Der Lehrerrat - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
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Auszug:<br />
Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
(Landespersonalvertretungsgesetz – LPVG)<br />
Vom 3. Dezember 1974<br />
i.d.F des Gesetzes zur Änderung des Personalvertretungsrechts<br />
<strong>und</strong> schulrechtlicher Vorschriften vom 9. Oktober 2007 (Artikel 1),<br />
in Kraft getreten am 17. Oktober 2007.<br />
50<br />
Anhang 6.2<br />
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU <strong>und</strong> der Fraktion der FDP<br />
Gesetz zur Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen<br />
(3. Schulrechtsänderungsgesetz)<br />
<strong>Der</strong> mit dem neuen Schulgesetz vom 27. Juni 2006 eingeschlagene Weg wird mit<br />
diesem „Gesetz zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Schulen“ konsequent<br />
weitergegangen. Im Einzelnen ist folgendes vorgesehen:<br />
1. Die Schulleiterinnen <strong>und</strong> Schulleiter erhalten weitere personalrechtliche Befugnisse<br />
<strong>und</strong> Entscheidungsspielräume. Die Übertragung der Dienstvorgesetztenfunktionen<br />
im Detail erfolgt durch die Verordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher<br />
Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Schulministeriums <strong>und</strong><br />
durch die entsprechende Regelung im Tarifbereich sukzessive bis 2012.<br />
2. Die Beteiligungsrechte der Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer werden im Gleichklang mit<br />
der Übertragung der Dienstvorgesetztenfunktionen auf die Schulleiterinnen <strong>und</strong><br />
Schulleiter auf die Ebene der einzelnen Schule verlagert.<br />
Landtagsdrucksache 14/6678