Aquila® AgrarINVEST III - Dirk Naumann
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3. Die Treuhänderin wird Tatsachen und Inhalt der Treuhandbeteiligung<br />
sowie persönliche Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutz-<br />
bestimmungen verwalten und vertraulich behandeln. Ein Anspruch<br />
des Treugebers auf Auskunft über Daten anderer Treugeber besteht,<br />
vorbehaltlich gesetzlicher Offenbarungspflichten, nicht.<br />
§ 12 Schlussbestimmungen<br />
1. Für diesen Vertrag gilt das materielle und prozessuale Recht der Bun-<br />
desrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämt-<br />
liche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergän-<br />
zungen dieses Vertrages können – anders als der Vertragsschluss<br />
selbst – nur schriftlich vereinbart werden. Das gilt auch für eine Auf-<br />
hebung des Schriftformerfordernisses.<br />
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig aufge-<br />
nommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder<br />
undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit<br />
später verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll hier-<br />
durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt wer-<br />
den. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke ist von den Gesellschaf-<br />
tern eine Regelung zu treffen, die – soweit rechtlich zulässig – dem<br />
am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben<br />
oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, falls<br />
sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit, Nichtigkeit<br />
oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin<br />
festgelegten Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), soll das<br />
der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß<br />
als vereinbart gelten.<br />
Hamburg, 03.11.2010<br />
Aquila <strong>AgrarINVEST</strong> <strong>III</strong> GmbH & Co . KG<br />
als Fondsgesellschaft, diese vertreten durch ihre geschäftsführende<br />
Kom manditistin Aquila Capital Real Assets Management GmbH, diese<br />
wiederum vertreten durch ihre gemeinschaftlich vertretungsberechtig-<br />
ten Geschäftsführer Cristina Bülow und Dr. Dieter Rentsch<br />
Hamburg, 03.11.2010<br />
Caveras Treuhand GmbH<br />
als Treuhänderin, diese vertreten durch ihren alleinvertretungsberech-<br />
tigten Geschäftsführer Jost Rodewald<br />
Der Treugeber tritt diesem Vertrag durch die Unterzeichnung der Bei-<br />
trittserklärung und Annahme durch die Treuhänderin bei.<br />
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