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6<br />

Liquiditätsengpass kann die Existenz gefährden<br />

Wie Krisensituationen gezielt entschärft werden<br />

Einer Zahlungsunfähigkeit<br />

und dem folgenden<br />

Insolvenzverfahren geht<br />

immer ein Liquiditätsengpass<br />

voraus. Werden<br />

die sich darstellenden bzw.<br />

absehbaren Probleme<br />

rechtzeitig erkannt, können<br />

gezielte Maßnahmen<br />

eingeleitet werden. Bei<br />

verschärften Krisensituationen<br />

hingegen geht es<br />

dann nicht mehr nur um<br />

die Gesundung der Praxis.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 5/03<br />

Der Begriff Liquidität steht für<br />

Sicherheit, oder anders ausgedrückt:<br />

Ist die Praxis jederzeit<br />

zahlungsfähig? Eine berechtigte<br />

Frage, die sich nicht nur<br />

dann stellt, wenn’s finanziell<br />

angespannt zugeht, sondern<br />

auch Unternehmen hart treffen<br />

kann, die im Rahmen von Umstrukturierungen<br />

den Wachstum<br />

mangels finanzieller Ressourcen<br />

nicht bedienen können.<br />

Von Liquiditätsengpässen sind<br />

weit mehr Zahnarztpraxen betroffen<br />

bzw. werden sich zwangsweise<br />

solchen Situationen ausgesetzt<br />

sehen, als zu vermuten<br />

ist. Die Gründe hierfür können<br />

vielschichtig sein und schon längst ist es nicht mehr das<br />

starke Finanzarrangement auf der privaten Ausgabenseite,<br />

das Zahnärzte in bedrohliche Umstände bringen kann.<br />

Im Umgang mit dem Thema Liquiditätsengpass sind neue<br />

Spielregeln entstanden. Wenn früher finanzieller Bedarf<br />

bestand, wurde von den Banken nahezu beliebig „nachgeschossen“.<br />

Zusätzlich wurden Kreditlinien eingeräumt, Umschuldungen<br />

abgewickelt, Stundungen von Zins und Tilgung<br />

gewährt, alles frei nach dem Motto – das erhalten wir schon<br />

zurück, mit Zins und Zinseszins versteht sich. Auch wurde<br />

die Liquidität mehr nach den regelmäßigen Zahlungseingängen<br />

und dem Guthaben des Kontostands gewertet. Heute,<br />

im Zeitalter von Basel II, haben sich die Zeiten verändert.<br />

Mit Basel II sind die Banken, vereinfacht gesagt, aufgefordert,<br />

die eigene Sicherheit und den Nachweis entsprechender<br />

Eigenkapitalquoten zu belegen. Und mit Basel II wird<br />

das Risiko des Kunden neu bewertet, oder anders gesagt,<br />

auf die Kunden übertragen. Dabei geht es nicht nur um die<br />

aktuelle Finanzkraft, sondern um die Zukunftsfähigkeit der<br />

Praxis, die mittels Rating-Faktoren ermittelt wird. Die Banken<br />

sprechen dann von einem kalkulierbaren Risiko und der<br />

zu erwartenden Marktbereinigung von bis zu 20%. Die Folge:<br />

Finanzschwache, aber zahlungswillige Praxen erhalten<br />

bis auf die Gewährung einer Stundung kaum noch eine<br />

Chance, selbst bei lohnenswerten Praxisinnovationen. Und<br />

die Verhandlungstaktik vergangener Tage, sinngemäß<br />

„Wenn’s kein Geld gibt, dann bohrt doch selbst weiter!“<br />

erübrigt sich, weil’s den Banker nicht mehr beeindruckt.<br />

Das mag gefühlsarm wirken, ist aber leider so und der statistische<br />

Wert aus Insolvenz und Nachlassfrage hinkt zunehmend.<br />

Ein brisantes Thema, das kaum einen interessiert,<br />

weil es der Lobby nicht entsprechen mag und/oder politisch<br />

nicht verwertbar ist. Eben nur ein einzukalkulierendes Risiko.<br />

Was gefährdet die Liquidität?<br />

Grundsätzlich entstehenLiquiditätsengpässe,<br />

wenn das finanzielleGleichgewicht<br />

von Umsatz,<br />

Kosten und Gewinn<br />

der Praxis und die<br />

Einnahmen und Ausgaben<br />

im Privaten aus<br />

dem Lot geraten.<br />

Solange keine außergewöhnlichenAbweichungen<br />

in der Finanzplanungentstehen,<br />

dürfte der Praxis<br />

bzw. dem Praxisinhaber<br />

kein Schaden entstehen.<br />

Diese Rechnung<br />

geht aber oft<br />

nicht auf, gleicht zwangsweise einer „Milchmädchenrechnung“,<br />

weil die mit einzukalkulierenden Kosten nicht<br />

berücksichtigt wurden, wie die Grafik Rechnung 1 zeigt.<br />

Dazu zählen offene<br />

Verbindlichkeiten aus<br />

den vergangenen<br />

2 Jahren:<br />

Zahlungsaufforderung<br />

und Fälligkeit der<br />

Steuer für das Jahr<br />

2001. Verdrängte Verbindlichkeiten<br />

aus<br />

Leistungen und Lieferungen<br />

von Depot<br />

und Labor aus dem<br />

Permanente Balance<br />

von Einnahmen und Ausgaben<br />

Praxis Privat<br />

Umsatz Einnahmen<br />

- KZV - kalkulatorischer<br />

- Patienten Unternehmerlohn<br />

Kosten Ausgaben<br />

- Personal - Tilgung Praxiskredit<br />

- Fremdlabor - Steuer<br />

- Material - Rücklagen:<br />

- Raum Praxis-Investition<br />

- Zinsen - Rücklagen<br />

- Abschreibung private Investitionen<br />

- Übrige Kosten - Lebenshaltung<br />

- Altersversorgung<br />

Gewinn v. Steuer<br />

Rechnung 1<br />

Steuer 2001 € 30.000,-<br />

Labor 2002 € 12.000,-<br />

Depot 2002<br />

HMV-Rückforderung<br />

€ 5.700,an<br />

KZV aus 2001 € 3.700,-<br />

Summe € 50.400,-<br />

Beispiel ZA aus Niedersachsen<br />

Jahr 2002, die jetzt aus den Schubladen wieder auftauchen.<br />

Ebenso Rückzahlungen an die KZV, welche sich aus HVM-<br />

Anpassungen des letzten Jahres, ggf. auch aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

begründen.

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