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Aquila® AgrarINVEST III - Dirk Naumann

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3. Die Treuhänderin wird Tatsachen und Inhalt der Treuhandbeteiligung<br />

sowie persönliche Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutz-<br />

bestimmungen verwalten und vertraulich behandeln. Ein Anspruch<br />

des Treugebers auf Auskunft über Daten anderer Treugeber besteht,<br />

vorbehaltlich gesetzlicher Offenbarungspflichten, nicht.<br />

§ 12 Schlussbestimmungen<br />

1. Für diesen Vertrag gilt das materielle und prozessuale Recht der Bun-<br />

desrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämt-<br />

liche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />

2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergän-<br />

zungen dieses Vertrages können – anders als der Vertragsschluss<br />

selbst – nur schriftlich vereinbart werden. Das gilt auch für eine Auf-<br />

hebung des Schriftformerfordernisses.<br />

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig aufge-<br />

nommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder<br />

undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit<br />

später verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll hier-<br />

durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt wer-<br />

den. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke ist von den Gesellschaf-<br />

tern eine Regelung zu treffen, die – soweit rechtlich zulässig – dem<br />

am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben<br />

oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, falls<br />

sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit, Nichtigkeit<br />

oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin<br />

festgelegten Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), soll das<br />

der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß<br />

als vereinbart gelten.<br />

Hamburg, 03.11.2010<br />

Aquila <strong>AgrarINVEST</strong> <strong>III</strong> GmbH & Co . KG<br />

als Fondsgesellschaft, diese vertreten durch ihre geschäftsführende<br />

Kom manditistin Aquila Capital Real Assets Management GmbH, diese<br />

wiederum vertreten durch ihre gemeinschaftlich vertretungsberechtig-<br />

ten Geschäftsführer Cristina Bülow und Dr. Dieter Rentsch<br />

Hamburg, 03.11.2010<br />

Caveras Treuhand GmbH<br />

als Treuhänderin, diese vertreten durch ihren alleinvertretungsberech-<br />

tigten Geschäftsführer Jost Rodewald<br />

Der Treugeber tritt diesem Vertrag durch die Unterzeichnung der Bei-<br />

trittserklärung und Annahme durch die Treuhänderin bei.<br />

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