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120 Jahre Freiwillige Feuerwehr der Stadt Tulln 1878 - 1998

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Karrenspritze, 18. Jahrhun<strong>der</strong>t (Heimatmuseum <strong>Tulln</strong>)<br />

gabe des Brandalarmes verpflichtet war.<br />

Bei <strong>Stadt</strong>bränden hatte er die große Glocke<br />

anzuschlagen, bei Bränden in Nachbarorten<br />

das „Feuerhorn“ zu blasen. In Richtung<br />

des Brandortes mußte er von seiner<br />

Wohnung aus bei Tag eine rote Fahne und<br />

bei Nacht eine beleuchtete Laterne ausstecken.<br />

Auch bei jedem „heftigen Wind“<br />

hatte <strong>der</strong> Turmwächter „den gewöhnlichen<br />

Warnungsruf“ in die <strong>Stadt</strong> abzugeben.<br />

Ein weiterer Großbrand traf <strong>Tulln</strong> am<br />

21. März 1752. Er entstand im Hause des<br />

Johann Georg Schwertfeger in <strong>der</strong> Krongasse<br />

durch Überheizen eines Waschkessels.<br />

Hierbei fielen 85 Objekte den Flammen<br />

zum Opfer, <strong>der</strong> Gesamtschaden betrug<br />

69.580 Gulden. Neben den genannten<br />

Kleinlöschgeräten besaß die <strong>Stadt</strong> schon<br />

eine große und eine kleine Feuerspritze, die<br />

ein Wiener Glockengießer, vermutlich Franz<br />

Wucherer (1716-1763) aus <strong>der</strong> „Vorstadt“er<br />

goß auch das Geläute <strong>der</strong> <strong>Tulln</strong>er Pfarrkirche<br />

- im <strong>Jahre</strong> 1755 „in Stand“ setzen<br />

mußte.<br />

Am 17. Juli 1779 wurde die <strong>Stadt</strong> neuerlich<br />

von einer Brandkatastrophe heimgesucht -<br />

dabei wurden 79 Häuser und 2 Stadeln vernichtet.<br />

Zur Einübung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>bewohner in<br />

<strong>der</strong> Brandbekämpfung veranstaltete man<br />

„Feuerproben“. Im <strong>Jahre</strong> 1779 wurde eine<br />

eigene Feuerordnung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Tulln</strong><br />

beschlossen. Im allgemeinen legten die<br />

Feuerordnungen fest, daß die Handwerksleute<br />

nach einer bestimmten Einteilung bei<br />

Bränden Hilfe zu leisten haben. Diese Regelung<br />

galt auch für <strong>Tulln</strong>. Für die rasche<br />

Bespannung <strong>der</strong> städtischen Feuerspritze<br />

setzte man Geldbeträge aus. Wer zuerst<br />

mit seinen Pferden zur Spritzenbespannung<br />

eintraf, erhielt fünf Gulden und sein Knecht<br />

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