120 Jahre Freiwillige Feuerwehr der Stadt Tulln 1878 - 1998
120 Jahre Freiwillige Feuerwehr der Stadt Tulln 1878 - 1998
120 Jahre Freiwillige Feuerwehr der Stadt Tulln 1878 - 1998
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Karrenspritze, 18. Jahrhun<strong>der</strong>t (Heimatmuseum <strong>Tulln</strong>)<br />
gabe des Brandalarmes verpflichtet war.<br />
Bei <strong>Stadt</strong>bränden hatte er die große Glocke<br />
anzuschlagen, bei Bränden in Nachbarorten<br />
das „Feuerhorn“ zu blasen. In Richtung<br />
des Brandortes mußte er von seiner<br />
Wohnung aus bei Tag eine rote Fahne und<br />
bei Nacht eine beleuchtete Laterne ausstecken.<br />
Auch bei jedem „heftigen Wind“<br />
hatte <strong>der</strong> Turmwächter „den gewöhnlichen<br />
Warnungsruf“ in die <strong>Stadt</strong> abzugeben.<br />
Ein weiterer Großbrand traf <strong>Tulln</strong> am<br />
21. März 1752. Er entstand im Hause des<br />
Johann Georg Schwertfeger in <strong>der</strong> Krongasse<br />
durch Überheizen eines Waschkessels.<br />
Hierbei fielen 85 Objekte den Flammen<br />
zum Opfer, <strong>der</strong> Gesamtschaden betrug<br />
69.580 Gulden. Neben den genannten<br />
Kleinlöschgeräten besaß die <strong>Stadt</strong> schon<br />
eine große und eine kleine Feuerspritze, die<br />
ein Wiener Glockengießer, vermutlich Franz<br />
Wucherer (1716-1763) aus <strong>der</strong> „Vorstadt“er<br />
goß auch das Geläute <strong>der</strong> <strong>Tulln</strong>er Pfarrkirche<br />
- im <strong>Jahre</strong> 1755 „in Stand“ setzen<br />
mußte.<br />
Am 17. Juli 1779 wurde die <strong>Stadt</strong> neuerlich<br />
von einer Brandkatastrophe heimgesucht -<br />
dabei wurden 79 Häuser und 2 Stadeln vernichtet.<br />
Zur Einübung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>bewohner in<br />
<strong>der</strong> Brandbekämpfung veranstaltete man<br />
„Feuerproben“. Im <strong>Jahre</strong> 1779 wurde eine<br />
eigene Feuerordnung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Tulln</strong><br />
beschlossen. Im allgemeinen legten die<br />
Feuerordnungen fest, daß die Handwerksleute<br />
nach einer bestimmten Einteilung bei<br />
Bränden Hilfe zu leisten haben. Diese Regelung<br />
galt auch für <strong>Tulln</strong>. Für die rasche<br />
Bespannung <strong>der</strong> städtischen Feuerspritze<br />
setzte man Geldbeträge aus. Wer zuerst<br />
mit seinen Pferden zur Spritzenbespannung<br />
eintraf, erhielt fünf Gulden und sein Knecht<br />
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