil die Vereinbarung<br />

nur von einer Partei unterzeichnet<br />

wurde.“ (Wie bereits erwähnt, hatte<br />

der Zahnarzt vorliegend nicht unterschrieben,<br />

der Patient hingegen hatte<br />

unterschrieben.)<br />

Das Gericht weiter: „Gründe, die ein<br />

Abweichen von dieser gesetzlichen<br />

Formvorschrift gemäß § 242 BGB nach<br />

den Grundsätzen von Treu und Glauben,<br />

oder gar eine teleologische Reduktion<br />

des Tatbestandsmerkmals „Unterzeichnung<br />

der Parteien“ rechtfertigen<br />

würden, bestehen nicht. Gesetzliche<br />

Formvorschriften dürfen nach gefestigter<br />

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes<br />

im Interesse der Rechtssicherheit<br />

nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen<br />

außer Acht gelassen werden.<br />

Ausnahmen sind nur dann zugelassen,<br />

wenn es nach den Beziehungen<br />

der Parteien und den gesamten Umständen<br />

mit Treue und Glauben unvereinbar<br />

wäre, das Rechtsgeschäft am<br />

Formmangel scheitern zu lassen; das<br />

Ergebnis muss für die betroffenen Parteien<br />

nicht bloß hart, sondern schlechthin<br />

untragbar sein. Anhaltspunkte für<br />

ein solches schlechthin untragbares Ergebnis<br />

liegen erkennbar nicht vor.<br />

Auch ein Anspruch gemäß § 812 BGB<br />

steht dem Kläger nicht zu, weil ein bereicherungsrechtlicher<br />

Rückgriff durch<br />

die Spezialregelung in § 30, Abs. 4 SGB<br />

V ausgeschlossen ist.“<br />

Der Zahnarzt ging also vollständig leer<br />

aus.<br />

Die Begründung des Oberlandesgerichts<br />

Hamm vermag nicht zu überzeugen.<br />

Der von ihm selbst zitierte Sinn und<br />

Zweck des § 30 SGB V, nämlich dem<br />

Patienten deutlich zu machen, dass er<br />

selbst für eine zahnärztliche Leistung<br />

zahlen muss und insoweit keine Erstattung<br />

erwarten kann, war vorliegend<br />

durch die Unterschrift des Patienten gewahrt<br />

und durch die fehlende Unterschrift<br />

des Zahnarztes nicht in Frage<br />

gestellt. Der Schutzgedanke der Vorschrift<br />

ist also voll zum Tragen gekommen.<br />

Aus der Sicht des normalen Bürgers<br />

erscheint es daher mit Treu und Glauben<br />

nicht in Einklang zu bringen, die<br />

Vereinbarung an der fehlenden Unterschrift<br />

des Zahnarztes scheitern zu lassen.<br />

Dieses Ergebnis ist für den betroffenen<br />

Zahnarzt, entgegen der Auffassung<br />

des Oberlandesgerichtes, nicht<br />

bloß hart, sondern schlechthin untragbar,<br />

zumal ihm auch bereicherungsrechtliche<br />

Ansprüche abgeschnitten sind.


Diese Auffassung teilt offensichtlich<br />

auch das Oberlandesgericht München<br />

(1 U 4177/96), welches mit Urteil vom<br />

25.09.97 eine dem Oberlandesgericht<br />

Hamm diametral entgegengesetzte<br />

Entscheidung fällte. Ein Zahnarzt hatte<br />

mit Zustimmung des Patienten einen<br />

nicht von der Sozialversicherung gedeckten<br />

aufwändigen Zahnersatz angefertigt.<br />

Nach Auffassung des OLG München<br />

war der Patient selbst dann zur<br />

Zahlung verpflichtet, wenn er, der Patient,<br />

die ihm zusammen mit dem Heilund<br />

Kostenplan übergebene Mehrkostenvereinbarung<br />

gemäß § 30, Abs. 4<br />

SGB V nicht unterschrieben hatte.<br />

In der zur Zeit gültigen Fassung des<br />

§ 30 SGB V ist von der gesetzlichen<br />

Schriftform zwar nicht mehr die Rede.<br />

Im BMVZ § 4, Abs. 5 b ist sie jedoch<br />

weiterhin vorgesehen.<br />

Wer sich also auf der rechtlich sicheren<br />

Seite bewegen will, der sollte auch die<br />

Formalitäten peinlich genau befolgen.<br />

Ebenso unliebsame Erfahrungen macht<br />

der Zahnarzt oft mit Privatpatienten,<br />

die die Bezahlung erbrachter Leistungen<br />

mit dem Hinweis verweigern, der<br />

Zahnarzt sei seiner wirtschaftlichen<br />

Aufklärungspflicht nicht nachgekommen.<br />

Der Weigerung liegt zumeist zugrunde,<br />

dass die private Krankenversicherung<br />

des Patienten eine Kostenübernahme<br />

ablehnt. Um solchen unliebsamen<br />

Entwicklungen und dem sich<br />

regelmäßig anschließenden Rechtsstreit<br />

um die sog. „medizinische Notwendigkeit“<br />

aus dem Weg zu gehen,<br />

sollte der Zahnarzt darauf drängen,<br />

dass ein Patient sich vor Behandlungsbeginn<br />

von seinem Versicherer anhand<br />

des Heil- und Kostenplans exakt mitteilen<br />

lässt, welche Kosten übernommen<br />

werden und insbesondere welche nicht<br />

übernommen werden. Der Patient sollte<br />

sich nicht mit der sibyllinischen Aussage<br />

des Versicherers abspeisen lassen,<br />

die Kosten würden im Rahmen des<br />

bestehenden Versicherungsvertrages<br />

übernommen. Ein darüber entstehender<br />

Streit sollte vor Behandlungsbeginn<br />

ausgetragen werden. Dann muss einerseits<br />

der Versicherer Farbe bekennen,<br />

wie gut sein meist lautstark angepriesener<br />

Versicherungsschutz tatsächlich<br />

ist, andererseits weiß der Patient, welche<br />

Kosten persönlich auf ihn zukommen,<br />

und er kann seine Finanzplanung<br />

danach ausrichten. Eventuell wird auch<br />

die Behandlungsplanung<br />

geändert und<br />

an der dann bekanntenKostenbeteiligung<br />

des Versicherers<br />

orientiert werden<br />

müssen. Jedenfalls<br />

trägt dann nicht<br />

mehr der Zahnarzt<br />

das Prozess- und<br />

Kostenrisiko.<br />

Dass der Patient ein<br />

Anrecht darauf hat,<br />

vor Behandlungsbeginn<br />

von seinem Versicherer<br />

zu erfahren,<br />

ob und inwieweit<br />

dieser die Kosten für<br />

die geplante Behandlungübernehmen<br />

wird, hat das<br />

Landgericht Köln (23<br />

O 298/98) in einer<br />

Entscheidung vom<br />

17.01.01 festgestellt.<br />

Danach kann ein<br />

Patient, bei dem eine<br />

zahnärztlich-prothetische<br />

Versorgung<br />

geplant ist, bereits<br />

auf der Grundlage<br />

des Heil- und Kos-<br />

Ästhetischer Zahnersatz 2003<br />

tenplanes vor Beginn der Behandlung<br />

seine Krankenversicherung auf Zusage<br />

zur Kostenübernahme verklagen. Diesbezüglich<br />

bestehe ein sog. Feststellungsinteresse,<br />

denn dem Patienten<br />

könne nicht zugemutet werden, die<br />

meist hohen Kosten, in diesem Falle bei<br />

einer Implantatversorgung, auf eigenes<br />

Risiko vorstrecken zu müssen.<br />

Leider wird von dieser Möglichkeit viel<br />

zu wenig Gebrauch gemacht. In den<br />

sich an aufwändige Versorgungen<br />

immer wieder anschließenden Rechtsstreitigkeiten<br />

mit den Versicherern geht<br />

es im Grunde genommen um deren<br />

Versicherungskonditionen bzw. darum,<br />

was versichert ist und was nicht. Drehund<br />

Angelpunkt ist dann aber immer<br />

die sogenannte „medizinische Notwendigkeit“,<br />

zu der der zahnmedizinische<br />

Sachverständige befragt wird. Meist<br />

geht es aber gar nicht um eine wirkliche<br />

medizinische Notwendigkeit, sondern<br />

darum, ob auch die Kosten für<br />

Sinnvolles und Wünschenswertes übernommen<br />

werden müssen. Das ist aber<br />

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ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

13


14<br />

„Fünftelregelung“<br />

für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000<br />

In einem Beschluss vom 10. Juli 2002<br />

nimmt der Bundesfinanzhof zur sog.<br />

„Fünftelregelung“ Stellung. Durch das<br />

Steuerentlastungsgesetz wurde der<br />

halbe Steuersatz abgeschafft und mit<br />

Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum<br />

1999 die sog. Fünftelregelung<br />

eingeführt, die vollkommen leer läuft,<br />

wenn bereits die ordentlichen Einkünfte<br />

die obere Proportionalzone des<br />

Einkommensteuertarifs erreichen.<br />

Durch das Steuersenkungsergänzungsgesetz<br />

(StSenkErgG) war für<br />

Gewinne aus Betriebsveräußerungen<br />

und Betriebsaufgaben mit Wirkung<br />

vom 01.01.2001 der halbe durchschnittliche<br />

Steuersatz wieder eingeführt<br />

worden. Der Antrag, diese Regelung<br />

ab 1999 rückwirkend einzuführen,<br />

hatte keine Mehrheit gefunden.<br />

Der BFH meint nun, es sei eine neue<br />

Regelung gefunden worden, die lediglich<br />

Ähnlichkeiten mit der bis 1998<br />

geltenden Regelung aufweise. Der<br />

Gesetzgeber habe diese Regelung als<br />

Steuervergünstigung für aus dem<br />

Berufsleben ausscheidende Unternehmer<br />

zur Sicherung ihrer Altersversorgung<br />

geschaffen. Die sich aus der<br />

Neueinführung ergebende Steuerbelastung<br />

entspräche im Ergebnis in<br />

etwa der Begünstigung von Gewinnen<br />

der Veräußerung von Beteiligungen<br />

an Kapitalgesellschaften durch das<br />

Halbeinkünfteverfahren.<br />

Ermäßigter Steuersatz<br />

bei Praxisveräußerung<br />

Ab dem Veranlagungszeitraum 2001<br />

können auf Antrag Praxisveräußerungs-<br />

beziehungsweise Aufgabegewinne<br />

aus der Veräußerung beziehungsweise<br />

Praxisaufgabe nach einem<br />

ermäßigten Steuersatz bemessen werden,<br />

wenn der Steuerpflichtige das<br />

55. Lebensjahr vollendet hat oder<br />

wenn er im sozialversicherungsrechtlichen<br />

Sinne dauernd berufsunfähig ist.<br />

Der ermäßigte Steuersatz beträgt die<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes,<br />

der sich ergäbe, wenn die<br />

tarifliche Einkommensteuer nach dem<br />

gesamten zu versteuernden Einkommen<br />

zu bemessen wäre, mindestens<br />

jedoch 19,9 v.H.<br />

Hintergrund dieser Neuregelung, so<br />

der Bundesfinanzhof, sei es gewesen,<br />

dem Mittelstand einen Ausgleich für<br />

die ab dem Jahre 2002 geltenden Begünstigungen<br />

bei der Besteuerung<br />

von Kapitalgesellschaften zu gewähren;<br />

vor diesem Hintergrund sei eine<br />

rückwirkende Einführung der Tarifbegünstigung<br />

abzulehnen. Der Mittelstand<br />

sollte durch die Einführung<br />

einer Altersvorsorgekomponente zukünftig<br />

entlastet werden; das Steuersenkungsergänzungsgesetz<br />

diene der<br />

Erweiterung der Mittelstandskomponente<br />

des Steuersenkungsgesetzes<br />

und so der vertiefenden Stärkung des<br />

Wirtschaftsstandortes Deutschland.<br />

Das Grundgesetz verlange die Gleichbehandlung<br />

„aller Menschen“ vor dem<br />

Gesetz und damit auch eine gleichmäßige<br />

Belastung. Diesem Maßstab<br />

genügt nach Auffassung des Bundesfinanzhofes<br />

die sog. Fünftelregelung.<br />

Die Gesetzesänderungen beruhen<br />

nicht auf „willkürlichen“ Aktionen des<br />

Gesetzgebers. Er habe zunächst die<br />

bisherige Begünstigung, die in der Gewährung<br />

des halben regulären Steuersatzes<br />

bestand, reduziert und durch<br />

die Fünftelregelung ersetzt. Dieser<br />

Rechtszustand sei nach Auffassung<br />

des Gesetzgebers nicht aufrechtzuerhalten<br />

gewesen, nachdem durch das<br />

Steuersenkungsgesetz das System der<br />

Körperschaftsbesteuerung grundlegend<br />

geändert und auch die Veräußerung<br />

von Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />

in das Halbeinkünfteverfahren<br />

einbezogen worden sei.<br />

Förderung des Mittelstandes<br />

Zur Förderung des Mittelstandes sei<br />

die jetzige Regelung in das Gesetz<br />

aufgenommen worden. Vor dem Hintergrund<br />

dieser Entwicklung sei erkennbar,<br />

dass die Neuregelung in<br />

einem unmittelbaren Zusammenhang<br />

mit der durch das Steuersenkungsgesetz<br />

bewirkten Systemänderung stehe.<br />

Dieser Zusammenhang erlaubte es<br />

dem Gesetzgeber, die Neuregelung<br />

ohne rückwirkende Übergangsregelung<br />

in Kraft zu setzen.<br />

Der Gesetzgeber sei nicht verpflichtet,<br />

die Neuregelung des halben Steuersatzes<br />

rückwirkend auf die Veranlagungszeiträume<br />

1999 und 2000 zu<br />

erstrecken. Gegenüber Gesetzen, die<br />

nur für künftige Tatbestände gelten,<br />

werde grundsätzlich kein Vertrauensschutz<br />

gewährt. Ebenso wie der verfassungsrechtliche<br />

Vertrauensschutz<br />

den Begünstigten nicht vor jeder<br />

„Enttäuschung“ seiner Erwartungen in<br />

den Fortbestand der bisherigen Rechtslage<br />

bewahre, seien die Erwartungen<br />

des Steuerpflichtigen auch insoweit<br />

nicht geschützt, als er an Besserstellungen<br />

rückwirkend teilhaben möchte.<br />

Bei einem Systemwechsel sei der<br />

Gesetzgeber berechtigt, die Neuregelung<br />

erst mit dem Systemwechsel<br />

wirksam werden zu lassen, ohne einen<br />

gleitenden Übergang vorsehen zu<br />

müssen. Eine rückwirkende Besserstellung<br />

entspreche nicht dem bisherigen<br />

System und sei daher verfassungsrechtlich<br />

nicht geboten.<br />

Hinweis<br />

Die Gerichte sehen keinen Anspruch<br />

auf rückwirkende Teilhabe an Besserstellungen.<br />

Arbeitskreis für Steuerfragen der Heilberufe<br />

Gymnasiumstraße 18-20<br />

63654 Büdingen<br />

e-mail: arbeitskreis@meditaxa.de<br />

Mit freundlicher Genehmigung aus<br />

„MEDItaxa, Ausgabe 24/Februar 2003“


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16<br />

Parodontitis und Allgemeinerkrankungen:<br />

Gefährliche Wechselwirkung<br />

Die marginale Parodontitis zählt neben der Karies<br />

zu den häufigsten Erkrankungen überhaupt.<br />

Entsprechend groß war die Motivation, die entzündlichen<br />

Parodontalerkrankungen zu erforschen<br />

und ihre Entstehung aufzuklären. In den<br />

50-er und 60-er Jahren des 20. Jahrhunderts<br />

wurde noch davon ausgegangen, dass jeder<br />

Mensch ab einem bestimmten Alter (zwischen<br />

40 und 50) eine Parodontitis entwickelt. Alter<br />

und Mundhygiene galten damals ausschließlich<br />

als die ursächlichen Faktoren für die Entstehung<br />

der Parodontopathien.<br />

Vor allem in den 80-er und 90-er Jahren ist unser Wissen<br />

dank intensiver Forschungsbemühungen sehr stark gewachsen,<br />

wodurch sich die Vorstellungen über die Ätiologie der<br />

Parodontalerkrankungen stark gewandelt hat. So gehen wir<br />

heute von einem komplexen multikausalen Krankheitsgeschehen<br />

aus, welches von einer Vielzahl an Risikofaktoren<br />

beeinflusst werden kann. Das Rauchen gilt dabei als einer<br />

der Hauptrisikofaktoren. Ein unzureichend eingestellter Diabetes<br />

mellitus erhöht ebenfalls das Erkrankungsrisiko. Während<br />

der Einfluss dieser und weiterer Risikofaktoren auf die<br />

Entstehung und das Fortschreiten einer marginalen Parodontitis<br />

inzwischen gut untersucht und entsprechend bekannt<br />

ist, werden die Auswirkungen der Parodontalerkrankungen<br />

auf die Gesundheit des Gesamtorganismus erst seit einigen<br />

wenigen Jahren verstärkt diskutiert. Dieses Themengebiet<br />

soll daher Inhalt dieses kurzen Übersichtsartikels sein.<br />

Hauptrisikofaktoren für die Entstehung<br />

einer marginalen Parodontitis<br />

Bei der marginalen Parodontitis handelt es sich um eine<br />

Infektionskrankheit. Ohne das Vorhandensein einer bestimmten<br />

Gruppe gram-negativer anaerober Bakterien (u.a. Porphyromonas<br />

gingivalis (Abb.1), Bacteroides forsythus,<br />

Abb. 1: Porphyromonas gingivalis (Pg)<br />

nach 10 Tagen anerober Kultivierung<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

Actinobacillus actinomycetemcomitans, Treponema denticola)<br />

entsteht keine marginale Parodontitis. Klinische Studien<br />

haben jedoch immer wieder gezeigt, dass viele parodontal<br />

gesunde Patienten Träger parodontalpathogener Keime sind,<br />

ohne dass sich bei diesen Patienten eine Parodontopathie<br />

entwickeln würde. Dies ist ein eindeutiger Hinweis darauf,<br />

dass die Anwesenheit der Bakterien allein nicht ausreichend<br />

für die Entstehung dieser Erkrankung ist. Offensichtlich<br />

müssen weitere Faktoren hinzutreten, damit sich aus einer<br />

einfachen Gingivitis eine marginale Parodontitis entwickeln<br />

kann. Systemische Erkrankungen können das Risiko für die<br />

betroffenen Patienten erhöhen, an einer Parodontitis zu<br />

erkranken. Hier ist vor allem der Diabetes mellitus zu nennen,<br />

der bei schlechter Einstellung unter anderem zu einer<br />

Schwächung der körpereigenen Abwehr und in dieser Patientengruppe<br />

damit zu einer höheren Prävalenz marginaler<br />

Parodontopathien führt.<br />

Als ein weiterer bedeutender Risikofaktor wurde in den letzten<br />

Jahren eindeutig das Rauchen identifiziert. Das Rauchen<br />

hat je nach Verlaufsform der marginalen Parodontopathie<br />

wahrscheinlich einen größeren Einfluss auf das Fortschreiten<br />

des Attachmentverlustes als die Zusammensetzung der<br />

Bakterieller<br />

Angriff<br />

Antikörper<br />

PMNs<br />

Antigene<br />

Immunentzündliche<br />

Antwort des<br />

Wirtes<br />

Zytokine<br />

Prostaglandine<br />

LPS MMP<br />

Abb 2. Pathogenese der Parodontitis<br />

umweltbedingte und<br />

erworbene Risikofaktoren<br />

BindegewebsundKnochenmetabolismus<br />

Genetische Risikofaktoren<br />

Klinische<br />

Zeichen der<br />

beginnenden<br />

und fortschreitenden<br />

Erkrankung<br />

pathogenen Bakterienflora. Grund dafür ist - ähnlich wie bei<br />

Diabetikern - die Schwächung der gezielten körpereigenen<br />

Abwehr gegen die parodontalpathogenen Keime. Neben dem<br />

Rauchen hat sich in den 90-er Jahren das Hauptinteresse der<br />

parodontologischen Grundlagenforschung auf den Einfluss<br />

genetischer Faktoren konzentriert. Es ist in der Zwischenzeit<br />

gelungen, eine Reihe genetischer Faktoren zu identifizieren,<br />

die das Erkrankungsrisiko erhöhen können.


Ätiologie von Gingivitis und Parodontitis<br />

Parodontitisverursachende Keime sowie eine Vielzahl anderer<br />

Bakterien können bei insuffizienter Mundhygiene im Laufe<br />

der Zeit einen Biofilm auf der Oberfläche der Zahnwurzeln<br />

etablieren. Dieser Biofilm ruft eine Immunantwort des Wirtsorganismus<br />

hervor, die sich klinisch zunächst als Gingivitis<br />

mit ihren typischen Symptomen manifestiert. Ob aus einer<br />

solchen Gingivitis eine marginale Parodontitis hervorgeht,<br />

hängt vom Zusammenspiel einer Vielzahl von Faktoren ab<br />

(siehe Abbildung 2). Der Übergang einer Gingivitis in eine<br />

marginale Parodontitis soll anhand der Abbildungen 3 und 4<br />

verdeutlicht werden. In Abbildung 3 sind zunächst die Abläufe<br />

im Parodont bei einer Gingivitis vereinfacht dargestellt:<br />

Der bakterielle Biofilm auf der Zahnwurzeloberfläche führt<br />

zur Aktivierung von ortsständigen Zellen wie Fibroblasten<br />

und Makrophagen, die ihrerseits Botenstoffe (u.a. Interleukin-8)<br />

ausschütten, um neutrophile Granulozyten (PMN) als<br />

Zellen der akuten körpereigenen Abwehr aus den gingivalen<br />

Blutgefäßen anzulocken. Die entlang eines Konzentrationsgradienten<br />

wandernden Neutrophilen bilden eine Art<br />

Schutzwall (Granulozytenwall) um den Biofilm und schirmen<br />

somit das Körperinnere vor toxischen bakteriellen Zerfallsprodukten<br />

(u.a. Lipopolysaccharid = LPS) ab. Solange dieser<br />

Schutzmechanismus aufrecht erhalten werden kann, bleibt<br />

die Entzündung im Stadium der Gingivitis. Dieses Gleichgewicht<br />

kann über viele Jahre Bestand haben und ist damit<br />

streng genommen Zeichen einer funktionierenden Immunabwehr.<br />

Zahnwurzel<br />

Biofilm<br />

PMNs<br />

Fibroblast<br />

IL-8 IL-8<br />

IL-8 IL-8<br />

IL-8<br />

Makrophage<br />

Blutgefäß<br />

IL-8<br />

IL-8<br />

Liegen ungünstige erbliche Einflüsse vor oder wird das<br />

Immunsystem durch erworbene Faktoren wie das Rauchen<br />

oder einen Diabetes mellitus geschwächt (s.o.), kann der<br />

Granulozytenwall ineffektiv und damit durchlässig für Bakterien<br />

sowie deren Zerfallsprodukte werden (siehe Abbildung<br />

4). Vor allem die Lipopolysaccharide (LPS) als Zellwandbestandteile<br />

der gram-negativen Bakterien können nun unter<br />

anderem zur Aktivierung von Makrophagen führen. Die Makrophagen<br />

schütten daraufhin Entzündungsmediatoren wie<br />

Interleukin-1b (IL-1b), Prostaglandin E2 (PGE2) und Tumor-<br />

Nekrose-Faktor-a (TNF-a) aus. Beide Stoffe führen zur<br />

Osteoklastenaktivierung. Interleukin-1b stimuliert darüber<br />

hinaus Fibroblasten zur Produktion von Matrix Metalloproteinasen<br />

(MMP), die den Faserapparat enzymatisch zerstören.<br />

Il-8<br />

Abb. 3. Abläufe bei einer Gingivitis.<br />

Effektiver Granulozytenwall<br />

Die Makrophagen selbst schütten diese Enzyme ebenfalls<br />

aus. Laufen diese Prozesse über längere Zeit ab, ohne dass<br />

die körpereigenen Reparaturmechanismen den Gewebsverlust<br />

kompensieren können, kommt es zum fortschreitenden<br />

Attachmentverlust und damit zu den typischen klinischen<br />

(Abbildung 5) und röntgenologischen Anzeichen einer marginalen<br />

Parodontitis (Abbildung 6).<br />

Parodontitis und Herz-/Kreislauferkrankungen<br />

Offensichtlich sind die Entzündungsprozesse bei einer marginalen<br />

Parodontitis jedoch nicht streng auf die parodontalen<br />

Gewebe selbst begrenzt. Vielmehr muss davon ausgegangen<br />

werden, dass ständig pathogene Keime in die Blutbahn gelangen<br />

und es so zu einer chronischen Bakteriämie kommt.<br />

Selbst das Kauen oder Zähnputzen kann diese Bakteriämie<br />

Zahnwurzel<br />

Biofilm<br />

PMNs<br />

LPS<br />

LPS<br />

Faserapparat<br />

Enzyme<br />

(Kollagenasen)<br />

TNFα<br />

IL-1β<br />

PGE 2<br />

Makrophage<br />

Alveolarknochen<br />

Osteoklasten<br />

Abb. 4. Knochen- u. Weichgewebszerstörung bei der Parodontitis<br />

– ineffektiver Granulozytenwall<br />

darüber hinaus immer wieder kurzzeitig verstärken. Mit den<br />

pathogenen Bakterien gelangen ständig auch deren Lipopolysaccharide<br />

in die Blutbahn. Es liegt eigentlich auf der Hand,<br />

dass ein solch chronisches Geschehen Auswirkungen auf den<br />

Gesamtorganismus nach sich ziehen muss. Daher kann es<br />

fast schon verwundern, dass diese Zusammenhänge erst in<br />

den 90-er Jahren systematischer untersucht und aufgearbeitet<br />

wurden. Interessanterweise hatten nämlich Mackenzie<br />

und Millard bereits 1963 (Mackenzie et al. 1963) festgestellt,<br />

dass Patienten mit Arteriosklerose mehr Knochenverlust um<br />

ihre Zähne herum aufwiesen als Kontrollpersonen. Diese Erkenntnisse<br />

gerieten allerdings schnell wieder in Vergessenheit,<br />

ehe Syrjänen et al. sowie Mattila et al. 1989 eine Assoziation<br />

zwischen ischämischem zerebralem Infarkt sowie koronarer<br />

Herzkrankheit und der oralen Gesundheit der Patienten<br />

fanden. Eine Reihe weiterer Studien in den Folgejahren<br />

bestätigten diese Ergebnisse (Kweider et al. 1993, De Stefano<br />

et al. 1993, Mattila et al. 1993, Marcus et al. 1993, Beck et<br />

al. 1996). Insbesondere die Studie von Beck et al. aus dem<br />

Jahre 1996 kam zu sehr eindrucksvollen Ergebnissen. 1147<br />

Männer zwischen 20 und 80 Jahren wurden über eine Zeitraum<br />

von 18 Jahren beobachtet und dabei wurde festgestellt,<br />

wie viele der Männer eine koronare Herzkrankheit, einen<br />

Apoplex (Schlaganfall) oder eine Kombination aus beidem<br />

entwickelten. Es zeigte sich, dass das Risiko, an einer koronaren<br />

Herzkrankheit zu erkranken oder daran zu versterben bei<br />

fortgeschrittenem Knochenverlust um das 1.5- bis 1.9-fache<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

17


18<br />

erhöht ist. Eine ähnlich starke Risikoerhöhung lag lediglich<br />

bei den viel bekannteren Risikofaktoren Rauchen und erhöhte<br />

Cholesterinwerte vor. Das Risiko, bei fortgeschrittenem<br />

Knochenverlust einen Schlaganfall zu erleiden, war gar um<br />

das 2.8-fache erhöht. Bei der Berechnung dieser Risikoerhöhung<br />

wurden sämtliche ansonsten bekannten Risikofaktoren<br />

Abb. 5. 34-jähriger Patient<br />

mit agressiver marginaler Parodontitis<br />

herausgerechnet. Leider müssen wir nach wie vor davon ausgehen,<br />

dass nur wenigen Internisten oder Kardiologen diese<br />

Zusammenhänge bewusst sind. Eine parodontale Sanierung<br />

könnte wahrscheinlich bei vielen von Herz-/Kreislauferkrankungen<br />

bedrohten oder bereits betroffenen Patienten zu<br />

einer deutlichen Risikoreduzierung führen. Eine dementsprechende<br />

Information und Kooperation der behandelnden Ärzte<br />

und Zahnärzte wäre daher auf jeden Fall wünschenswert<br />

und läge insbesondere im Interesse der betroffenen Patienten.<br />

Die genauen Mechanismen, die hinter dem Zusammenhang<br />

parodontaler Erkrankungen mit Herz-/Kreislauferkrankungen<br />

stecken, sind noch nicht bis ins Detail geklärt. Ein<br />

Erklärungsmodell (Abbildung 7) besagt, dass die systemisch<br />

verfügbaren Lipopolysaccharide zu Reaktionen am Endothel<br />

und der glatten Muskulatur der Blutgefäße sowie an Monozyten<br />

und Thrombozyten führen. Dies wiederum begünstigt<br />

die Entwicklung atherosklerotischer Läsionen und thrombemolischer<br />

Ereignisse (Marcus et al 1993; Beck et al. 1996).<br />

Parodontitis und weitere Allgemeinerkrankungen<br />

Interessanterweise scheint es nicht nur so zu sein, dass ein<br />

Diabetes mellitus das Risiko erhöht, an einer marginalen Parodontitis<br />

zu erkranken, sondern umgekehrt ist bei schweren<br />

Parodontopathien das Risiko für eine schwierige und damit<br />

schlechte glykämische Kontrolle eines insulin-unabhängigem<br />

Diabetes mellitus deutlich größer (Taylor et al. 1996). Dies<br />

kann bedeuten, dass ein (genetisch prädisponierter) Patient<br />

Abb. 6. Orthopantomogramm des Patienten aus Abb. 5<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

aufgrund eines schlecht eingestellten Diabetes eine marginale<br />

Parodontitis entwickelt und dann aufgrund seiner Parodontitis<br />

wiederum schwerer einzustellen ist. Dieses einfache<br />

Beispiel verdeutlicht erneut, wie wichtig in solchen Fällen<br />

eine gute Zusammenarbeit zwischen behandelndem Zahnarzt<br />

und Internisten ist. Seit einigen Jahren verdichten sich<br />

die Anzeichen dafür, dass fortgeschrittene Parodontalerkrankungen<br />

bei Schwangeren das Risiko für eine Frühgeburt oder<br />

ein Neugeborenes mit reduziertem Geburtsgewicht deutlich<br />

erhöhen (Boyd et al. 1994). Es gibt Vermutungen, dass ein<br />

signifikanter Prozentsatz der Frühgeburten in den USA auf<br />

die parodontale Erkrankung der Mutter zurückzuführen ist<br />

(Page, persönliche Kommunikation). Was empfehlen wir also<br />

einer schwangeren Patientin, die sich mit einer fortgeschrittenen<br />

Parodontitis in unserer Praxis vorstellt? Lassen wir die<br />

Patientin unbehandelt, obwohl wir über die oben genannten<br />

Risiken Bescheid wissen? Oder führen wir ein subgingivales<br />

Scaling durch und verursachen dadurch eine erhebliche Bakteriämie?<br />

Möglicherweise ist das subgingivale Scaling unter<br />

Abdeckung mit Amoxicillin nach dem ersten Trimenon das<br />

Vorgehen mit den geringsten Risiken. Studien gibt es hierzu<br />

jedoch keine. Keine der drei Vorgehensweisen ist ohne Risiken,<br />

was die Entscheidungsfindung für Behandler und Patientin<br />

erschwert.<br />

Genetische Einflüsse<br />

• Gene der immunologischen<br />

und entzündlichen<br />

Anwort<br />

Prädisposition<br />

Atherosklerose<br />

• Entwicklung atherosklerotischer<br />

Läsionen<br />

• thromboembolische<br />

Ereignisse<br />

• akute Phase Reaktion<br />

Reaktionsweise der<br />

Monozyten u. Lymphozyten<br />

Phänotyp der hyperinflammatorischen<br />

Monozyten<br />

LPS<br />

Exposition<br />

Parodontale<br />

Erkrankung<br />

Umwelteinflüsse<br />

♦ Ernährung<br />

(Triglyceride)<br />

♦ Stress<br />

♦ Rauchen<br />

Zusammenfassung<br />

Es scheint, als ob die Liste der Erkrankungen, die durch<br />

schwere Parodontalerkrankungen negativ beeinflusst werden<br />

können, stetig länger wird. Die Konsequenz für uns Zahnärzte<br />

sollte daher sein, die Parodontalerkrankungen noch konsequenter<br />

zu diagnostizieren und zu therapieren. Dabei sollten<br />

wir immer an die möglichen beidseitigen Wechselwirkungen<br />

zwischen den Parodontopathien und den Allgemeinerkrankungen<br />

denken und daher gegebenenfalls Humanmediziner<br />

in unsere diagnostischen und therapeutischen Überlegungen<br />

mit einbeziehen.<br />

Mit freundlicher Genehmigung aus<br />

„Zahnärzteblatt Baden-Württemberg, 3/2003“<br />

Parodontalpathogene<br />

Bakterien<br />

PGE 2, IL-1β<br />

TNFα, TαB<br />

Gefäßreaktion<br />

• Endothel<br />

• glatte Muskulatur<br />

• Monozyten<br />

• Thrombozyten<br />

(Arbeitshypothese nach Beck et al., 1996)<br />

Abb. 7. Reaktionsweise der Monozyten und Lymphozyten<br />

Dr. Dirk Vasel


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20<br />

Wieder einmal in Umsetzung einer EU – Richtlinie, diesmal<br />

der Richtlinie 98 / 83 / EG, ist zum 01.01.2003 eine neue<br />

Trinkwasserverordnung erlassen, die in einigen Punkten<br />

verschärfte Anforderungen stellt – genauer:<br />

die „Verordnung über die Qualität von Wasser<br />

für den menschlichen Gebrauch“.<br />

Einige Firmen haben das zum Anlass genommen, Zahnarztpraxen<br />

anzuschreiben und auf vermeintlich notwendige<br />

Maßnahmen in der Praxis hinzuweisen.<br />

Virtuelle Videothek<br />

für Mediziner<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

Aus dem Referat<br />

Zahnärztliche Berufsausübung<br />

„Neue Trinkwasserverordnung“<br />

In § 3 Nr. 3 sind Hausinstallationen definiert als die Gesamtheit<br />

der Rohrleitungen, Armaturen und Geräte, die<br />

sich zwischen dem Punkt der Entnahme von Wasser für den<br />

menschlichen Gebrauch und dem Punkt der Übergabe von<br />

Wasser aus einer Wasserversorgungsanlage..... befinden.<br />

Als Wasserversorgungsanlage ist in allgemeinen das örtliche<br />

Wasserwerk einschließlich der Rohrleitungen zu den einzelnen<br />

Abnehmern zu verstehen.<br />

Der Begriff „Hausinstallation“ ist bereits in der alten Trinkwasserverordnung<br />

von 1990 verwendet worden.<br />

Neu ist nunmehr eine weitergehende Unterteilung der Anlagen<br />

der Hausinstallation mit entsprechend höheren Anforderungen:<br />

In § 18 heißt es jetzt: „Das Gesundheitsamt überwacht die<br />

Wasserversorgungsanlagen...... nach § 3 Nr. 2 Buchstabe c<br />

(Hausinstallationen) ......, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit,<br />

insbesondere in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern,<br />

Gaststätten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen,<br />

bereitgestellt wird, hinsichtlich der Einhaltung der<br />

Anforderungen der Verordnung durch entsprechende Prüfungen.<br />

Werden dem Gesundheitsamt Beanstandungen einer anderen<br />

Wasserversorgungsanlage .... bekannt, so kann diese in<br />

die Überwachung einbezogen werden, sofern dies unter<br />

Berücksichtigung der Umstände des Einzellfalles zum<br />

Schutz der menschlichen Gesundheit oder zur Sicherstellung<br />

einer einwandfreien Beschaffenheit des Wassers für<br />

den menschlichen Gebrauch erforderlich ist“.<br />

Nach Auffassung des Ausschusses Zahnärztliche Berufsausübung<br />

bei der Bundeszahnärztekammer handelt es sich bei<br />

Zahnarztpraxen um keine Einrichtung, in der Wasser an die<br />

Öffentlichkeit abgegeben wird, so dass es wohl auch weiterhin,<br />

wie bisher, nur zu einer Überwachung im begründeten<br />

Einzelfall kommen kann.<br />

Ebenso kann aus der neuen Trinkwasserverordnung keine<br />

Anzeigepflicht für die Zahnarztpraxis abgeleitet werden, da<br />

diese in § 13 lediglich für Versorgungsanlagen, nicht aber<br />

für Hausinstallationen nach der Definition dieser Verordnung<br />

niedergeschrieben ist.<br />

Nach dem derzeitigen Stand der Kenntnisse hat sich also<br />

für die Zahnarztpraxis durch die neue Verordnung nichts<br />

geändert, so dass die derzeitigen Angebote einiger Firmen<br />

kritisch zu betrachten sind.<br />

Unbeschadet dieses Sachverhaltes hat der Zahnarzt nach<br />

wie vor dafür Sorge zu tragen, dass durch die Verwendung<br />

des Wassers aus der Behandlungseinheit kein gesundheitlicher<br />

Schaden oder eine Gefährdung der Patienten resultiert<br />

(Medizinproduktegesetz, Infektionsschutzgesetz, Hygienerichtlinien<br />

Robert-Koch-Institut).<br />

Dr. Thomas Nels<br />

Vorstandsmitglied ZKN<br />

Das deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und<br />

Information (DIMDI) hat eine Virtuelle Videothek für die<br />

Medizin (VVfM) eröffnet. Das neue Internet-Portal<br />

www.vvfm.de liefert Filme via Internet-Breitbandzugang.<br />

Damit werden hochwertige Filme zu einer Vielzahl medizinischer<br />

Themen über das Internet zugänglich.<br />

zm-online@kzbv.de, 04.04.2003


Zahnärztliches Fortbildungszentrum Niedersachsen<br />

SEMINARPROGRAMM<br />

für Zahnärzte, Zahnarzthelferinnen und Praxiszahntechniker<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

Zeißstraße 11a<br />

30519 Hannover<br />

Telefon 0511/83391-0<br />

Telefax 0511/83391-306<br />

Juni 2003<br />

Z = Zahnarztseminar H = Helferinnenseminar<br />

Datum Zeiten Nr./Gebühr Thema Referent<br />

Juni<br />

Fr., 04.06. 09.00 - 17.00 Z/H 0326 Ultraschallbehandlung in der Maak<br />

€ 240,- Parodontologie - ein bewährtes Konzept<br />

BELEGT<br />

BELEGT<br />

Fr., 13.06. 09.00 - 18.00 H 0329 Scaling - Praktisches Arbeitsseminar Sandvoß<br />

€ 145,- für die ZMF und BAZ-fortgebildete Helferin<br />

Sa., 14.06. 09.00 - 18.00 H 0330 Kleine Laborarbeiten zur Steigerung Boldt<br />

€ 150,- des Praxisertrages<br />

Löffel und Bißschablonen<br />

Mi., 18.06. 14.00 - 18.00 Z/H 0327 Hilfeleistung bei Notfallsituationen in der Hagemann<br />

Z-€ 155,- zahnärztlichen Praxis – Praxisbetontes Seminar<br />

BELEGT<br />

H-€ 130,- mit Übungen an Phantomen: Umgang mit<br />

BELEGT<br />

Technik/Zubehör; Notfallkoffer, Defillibrator,<br />

Blutdruckmessung, Atmung/Beatmung/<br />

Atemhilfsmittel, Herz-Lungen-Wiederbelebung<br />

Mi., 18.06. 09.00 - 18.00 H 0331 Prophylaxe ist mehr ... der Befund und Rößler<br />

€ 230,- das Ziel: Welchen WEG nehme ich?<br />

Theoretischer und praktischer Aufbaukurs<br />

Fr., 20.06./ 14.00 - 18.00 Z/H 0328 Metallfreie Restaurationen van<br />

Sa., 21.06. 09.00 - 18.00 Z-€ 375,- Versorgung mit Kronen, Inlays Gogswaardt<br />

H-€ 350,- und Veneers<br />

Fr., 20.06./ 14.00 - 18.00 Z 0329 Quadrantensanierung mit vor- Mahnke<br />

Sa., 21.06. 09.00 - 18.00 € 375,- bereitender Funktionsanalyse<br />

Anmeldungen können formlos (bitte schriftlich) erfolgen!<br />

FORTBILDUNG FORTBILDUNG FORTBILDUNG FORTBILDUNG FORTBILDUNG


FORTBILDUNG FORTBILDUNG FORTBILDUNG FORTBILDUNG FORTBILDUNG<br />

14.6.<br />

Samstag, 14.6.<br />

9.00 –18.00 Uhr<br />

Kursgebühr:<br />

€ 145,–<br />

Raum:<br />

Phantomraum<br />

Anmerkung:<br />

Anmeldung nur mit<br />

Kopie des ZMF-<br />

Zertifikates oder<br />

BAZ-Zertifikates<br />

Fachbereichskursus<br />

Kariesprophylaxe<br />

und Parodontologie<br />

möglich<br />

Kurs-Nr.<br />

H 0332<br />

20./21.6.<br />

Freitag, 20.6.<br />

14.00 –18.00 Uhr<br />

Samstag, 21.6.<br />

9.00 –18.00 Uhr<br />

Kursgebühr:<br />

Z= € 375,–<br />

H = € 350,–<br />

Raum:<br />

Seminarraum 2,<br />

Phantomraum<br />

13<br />

Fortbildungspunkte<br />

nach BZÄK<br />

Kurs-Nr.<br />

Z/H 0328<br />

Sabine Sandvoß,<br />

Hannover<br />

Dr. Dirk C. van Gogswaardt,<br />

Arbon, Schweiz<br />

Scaling<br />

Praktisches Arbeitsseminar<br />

Für die ZMF und BAZ-fortgebildete Helferin<br />

Praxiserfahrung ist erforderlich!<br />

Instrumentionstechnik beim parodontalen Debridement<br />

Kursinhalt:<br />

• Instrumentenkunde, Spezialitäten.<br />

• Prinzipien und Systematik bei der Bearbeitung von Wurzeloberflächen<br />

• Körperhaltung, Sitzpositionen<br />

• Griff- und Abstütztechnik, Patientenlagerung<br />

• direktes und indirektes Instrumentieren<br />

• Fortschritte und Neuerungen bei der maschinellen Instrumentation<br />

mit Ultraschall, Vor- und Nachteile<br />

Materialliste für die Teilnehmer:<br />

- Scaler H6 / H7, 204 S<br />

- Universalkürette Langer oder Columbia<br />

- reduzierter Gracey-Kürettensatz 1/2, 7/8, 11/12, 13/14<br />

- Spiegel<br />

- Handschuhe<br />

„Metallfreie Restaurationen“<br />

- Versorgungen mit Kronen,<br />

Inlays und Veneers–<br />

Wissenschaftliche Untersuchungen, Methodische Aspekte<br />

und klinischer Einsatz – Kursus mit praktischen Übungen<br />

für Zahnärzte und Zahnarzthelferinnen (nicht zwingend als<br />

Team!)<br />

Vorrangig ist zunächst die vom Zahnarzt auszuführende, den Erfordernissen vollkeramischer<br />

Systeme entsprechende Präparation. So gilt auch hier, dass die in<br />

Zusammenarbeit mit der Zahnarzthelferin ausgeführte exakte Abformung, die<br />

zahntechnische Arbeitsgrundlage für die Fertigung eines passgenauen Werkstückes<br />

bildet.<br />

Desweiteren ist die Zahnarzthelferin für die umfangreiche adhäsiv spezifische<br />

Befestigungstechnik zu schulen. Dazu zählen gute Erfahrungen in der Kofferdamtechnik,<br />

die Vorbereitung der keramischen Restauration zur adhäsiven Befestigung,<br />

eine sichere Assistenz nach der „Vier-Hand-Methode“, Nachsorge- und<br />

Recallmassnahmen.<br />

Den teilnehmenden Kollegen und Zahnarzthelferinnen werden im ersten Teil des<br />

Kurses „Schritt-für-Schritt“ die theoretischen Grundlagen, sowie die einzelnen<br />

praktischen Arbeitsabläufe mit hilfreichen Tricks und Kniffen gezeigt. Weiterhin<br />

wird ein relevantes Zusammenarbeitungskonzept von der Präparation bis zum<br />

Eingliedern einer vollkeramischen Restauration am Phantom bzw. Patienten vorgestellt<br />

und mittels Fernsehanlage auf die im Hörsaal befindlichen Monitore<br />

übertragen.<br />

Im zweiten Teil kann das Erlernte an einem Phantom praktisch umgesetzt werden.<br />

Unter Anleitung werden alle zahnärztlichen und technischen Arbeitsschritte ausgeführt,<br />

die erforderlich sind, um haltbare Rekonstruktionen aus Vollkeramik (im<br />

Kursus aus IPS Empress - Ivoclar Vivadent AG, Schaan, Fürstentum Liechtenstein)<br />

am Patienten eingliedern zu können.


Patientenberatung 0 800/9 99 00 00<br />

… auch hier ist die „ZKN ganz nah am Bürger“<br />

und an den Kolleginnen und Kollegen ...<br />

… eine Vielzahl der geführten Gespräche<br />

haben zum Ziel, Auseinandersetzungen<br />

zwischen Patienten<br />

und Kolleginnen und Kollegen zu<br />

vermeiden, bzw. auf eine sachliche<br />

Ebene zurückzuführen, wenn evtl.<br />

die emotionalen Wogen geglättet<br />

werden müssen.<br />

Die hohe Akzeptanz der Patientenberatungsstelle<br />

(sie wurde im September<br />

1999 ins Leben gerufen) hat<br />

dazu geführt, dass die Sprechzeiten<br />

jetzt auch auf die Ferienzeiten aus-<br />

Dr. Hans-Jürgen König<br />

gedehnt wurden. – Außer an Feiertagen<br />

sind die Telefone mittwochs von 15.00 – 18.00 Uhr<br />

besetzt. (Außerhalb der Beratungszeiten ist die<br />

0800/9990000 für Faxanfragen freigeschaltet). -<br />

Fast 30 qualifizierte Kolleginnen und Kollegen mit langjähriger<br />

Berufserfahrung und regelmäßiger Schulung beantworten<br />

die Fragen unserer Patienten. Natürlich bieten wir<br />

keine Rechtsberatung, Begutachtung oder Behandlung an.<br />

Unser angestrebtes Ziel ist die Zurücküberweisung an den<br />

Behandler, falls Unstimmigkeiten die Patienten/Behandler-<br />

Beziehung gestört haben.<br />

Wissenschaftliche Themen werden anhand von DGZMK-<br />

Statements erörtert; für besondere Behandlungsmethoden<br />

verweisen wir auf die entsprechenden Fachgesellschaften.<br />

Sind kompliziertere Sachverhalte zu diskutieren, bieten wir<br />

den Anrufern an, sich an den GOZ-Ausschuß bzw. die<br />

Schlichtungsstellen zu wenden. Eine zunehmende Inanspruchnahme<br />

der Patientenberatungsstelle ist festzustellen.<br />

Im Jahr 2000 wurden 237 Anrufe registriert, 2001 waren es<br />

bereits 286 und im letzten Jahr 368.<br />

Die folgende Aufstellung vermittelt Ihnen einen Überblick,<br />

mit welchen Themen sich die Beratungsstelle von September<br />

1999 bis Januar 2003 hauptsächlich beschäftigte.<br />

Anrufe insgesamt 1041<br />

Fragen zum Zahnersatz<br />

Fragen, die Schlichtung<br />

341<br />

bzw. Nachbesserung betreffen 226<br />

Fragen zu Implantaten 170<br />

Fragen zur Prophylaxe und PAR-Behandlung 113<br />

Fragen zur KFO-Behandlung 43<br />

Fragen zum Amalgam 20<br />

Dieser Trend setzt sich auch in 2003 fort.<br />

Aus der Analyse der Beratungsgespräche lässt sich feststellen,<br />

dass mehr als 90 % der Gespräche in harmonischer<br />

Atmosphäre und für den Anrufer zufriedenstellend geführt<br />

wurden.<br />

Die ZKN bietet mit dieser „Serviceleistung – Patientenberatung“<br />

unseren Patienten eine kompetente, neutrale und<br />

unabhängige Beratung.<br />

Für die Zukunft zeichnet sich eine verstärkte Inanspruchnahme<br />

der Patientenberatungsstelle ab. Mehr Eigenverantwortung,<br />

kritisches Verbraucherverhalten bedeuten auch,<br />

dass die Patienten stärker als bisher als Partner im Gesundheitswesen<br />

gesehen werden müssen. Unsere Patienten wollen<br />

individuell angesprochen werden. Ein kooperatives<br />

Arzt-Patientenverhältnis ist das Ergebnis.<br />

Wir tun gut daran, die Patientenberatung – Service der ZKN –<br />

für unsere Kolleginnen, Kollegen und Patienten weiter auszubauen.<br />

Dr. Hans-Jürgen König<br />

Vorstandsmitglied ZKN<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

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24<br />

Im Rahmen regelmäßig stattfindender<br />

Tagungen der zahnärztlichen<br />

Versorgungswerke<br />

ist der Vortrag von Dr. Hanno<br />

Kühn wegen seiner Aktualität<br />

auf großes Interesse gestoßen.<br />

Trotz seiner Komplexität möchten<br />

wir ihn einer breiteren<br />

Kollegenschaft zugänglich<br />

machen.<br />

I. Entwicklung des Risikomanagements<br />

in Deutschland in der<br />

Altersvorsorge<br />

Risikomanagement hat als Thema<br />

nicht ohne Grund in den vergangenen<br />

ein bis zwei Jahren enorm an Bedeutung<br />

gewonnen, auch wenn für mehr<br />

oder weniger alle Branchen gilt, dass<br />

wesentliche Schritte bereits seit Mitte<br />

des letzten Jahrzehnts in diesem Bereich<br />

unternommen wurden.<br />

Auslöser war in Deutschland die<br />

Schieflage der Metallgesellschaft<br />

bei Rohstoffspekulationen in 1993<br />

sowie die Devisenspekulationen bei<br />

Volkswagen. Diese führten 1998 zum<br />

Erlass des "Gesetz zur Kontrolle und<br />

Transparenz im Unternehmensbereich",<br />

dem sogenannten KontraG. Hier ist in<br />

Verbindung mit dem Aktiengesetz die<br />

explizite Verpflichtung der Vorstände<br />

von Aktiengesellschaften zum Risikomanagement<br />

konkretisiert. Diese<br />

mündet in die Forderung, ein System<br />

der Früherkennung aller denkbaren<br />

bestandsgefährdenden Risiken eines<br />

Unternehmens zu entwickeln.<br />

Auch im Bankensektor gibt es in einzelnen<br />

Bereichen schon seit vielen<br />

Jahren eingeführte Risikomanagement-Systeme.<br />

Das ist zum Beispiel im<br />

Derivate-Bereich der Fall, aber ganz<br />

besonders auch im Kredit-Bereich.<br />

Der ganze, unter dem Schlagwort<br />

„Basel II“ zusammengefasste, Prozess<br />

handelt im wesentlichen vom Risikomanagement.<br />

Hier geht es darum, mit<br />

wie viel Eigenkapital der Bank Kredite<br />

an ein Unternehmen unterlegt sein<br />

sollten, abhängig von seiner Schuld-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

red.<br />

Risikomanagement<br />

in der Kapitalanlage<br />

„Kapitalanlage für die Altersvorsorge ist in erster Linie<br />

- und zwar in aller erster Linie - Risikomanagement“.<br />

nerqualität/Kreditwürdigkeit. Hier<br />

liegt auch ein Auslöser für die zunehmende<br />

Bedeutung von Ratings.<br />

Und zuletzt hat es jetzt die Versicherungsunternehmen<br />

und Pensionskassen<br />

getroffen. Natürlich kümmern<br />

sich die Aktuare dort schon seit Jahrzehnten<br />

um Fragen des Risikomanagements<br />

auf der Passivseite. Bis Ende<br />

der 80er bzw. Beginn der 90er Jahre<br />

aber war der Kapitalanlageverantwortliche<br />

in der Versicherung auf der<br />

dritten Hierarchieebene angesiedelt.<br />

Er war meistens im Hauptberuf für die<br />

Buchhaltung zuständig und kaufte<br />

nebenbei Schuldscheine, während der<br />

Vorstand des Versicherungsunternehmens<br />

von Mathematikern und Vertriebsleuten<br />

geprägt war.<br />

Damals gab es aber auch noch 8-Prozenter.<br />

Um das Kapitalanlageergebnis<br />

brauchte man sich dabei im Altersvorsorgebereich<br />

nicht zu kümmern, denn<br />

der Marktzins lag über der versprochenen<br />

Gesamtverzinsung aus 3,5%<br />

Garantiezins plus 3% - 4% Überschussertrag,<br />

und Kreditrisiken waren<br />

weitgehend unbekannt. Für die Aktivseite<br />

gab es lediglich die detaillierten<br />

Vorschriften des § 54a des Versicherungsaufsichtsgesetzes,<br />

der sich zuletzt<br />

über mehrere Seiten erstreckte.<br />

Dieser suggerierte Risikomanagement<br />

und wiegte Aufsicht/Kunden und Versicherungsunternehmen<br />

in trügerischer<br />

Sicherheit.<br />

In den letzten fünfzehn Monaten<br />

haben sich die Ereignisse im Versicherungs-<br />

und Pensionskassenwesen<br />

beschleunigt. Ende 2001 kam die<br />

neue Anlageverordnung heraus. Diese<br />

enthält erstmals explizit die Verpflichtung<br />

zum Risikomanagement im § 6.<br />

Hier steht - ich zitiere - „Versicherungsunternehmen<br />

haben die Einhaltung<br />

der Anlagegrundsätze ... durch<br />

ein qualifiziertes Anlagemanagement,<br />

geeignete interne Kapitalanlagegrundsätze<br />

und Kontrollverfahren, eine perspektivische<br />

Anlagepolitik sowie sonstige<br />

organisatorische Maßnahmen<br />

sicherzustellen.“<br />

Ende 2002 kam dann die Durchführungsverordnung<br />

zur neuen Anlageverordnung,<br />

die auf fünf eng bedruckten<br />

Seiten dieses kurze Zitat des § 6<br />

ausarbeitet. Hier sind unter anderem<br />

regelmäßig zu übermitteln:<br />

1. die für das laufende Geschäftsjahr<br />

beabsichtigte Anlagepolitik, einschließlich<br />

einer Darstellung der<br />

Risiken des Anlagebestandes,<br />

2. die aktuellen innerbetrieblichen Anlagerichtlinien<br />

für die Kapitalanlage,<br />

3. eine Beschreibung des Asset<br />

Liability Managements,<br />

4. Erläuterungen zu den Verfahren zur<br />

Kontrolle und Überwachung,<br />

5. Berichte über die Einhaltung von<br />

gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen<br />

und internen Vorschriften.<br />

Im Dezember des vergangenen Jahres<br />

kam dann zusätzlich noch ein Rundschreiben<br />

über die Anzeigen und Berichte<br />

über Vermögensanlagen heraus,<br />

welches zwölf Seiten umfasst und unter<br />

anderem die regelmäßige Durchführung<br />

von Stress-Tests verlangt.


Dabei ist ein Stress-Test auf Basis der<br />

Bilanz des Geschäftsjahres 2002 bis<br />

zum 31.3.2003 vorzulegen und danach<br />

regelmäßig zu aktualisieren.<br />

Grundlage des Stress-Tests ist der sogenannte<br />

GDV-Stress-Test des Gesamtverbandes<br />

der Versicherungswirtschaft.<br />

Woher kommt diese hektische und<br />

dramatische Entwicklung der Anforderungen<br />

durch das Bundesaufsichtsamt?<br />

Der Verlust der Unschuld kam<br />

mit dem langsamen Absinken der<br />

Renditen spätestens Mitte des letzten<br />

Jahrzehnts. "Risicare" kommt aus dem<br />

Frühitalienischen und heißt ungefähr<br />

soviel wie "etwas wagen". In diesem<br />

Sinne wurden in der zweiten Hälfte<br />

der 90er Jahre zunehmend die positiven<br />

Aspekte des Risikos in Form von<br />

Aktieninvestments umgesetzt. Aber<br />

Risikomanagement im eigentlichen<br />

Sinne fand wenig statt.<br />

II. Gutes Risikomanagement:<br />

Generelle Kennzeichen<br />

Zunächst sollten wir deshalb, meine<br />

Damen und Herren, uns gemeinsam<br />

überlegen, wie gutes Risikomanagement<br />

aussieht. Gutes Risikomanagement<br />

leistet zwei Dinge: Es benennt<br />

erstens die bekannten Risiken und<br />

Chancen, die sich aus Kursentwicklungen<br />

ergeben, die sich aus Bonitätsveränderungen<br />

ergeben, die sich aus<br />

Abwicklungsprozessen ergeben. Zweitens<br />

aber und häufig noch wichtiger<br />

managt gutes Risikomanagement das<br />

Unvorhersehbare, d.h. bereitet das<br />

Unternehmen, Ihr Versorgungswerk,<br />

auf das Unerwartete vor.<br />

Auf der Suche nach einer eindrucksvollen<br />

Analogie zum Thema „Risikomanagement<br />

in der Kapitalanlage"<br />

bin ich in der theoretischen Biologie<br />

fündig geworden. In der Biologie gibt<br />

es ein ganz einfaches Kriterium für<br />

erfolgreiches Risikomanagement:<br />

Die Überlebensdauer einer Gattung.<br />

Eine Spezies, die hunderte von Millionen<br />

von Jahren überlebt hat, muss<br />

gegenüber einer ausgestorbenen Spezies<br />

ein überlegenes Risikomanagement<br />

bezüglich unerwarteter Veränderungen<br />

aufweisen. Was kennzeich-<br />

net diese Überlebenden? Die Antwort<br />

ist: Eine einfache, klare Risikostrategie.<br />

Wie sieht das in der Praxis aus? Eine<br />

Industrie, in der das Risikomanagement<br />

bereits seit langem gut verstanden<br />

wird, ist die Luftfahrtindustrie.<br />

Hier bedeutet Versagen von Risikomanagement<br />

Verlust von Menschenleben.<br />

In der Luftfahrt unterscheidet<br />

man nur drei Arten von Unfallkategorien:<br />

Prozessbedingte Unfälle,<br />

weil Einzelne sich nicht an die vereinbarten<br />

Prozeduren halten, wie z.B.<br />

ausreichender Schlaf für die Piloten<br />

oder Überprüfung der Kerosinfüllmenge.<br />

Die zweite Kategorie sind technisch<br />

bedingte Unfälle, die im Prinzip durch<br />

ausreichende Tests und Routinen zu<br />

verhindern wären. Und die dritte<br />

Kategorie sind sogenannte "Normal-<br />

Unfälle". Sie rühren von prinzipiell<br />

unvorhersehbaren Entwicklungen in<br />

komplexen Systemen her, und sie heißen<br />

"normal", weil Systemversagen<br />

mit zunehmender Komplexität eben<br />

immer normaler wird.<br />

Das Dilemma besteht darin, dass man<br />

weiß, dass für ein gegebenes Komplexitätsniveau<br />

eine bestimmte Unfallhäufigkeit<br />

normal ist. Und wenn<br />

man nun weitere Sicherheitsmassnahmen<br />

einführt, um Unfälle zu reduzieren,<br />

erhöht man dabei die Komplexität<br />

weiter, was wiederum die Unfallhäufigkeit<br />

wachsen lässt. Sicherungssysteme<br />

werden spätestens dann Unfallursachen,<br />

wenn sie so komplex<br />

geworden sind, dass sie abgeschaltet<br />

werden. D.h., Sicherungssysteme<br />

müssen so konzipiert sein, dass sie<br />

ernst genommen werden.<br />

Die entsprechende Analogie in der Kapitalanlage<br />

lautet, dass immer mehr<br />

Sicherung in der Kapitalanlage letztlich<br />

entweder den Zusatzertrag, den<br />

das eingegangene Risiko erbringen<br />

sollte, durch Sicherungskosten auffrisst,<br />

oder dass, wenn alle Anleger<br />

entsprechende Sicherungen einziehen,<br />

die Marktschwankungen so zunehmen,<br />

dass die Sicherungsniveaus, die<br />

früher genügt hätten, nicht mehr<br />

Dr. Hanno Kühn<br />

ausreichend sind und damit wirkungslos<br />

(Stichwort: DAX-Volatilität in<br />

2002/CPPI).<br />

Ich möchte hier ganz deutlich ein<br />

Plädoyer für ein einfaches Risikomanagement<br />

mit wenigen, nachvollziehbaren<br />

Regeln, wenigen Berichten,<br />

weniger Absicherung halten.<br />

Ein Plädoyer für ein ehrliches und<br />

nicht "Rette meinen Hals"-Risikomanagement.<br />

Dabei kommt es auf die<br />

Konzentration auf das Notwendige<br />

an, aber dieses Notwendige muss<br />

dann auch getan werden. Gemäss<br />

der Aussage Albert Einsteins „Alles<br />

sollte so einfach wie möglich gemacht<br />

werden, aber nicht einfacher".<br />

In der Biologie ist es so, dass in der<br />

Regel die Ursache für die Katastrophe,<br />

welche eine Spezies ausradiert, im<br />

Nachhinein nicht schwer zu verstehen<br />

ist. Allein die betroffene Gattung war<br />

nicht in der Lage, die Katastrophe zu<br />

antizipieren und angemessen zu reagieren.<br />

Deshalb ist es entscheidend,<br />

nachdem ein Unfall eingetreten ist,<br />

noch handlungsfähig zu sein.<br />

Bezogen auf Ihre Situation als Versorgungswerk<br />

heißt das, noch risikotragfähig<br />

zu sein. Denn Risikotragfähigkeit<br />

ist die Voraussetzung dafür,<br />

anpassungsfähig zu bleiben und<br />

damit Wahlentscheidungen treffen<br />

zu können. Hier hapert es heute vor<br />

allem im Altersvorsorgebereich, bei<br />

den Lebensversicherungen, den Pensionskassen<br />

und auch bei Versorgungswerken.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

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26<br />

III. Risikomanagement und die Bilanz:<br />

Das Aktiv-Passiv-Problem<br />

Risikotragfähigkeit ist die Voraussetzung<br />

dafür, dass Risiken eingegangen<br />

werden können, um Zusatzerträge zu<br />

erzielen, die den sicheren Kapitalmarktzins<br />

übersteigen. Diese Zusatzerträge<br />

brauchen wir, um die Ansprüche<br />

der Passivseite zu erfüllen. Denn<br />

das eigentliche Risiko eines Altersvorsorgeunternehmens<br />

kommt aus<br />

dem mangelnden Zusammenspiel<br />

von Aktiv- und Passivseite der Bilanz.<br />

In der Vergangenheit wurden die Werte<br />

der Passivseite als gottgegeben angenommen,<br />

d.h., exogen von Heubeck-<br />

Sterbetafeln und von Kundenwünschen<br />

bestimmt. Anwartschaftsabsenkungen<br />

und ähnliche Grausamkeiten<br />

wurden unter allen Umständen vermieden.<br />

Im Versorgungswerk-Segment werden<br />

deshalb in der Regel noch 4% Garantiezins<br />

angesetzt. Nur aufsichtsbedingt<br />

kam es zu Anpassungen. Im Ergebnis<br />

ist der Rechnungszins heute<br />

bei den Unternehmen, die der Aufsicht<br />

der BaFin unterliegen bei 3,25%<br />

angelangt. Seine Abstufung auf<br />

2,75% wird innerhalb der nächsten<br />

zwölf Monate erwartet.<br />

Der Grund für die Absenkung ist ein<br />

einfacher: Wenn der "sichere" Marktzins<br />

auf den Rechnungszins absinkt,<br />

ist die Risikotragfähigkeit eines Unternehmens<br />

genauso gross wie seine<br />

Bewertungsreserven, keinen Cent<br />

größer. Wenn diese negativ sind, wie<br />

es unter Einsatz des § 341b HGB möglich<br />

ist, dann ist die Risikotragfähigkeit,<br />

wenn es so etwas gäbe, negativ.<br />

Den massiven Einfluss, den Pensionsverpflichtungen<br />

auf die Unternehmenssituation<br />

haben können, haben<br />

wir kürzlich am Beispiel Thyssens beobachten<br />

können. Bei gestiegenen<br />

Gewinnen eines der größten Stahlunternehmen<br />

der Welt kam es gleichzeitig<br />

zu einer Abstufung der Kreditqualität<br />

auf junk/Müll. In dieser Kategorie<br />

dürfen viele institutionelle<br />

Investoren nicht mehr anlegen. Der<br />

Grund: Eine Unterdeckung der Pensionsverpflichtungen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

Die wesentliche Ursache für die Unterdeckung<br />

ist ein gesunkener Marktzinssatz.<br />

Viele Unternehmen arbeiten<br />

mit Rechnungszinsen von 6% oder<br />

mehr. Das reduziert den Gegenwartswert<br />

des notwendigen Deckungskapitals<br />

zur Bedienung der Pensionen in<br />

der Zukunft. Wenn nun der Marktzins<br />

immer mehr unter den Garantiezins<br />

sinkt und gleichzeitig die Aktienmärkte<br />

wenig hergeben, erfordern diese,<br />

der Höhe nach fixierten Zukunftsverpflichtungen<br />

ein höheres Gegenwartskapital.<br />

Das ist bei zahlreichen<br />

Unternehmen nicht vorhanden, deshalb<br />

kommt es zu einer Unterdeckung<br />

und damit zu reduzierter Bonität. Die<br />

negativen Folgen für das Unternehmen<br />

sind dabei die deutlich gestiegenen<br />

Refinanzierungskosten.<br />

Mein Fazit ist: Die Verpflichtungen der<br />

Passivseite müssen so festgelegt sein,<br />

dass sie für die Aktivseite vernünftig<br />

bedienbar bleiben. Natürlich ist<br />

aktuell der denkbar ungünstigste Zeitpunkt<br />

für eine solche Anpassung des<br />

Rechnungszinses, da dadurch die Notwendigkeit<br />

eines höheren, nicht vorhandenen<br />

Deckungskapitals entsteht.<br />

Trotzdem muss heute zumindest darüber<br />

nachgedacht werden und müssen<br />

entsprechende Schritte für bessere<br />

Zeiten zumindest vorbereitet werden.<br />

D.h., wir brauchen mehr integriertes<br />

Management von Aktiva und Passiva.<br />

Unterlassungen heute bedeuten ganz<br />

einfach größere Grausamkeiten in der<br />

Zukunft. Denn spätestens wenn der<br />

Marktzins unter den Rechnungszins<br />

fällt, ist die Quadratur des Kreises verlangt.<br />

D.h., die Unternehmen können<br />

eigentlich keine Risiken mehr eingehen,<br />

müssen diese aber eingehen, um<br />

Zusatzerträge zu generieren, die eine<br />

sichere Kapitalanlage ihnen alleine<br />

nicht mehr liefern kann.<br />

Die richtigen Fragen an das Risikomanagement<br />

in der Kapitalanlage<br />

lauten deshalb: Ist das Ausmaß meiner<br />

Verpflichtungen angemessen?<br />

Was könnte passieren und welche<br />

Auswirkungen hätte das auf meine<br />

Fähigkeit, die eingegangenen Verpflichtungen<br />

angemessen zu bedienen?<br />

Wie muss ich meine Kapitalanlage<br />

strukturieren, damit ich in jedem<br />

Fall meine eingegangenen Verpflichtungen<br />

erfüllen kann, ohne dabei<br />

selbstverständlich die Renditechancen<br />

unnötig zu beschneiden?<br />

IV. Risikomanagement in der<br />

Anlagepolitik<br />

Lassen Sie mich nun zur konkreten<br />

Umsetzung von Risikomanagement in<br />

der Anlagepolitik kommen. Zunächst,<br />

wie schon angesprochen, darf die Kapitalanlage<br />

nicht in ihren Möglichkeiten<br />

überfordert werden. Hier liegt<br />

eine wesentliche Ursache für die verlorene<br />

Risikotragfähigkeit.<br />

Auch bei ständig sinkenden Zinsen,<br />

wir beobachten praktisch seit zwanzig<br />

Jahren einen sinkenden Zinstrend<br />

weltweit, ist der Rechnungszins immer<br />

solange wie möglich konstant gehalten<br />

worden. Vor zehn Jahren lagen<br />

die Zinsen für 10-jährige Bundesanleihen<br />

doppelt so hoch wie heute.<br />

Der Rechnungszins war damals derselbe<br />

wie heute. In den letzten fünf Jahren<br />

lagen die Zinsen für 10-jährige<br />

Bundesanleihen im Durchschnitt unter<br />

5% und nur in 2000 lagen sie in der<br />

Spitze knapp über 5,5%.<br />

Unter Vernachlässigung der Buchwertreserven<br />

bestimmt aber ausschließlich<br />

die Differenz zwischen "sicherem" Zins<br />

und Garantiezins die Risikotragfähigkeit.<br />

Diese ist vor allem deshalb gesunken,<br />

weil in den letzten Jahren<br />

die entsprechenden Anpassungen<br />

auf der Passivseite ausgeblieben sind.<br />

Da der Marktzins aber immer weiter<br />

sank, und das Ende der Zinssenkung<br />

ist meines Erachtens noch nicht erreicht,<br />

wurden in der zweiten Hälfte<br />

des letzten Jahrzehnts vermehrt Aktienpositionen<br />

aufgebaut. Richtigerweise,<br />

muss man aus damaliger Sicht<br />

sagen. Da alle das Gleiche machten,<br />

nämlich den Aktiengesellschaften Kapital<br />

zuzuführen, entstanden enorme<br />

Aktiengewinne. Diese wurden sodann<br />

großzügig ausgeschüttet, um den<br />

niedrigen Zins zum Überschussertrag<br />

hinauf zu subventionieren. Dabei<br />

wurden die Risikopuffer, die eine<br />

Aktienanlage benötigt, systematisch<br />

aufgezehrt.


Eine Zwischenfrage: Wie viel der Kursgewinne<br />

von Aktien darf man denn<br />

überhaupt ungestraft ausschütten?<br />

Die Rechnung geht ganz einfach:<br />

Nehmen wir der Einfachheit halber<br />

für den Erwartungswert der Aktienkurssteigerung<br />

10% p.a. an bei einem<br />

Wertschwankungsrisiko von 20% und<br />

sagen wir darüber hinaus, dass wir in<br />

97,5% der Fälle, d.h. in 39 von 40 Jahren,<br />

auf der sicheren Seite sein wollen.<br />

Das heißt nichts anderes, als dass 2<br />

Standardabweichungen durch entsprechende<br />

Reserven nach unten abgedeckt<br />

werden sollen. Damit muss<br />

ein Aktienkursverlust von 30% abgefedert<br />

werden können.<br />

Um das mit einer Wahrscheinlichkeit<br />

von 97,5% zu erreichen, brauchen wir<br />

einen Marktwert der Aktie von 143,<br />

um bei einem Buchwert von 100 am<br />

Ende eines Bilanzjahres keine Abschreibung<br />

vornehmen zu müssen.<br />

D.h., erst wenn die Aktien auf 143 gestiegen<br />

sind, wofür sie bei angenommenen<br />

10% p.a. gut vier Jahre brauchen,<br />

sollte man überhaupt anfangen,<br />

Kursgewinne auszuschütten (Stichwort:<br />

Einfachheit statt Simulation).<br />

Trotzdem sollten wir in Aktien investieren.<br />

Auch weiterhin. Denn Aktien<br />

schlagen Renten. Nicht heute, nicht<br />

morgen, vielleicht auch in diesem Jahr<br />

wieder nicht, aber sicher irgendwann,<br />

d.h. langfristig. Daran müssen wir<br />

glauben. Eigenkapital verzinst sich<br />

stärker als Fremdkapital. Denn wenn<br />

das nicht der Fall wäre, gäbe es kein<br />

privatwirtschaftliches Unternehmertum,<br />

damit auch keine Steuereinnahmen<br />

und Niemanden, der Staatsanleihen<br />

zeichnen würde. Fortbestand der<br />

Marktwirtschaft setzt einfach voraus,<br />

dass Aktien Renten schlagen.<br />

Aber langfristig.<br />

Aber wie John Maynard Keynes, der<br />

häufig missverstandene geniale britische<br />

Ökonom einmal gesagt hat:<br />

"Langfristig sind wir alle tot und was<br />

hilft es uns, wenn die Ökonomen uns<br />

in stürmischen Zeiten sagen, dass die<br />

See, wenn der Sturm lange abgeklungen<br />

sein wird, wieder wie ein Spiegel<br />

daliegen wird." Sprich: Wie schützen<br />

wir uns in der manchmal langen Zwischenzeit,<br />

bis die Ertragsüberlegenheit<br />

der Aktie sich durchgesetzt hat? Die<br />

Antwort ist einfach, meine Damen<br />

und Herren: durch gutes Handwerk.<br />

In der Kapitalanlage ist es wie in einem<br />

gut geführten Haushalt. Bevor<br />

eine Entscheidung getroffen wird, ist<br />

zunächst zu fragen: Können wir uns<br />

das überhaupt leisten?<br />

Zuerst wird deshalb die Risikotragfähigkeit<br />

bestimmt (Stichwort: Stress-<br />

Test/§ 341 b HGB Hinweis „reine Renten“).<br />

Um das Risikobudget möglichst<br />

groß zu machen, sollte deshalb die<br />

Direktanlage bilanziell möglichst<br />

risikofrei investiert werden, d.h. in<br />

Namenspapiere, Schuldscheine, Hypotheken,<br />

gute Immobilien und alles<br />

selbstverständlich breit diversifiziert<br />

(Stichwort: Risiken Direktanlage: Callables/30-Jährige/Bonität).<br />

Wenn das<br />

Risikobudget feststeht, und zwar in<br />

Euro und Cent, wird zweitens die Anlage<br />

gesucht, die dieses Risikobudget<br />

am besten ausnutzt, d.h. risikoadjustiert<br />

den höchsten Ertrag erbringt.<br />

Die beste risikoadjustierte Anlage<br />

ist in der Regel keine einzelne Anlageform.<br />

Der Nobel-Preisträger William<br />

Sharpe hat auf die Frage nach<br />

den drei wichtigsten Erkenntnissen<br />

der Kapitalmarkttheorie gesagt:<br />

"Diversifikation und Diversifikation<br />

und Diversifikation." Warum? Weil in<br />

100% der praktisch vorkommenden<br />

Fälle durch Diversifikation der<br />

höchste Ertrag für ein bestehendes<br />

Risikobudget erzielt wird.<br />

Wir müssen weg vom Schwarz-Weiss-<br />

Denken, vom Entweder-Oder. In der<br />

Kapitalanlage gilt ausschliesslich<br />

Sowohl-Als Auch. Das heißt, die<br />

Anlage mit dem höchsten erwarteten<br />

Ertrag ist praktisch niemals die mit<br />

der höchsten risikoadjustierten Rendite.<br />

Wir brauchen nicht nur Aktien,<br />

sondern auch Renten. Wir brauchen<br />

auch Wandelanleihen, die für die<br />

aktuelle Marktverfassung vielleicht<br />

interessanteste Anlageform.<br />

Von dem Risikokapital-Mix mit dem<br />

höchsten risikoadjustierten Ertrag<br />

können Sie sich bezogen auf Ihr Risikobudget<br />

soviel mehr leisten, dass<br />

dadurch der Gesamtertrag Ihrer Kapitalanlagen<br />

am höchsten ist.<br />

Der Schlüssel für die erfolgreiche<br />

Kapitalanlage ist deshalb die richtige<br />

strategische, d.h. langfristig ausgerichtete<br />

und durchhaltbare Asset<br />

Allocation. Diese sollte so gewählt<br />

sein, dass sie 2 Standardabweichungen<br />

aushält, d.h. in 39 von 40 Jahren<br />

Ihr Risikobudget nicht überfordert.<br />

Und das Wichtigste, diese Asset Allocation<br />

muss auch durchgehalten werden.<br />

Sie stellt die tragenden Säulen<br />

des Hauses. Und wir müssen immer<br />

aufpassen, dass wir mit Dekorationsmaßnahmen<br />

niemals die tragenden<br />

Säulen beschädigen oder sogar<br />

einreißen.<br />

Was haben wir uns in 1997/98/99<br />

über die "richtigen" Aktien unterhalten!<br />

Lieber etwas mehr Daimler oder<br />

doch Telekom? Und was hat es gebracht?<br />

Wie viel mehr hätte es uns<br />

gebracht, über die angemessene Aktienquote<br />

und die nachhaltig durchhaltbare<br />

Ausschüttungspolitik nachzudenken.<br />

Taktische, prognostisch<br />

orientierte Ideen machen mehr Spaß,<br />

das wissen wir alle. Aber wichtiger ist<br />

es, die Statik des Hauses im Blick zu<br />

behalten und sie nie zu gefährden.<br />

Über den langfristigen Erfolg entscheidet<br />

die Vermeidung vieler kleiner<br />

Fehler viel mehr als der Erfolg<br />

gelegentlich genialer Eingebungen.<br />

Also, in der Praxis heißt das: Erstens<br />

Bestimmung des Risikobudgets, zweitens<br />

Festlegung des besten Risikokapital-Mixes,<br />

drittens Aufteilung der<br />

Mittel auf die bilanziell möglichst<br />

risikofreie Direktanlage und den Risiko-Mix<br />

so, dass das Risikokapital das<br />

Risikobudget genau ausfüllt, d.h. keine<br />

Hoffungspositionen in der Direktanlage.<br />

Viertens für das 40. Jahr den<br />

§ 341 b HGB bereit halten und fünftens<br />

an der einmal getroffenen langfristigen<br />

Ausrichtung nachhaltig festhalten.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

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GOZ-Arbeitsgruppe Nord<br />

28<br />

D.h., wir müssen vom Risiko ausgehen.<br />

Denn Erträge schwanken stärker<br />

als Risiken. Der Ertrag ist das<br />

Ergebnis, nicht die Bedingung.<br />

Wenn dann eine Reduktion der Aktienquote<br />

gegenüber der Vergangenheit<br />

verlangt wird, dann ist das das<br />

Eine. Aber auch diese reduzierte Aktienquote<br />

muss besser diversifiziert<br />

werden. Europa durch USA zu ergänzen<br />

bringt wenig. Eine nennenswerte<br />

Asien-Position bringt hier viel mehr.<br />

Und ja, auch wenn absolut es verloren<br />

hat, ein Investment in Japan hat im<br />

letzten Jahr Ihre Risikoreserven um<br />

20% weniger gefordert als eine vergleichbare<br />

Anlage in deutschen Aktien.<br />

Auch im Rentenbereich benötigen<br />

wir viel mehr Diversifikation. Wir<br />

dürfen nicht auf die hohen Kupons<br />

schielen, sondern wir müssen auf die<br />

richtige Mischung setzen. Hierzu gehört<br />

all das, was in der Direktanlage<br />

wenig zu suchen hat: Staatsanleihen,<br />

Industrieanleihen, Wandelanleihen.<br />

Und selbstverständlich alles international,<br />

aber wo immer es geht auf<br />

währungsgesicherter Basis. Das schont<br />

das Risikobudget.<br />

Und noch etwas: Lassen Sie uns nicht<br />

zu stark an Wunder glauben. Wir<br />

brauchen alle absoluten Return. Nur,<br />

die einzig sichere Garantie ist und<br />

Am 21. und 22. März fand in Warnemünde die diesjährige Arbeitstagung<br />

der GOZ-Arbeitsgruppe Nord statt (Zahnärztekammern<br />

Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Sachsen-Anhalt,<br />

Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern sowie die Leiter der<br />

GOZ-Arbeitsgruppe Mitte und Süd). Das GOZ-Referat unseres<br />

Kammerbereiches war erstmalig für die Organisation und<br />

Durchführung verantwortlich.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

bleibt die Rendite der höchstbonitären<br />

Anleihe gleicher Laufzeit. Wer<br />

mehr verspricht, muss die Garantien<br />

absenken. Wenn das nicht offen passiert,<br />

dann passiert es verdeckt. Letztlich<br />

haben alle nur dieselben Rohstoffe<br />

zur Verfügung: Immobilien, Geldmarkt,<br />

Anleihen und Aktien. Alles Andere<br />

leitet sich daraus ab. Auch jedes<br />

strukturierte Produkt.<br />

Milton Friedman, der Nobel-Preisträger<br />

für Wirtschaftswissenschaften,<br />

hat einmal gesagt: "There is nothing<br />

like a free lunch." Mehr Ertrag ohne<br />

mehr Risiko gibt es nicht. Mit einer<br />

Ausnahme, durch bessere Diversifikation.<br />

Und das gute Handwerk sorgt<br />

dafür, dass unser Haus Bestand hat,<br />

ordentlich dekoriert ist und die nachhaltigen<br />

Zusatzerträge liefert, die wir<br />

zur ordentlichen Erfüllung der eingegangenen<br />

Verpflichtungen benötigen.<br />

Lassen Sie mich zum Schluss kommen.<br />

Ich möchte meine Botschaft ergänzen:<br />

Kapitalanlage ist in erster Linie Risikomanagement,<br />

und zwar auf der Basis<br />

guten Handwerks.<br />

Der wesentliche Unterschied von Versorgungswerken<br />

zu Versicherern und<br />

Pensionskassen liegt darin, dass letztere<br />

der direkten Aufsicht der Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

unterliegen. Sie stehen deshalb<br />

unter einem verschärften Kontrolldruck<br />

und manchmal kann man den<br />

Eindruck bekommen, dass das Heft<br />

des Handelns schon längst auf die<br />

Aufsicht übergegangen ist.<br />

Sie als Vertreter der Versorgungswerke<br />

haben das Glück, hier in einer Nische<br />

tätig zu sein. Die materielle externe<br />

Aufsicht Ihrer Unternehmen wird durch<br />

die entsprechenden Länderbehörden<br />

nicht so konzise durchgeführt. Aber<br />

wir alle wissen, dass das nur eine<br />

Frage der Zeit ist, bis auch die Versorgungswerke<br />

durch die BaFin via der<br />

Aufsicht Düsseldorf oder über ihre<br />

Wirtschaftsprüfer erreicht werden.<br />

Für die Zeit bis dahin bieten sich allerdings<br />

Chancen, die proaktiv genutzt<br />

werden wollen.<br />

Hierzu dient ein Rahmen wie der heutige,<br />

der Ihnen allen die unschätzbare<br />

Gelegenheit gibt, mit gemeinsamer<br />

Meinungsbildung und einheitlichem<br />

Handeln voranzukommen. D.h., in dem<br />

Masse, wie Sie in der gemeinsamen<br />

Analyse Ihrer Situation vorankommen<br />

und entsprechende praktische<br />

Umsetzungsschritte unternehmen,<br />

behalten Sie das Heft des Handelns<br />

in Ihren Händen.<br />

Dr. Hanno Kühn<br />

Gräfstraße 109<br />

60487 Frankfurt/Main<br />

MAINTRUST Kapitalanlagegesellschaft mbH<br />

Tagung der GOZ-Arbeitsgruppe<br />

Nord in Warnemünde<br />

In offenen und konstruktiven Gesprächen wurden u. a. die<br />

Gestaltungsmöglichkeiten der GOZ nach der Ablehnung der<br />

GOZ-Klage durch das Bundesverfassungsgericht erörtert. Weiterhin<br />

fand ein reger Gedankenaustausch über die unterschiedlichen<br />

Auffassungen zur Gebührenordnung statt. Die Standpunkte<br />

wurden dargelegt sowie abschließende Empfehlungen<br />

für die Landes- und Bundesebene erarbeitet.<br />

Diese jährliche Zusammenkunft, die 1999 erstmalig ins Leben<br />

gerufen wurde, hat sich als wertvolle Hilfe in der täglichen<br />

Arbeit der GOZ-Referate bereits bestens bewährt.<br />

Dipl.-Stom. Andreas Wegener<br />

Vizepräsident/GOZ-Referent<br />

der Landeszahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern<br />

Mit freundlicher Genehmigung aus „dens 4/2003“.


„dental informa AKTUELL“<br />

Redaktioneller Sonderteil zur „dental informa 2003“<br />

Am 20. und 21. Juni 2003 wird die dental informa,<br />

Nordeutschlands größte Fachmesse für<br />

Zahnarztpraxis und Labor, in Hannover<br />

stattfinden.<br />

Die ZNN werden in der Juni-Ausgabe einen<br />

redaktionellen Sonderteil zur dental informa<br />

2003 veröffentlichen. Er wird über Neues,<br />

Wichtiges und Interessantes berichten.<br />

Lesen Sie in der Juni-Ausgabe der ZNN den redaktionellen Sonderteil<br />

„dental informa Aktuell“ und kommen Sie zur „dental informa 2003“,<br />

auf das Hannover-Messegelände.<br />

Peripheres Seminar P 0301<br />

Datum: Samstag, 6.09.2003, 9.00 – 13.00 Uhr Referent: Dr. Wolfgang Bengel, Bensheim<br />

Ort: Hotel „Freizeit IN“ Thema: Dentale Fotografie – konventionell oder digital<br />

Dransfelder Str. 3, Göttingen - intraoral einschl. Kamera<br />

- extraoral<br />

Gebühr: € 125,- - Profil<br />

- Fotostatus<br />

Name:<br />

Straße:<br />

PLZ, Ort:<br />

(Ort, Datum) (Unterschrift)<br />

Anmeldungen bitte schriftlich unter<br />

Fax: 0511/833 91–306<br />

oder direkt an das<br />

Zahnärztliche<br />

Fortbildungszentrum Niedersachsen<br />

Zeißstraße 11 a<br />

30519 Hannover<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

29


30<br />

Umfrage des Soko-Instituts vorgestellt<br />

Glaubwürdigkeit der Bundesregierung messbar gesunken<br />

Die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung<br />

ist messbar gesunken, jedenfalls<br />

was ihre gesundheitspolitischen Argumente<br />

angeht. Das geht aus einer<br />

Umfrage des Instituts für Sozialforschung<br />

und Kommunikation (Soko)<br />

hervor. Mit der Note 4,2 schnitt sie<br />

nicht nur 0,3 Schulnoten schlechter<br />

ab als im Jahr 1999, sie erhielt auch<br />

die schlechteste Bewertung aller gesundheitspolitischen<br />

Akteure. Die Krankenkassen<br />

konnten ihre Position mit<br />

der Note 3,6 behaupten. Sympathiegewinne<br />

verzeichnete die Ärzteschaft:<br />

Ihre Bewertung verbesserte sich von<br />

1999 auf 2003 von 3,3 auf 3,0.<br />

Die Umfrage brachte auch ans Licht,<br />

dass Patienten sich mit allgemeinen<br />

gesundheitlichen Problemen am liebsten<br />

an einen niedergelassen Arzt<br />

wenden. 87 Prozent der Befragten geben<br />

an, einen Hausarzt aufzusuchen,<br />

zwölf Prozent steuern am liebsten den<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

Facharzt an und nur für ein Prozent<br />

ist die Ambulanz im Krankenhaus Anlaufstelle<br />

Nummer eins. Bei Problemen,<br />

die der Hausarzt nicht behandeln<br />

kann, gehen 88 Prozent zum<br />

Facharzt und zwölf Prozent in die Klinikambulanz.<br />

„Die Studie belegt: Die<br />

Pläne von Bundesgesundheitsministerin<br />

Ulla Schmidt, die fachärztliche<br />

ambulante Versorgung künftig großenteils<br />

in Gesundheitszentren oder<br />

Krankenhäuser zu verlagern, laufen<br />

den Interessen der Bevölkerung völlig<br />

zuwider. Die Bürger wollen ein flächendeckendes<br />

Netz niedergelassener<br />

Ärzte", kommentierte Dr. Manfred<br />

Richter-Reichhelm, Erster Vorsitzender<br />

der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

(KBV) die Umfrageergebnisse.<br />

Nachlese Schulungsveranstaltung<br />

für Bezirksstellenmitarbeiterinnen<br />

Nach einer Informationsveranstaltung für Ausbildungsberater<br />

im Dezember 2002, fand am 05.03.2003 auch eine<br />

Schulungsveranstaltung für Mitarbeiterinnen der Bezirksstellen<br />

statt. 10 Damen folgten der Einladung des Vizepräsidenten,<br />

Herrn Dr. Wömpner, in die Räumlichkeiten des<br />

Zahnärztlichen Fortbildungszentrums nach Hannover. Im<br />

Rahmen der zweigeteilten Tagesveranstaltung erfolgte<br />

nach der Begrüßung durch den Vizepräsidenten zunächst<br />

eine Behandlung von rechtlichen Aspekten aus dem Themenkomplex<br />

Ausbildung und Prüfung des Fachpersonals. In<br />

diesem Zusammenhang wurde vorhandenes Wissen aufgefrischt<br />

und durch weitere Spezialkenntnisse arbeitsplatzbezogen<br />

erweitert. Im Vordergrund dieses Teiles der Schulung<br />

standen dabei die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes,<br />

diverser Schutzgesetze sowie die Regelungen der neuen<br />

Prüfungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte.<br />

Das Soko-Institut befragte im Auftrag<br />

der Ärzteorganisation über 2000 zufällig<br />

ausgesuchte Personen im Alter<br />

von über 14 Jahren. Ausführlich stellt<br />

die Zeitung KBV KLARTEXT in ihrer<br />

neusten Ausgabe die Studie vor. Das<br />

Heft enthält auch ein Interview mit<br />

der neuen Gesundheitsministerin in<br />

Niedersachsen, Dr. Ursula von der Leyen,<br />

sowie eine Auswertung der medizinischen<br />

Erfolge der Gesundheitsuntersuchung.<br />

Das Heft kann kostenlos<br />

bestellt werden bei der Internetadresse<br />

versand@kbv.de.<br />

Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

http://presseportal.de/story.htx?firmaid=34021<br />

Selbstverständlich wurde auch auf die neuere<br />

Rechtsprechung eingegangen und Fragen aus<br />

dem Auditorium beantwortet. Als Referenten<br />

fungierten Herr Dr. Otte (Vorsitzender des Aus<br />

schusses für das Zahnärztliche Fachpersonal) sowie<br />

ergänzend die Herren Stephan (Geschäftsführer ZFN)<br />

und Behring (Abteilungsleiter Aus- und Fortbildung). Im<br />

zweiten Teil der Veranstaltung stand die Mitgliederverwaltung<br />

auf der Tagesordnung. Die zuständige Abteilungsleiterin,<br />

Frau Hengen, stellte zusammen mit ihrem Sachbearbeiterteam<br />

die zu diesem Zwecke benutzte Datenbank und deren<br />

Nutzungsmöglichkeiten vor. Insbesondere wurde hierbei<br />

auch auf den Informationsfluss zwischen Bezirksstelle und<br />

Hauptstelle eingegangen und Problemstellungen des Alltags<br />

erörtert. Kennzeichnend für die gesamte Veranstaltung war<br />

eine rege und aktive Beteiligung der Teilnehmerinnen, die<br />

nicht unwesentlich zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen<br />

hat.<br />

Michael Behring<br />

Diplom-Betriebswirt (FH)<br />

Abteilungsleiter Aus- und Fortbildung<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen


31<br />

Arbeitsgruppe Zahnärztliche<br />

Behindertenhilfe in Niedersachsen e. V.<br />

Die Arbeitsgruppe „Zahnärztliche<br />

Behindertenhilfe in Niedersachsen e.V.“<br />

widmet sich den Problemen der zahnärztlichen<br />

Versorgung behinderter<br />

Patienten.<br />

Dies geschieht unter anderem durch<br />

Motivation und Schulung der Mitarbeiter<br />

in den verschiedenen Einrichtungen<br />

als Grundvoraussetzung für<br />

eine erfolgreiche Verbesserung der<br />

Zahngesundheit. Außerdem wird ein<br />

Anschriftenverzeichnis mit den Kolleginnen<br />

und Kollegen geführt, die in<br />

Kliniken oder Praxen Behinderte zahn-<br />

Dr. Wilhelm Bomfleur<br />

ärztlich behandeln. Dieses Anschriftenverzeichnis<br />

soll in diesem Jahr aktualisiert<br />

werden. Es wird dann, wie bisher, an alle Zahnarztpraxen<br />

in Niedersachsen, die Bezirksstellen der ZKN, die Verwaltungsstellen<br />

der KZVN sowie alle Gesundheitsämter in Niedersachsen<br />

verteilt, um bei entsprechenden Rückfragen Hinweise<br />

für Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten geben zu können.<br />

Name, Vorname<br />

· Betreuen Sie Behinderte in Ihrer Anschrift der Klinik<br />

Praxis<br />

bzw. Behinderteneinrichtung<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03 3/03<br />

Klinik<br />

Behinderteneinrichtung?<br />

· Führen Sie Zahnsanierungen in allgemeiner Narkose durch?<br />

(Lt. Entschließung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin)<br />

ja<br />

nein<br />

· Ist Ihre Praxis für Rollstuhlfahrer erreichbar? · Sind Sie mit der Veröffentlichung in das Anschriftenverzeichnis<br />

der Zahnärztlichen Behindertenhilfe in Niedersachsen e. V. einverstanden?<br />

ja ja<br />

nein nein<br />

Anschrift (bitte in Blockschrift):<br />

Straße<br />

PLZ, Praxisort<br />

Telefon<br />

Wenn Sie in Ihrer Praxis bereits behinderte Patienten behandeln<br />

bzw. in dieses Verzeichnis aufgenommen werden wollen,<br />

schicken Sie bitte den beigefügten Fragebogen ausgefüllt und<br />

unterschrieben bis zum 30.05.2003 an die<br />

Arbeitsgruppe zahnärztliche Behindertenhilfe<br />

in Niedersachsen e.V.<br />

Zeißstraße 11a<br />

30519 Hannover<br />

Um den aktuellen Stand aller Praxen für die Behandlung behinderter<br />

Patienten zu erhalten, ist es erforderlich, dass auch<br />

die Praxen, die bereits in früheren Anschriftenverzeichnissen<br />

aufgeführt waren, den Fragebogen erneut ausfüllen.<br />

Über Ihre Mitarbeit freue ich mich<br />

und danke Ihnen für Ihr Verständnis.<br />

Dr. Wilhelm Bomfleur<br />

Vorsitzender der Arbeitsgruppe<br />

Zahnärztliche Behindertenhilfe in Niedersachsen e. V.<br />

· Möchten Sie Mitglied der Arbeitsgruppe Zahnärztliche ja<br />

Behindertenhilfe in Niedersachsen e. V. werden?<br />

Jahresbeitrag z. Z. 6,- € (steuerlich absetzbar)<br />

nein<br />

Datum, Unterschrift<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

31


32<br />

Richtlinien für das Anerkennungsverfahren als Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Kieferorthopädie<br />

mit Hinweisen für das Fachgespräch gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) und<br />

Weiterbildungs-Prüfungsordnung (WBPO) der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)<br />

1. Antragstellung<br />

Der Antrag auf Anerkennung der Weiterbildung ist<br />

spätestens zwei Jahre nach Abschluss der Weiterbildungszeit,<br />

frühestens jedoch 3 Monate vor<br />

Abschluss der Weiterbildungszeit bei der ZKN zu<br />

stellen. Folgende Unterlagen sind einzureichen:<br />

a) Approbation als Zahnarzt / Zahnärztin<br />

b) Promotionsurkunde (gegebenenfalls)<br />

c) Nachweise einer allgemeinzahnärztlichen Tätigkeit<br />

in nicht selbständiger Stellung über die<br />

Dauer von mindestens einem Jahr<br />

d) Alle während der Weiterbildung ausgestellten<br />

Zeugnisse und Nachweise<br />

e) Gegebenenfalls Bestätigung der Zahnärztekammer<br />

außerhalb Niedersachsen, dass die Weiterbildung<br />

in anerkannten Weiterbildungsstätten<br />

durchgeführt wurde<br />

f) Ausgefüllter und unterzeichneter "Fragebogen<br />

für das Anerkennungsverfahren der Weiterbildung<br />

auf dem Gebiet der Kieferorthopädie"<br />

g) Fallkurzbericht<br />

h) Lebenslauf<br />

Punkt a) und b) genügen in beglaubigter Abschrift,<br />

alle weiteren Unterlagen müssen im Original vorliegen.<br />

2. Prüfung des Antrages<br />

Die ZKN prüft, ob die Antragsvoraussetzungen<br />

gegeben und die Unterlagen, Zeugnisse und Nachweise<br />

vollständig sind. Sie fordert ggf. Ergänzungen<br />

an und sendet dem Antragsteller die WBO und<br />

WBPO sowie diese Richtlinien für das<br />

Anerkennungsverfahren mit den Hinweisen zum<br />

Fachgespräch zu. Der Termin für ein Fachgespräch<br />

wird dem Bewerber zeitgerecht mitgeteilt.<br />

Die ZKN sendet die Unterlagen ebenfalls dem Prüfungsausschuss<br />

zu, sobald alle Antragsvoraussetzungen<br />

erfüllt und Unterlagen, Zeugnisse und<br />

Nachweise vollständig sind.<br />

3. Entscheidung über die Zulassung zur<br />

Prüfung, Kostenpflicht<br />

Der Prüfungsausschuss entscheidet aufgrund der<br />

Unterlagen über die Zulassung des Antragstellers<br />

zur Prüfung. Der Vorsitzende des Ausschusses<br />

macht der ZKN Mitteilung über die Entscheidung<br />

und begründet diese im Falle der Ablehnung.<br />

Die ZKN teilt im Falle einer Zulassung mit einer<br />

Frist wie in der WBO festgelegt dem Antragsteller<br />

den Prüfungstermin sowie den Ort der Prüfung<br />

schriftlich mit. Damit ist der Antragsteller zur Prüfung<br />

geladen.<br />

Die Prüfung ist kostenpflichtig. Die Kosten ergeben<br />

sich aus der Kostensatzung der ZKN.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

Der Betrag ist vor der Prüfung zu zahlen, da<br />

andernfalls eine Teilnahme an dem Fachgespräch<br />

nicht möglich ist.<br />

4. Ablehnung der Zulassung<br />

Im Falle einer Ablehnung der Zulassung teilt die<br />

ZKN dem Antragsteller die Entscheidung des Prüfungsausschusses<br />

und die Begründung schriftlich<br />

mit. Sie ist mit Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.<br />

5. Regelung der Prüfungstermine<br />

Prüfungstermine werden bei Bedarf festgelegt.<br />

Zu einem Prüfungstermin sollten nicht mehr als 4<br />

Antragsteller zugelassen werden.<br />

6. Gang des Fachgespräches,<br />

Einsendung von Fällen<br />

Das Fachgespräch gibt dem Antragsteller in einer<br />

fachlichen Diskussion Gelegenheit, seine besonderen<br />

Kenntnisse auf dem Gebiet der Kieferorthopädie<br />

im Sinne der WBO unter Beweis zu stellen.<br />

Hierzu gehören auch die Vorstellungen über die<br />

erforderliche Therapie, den Einsatz von Apparaturen<br />

und die Prognose zu entwickeln und zu<br />

begründen. Inhalt des Fachgespräches ist ebenso<br />

eine kurze diagnostische Auswertung der Befundunterlagen,<br />

einschließlich der Fernröntgenbild-Analyse.<br />

Dem Antragsteller bleibt es freigestellt, die ihm<br />

gewohnten Auswertungsunterlagen mitzubringen.<br />

Er muss die Unterlagen von 3 voll dokumentierten<br />

Fällen vorlegen, an deren Behandlung er im Laufe<br />

seiner Weiterbildung weitgehend beteiligt war.<br />

Die Fälle müssen 14 Tage vor dem Fachgespräch<br />

dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zugesandt<br />

werden. Diese Fälle kann der Prüfungsausschuss<br />

ebenfalls zum Gegenstand des Fachgespräches<br />

machen.<br />

7. Niederschrift über den Verlauf<br />

des Fachgespräches<br />

Über den Verlauf des Fachgespräches wird durch<br />

den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine<br />

Niederschrift aufgenommen.<br />

8. Abschluss der Prüfung<br />

Nach Abschluss der Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss.<br />

Dies geschieht aufgrund des<br />

Inhaltes, Umfanges und Ergebnisses der vorgelegten<br />

Unterlagen, Zeugnisse und Nachweise der<br />

durchlaufenen Weiterbildungsabschnitte. Maßgeblich<br />

sind die vom Antragsteller mündlich dargelegten<br />

Kenntnisse, ob der Antragsteller die Weiterbildung<br />

im Sinne der WBO erfolgreich abgeschlossen<br />

und die besonderen Kenntnisse auf dem Gebiet der<br />

Kieferorthopädie dargelegt hat.<br />

9. Anerkennung<br />

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses legt das<br />

Ergebnis der Prüfung schriftlich nieder und teilt es<br />

der ZKN mit.<br />

Wird die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, so<br />

spricht die ZKN die Anerkennung aus.<br />

10. Nichtbestehen der Prüfung<br />

Die ZKN teilt dem Antragsteller die Entscheidung<br />

über das Nichtbestehen der Prüfung unter Begründung<br />

und Bekanntgabe der vom Prüfungsausschuss<br />

beschlossenen Auflagen schriftlich mit.<br />

Der Prüfungsausschuss kann die vorgeschriebene<br />

Weiterbildungszeit verlängern und besondere Auflagen<br />

an die Weiterbildung stellen.<br />

Die Prüfung kann frühestens nach 6 Monaten wiederholt<br />

werden. Sie kann mehrmals wiederholt<br />

werden, jedoch nicht öfter als zweimal.<br />

Die Mitteilung ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung<br />

zu versehen.<br />

11. In-Kraft-Treten<br />

Diese Richtlinien wurden vom Vorstand der ZKN<br />

am 26.2.2003 beschlossen und treten einen Tag<br />

nach Veröffentlichung in den Zahnärztlichen<br />

Nachrichten Niedersachsen in Kraft. Gleichzeitig<br />

verliert die alte Fassung der Richtlinien ihre Gültigkeit.<br />

Anlagen<br />

• Ergänzung zu Punkt 6 der Richtlinien<br />

• Fragebogen zum Fachgespräch<br />

• Fallkurzbericht<br />

• Information / dokumentierte Fälle<br />

Ausfertigung der Richtlinien für das Anerkennungsverfahren<br />

als Fachzahnärztin /<br />

Fachzahnarzt für Kieferorthopädie mit<br />

Hinweisen für das Fachgespräch gemäß<br />

Weiterbildungsordnung (WBO) und Weiterbildungs-Prüfungsordnung<br />

(WBPO) der<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)<br />

Vorstehende Richtlinien für das Anerkennungsverfahren<br />

als Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Kieferorthopädie<br />

mit Hinweisen für das Fachgespräch<br />

gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) und Weiterbildungs-Prüfungsordnung<br />

(WBPO) der Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen (ZKN) wurden vom Vorstand<br />

der Zahnärztekammer Niedersachsen am 26.02.2003<br />

beschlossen. Sie werden hiermit ausgefertigt.<br />

Hannover, 9.04.2003<br />

Dr. Dr. Henning Borchers<br />

Präsident der ZKN


Richtlinien der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) für die Ermächtigung von Kammerangehörigen<br />

zur Vermittlung besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet der Kieferorthopädie<br />

Rechtsgrundlage für die Ermächtigung zur Weiterbildung<br />

sind die §§ 37, 41 Abs. 1 Nr. 3, 58 HKG in<br />

Verbindung mit §§ 6, 7, 11 Weiterbildungsordnung.<br />

Zur Durchführung des Verfahrens hat der Vorstand<br />

folgende Richtlinien beschlossen:<br />

1. Voraussetzungen<br />

Voraussetzung für die Erteilung der Ermächtigung<br />

ist, dass der Antragsteller in der Lage ist, die in der<br />

Weiterbildungsordnung festgelegten Ausbildungsinhalte<br />

zu vermitteln.<br />

Ein vollausgestatteter Arbeitsplatz im Sinne von §<br />

6 Abs. 4 Nr. 1 Weiterbildungsordnung setzt in der<br />

Regel voraus, dass der Antragsteller neben den<br />

erforderlichen Ausbildungsmitteln und Hilfsmitteln<br />

Einrichtungen besitzt, die eine praktische Ausbildung<br />

in der Fernröntgentechnik und Diagnostik<br />

ermöglichen und die es gestatten, den weiterzubildenden<br />

Zahnarzt in entsprechender Weise mit<br />

anerkannten Behandlungsthemen im Sinne von §<br />

10 Abs. 3 und 4 Weiterbildungsordnung bekannt<br />

zu machen.<br />

Das Erfordernis der Behandlung einer geeigneten<br />

Zahl von Patienten im Sinne von § 6 Abs. 4 Nr. 2<br />

Weiterbildungsordnung setzt in der Regel voraus,<br />

dass in der Praxis regelmäßig mindestens 300,<br />

nicht aber mehr als 900 Patienten in Behandlung<br />

sind.<br />

2. Ermächtigungskommission<br />

Zum Zweck der Prüfung der Befähigung als Ausbildungsleiter<br />

wird vom Vorstand der ZKN eine Kommission<br />

bestellt. In die Kommission werden 3 Fachzahnärzte<br />

und deren Vertreter, die die Weiterbildungsermächtigung<br />

für das Gebiet der Kieferorthopädie<br />

besitzen sollten, berufen. Von diesen soll<br />

einer Hochschullehrer für das Fachgebiet Kieferorthopädie<br />

sein.<br />

Vorsitzender der Kommission ist ein Fachzahnarzt<br />

für Kieferorthopädie.<br />

Entscheidungen der Kommission bedürfen der<br />

Zustimmung aller Mitglieder der Kommission.<br />

Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses für<br />

Fachzahnarztangelegenheiten haben das Recht, an<br />

den Sitzungen der Kommission teilzunehmen.<br />

3. Verfahren vor der Kommission<br />

Der Antragsteller gibt 30 Behandlungsfälle schwierig<br />

oder besonders schwierig durchführbarer und<br />

umfangreicher Art unter der Beachtung unterschiedlicher<br />

Ätiologie und Genese an. Aus diesen<br />

wählt die Kommission nach dem Zufallsprinzip im<br />

Regelfall 5 Fälle zur Prüfung aus. Zu den für diese<br />

Fälle einzureichenden Unterlagen gehören neben<br />

dem Behandlungsplan und einem Bericht über die<br />

durchgeführten Behandlungsmaßnahmen und den<br />

angewandten Behandlungsapparaturen stets<br />

Anfangs- und Abschlussmodell, sowie Zwischenmodell<br />

und die Röntgenaufnahmen. (vgl. Anlage<br />

Behandlungsfälle)<br />

Es ist dem Antragsteller freigestellt, darüber hinaus<br />

weitere Nachweise zu erbringen, die geeignet sind,<br />

die Voraussetzung für die Ermächtigung nachzuweisen.<br />

Die Kommission ist berechtigt, weitere Unterlagen<br />

und Erläuterungen vom Antragsteller zu verlangen,<br />

den Antragsteller zu einem Kolloquium zu laden<br />

und die Arbeitsstelle zu besichtigen.<br />

Sie legt das Ergebnis ihrer Prüfung in einem<br />

Bericht nieder der dem Vorstand der ZKN und dem<br />

Ausschuss für Fachzahnarztangelegenheiten zur<br />

Kenntnis gegeben wird.<br />

Anlage zu Punkt 3 „Behandlungsfälle“<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)<br />

Richtlinien für die Ermächtigung von Kammerangehörigen zur Vermittlung<br />

besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet Kieferorthopädie<br />

Präsentation der Fallunterlagen<br />

Die gesamten Unterlagen eines Falles müssen so<br />

vorbereitet und geordnet sein, dass sich die Kommission<br />

problemlos ein übersichtliches Bild von der<br />

durchgeführten Planung und Behandlung einschließlich<br />

fallangemessener Retention machen<br />

kann. Auf dem Formblatt "Fallübersicht" sind dementsprechende<br />

Angaben zu machen. Dazu gehören<br />

auch evtl. nicht vergütete oder vergütbare Leistungen<br />

zur Befunderhebung, Behandlung und detaillierten<br />

Dokumentation (z.B. aus wissenschaftlichen<br />

Gründen und für Weiterbildungszwecke).<br />

Eigene Fälle<br />

Der Antragsteller versichert, dass er die benannten<br />

Fälle selbst geplant und behandelt hat. Er versi-<br />

chert weiterhin, dass er keinen der mit diesem Antrag<br />

bekanntgegebenen Fälle für Prüfzwecke gegenüber<br />

der Zahnärztekammer Niedersachsen oder<br />

anderen Zahnärztekammern früher aufgeführt<br />

oder anderen Antragstellern überlassen hat. Er ist<br />

damit einverstanden, dass die geprüften Fälle bei<br />

der Zahnärztekammer Niedersachsen als solche<br />

registriert werden.<br />

Datenschutz<br />

Der vorzulegende Fall ist fortlaufend mit den anonymisierten<br />

Daten des Patienten zu kennzeichnen,<br />

sofern nicht der Patient / die Sorgeberechtigten in<br />

eine Weitergabe der Daten eingewilligt hat / haben.<br />

Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen<br />

erfüllt sein.<br />

4. Entscheidung über Anträge auf<br />

Ermächtigung zur Weiterbildung<br />

Über Anträge auf Ermächtigung zur Weiterbildung<br />

entscheidet der Vorstand der ZKN unter Berücksichtigung<br />

der Beurteilung der Kommission und<br />

des Ausschusses für Fachzahnarztangelegenheiten.<br />

Gegen die Entscheidung ist der Rechtsbehelf des<br />

Widerspruchs an den Vorstand der Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen zulässig.<br />

5. Widerruf der Ermächtigung<br />

Die Ermächtigung ist zu widerrufen, wenn<br />

- sie durch Täuschung oder durch Vorspiegelung<br />

falscher Tatsachen erschlichen wurde<br />

oder<br />

wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr gegeben<br />

sind. Die Überprüfung wird durch die Kommission<br />

vorgenommen.<br />

Über den Widerruf entscheidet der Vorstand der<br />

ZKN unter Berücksichtigung der Beurteilung der<br />

Kommission und des Ausschusses für Fachzahnarztangelegenheiten.<br />

6. In-Kraft-Treten<br />

Diese Richtlinien wurden vom Vorstand der ZKN<br />

am 26.2.2003 beschlossen und treten einen Tag<br />

nach Veröffentlichung in den Zahnärztlichen<br />

Nachrichten Niedersachsen in Kraft. Gleichzeitig<br />

verliert die alte Fassung der Richtlinien ihre Gültigkeit.<br />

Anlagen<br />

• Anlage zu Punkt 3 „Behandlungsfälle“<br />

• Anlage 1 zu Punkt 3 „Behandlungsfälle“<br />

• Anlage 2 zu Punkt 3 „Behandlungsfälle“, Fallübersicht (5x)<br />

Anforderungen an die Kfo-Fallunterlagen<br />

Dokumentation<br />

1. Kieferorthopädische Behandlungen sind Langzeitbehandlungen.<br />

Eine umfassende Dokumentation<br />

der Patientenbefunde ist die Grundlage<br />

von Diagnose und Therapieplanung. Sie ist weiterhin<br />

erforderlich für die Beurteilung des Therapieverlaufes<br />

und die Retentionsplanung einschließlich<br />

prognostischer und epikritischer Bewertung.<br />

Die Dokumentation muss für die Weiterbildungszwecke<br />

geeignet sein.<br />

2. Eine genau dokumentierte fortlaufende Diagnostik<br />

ist für eine erfolgversprechende, patientengerechte<br />

Kieferorthopädie erforderlich. Für eine<br />

ordnungsgemäße Weiterbildung ist sie unverzichtbar.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

33


34<br />

3. Der Umfang der diagnostischen Maßnahmen,<br />

die Qualität und die Aussagefähigkeit der Unterlagen<br />

(Modelle, Fotos, Röntgenbilder, Karteiführung<br />

etc.), die Art und die Dokumentation<br />

des Therapieverlaufes haben den Ansprüchen zu<br />

genügen, welche zur Gewährleistung einer qualifizierten<br />

Weiterbildung von der Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen gefordert werden müssen.<br />

4. Die Beschreibung der Befunde (Modellbefund,<br />

intraoraler Befund, Funktionsbefund, Röntgenbefund<br />

etc.), die Anamnese, die Therapieplanung,<br />

der Behandlungsverlauf und die Epikrise<br />

sind genau, nachvollziehbar und in anerkannter<br />

wissenschaftlicher Nomenklatur abzufassen:<br />

a. Vor dem Behandlungsbeginn steht eine differentialdiagnostische<br />

Abklärung der individuellen<br />

Diagnose. Daraus lassen sich die individuell<br />

angezeigten Behandlungsaufgaben ableiten<br />

und der günstigste Zeitplan für die notwendigen<br />

geplanten Behandlungsschritte festlegen.<br />

b. Während der Behandlung muss eine regelmäßige<br />

Kontrolle des Therapieverlaufes durch<br />

Gegenüberstellung der aktuellen Befunde zu<br />

den Anfangsbefunden und zum geplanten<br />

Behandlungsziel erfolgen. Diese fortlaufende<br />

Diagnostik ermöglicht es, Planmäßigkeit oder<br />

Unplanmäßigkeit zu erkennen und zu objektivieren<br />

sowie entsprechende diagnostische und<br />

therapeutische Konsequenzen zu ziehen.<br />

c. Vor Beendigung der aktiven Behandlung ist es<br />

grundsätzlich erforderlich, die Anfangsbefunde<br />

mit dem erreichten Behandlungsziel zu<br />

vergleichen. Eine prognostische Bewertung<br />

nach Art, Umfang, Ausmaß und Zeit der Retention<br />

ist damit verbunden. Evtl. erforderliche<br />

zahnärztliche oder präventive Maßnahmen<br />

nach Abschluss der kieferorthopädischen<br />

Behandlung sind festzuhalten und zu veranlassen.<br />

5. Der Behandlungsverlauf sowie Änderungen der<br />

ursprünglichen Planung sind nicht nur durch<br />

Zwischenunterlagen, sondern auch durch entsprechende<br />

Eintragungen in den Befundblättern<br />

der Kartei / Krankengeschichte darzustellen.<br />

Jeder vorzulegende Fall ist gemäß dem Formblatt<br />

"Fallübersicht" zusammenfassend darzustellen.<br />

Diagnostische Unterlagen Planungsmodelle<br />

1. Planungsmodelle müssen<br />

a. sämtliche durchbrochenen und/oder im<br />

Durchbruch befindliche Zähne sowie die<br />

Alveolarfortsätze, die Umschlagfalte und die<br />

inserierenden Bänder darstellen,<br />

b. frei von okklusionsstörenden Gipsüberschüssen<br />

sein,<br />

c. bei dreidimensionaler Orientierung nach Raphemedian-,<br />

Okklusal-, und Tuberebene getrimmt<br />

und - auf den Rückflächen aufgestellt<br />

- ohne Wachsbiß-Registrat eindeutig die habituelle<br />

Interkuspidation, bei schädelgelenksbezüglicher<br />

Montage die Zentrik wiedergeben.<br />

Hinweis: Arbeits- und Technikmodelle<br />

sind keine Planungsmodelle!<br />

Fotos<br />

1. Fotos müssen<br />

a. eine Größe haben, die eine sichere Auswertung<br />

nach kieferorthopädischen Gesichtspunkten,<br />

also auch eine zeichnerische Auswertung,<br />

erlaubt,<br />

b. achsengerecht die klinische<br />

Ist-Situation erfassen.<br />

2. Ein Vergleich der möglichst standardisierten<br />

Fotos des gleichen Patienten zu unterschiedlichen<br />

Zeitpunkten sollte möglich sein. Bis auf<br />

wenige Ausnahmen ist ein laterales Röntgenbild<br />

des Schädels notwendig. Es sollte in Schlussbiss-<br />

Stellung aufgenommen sein und einen Kontrast<br />

aufweisen, der die kephalometrische Auswertung,<br />

speziell die spätere Bestimmung von<br />

Frontzahnneigung, basalen Kieferrelationen und<br />

Weichteilverlauf erlaubt. Die schriftliche Auswertung<br />

und Durchzeichnung müssen beigefügt<br />

werden.<br />

Anlage 1 zu Punkt 3 „Behandlungsfälle“<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)<br />

Richtlinien für die Ermächtigung von Kammerangehörigen zur Vermittlung<br />

besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet Kieferorthopädie zu<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

3. Werden Dias für diagnostische Zwecke und wissenschaftliche<br />

Dokumentation hergestellt und<br />

für die Auswertung mit entsprechenden Geräten<br />

vergrößert und vermessen, soll eine schriftliche<br />

(deskriptive) Auswertung vorgenommen sein.<br />

Röntgenaufnahmen<br />

1. Der Umfang der Röntgendiagnostik hat den Erfordernissen<br />

des Einzelfalls zu entsprechen (Anwendungsgrundsätze<br />

der Röntgenverordnung).<br />

Alle Aufnahmen müssen grundsätzlich den Anforderungen<br />

der Röntgenverordnung entsprechend<br />

durchgeführt werden, in standardisierter<br />

Röntgentechnik erstellt sowie aufnahme- und<br />

entwicklungstechnisch einwandfrei sein.<br />

2. Zum röntgendiagnostischen Ausgangsbefund<br />

zur Planung einer kieferorthopädischen Behandlung<br />

gehören im Regelfall:<br />

a. eine Übersichtsaufnahme des Gebisses und der<br />

relevanten knöchernen Strukturen mittels Panoramaaufnahmen<br />

(OPG) mit Auswertung,<br />

b. ein Fernröntgenseitenbild (FRS) mit Durchzeichnung<br />

und Auswertung. Im Regelfall erfolgt<br />

die Aufnahme in Schlussbiss-Stellung<br />

(Ausnahme: z. B. Zwangsbiss).<br />

c. vergleichbare bildgebende Verfahren.<br />

3. Diese o. g. Aufnahmen sind in Abhängigkeit von<br />

Krankheitsbild und Behandlungsverlauf zur fortlaufenden<br />

Diagnostik ggf. mehrfach zu wiederholen.<br />

Weitere Röntgenaufnahmen (z.B. Einzelzahnfilme,<br />

Aufbißaufnahmen, Handwurzelauf-nahmen, Kiefergelenksaufnahmen<br />

und andere bildgebende<br />

Verfahren) können im Einzelfall zusätzlich erforderlich<br />

sein.<br />

Nr.: Name*) Diagnose Behandlungszeit ausgewählte<br />

von / bis Fälle X:<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

.<br />

.<br />

30<br />

*) Falls Daten anonymisert sind, da keine Einverständniserklärung des Patienten bzw. Sorgeberechtigten vorliegt, wird statt des Namens eine Nummer vergeben und hier eingefügt.


Anlage 2 zu Punkt 3 „Behandlungsfälle“<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)<br />

Richtlinien für die Ermächtigung von Kammerangehörigen zur Vermittlung<br />

besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet Kieferorthopädie zu<br />

Fallübersicht<br />

Patient: BEMA GOZ<br />

Name*) Vorname Geb.-Datum Quartale<br />

gesamte Behandlungszeit inkl. Retention<br />

1. Anfangsdiagnostik am:<br />

2. Diagnose<br />

3. Aktive Behandlung von bis Quartale<br />

Behandlungsmittel/Geräte:<br />

4. Retention von bis Quartale<br />

Behandlungsmittel/Geräte:<br />

5. Verlängerung von bis Quartale<br />

6. Fortlaufende Diagnostik:<br />

Datum<br />

Planungsmodelle<br />

FRÖ<br />

OPG<br />

Fotostataufnahmen<br />

Fotos intra<br />

orale<br />

Hand RÖ<br />

Sonstiges<br />

Praxisstempel<br />

7. Unplanmäßigkeiten:<br />

8. Kritische Bewertung:<br />

9. Sonstiges/Besonderheiten:<br />

Anfangs- Zwischen- Befund Befund<br />

befund befunde vor Retention nach Retention<br />

Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben.<br />

Datum Unterschrift<br />

*) Falls Daten anonymisiert sind, da keine Einverständniserklärung des Patienten bzw. Sorgeberechtigten<br />

vorliegt, wird statt des Namens eine Nummer vergeben und hier eingefügt.<br />

Ausfertigung der Richtlinien der Zahnärztekammer<br />

(ZKN) für die Ermächtigung von<br />

Kammerangehörigen zur Vermittlung<br />

besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet der<br />

Kieferorthopädie<br />

Vorstehende Richtlinien der Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

(ZKN) für die Ermächtigung von Kammerangehörigen<br />

zur Vermittlung besonderer<br />

Kenntnisse auf dem Gebiet der Kieferorthopädie<br />

wurden vom Vorstand der Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

am 26.02.2003 beschlossen. Sie werden<br />

hiermit ausgefertigt.<br />

Hannover, 9.04.2003<br />

Dr. Dr. Henning Borchers<br />

Präsident der ZKN<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

35


36<br />

Richtlinien für das Anerkennungsverfahren als Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Oralchirurgie<br />

mit Hinweisen für das Fachgespräch gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) und<br />

Weiterbildungs-Prüfungsordnung (WBPO) der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)<br />

1. Antragstellung<br />

Der Antrag auf Anerkennung der Weiterbildung ist<br />

spätestens zwei Jahre nach Abschluss der Weiterbildungszeit,<br />

frühestens jedoch 3 Monate vor<br />

Abschluss der Weiterbildungszeit bei der ZKN zu<br />

stellen. Folgende Unterlagen sind einzureichen:<br />

a) Approbation als Zahnarzt / Zahnärztin<br />

b) Promotionsurkunde<br />

c) Nachweise einer allgemeinzahnärztlichen<br />

Tätigkeit in nicht selbständiger Stellung über<br />

die Dauer von mindestens einem Jahr<br />

d) Alle während der Weiterbildung ausgestellten<br />

Zeugnisse und Nachweise<br />

e) OP-Katalog inklusiv Einzelnachweise der Weiterbildungsstätten<br />

f) Gegebenenfalls Bestätigung der Zahnärztekammer<br />

außerhalb Niedersachsen, dass die<br />

Weiterbildung in anerkannten Weiterbildungsstätten<br />

durchgeführt wurde<br />

g) Ausgefüllter und unterzeichneter "Fragebogen<br />

für das Anerkennungsverfahren der<br />

Weiterbildung auf dem Gebiet der Oralchirurgie"<br />

h) Lebenslauf<br />

Punkt a) und b) genügen in beglaubigter Abschrift,<br />

alle weiteren Unterlagen müssen im Original vorliegen.<br />

2. Prüfung des Antrages<br />

Die ZKN prüft, ob die Antragsvoraussetzungen<br />

gegeben und die Unterlagen, Zeugnisse und Nachweise<br />

vollständig sind. Sie fordert ggf. Ergänzungen<br />

an und sendet dem Antragsteller die WBO und<br />

WBPO sowie diese Richtlinien für das Anerkennungsverfahren<br />

mit den Hinweisen zum Fachgespräch<br />

zu. Der Termin für ein Fachgespräch wird<br />

dem Bewerber zeitgerecht mitgeteilt.<br />

Die ZKN sendet die Unterlagen ebenfalls dem Prüfungsausschuss<br />

zu, sobald alle Antragsvoraussetzungen<br />

erfüllt und Unterlagen, Zeugnisse und<br />

Nachweise vollständig sind.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

3. Entscheidung über die Zulassung zur<br />

Prüfung, Kostenpflicht<br />

Der Prüfungsausschuss entscheidet aufgrund der<br />

Unterlagen über die Zulassung des Antragstellers<br />

zur Prüfung. Der Vorsitzende des Ausschusses<br />

macht der ZKN Mitteilung über die Entscheidung<br />

und begründet diese im Falle der Ablehnung.<br />

Die ZKN teilt im Falle einer Zulassung mit einer<br />

Frist wie in der WBO festgelegt dem Antragsteller<br />

den Prüfungstermin sowie den Ort der Prüfung<br />

schriftlich mit. Damit ist der Antragsteller zur Prüfung<br />

geladen.<br />

Die Prüfung ist kostenpflichtig. Die Kosten ergeben<br />

sich aus der Kostensatzung der ZKN.<br />

Der Betrag ist vor Ihrer Prüfung der ZKN zu zahlen,<br />

da andernfalls eine Teilnahme an dem<br />

Fachgespräch nicht möglich ist.<br />

4. Ablehnung der Zulassung<br />

Im Falle einer Ablehnung der Zulassung teilt die<br />

ZKN dem Antragsteller die Entscheidung des Prüfungsausschusses<br />

und die Begründung schriftlich<br />

mit. Sie ist mit Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.<br />

5. Regelung der Prüfungstermine<br />

Prüfungstermine werden bei Bedarf festgelegt.<br />

Zu einem Prüfungstermin sollten nicht mehr als 4<br />

Antragsteller zugelassen werden.<br />

6. Gang des Fachgespräches<br />

Das Fachgespräch gibt dem Antragsteller in einer<br />

fachlichen Diskussion Gelegenheit, seine besonderen<br />

Kenntnisse auf dem Gebiet der Oralchirurgie<br />

im Sinne der WBO unter Beweis zu stellen.<br />

7. Niederschrift über den Verlauf<br />

des Fachgespräches<br />

Über den Verlauf des Fachgespräches wird durch<br />

den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine<br />

Niederschrift aufgenommen.<br />

8. Abschluss der Prüfung<br />

Nach Abschluss der Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss.<br />

Dies geschieht aufgrund des Inhaltes,<br />

Umfanges und Ergebnisses der vorgelegten<br />

Unterlagen, Zeugnisse und Nachweise der durchlaufenen<br />

Weiterbildungsabschnitte. Maßgeblich<br />

sind die vom Antragsteller mündlich dargelegten<br />

Kenntnisse, ob der Antragsteller die Weiterbildung<br />

im Sinne der WBO erfolgreich abgeschlossen und<br />

die besonderen Kenntnisse auf dem Gebiet der<br />

Oralchirurgie dargelegt hat.<br />

9. Anerkennung<br />

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses legt das<br />

Ergebnis der Prüfung schriftlich nieder und teilt es<br />

der ZKN mit.<br />

Wird die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, so<br />

spricht die ZKN die Anerkennung aus.<br />

10. Nichtbestehen der Prüfung<br />

Die ZKN teilt dem Antragsteller die Entscheidung<br />

über das Nichtbestehen der Prüfung unter Begründung<br />

und Bekanntgabe der vom Prüfungsausschuss<br />

beschlossenen Auflagen schriftlich mit.<br />

Der Prüfungsausschuss kann die vorgeschriebene<br />

Weiterbildungszeit verlängern und besondere Auflagen<br />

an die Weiterbildung stellen.<br />

Die Prüfung kann frühestens nach 6 Monaten wiederholt<br />

werden. Sie kann mehrmals wiederholt<br />

werden, jedoch nicht öfter als zweimal.<br />

Die Mitteilung ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung<br />

zu versehen.<br />

11. In-Kraft-Treten<br />

Diese Richtlinien wurden vom Vorstand der ZKN<br />

am 26.2.2003 beschlossen und treten einen Tag<br />

nach Veröffentlichung in den Zahnärztlichen<br />

Nachrichten Niedersachsen in Kraft.<br />

Anlagen<br />

• Fragebogen zum Fachgespräch<br />

• OP-Katalog


Fragebogen für das Fachgespräch<br />

Weiterbildung zur „Fachzahnärztin/Fachzahnazt für Oralchirurgie“<br />

gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)<br />

Name:<br />

Geburtsdatum:<br />

Staatsangehörigkeit:<br />

I. Berufliche Ausbildung bzw. Tätigkeit vor dem Studium der Zahnmedizin:<br />

II. Studium: von/bis<br />

in:<br />

III. Allgemeinzahnmedizinische Tätigkeit:<br />

von bis in<br />

von bis in<br />

von bis in<br />

IV. Oralchirurgische Weiterbildung:<br />

von bis in<br />

von bis in<br />

von bis in<br />

V. Klinische Tätigkeit:<br />

von bis in<br />

von bis in<br />

von bis in<br />

VI. Mitgliedschaft in Fachgesellschaften:<br />

seit:<br />

seit:<br />

seit:<br />

VII. Fachliteratur (Bücher, Periodika) während der Weiterbildungszeit:<br />

VIII. Teilnahme an spezifischen Fortbildungen und Tagung:<br />

IX. Eigene wissentschaftliche Aktivitäten (Publikationen, Vorträge)<br />

X. Welche wissenschaftlichen und therapeutischen Probleme sind<br />

für Sie von besonderem Interesse?<br />

Zu meinem Antrag erkläre ich,<br />

1. dass von mir bei keiner anderen Zahnärztekammer in der Bundesrepublik<br />

Deutschland ein Antrag auf Anerkennung einer Gebietsbezeichnung<br />

als ........................... (ggf. auch im Widerspruchsverfahren oder ein<br />

Verwaltungsgerichtsverfahren) anhängig war und ist.<br />

2. dass in keinem Fall ein Antrag auf Anerkennung der Gebietsbezeichnung von mir<br />

zurückgezogen - mir zurückgegeben - abgewiesen worden ist.<br />

Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben.<br />

................................................... ......................................................<br />

Datum Unterschrift<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

37


38<br />

Op-Katalog<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

Fallzahlen<br />

Weiterbildungsstätten<br />

Anzahl gesamt:<br />

IV. Chirurgie im Bereich des<br />

Ober- und Unterkiefers Anzahl gesamt:<br />

Anzahl pro Eingriff<br />

IV.1. operative Weisheitszahnentfernung OK<br />

IV.2. operative Weisheitszahnentfernung UK<br />

IV.3. operative Entfernung sonstiger Zähne<br />

oder sonstiger zahnähnlicher Gebilde<br />

des OK oder UK<br />

IV.4. Freilegung retinierter Zähne zur kieferorthopädischen<br />

Einstellung<br />

IV.5. Wurzelspitzenresektionen im Frontzahnbereich<br />

des Ober- und Unterkiefers<br />

IV.6. Wurzelspitzenresektionen im Seitenzahnbereich<br />

des Ober- und Unterkiefers<br />

IV.7. Transdentale Fixationen<br />

IV.8. Alveolotomien, Sequestrotomien<br />

IV.9. Osteotomien zur Entfernung<br />

von Wurzelresten<br />

IV.10.Zahn-(Keim-) Transpositionen<br />

IV.11.operative Behandlungen von Zysten<br />

IV.12.Eingriffe an peripheren Nerven im<br />

Bereich des Fachgebietes<br />

IV.13.Osteotomien zahntragender Fragmente<br />

IV.14.augmentative Verfahren - gesteuerte<br />

Knochenregeneration<br />

IV.15.Entfernung von Fremdkörpern aus<br />

Knochen und Weichgeweben<br />

V. Mucogingivale Chirurgie; Plastischchirurgische<br />

Eingriffe Anzahl:<br />

(Ein Patient gilt als ein Behandlungsfall)<br />

V.1. geschlossene, offene Kürretagen,<br />

Lappenplastiken<br />

V.2. Frenektomien<br />

V.3. freie Bindegewebs- und Schleimhauttransplantate<br />

V.4. Vestibulumplastiken, Tuberplastiken,<br />

Mundbodenplastiken<br />

VI. Kieferhöhle Anzahl:<br />

VI.1. konservative und operative Behandlung<br />

der dentogen erkrankten Kieferhöhle<br />

VI.2. endoskopische Diagnostik der dentogen<br />

erkrankten Kieferhöhle<br />

VI.3. plastischer Verschluss der eröffneten<br />

Kieferhöhle<br />

VII. Tumorchirurgie Anzahl:<br />

VII.1. operative Entfernung gutartiger intra-<br />

und perioraler Neoplasmen im Bereich<br />

der Knochen- und Weichgewebe<br />

VII.2. Probeexcisionen<br />

Datum Unterschrift des Weiterzubildenden<br />

Ausfertigung der Richtlinien für das Anerkennungsverfahren<br />

als Fachzahnärztin /<br />

Fachzahnarzt für Oralchirurgie mit<br />

Hinweisen für das Fachgespräch gemäß<br />

Weiterbildungsordnung (WBO) und Weiterbildungs-Prüfungsordnung<br />

(WBPO)<br />

der Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

(ZKN)<br />

Vorstehende Richtlinien für das Anerkennungsverfahren<br />

als Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Oralchirurgie<br />

mit Hinweisen für das Fachgespräch gemäß<br />

Weiterbildungsordnung (WBO) und Weiterbildungs-Prüfungsordnung<br />

(WBPO) der Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen (ZKN) wurden vom Vorstand<br />

der Zahnärztekammer Niedersachsen am<br />

26.02.2003 beschlossen. Sie werden hiermit ausgefertigt.<br />

VIII. Traumatologie Anzahl:<br />

VIII.1. Reposition/Replantation von Zähnen<br />

einschließlich Schienungen<br />

VIII.2. Reposition und Fixation von<br />

Kieferfrakturen<br />

VIII.3. Versorgung von Weichgewebsverletzungen<br />

im Bereich des Fachgebietes<br />

VIII.4. Entfernung von Fremdkörpern/Osteosynthesematerial<br />

im Bereich des Fachgebietes<br />

IX. Septische Operationen Anzahl:<br />

IX.1. Inzisionen dentogener Abszesse<br />

IX.2. Wundrevisionen und Sequestrotomien<br />

X. Implantologie Anzahl:<br />

X.1. Enossale Implantate im Ober- und Unterkiefer<br />

unter Berücksichtigung der pro<br />

thetischen Planung und prothetischen<br />

Behandlung von Implantatpatienten<br />

X.2. Enossale Implantate des Ober- und<br />

Unterkiefers mit erweiterter operativer<br />

Technik<br />

X.3. sonstige Implantate<br />

XI. Behandlung von Speicheldrüsenerkrankungen<br />

Anzahl:<br />

XI.1. konservative und / oder enorale operative<br />

Behandlung von Speicheldrüsenerkrankungen<br />

im Bereich des zahnärztlichen<br />

Fachgebietes<br />

Hannover, 9.04.2003<br />

Dr. Dr. Henning Borchers<br />

Präsident der ZKN


Richtlinien der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) für die Ermächtigung<br />

von Kammerangehörigen zur Vermittlung besonderer Kenntnisse<br />

auf dem Gebiet der Oralchirurgie<br />

Rechtsgrundlage für die Ermächtigung zur Weiterbildung<br />

sind die §§ 37, 41 Abs. 1 Nr. 3, 58 HKG in<br />

Verbindung mit §§ 6, 7, 14 und 15 Abs. 3 Weiterbildungsordnung.<br />

Zur Durchführung des Verfahrens hat der Vorstand<br />

folgende Richtlinien beschlossen:<br />

1. Voraussetzungen<br />

Voraussetzung für die Erteilung der Ermächtigung<br />

ist, dass der Antragsteller in der Lage ist, die in der<br />

Weiterbildungsordnung festgelegten Ausbildungsinhalte<br />

zu vermitteln.<br />

Voraussetzungen über die Ermächtigung sind insbesondere<br />

in § 14 der Weiterbildungsordnung<br />

geregelt.<br />

Ein vollausgestatteter Arbeitsplatz im Sinne von §<br />

6 Abs. 4 Nr. 1 Weiterbildungsordnung setzt in der<br />

Regel voraus, dass der Antragsteller neben den<br />

erforderlichen Ausbildungsmitteln und Hilfsmitteln<br />

Einrichtungen besitzt, die es gestatten, den weiterzubildenden<br />

Zahnarzt in entsprechender Weise mit<br />

anerkannten Behandlungsthemen im Sinne von §<br />

13 Weiterbildungsordnung bekannt zu machen.<br />

2. Ermächtigungskommission<br />

Zum Zweck der Prüfung der Befähigung als Ausbildungsleiter<br />

wird vom Vorstand der ZKN eine Kommission<br />

bestellt. In die Kommission werden 3 Fachzahnärzte<br />

und deren Vertreter, die die<br />

Weiterbildungsermächtigung besitzen sollten,<br />

berufen. Von diesen soll einer Hochschullehrer für<br />

die zahnärztliche Chirurgie sein.<br />

Vorsitzender der Kommission ist ein Fachzahnarzt<br />

für Oralchirurgie.<br />

Entscheidungen der Kommission bedürfen der<br />

Zustimmung aller Mitglieder der Kommission.<br />

Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses für<br />

Fachzahnarztangelegenheiten haben das Recht, an<br />

den Sitzungen der Kommission teilzunehmen.<br />

3. Verfahren vor der Kommission<br />

Der Antragsteller hat einen OP-Katalog vorzulegen,<br />

der sicherstellt, dass die praktische und theoretische<br />

Umsetzung der Weiterbildungsanforderung<br />

gewährleistet ist. Er hat insbesondere<br />

nachzuweisen, dass die Voraussetzungen gemäß §§<br />

14 und 15 Abs. 3 der Weiterbildungsordnung<br />

erfüllt sind.<br />

Es ist ihm freigestellt, darüber hinaus weitere<br />

Nachweise zu erbringen, die geeignet sind, die Voraussetzung<br />

für die Ermächtigung nachzuweisen.<br />

Die Kommission ist berechtigt, weitere Unterlagen<br />

und Erläuterungen vom Antragsteller zu verlangen,<br />

den Antragsteller zu einem Kolloquium zu laden<br />

und die Arbeitsstelle zu besichtigen.<br />

Sie legt das Ergebnis ihrer Prüfung in einem<br />

Bericht nieder, der dem Vorstand der ZKN und dem<br />

Ausschuss für Fachzahnarztangelegenheiten zur<br />

Kenntnis gegeben wird.<br />

4. Entscheidung über Anträge auf<br />

Ermächtigung zur Weiterbildung<br />

Über Anträge auf Ermächtigung zur Weiterbildung<br />

entscheidet der Vorstand der ZKN unter Berücksichtigung<br />

der Beurteilung der Kommission und<br />

des Ausschusses für Fachzahnarztangelegenheiten.<br />

Gegen die Entscheidung ist der Rechtsbehelf des<br />

Widerspruchs an den Vorstand der Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen zulässig.<br />

5. Widerruf der Ermächtigung<br />

Die Ermächtigung ist zu widerrufen, wenn<br />

- sie durch Täuschung oder durch Vorspiegelung<br />

falscher Tatsachen erschlichen wurde<br />

oder<br />

wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr gegeben<br />

sind. Die Überprüfung wird durch die Kommission<br />

vorgenommen.<br />

Über den Widerruf entscheidet der Vorstand der<br />

ZKN unter Berücksichtigung der Beurteilung der<br />

Kommission und des Ausschusses für Fachzahnarztangelegenheiten.<br />

6. In-Kraft-Treten<br />

Diese Richtlinien wurden vom Vorstand der ZKN<br />

am 26.2.2003 beschlossen und treten einen Tag<br />

nach Veröffentlichung in den Zahnärztlichen<br />

Nachrichten Niedersachsen in Kraft.<br />

Anlagen<br />

• Fragebogen zum Antrag auf Ermächtigung<br />

• Anlage zum Fragebogen<br />

• OP-Katalog<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

39


40<br />

Fragebogen für den Antrag auf Erteilung der Ermächtigung von Kammerangehörigen<br />

zur Vermittlung besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet der Oralchirurgie<br />

Name:<br />

Praxisanschrift:<br />

Telefon:<br />

e-mail:<br />

Geburtsdatum:<br />

Staatsangehörigkeit:<br />

Zu meinem Antrag auf Erteilung einer Ermächtigung zur Weiterbildung<br />

für das Fachgebiet der Oralchirurgie erkläre ich:<br />

1. Die Aufgaben des Weiterbildungsleiters werde ich selbst wahrnehmen.<br />

2. Ich erhielt die Anerkennung als:<br />

Fachzahnarzt für Oralchirurgie<br />

am:<br />

durch:<br />

Arzt für Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie<br />

am:<br />

durch:<br />

3. Nach der Anerkennung war ich an folgenden Kliniken bzw. Praxen tätig:<br />

Benennung des Leiters und Anschrift:<br />

vom bis<br />

vom bis<br />

vom bis<br />

vom bis<br />

Seit wann in eigener Praxis tätig:<br />

Aus folgenden Gründen bin ich in meiner Praxis/klinischen Abteilung nicht während der<br />

ganzen Arbeitszeit anwesend:<br />

Anzahl:<br />

4. In meiner Praxis stehen zur Verfügung:<br />

voll ausgestattete zahnärztliche Arbeitsplätze:<br />

Behandlungsräume:<br />

zahnärztliches Fachpersonal (jeweils Berufsbezeichnung und Mitarbeiterzahl)<br />

5. Meine Praxis hat eine Arbeitszeit von Wochenstunden.<br />

6. Operative Eingriffe auf dem Gebiet der zahnärztlichen Chirurgie wurden<br />

von mir in den letzten 12 Monaten in eigener Praxis bzw. im Krankenhaus<br />

durchgeführt (Anlage: OP-Katalog)<br />

Ort/Datum Unterschrift/Praxisstempel<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03


Anlage zum Fragebogen für den Antrag auf Erteilung der Ermächtigung von Kammerangehörigen<br />

zur Vermittlung besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet der Oralchirurgie<br />

Mitgliegschaft in Fachgesellschaften: seit:<br />

Fachliteratur (Bücher, Periodika):<br />

Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen<br />

und Tagungen in den letzten 2 Jahren:<br />

Eigene wissenschaftliche Aktivitäten<br />

(Publikationen, Vorträge der letzten 4 Jahre)<br />

Welche wissenschaftlichen und therapeutischen<br />

Probleme sind für Sie von besonderem Interesse:<br />

Op-Katalog<br />

Anzahl der letzten 12 Monate<br />

IV. Chirurgie im Bereich des<br />

Ober- und Unterkiefers Anzahl:<br />

IV.1. operative Weisheitszahnentfernung OK<br />

IV.2. operative Weisheitszahnentfernung UK<br />

IV.3. operative Entfernung sonstiger Zähne<br />

oder sonstiger zahnähnlicher Gebilde<br />

des OK oder UK<br />

IV.4. Freilegung retinierter Zähne zur kieferorthopädischen<br />

Einstellung<br />

IV.5. Wurzelspitzenresektionen im Frontzahnbereich<br />

des Ober- und Unterkiefers<br />

IV.6. Wurzelspitzenresektionen im Seitenzahnbereich<br />

des Ober- und Unterkiefers<br />

IV.7. Transdentale Fixationen<br />

IV.8. Alveolotomien, Sequestrotomien<br />

IV.9. Osteotomien zur Entfernung<br />

von Wurzelresten<br />

IV.10.Zahn-(Keim-) Transpositionen<br />

IV.11.operative Behandlungen von Zysten<br />

IV.12.Eingriffe an peripheren Nerven im<br />

Bereich des Fachgebietes<br />

IV.13.Osteotomien zahntragender Fragmente<br />

IV.14.augmentative Verfahren - gesteuerte<br />

Knochenregeneration<br />

IV.15.Entfernung von Fremdkörpern aus<br />

Knochen und Weichgeweben<br />

Ausfertigung der Richtlinien der Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen (ZKN) für die<br />

Ermächtigung von Kammerangehörigen<br />

zur Vermittlung besonderer Kenntnisse auf<br />

dem Gebiet der Oralchirurgie<br />

V. Mucogingivale Chirurgie;<br />

Plastisch-chirurgische Eingriffe Anzahl<br />

V.1. geschlossene, offene Kürretagen,<br />

Lappenplastiken (Ein Patient gilt als<br />

ein Behandlungsfall)<br />

V.2. Frenektomien<br />

V.3. freie Bindegewebs- und Schleimhauttransplantate<br />

V.4. Vestibulumplastiken, Tuberplastiken,<br />

Mundbodenplastiken<br />

VI. Kieferhöhle Anzahl:<br />

VI.1. konservative und operative Behandlung<br />

der dentogen erkrankten Kieferhöhle<br />

VI.2. endoskopische Diagnostik der dentogen<br />

erkrankten Kieferhöhle<br />

VI.3. plastischer Verschluss der eröffneten<br />

Kieferhöhle<br />

VII. Tumorchirurgie Anzahl:<br />

VII.1. operative Entfernung gutartiger intra-<br />

und perioraler Neoplasmen im Bereich<br />

der Knochen- und Weichgewebe<br />

VII.2. Probeexcisionen<br />

Vorstehende Richtlinien der Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

(ZKN) für die Ermächtigung von Kammerangehörigen<br />

zur Vermittlung besonderer<br />

Kenntnisse auf dem Gebiet der Oralchirurgie wurden<br />

vom Vorstand der Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

am 26.02.2003 beschlossen. Sie werden<br />

hiermit ausgefertigt.<br />

VIII. Traumatologie Anzahl:<br />

VIII.1. Reposition/Replantation von Zähnen<br />

einschließlich Schienungen<br />

VIII.2. Reposition und Fixation von<br />

Kieferfrakturen<br />

VIII.3. Versorgung von Weichgewebsverletzungen<br />

im Bereich des Fachgebietes<br />

VIII.4. Entfernung von Fremdkörpern/Osteosynthesematerial<br />

im Bereich des Fachgebietes<br />

IX. Septische Operationen Anzahl:<br />

IX.1. Inzisionen dentogener Abszesse<br />

IX.2. Wundrevisionen und Sequestrotomien<br />

X. Implantologie Anzahl:<br />

X.1. Enossale Implantate im Ober- und Unterkiefer<br />

unter Berücksichtigung der pro<br />

thetischen Planung und prothetischen<br />

Behandlung von Implantatpatienten<br />

X.2. Enossale Implantate des Ober- und<br />

Unterkiefers mit erweiterter operativer<br />

Technik<br />

X.3. sonstige Implantate<br />

XI. Behandlung von Speicheldrüsenerkrankungen<br />

Anzahl:<br />

XI.1. konservative und / oder enorale operative<br />

Behandlung von Speicheldrüsenerkrankungen<br />

im Bereich des zahnärztlichen<br />

Fachgebietes<br />

Hannover, 9.04.2003<br />

Dr. Dr. Henning Borchers<br />

Präsident der ZKN<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

41


HERSTELLERINFORMATIONEN<br />

Premiere auf der IDS – Sonicare Elite<br />

Die Sonicare Elite von Philips Oral Healthcare<br />

ist die logische Weiterentwicklung der Zahnpflege<br />

mit Sonic-Technologie.<br />

Diese patentierte neue Generation ermöglicht<br />

exzellente häusliche Zahnpflege –noch<br />

schneller und einfacher.<br />

Entscheidend für diesen Erfolg ist die spezielle<br />

Sonicare-Kombination: Hochfrequente Bewegung,<br />

Kontakt des Pflegekopfes mit der<br />

Zahnoberfläche und die dynamische Flüssigkeitsströmung.<br />

Der neue schmale, abgewinkelte<br />

Pflegekopf ermöglicht die Entfernung<br />

der Plaque (neu definiert<br />

als Biofilm) auch an schwierig<br />

zu erreichenden Stellen.<br />

Approximal, subgingival und<br />

an posterioren Flächen<br />

wird erfolgreich gereinigt<br />

und gepflegt.<br />

Neu ist auch der ergonomische<br />

Griff<br />

und die duale Geschwindigkeitskontrolle.<br />

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Lösung für das Dentallabor bietet das<br />

Programm Windental, als leistungsstarke und<br />

zugleich überschaubare Lösung. Das bereits<br />

seit 1994 auf dem Markt befindliche Programm<br />

erfreut sich einer großen Anwenderzufriedenheit,<br />

insbesondere unter der Berücksichtung,<br />

dass es ohne großen Aufwand<br />

von der CD installiert werden kann. Hervorzuheben<br />

ist auch die Übersichtlichkeit und<br />

die leichte Erlernbarkeit.<br />

Eine regelmäßige Programmpflege garantiert<br />

alle erforderlichen Anpassungen und wird<br />

durch den Wartungsvertrag gewährleistet.<br />

Die Wartungsvereinbarung wird optional angeboten.<br />

Das komplette Programm ist kostenlos als<br />

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Computer zu laden:<br />

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BEYCODENT-SOFTWARE<br />

D-57562 Herdorf<br />

Telefon: 0 27 44 / 92 00 10<br />

Internet: www.beycodent.de<br />

DENTSPLY Friadent – auf Erfolgskurs in der dentalen Implantologie<br />

FRIADENT gehört seit 2001 zur DENTSPLY Familie<br />

und hat dort die Verantwortung für die<br />

dentale Implantologie und Argumentation<br />

übernommen. Damit verfügt das Unternehmen<br />

jetzt auch in diesem wichtigen Wachstumsmarkt<br />

über einen eigenen, starken, schon<br />

heute weltweit erfolgreichen Unternehmensbereich.<br />

Weltweit genießen die Marken FRIA-<br />

DENT und ANKYLOS seit langem höchste<br />

Wertschätzung. Beide finden sich heute vereint<br />

unter dem gleichen Dach. Und mit Cera-<br />

Med wird darüber hinaus ein umfassendes<br />

Know-how auf dem Gebiet der Knochenregeneration<br />

geboten.<br />

Auf der diesjährigen IDS präsentierte sich<br />

FRIADENT in den Farben des DENTSPLY-<br />

Designs, das Erkennungszeichen für die Einbindung<br />

in ein neues, größeres Team. Durch<br />

die enge Zusammenarbeit mit den Partnern<br />

erfuhr das Unternehmen einen Schub nach<br />

vorn und ist überzeugt, in wenigen Jahren zu<br />

den drei führenden Implantatherstellern weltweit<br />

zu gehören. Die Vorteile aus der Zusammenführung<br />

der implantologischen Kompetenz<br />

aus ursprünglich mehreren Unternehmen<br />

wird bereits heute spürbar – durch die drei<br />

Hauptcharakteristika der Gruppe:<br />

Sonicare Elite pflegt das Zahnfleisch, wirkt<br />

Zahnfleischentzündungen entgegen und hilft<br />

Zahnverfärbungen bedingt durch den Genuss<br />

von Kaffee, Tee und Tabak zu entfernen.<br />

Weitere Informationen:<br />

Philips Oral Healthcare,<br />

Deutschland GmbH<br />

D-20097 Hamburg<br />

Telefon: 0 40/23 72 36 00<br />

Internet: www.sonicare.com<br />

Herausragende Produkte<br />

Mit den zwei innovativen Implantatkonzepten<br />

(FRIALIT®-2/XiVE® und ANKYLOS®) wird die<br />

breiteste Auswahl an bewährten implantologischen<br />

Produkten geboten – ideale Ausgangsbedingungen<br />

also, um die vielen unterschiedlichen<br />

klinischen Situationen, denen<br />

man bei der oralen Rehabilitation begegnet,<br />

höchst flexibel je nach Indikation oder Patientenwunsch<br />

mit einer optimalen Lösung zu<br />

meistern.<br />

Herausragender Service<br />

Um in der dentalen Implantologie erfolgreich zu<br />

sein, braucht es mehr als gute Implantate. Man<br />

braucht einen verlässlichen Partner, der die<br />

Aufgabenstellungen versteht und den Arzt mit<br />

verantwortungsvoller Beratung unterstützt. Ein<br />

Service, der zur rechten Zeit am rechten Ort da<br />

ist. Ein hoch motiviertes Team wie das von<br />

DENTSPLY Friadent, mit hoch qualifizierten<br />

Mitarbeitern, die Praxislösungen anbieten.<br />

Herausragende Kompetenz<br />

Patienten haben im Allgemeinen einen ganz<br />

einfachen Wunsch: Das Beste und Modernste<br />

soll es sein. Damit den Patienten dies geboten<br />

werden kann, investiert das Unternehmen in<br />

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die wissenschaftliche Forschung und in die<br />

technologische Weiterentwicklung der Produkte.<br />

Nur so kann man gemeinsam die innovativen<br />

Produkte und Lösungen schaffen, für<br />

die die Patienten ihren Arzt schätzen.<br />

Weitere Informationen:<br />

Friadent GmbH<br />

D-68229 Mannheim<br />

Telefon: 06 21/43 02 - 13 43<br />

Internet: www.friadent.de


Rüdiger Poepel<br />

Rüdiger Poepel wurde am<br />

19.04.1928 in Schlawe (Pommern)<br />

geboren. 1961 ließ er<br />

sich in eigener Praxis in<br />

Lüneburg nieder und begann<br />

bereits 1964, sich standespolitisch<br />

für die Kolleginnen<br />

und Kollegen zu engagieren.<br />

Von der Vielzahl seiner standespolitischen<br />

Aktivitäten<br />

können in diesem Rahmen<br />

nur einige aufgezeigt werden.<br />

Rüdiger Poepel war von 1965 bis 1999 Mitglied der VV der<br />

KZVN, 32 Jahre (1965-1977) war er Vorsitzender der Verwaltungsstelle<br />

Lüneburg. Von 1977 bis 1989 war er Vorstandsmitglied<br />

der KZVN. Von 1978 bis 1985 war Rüdiger<br />

Poepel Mitglied der VV der KZBV und Mitglied im Haushaltsausschuss<br />

der KZBV.<br />

Von 1965 bis 1978 leitete er die Kreisstelle Lüneburg der<br />

ZKN: Von 1986 bis 1993 war er Vorsitzender der Bezirksstelle<br />

Lüneburg der ZKN. Seit 1985 ist Rüdiger Poepel Mitglied<br />

der Kammerversammlung der ZKN.<br />

am 20./21. Juni 2003 in Hannover<br />

Ihren Messeauftritt bewerben und gestalten wir für unsere<br />

Leser/Ihre Kunden in der Messebeilage des Veranstalters<br />

– Werbung ohne Streuverluste.<br />

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern.<br />

Sperling, Sabine<br />

Telefon (0 35 25) 71 86 24<br />

E-Mail satztechnik.sperling@t-online.de<br />

Gregory, Irmgard<br />

Telefon (0 35 25) 71 86 22<br />

E-Mail satztechnik.gregory@t-online.de<br />

Erscheinungstermin: 6. Juni 2003<br />

Zum 75. Geburtstag<br />

von Rüdiger Poepel<br />

Weitere Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene ergänzen<br />

seinen scheinbar unermüdlichen Einsatz für die Kollegenschaft.<br />

Auf Bundes- und Landesebene war Rüdiger Poepel bis Ende<br />

1985 Mitglied des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte.<br />

Seiner kritischen Haltung und seiner Gradlinigkeit ist es zu<br />

verdanken, dass er 1992 zu den Gründungsmitgliedern der<br />

Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Zahnärzte (ANZ)<br />

gehörte.<br />

Es ist nicht nur seinem „Unruhestand“ zu verdanken, dass er<br />

immer noch aktiv für die Kollegenschaft im Aufsichtsausschuss<br />

des AVW tätig ist, sondern auch der Unterstützung<br />

und Toleranz seiner Ehefrau Gisela.<br />

Im Namen der Zahnärzteschaft danke ich Rüdiger Poepel<br />

und wünsche ihm und seiner Familie für die Zukunft alles<br />

Gute.<br />

Dr. Hans-Jürgen König<br />

Vorstandsmitglied ZKN<br />

Lüneburg<br />

25-jähriges Berufsjubiläum<br />

Gisela Sauer<br />

Am 01. April 1975 begann Frau Gisela<br />

Sauer, geborene Krause, ihre Ausbildung<br />

zur Zahnarzthelferin bei Dr. Dr.<br />

Oetjen/Brandt in der Sophienklinik in<br />

Hannover. Nach erfolgreichem Abschluß<br />

1978 entwickelte sie sich schnell<br />

zur perfekten Stuhlassistenz und war<br />

für diese Praxis 10 Jahre eine verlässliche<br />

Hilfe.<br />

Seit nunmehr 15 Jahren ist Frau Gisela<br />

Sauer der ruhende Pol unserer Praxis.<br />

Das Team der Praxis gratuliert herzlich<br />

zum Jubiläum, dankt für die harmonische<br />

Zusammenarbeit und wünscht für<br />

die weitere Zukunft persönlich und beruflich<br />

alles erdenklich Gute.<br />

Gemeinschaftspraxis<br />

Michael Rautmann, Harald Scheja<br />

Isernhagen<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

Gisela Sauer<br />

43


44<br />

Herzliche Glückwünsche<br />

zum Geburtstag!<br />

05.04.2003 Karl Herold (94)<br />

Obertorstraße 42, 37434 Gieboldehausen<br />

05.04.2003 Dr. Jelto Fischer (85)<br />

Achterumsweg 10, 26529 Marienhafe<br />

06.04.2003 Dr. Ilse Kullmann (91)<br />

Chemnitzer Straße 56, 38226 Salzgitter<br />

06.04.2003 Theodor Alfred Kraemer (75)<br />

Westerreihe 19, 27472 Cuxhaven<br />

07.04.2003 Werner Gees (89)<br />

Gesmolder Straße 24, 49324 Melle<br />

08.04.2003 Dr. Lotti Palmen (88)<br />

Hamburg-Amerika-Straße 16,<br />

27472 Cuxhaven<br />

10.04.2003 Dr. Theo-Karl Ruberg (91)<br />

Wilhelmstraße 6, 37154 Northeim<br />

16.04.2003 Dr. Fred Achenbach (93)<br />

Jakobikirchhof 3, 38640 Goslar<br />

19.04.2003 Rüdiger Poepel (75)<br />

Bergstraße 11, 21335 Lüneburg<br />

25-jähriges Praxisjubiläum<br />

Angelika Steinberg<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

Frau Angelika Steinberg konnte am<br />

1. April auf eine 25-jährige Praxiszugehörigkeit<br />

zurückblicken. Ihre<br />

Laufbahn in unserer Praxis begann<br />

nach der Ausbildungszeit in Uelzen<br />

am 01.04.1978.<br />

Dieses „Urgestein“, das schon vielen<br />

Patienten und insbesondere der<br />

Jugend die Kariesprophylaxe nahe-<br />

Angelika Steinberg<br />

gebracht hat, ist aus unserer Praxis<br />

nicht mehr wegzudenken. Zuverlässigkeit,<br />

Engagement und kernige Gesundheit zeichnen Sie<br />

aus. Bei Patienten und den Mitarbeitern der Praxis wird<br />

„Geli“ sehr geschätzt, bei vielen hat sie Dr.-Status.<br />

21.04.2003 Dr. Helmut Hertrampf (92)<br />

Grenzstraße 74, 26382 Wilhelmshaven<br />

21.04.2003 Dr. Heinrich Lorenz (91)<br />

Lange Str. 41 A, 26160 Bad Zwischenahn<br />

22.04.2003 Harald Paul (85)<br />

Roseggerstraße 8, 31785 Hameln<br />

23.04.2003 Ekkehard Stürmer (80)<br />

Maulhoop 19, 27283 Verden<br />

23.04.2003 Dr. Hans-Hermann Hupe (70)<br />

Am Kuhläger 8, 31241 Ilsede<br />

24.04.2003 Dr. Bronislaw Francis Szymura (86)<br />

Erzberger Straße 5 A, 49088 Osnabrück<br />

25.04.2003 Friedrich-Otto Röhrig (75)<br />

Himmelsthürer Str. 4, 31137 Hildesheim<br />

28.04.2003 Dr. Wolfgang Kirchner (75)<br />

Ashwin-v.-Roden-Weg 1b, 30539 Hannover<br />

Für ihren Einsatz während der vergangenen 25 Jahre danken<br />

wir Frau Steinberg sehr herzlich und wünsche ihr für<br />

ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles<br />

Gute und ihrer Harley Davidson eine lange Lebensdauer.<br />

Das Team möchte ihren Humor nicht missen.<br />

Geli, weiter so ....<br />

Das Praxisteam Dr. Wulfert / Dr. Schridde<br />

Laatzen


Termine Termine Termine Termine Termine Termine<br />

Bezirksstelle<br />

Braunschweig<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Harald Salewski,<br />

Berliner Str. 28-30, 38226 Salzgitter,<br />

Tel: 05341 / 8 48 30<br />

14.05.2003<br />

19.00 Uhr – ca. 21.30 Uhr<br />

Ort:<br />

Hotel „Play Off“,<br />

Salzdahlumer Str. 126,<br />

38126 Braunschweig<br />

„Die Teilprothese“<br />

Referent:<br />

Ernst-Otto Mahnke, Nienburg<br />

Bezirksstelle<br />

Hildesheim<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Ulrich Niemann,<br />

Almsstr. 1, 31134 Hildesheim,<br />

Tel. 05121 / 3 76 76<br />

11.06.2003<br />

16.00 Uhr - ca. 19.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Universität Hildesheim, Hörsaal 2,<br />

Marienburger Platz 22,<br />

31141 Hildesheim<br />

„Gestaltungsspielraum der GOZ<br />

nutzen - ist Chefsache“<br />

Referent:<br />

Dr. Henning Otte, Hannover<br />

Sie planen den Schritt in die<br />

Eigenständigkeit?<br />

Sie suchen<br />

eine Praxisübernahme?<br />

Sie möchten Ihre Praxis abgeben?<br />

Dann sind Sie bei uns richtig!<br />

Vertrauen Sie unserer<br />

Erfahrung und Diskretion!<br />

Denn Ihren Erfolg<br />

nehmen wir sehr persönlich!<br />

Bezirksstelle<br />

Lüneburg<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Axel Wiesner,<br />

Buchholzer Str. 7,<br />

21271 Hanstedt,<br />

Tel. 04184 / 13 05<br />

07.05.2003<br />

15.00 Uhr – ca. 18.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Fachhochschule Lüneburg,<br />

Fachbereich angewandte<br />

Automatisierungstechnik,<br />

Volgershall 1 (Neubau),<br />

21339 Lüneburg<br />

„Gestaltungsspielraum der GOZ<br />

nutzen - ist Chefsache“<br />

Referent:<br />

Dr. Henning Otte, Hannover<br />

04.06.2003<br />

15.30 Uhr – ca. 18.30 Uhr<br />

Ort:<br />

Fachhochschule Lüneburg,<br />

Fachbereich angewandte<br />

Automatisierungstechnik,<br />

Volgershall 1 (Neubau),<br />

21339 Lüneburg<br />

„Optimierung der vorhandenen<br />

Totalprothese mit erweiterter<br />

Abdrucktechnik“<br />

Referent:<br />

Ernst-Otto Mahnke, Nienburg<br />

demedis dental depot GmbH Hannover<br />

Ahrensburgerstraße 1<br />

30659 Hannover<br />

Tel. 05 11/6 15 21 80 · Mobil 01 72 /5 14 57 70<br />

Fax 05 11/6 15 21-88<br />

E-Mail: Sascha.Zuehlke@demedis.com<br />

Ihr Ansprechpartner: Sascha Zühlke<br />

… in den Bezirksstellen<br />

Bezirksstelle<br />

Oldenburg<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Volker Schaper,<br />

Burgstr. 11, 27243 Harpstedt,<br />

Tel. 04244 / 16 71<br />

10.05.2003<br />

09.00 Uhr – ca. 12.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Ärztekammer Oldenburg,<br />

Huntestr. 14, 26135 Oldenburg<br />

„Präkanzerose“<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. Peter Reichart, Berlin<br />

Bezirksstelle<br />

Stade<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Volker Thoma,<br />

Bahnhofstr. 21-25,<br />

21614 Buxtehude,<br />

Tel. 04161 / 5 29 08<br />

24.05.2003<br />

09.00 Uhr – 12.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Hotel „Vier Linden“,<br />

Schölischer Str. 63, 21682 Stade<br />

„Gestaltungsspielraum der GOZ<br />

nutzen - ist Chefsache“<br />

Referent:<br />

Dr. Henning Otte, Hannover<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

45


46<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

Ein neuer Service ihrer Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

Ab sofort KOSTENLOS: praxisbezogene<br />

Kleinanzeigen für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Praxismitglieder.<br />

Kleinanzeigen-Bestellung<br />

Bitte als Fax: 05 11 / 8 33 91 - 106<br />

oder per Post an: Zahnärztliche Nachrichten Niedersachsen ZNN · Zeißstr. 11a · 30159 Hannover<br />

Name, Vorname<br />

PLZ, Ort<br />

Die Zahnärztekammer Niedersachsen veranstaltet den nächsten<br />

Strahlenschutzkurs<br />

für Zahnarzthelferinnen am 23. August 2003<br />

in der Zeit von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Zahnärztlichen<br />

Fortbildungszentrum der Zanhärztekammer Niedersachsen.<br />

Die Kursgebühr beträgt: € 100,00<br />

Zur Teilnahme sind Zahnarzthelferinnen berechtigt, die<br />

anläßlich der Abschlußprüfung den Nachweis über die<br />

Kenntnisse im Strahlenschutz nach RöV nicht erreicht<br />

haben.<br />

Datum Unterschrift<br />

Bitte veröffentlichen Sie den Text in der nächst erreichbaren Ausgabe der ZNN<br />

Schriftliche Anmeldungen senden Sie bitte zusammen mit<br />

einer Fotokopie des Abschlußzeugnisses an die Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen, Zeißstraße 11 a, 30519 Hannover<br />

Gewerbliche Kleinanzeigen an:<br />

Satztechnik Meißen GmbH<br />

Fax 0 35 25 / 71 86 10<br />

e-mail: satztechnik.meissen@t-online.de<br />

ISDN/Leo: 0 35 25 / 71 86 34<br />

Ein Rechtanspruch auf Veröffentlichung von Kleinanzeigen besteht nicht.<br />

Die Redaktion der ZNN hat das Recht, Anzeigen abzuweisen, bzw. in einer anderen als der gewünschten Ausgabe zu veröffentlichen.


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Abends: 05835/1366.<br />

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gewohnt.<br />

Tel.: 0162/1904616 freitags<br />

Coaching für Zahnärzte<br />

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www.dr.heimbach-coaching.de<br />

Tel. 0 30/31 01 78 65<br />

Hannover – BS – Hildesheim<br />

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auf Chiffre-Anzeigen<br />

senden Sie bitte unter<br />

Angabe der Chiffre-Nr. an:<br />

Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen<br />

Redaktion ZNN<br />

Postfach 81 06 61<br />

30506 Hannover<br />

Wir trauern um<br />

unsere Kollegen …<br />

Dr. Erika Ludewig-Bosse<br />

Postfach 1139, 30927 Burgwedel<br />

geboren am 15.04.1911, verstorben am 12.03.2003<br />

Oswald Colditz<br />

Ostlandstraße 32, 28790 Schwanewede<br />

geboren am 07.03.1927, verstorben am 15.03.2003<br />

Günther Haberland<br />

Berliner Straße 7, 37520 Osterode<br />

geboren am 27.08.1921, verstorben am 24.03.2003<br />

Dr. Hans-Werner Klamroth<br />

Burgstraße 58, 26603 Aurich<br />

geboren am 16.03.1930, verstorben am 02.04.2003<br />

Dr. Helmut Hertrampf<br />

Grenzstraße 74, 26382 Wilhelmshaven<br />

geboren am 21.04.1911, verstorben am 10.04.2003


48<br />

BITTE NOTIEREN<br />

29. – 31. Mai 2003 Bad Homburg v.d.H. 54. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für<br />

Kieferchirurgie gem. mit dem Arbeitskreis für Oralpathologie<br />

und Oralmedizin innerhalb der<br />

DGZMK „Verfahren zur Augmentation in der oralen<br />

Implantologie – evidenzbasiert?“<br />

Infos: http://www.ag-kiefer.de oder<br />

PD Dr. Dr. T. E. Reichert<br />

Augustusplatz 2, 55131 Mainz, Tel.: 0 61 31/17 30 83 oder<br />

e-mail: reichert@mkg-klinik.uni-mainz.de<br />

02. – 06. Juni 2003 Westerland/Sylt 45. Fortbildungstagung<br />

der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein<br />

Infos: Dr. Dagmar Thürkow, Tel.: 04347/1313<br />

19. – 21. Juni 2003 Krefeld 53. Kongress der Deutschen Gesellschaft<br />

für Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie<br />

Infos: Klinik für MKG-Chirurgie/Plastische Chirurgie<br />

St. Josefshospital Krefeld-Uerdingen<br />

Kurfürstenstraße 69, 47829 Krefeld<br />

Tel.: 0 21 51/45 2312, Fax: 0 21 51/45 23 66<br />

Sekretariat: Anke Meyer<br />

e-mail: bull.dres@t-online.de<br />

Anmeldung: ABC-Congress Service<br />

Tel.: 089/2311 5015, Fax: 089/26 31 67<br />

e-mail: ABC-Congr-Service@t-online.de<br />

20. – 21. Juni 2003 Hannover dental informa<br />

04. – 05. Juli 2003 Koblenz 17. Jahrestagung der European Society<br />

of Dental Ergonomics (ESDE) (Europäischen Gesellschaft<br />

für Zahnärztliche Ergonomie (EGZE)), mit Ausstellung<br />

Infos: Frank Micholt, Generalsekretär ESDG EGZE<br />

Kliniekstraat 9, B-3500 Hasselt, Fax +3211/27 44 90<br />

e-mail: secretary.esde@skynet.be / www.esde.org<br />

Verlust von<br />

Mitglieds-<br />

ausweisen<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

vom 05.10.2000<br />

Herr Olaf Bruns<br />

Schwachhauser Heerstraße 70<br />

28209 Bremen<br />

vom 16.08.2002<br />

Herr Dr. Hanns Jürgen Kohl<br />

Hohenzollernstraße 42<br />

30161 Hannover<br />

Wir bitten umgehend um<br />

Mitteilung, falls Personen mit<br />

diesen Ausweisen Missbrauch<br />

treiben sollten.<br />

Die Ausweise werden hiermit<br />

für ungültig erklärt.<br />

ZKN


Born for the world<br />

Enjoy the difference<br />

www.demedis.com<br />

classe A<br />

Adolf Garlichs KG Dental-Depot - 26019 Oldenburg - Gartenstraße 30 - Tel. 0441/95 5 95-0 - Fax 0441/508747<br />

WEGESEND Dental-Depot GmbH - 28219 Bremen - Bayernstraße 151 - Tel. 0421/38 63 30 - Fax 0421/3863333<br />

26789 Leer - Buschfenne 12 - Tel. 0491/92 99 80 - Fax 0491/9299850<br />

AboDent - 27432 Bremervörde - Alte Straße 95 - Tel. 04761/50 61 - Fax 04761/50 62<br />

demedis dental depot - 30659 Hannover - Ahrensburger Str. 1 - Tel. 0511/61 521-0 - Fax 0511/61521-99<br />

demedis dental depot - 37075 Göttingen - Theodor-Heuss-Str. 66 a - Tel. 0551/30 79 794 - Fax 0551/30 79 795<br />

demedis dental depot - 34117 Kassel - Friedrich-Ebert-Str. 21-23 - Tel. 0561/81 04 6 -0 - Fax 0561/81 04 6 -22

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