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Fallstudie Der Übernahmekampf um die Schering AG

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Herchenbach: <strong>Übernahmekampf</strong> <strong>Schering</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>Schering</strong>-Aufsichtsrat nur zwei Tage vor dem feindlichen Übernahmeversuch von Merck<br />

einer Änderung der Change-of-Control-Regularien zu. 87 Diese Vertragsklauseln bestimmen<br />

<strong>die</strong> Höhe der Sonderzahlungen für Vorstandsmitglieder, <strong>die</strong> im Falle einer Übernahme aus<br />

dem Konzern ausscheiden (golden parachutes). Ursprünglich hätten <strong>die</strong> <strong>Schering</strong>-Vorstände<br />

<strong>die</strong>se Zahlungen nur bei einer feindlichen Übernahme erhalten. Mit der Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats wurde der Geltungsbereich der Regelung auch auf freundliche Übernahmen<br />

ausgeweitet. Neben den von der Hauptversammlung und dem Aufsichtsrat genehmigten<br />

Abwehrvorbereitungen galt bisher <strong>die</strong> Konzentration auf den Bereich Verhütungsmittel als<br />

wichtigste präventive Maßnahme gegen eine unfreundliche Übernahme. Auch wurden immer<br />

wieder <strong>die</strong> geringen Synergieeffekte angeführt, <strong>die</strong> durch eine Zusammenlegung mit dem<br />

spezialisierten Nischenanbieter <strong>Schering</strong> erreicht werden könnten. 88<br />

Durch <strong>die</strong> von der <strong>Schering</strong>-Führung getroffenen präventiven Abwehrmaßnahmen gelang es<br />

dem Konzern nicht, <strong>die</strong> vergleichsweise geringe Wertentwicklung der Aktien deutlich zu erhöhen<br />

und damit den Übernahmeversuch der Merck-Gruppe zu verhindern oder z<strong>um</strong>indest<br />

erheblich zu verteuern. Als erste reaktive Abwehrmöglichkeit gegen <strong>die</strong> angekündigte öffentliche<br />

Übernahme kam nach dem WpÜG eine kritische, aber wohlbegründete Stellungnahme<br />

des Vorstands und des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft in Betracht. 89 Das <strong>Schering</strong>-Management<br />

verdeutlichte seine ablehnende Haltung vor allem in folgenden Punkten: 90<br />

� Deutlich zu niedrige Bewertung der <strong>Schering</strong> <strong>AG</strong>;<br />

� Unterschätzung der expansiven und profitablen Wachst<strong>um</strong>smöglichkeiten aus eigener<br />

Kraft;<br />

� im Vergleich zu Wettbewerbern verfüge <strong>Schering</strong> über eine ausreichende Größe, ein<br />

Zusammenschluss sei deshalb nicht vorteilhaft;<br />

� angestrebte Synergien von EUR 500 Mio. seien nicht ohne erhebliche negative Konsequenzen<br />

für <strong>die</strong> Mitarbeiter (Abbau von bis zu 7500 Arbeitsplätzen) und den Wirtschaftsstandort<br />

Berlin realisierbar;<br />

� Spezialisierung auf Nischenmärkte erschwere Synergieeffekte.<br />

87 Vgl. <strong>Der</strong> Spiegel Heft 38/2006 vom 18.09.2006, S. 93.<br />

88 Vgl. Börsen-Zeitung Nr. 57 vom 22.03.2006, S. 8.<br />

89 Vgl. § 27 WpÜG; § 33 Abs. 1.<br />

90 Vgl. Börsen-Zeitung Nr. 51 vom 14.03.2006, S. 11; Börsen-Zeitung Nr. 52 vom 15.03.2006, S. 1; FTD Nr.<br />

53/11 vom 15.03.2006, S. 10; Handelsblatt Nr. 53 vom 15.03.2006, S. 14.<br />

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