Aquila® AgrarINVEST III - Dirk Naumann
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Zins- und Tilgungsleistungen auf die Gesellschafterdarlehen erbrin-<br />
gen, würden die prognostizierten unterjährigen Auszahlungen<br />
möglicherweise einer höheren Besteuerung, z.B. durch Quellensteuern<br />
auf Dividenden, unterliegen. Dies kann sich negativ auf die Vermö-<br />
gens-, Finanz- und Ertragslage der Milchfarm-Gesellschaften und<br />
damit der Fondsgesellschaft auswirken. Die vorgenannten Risiken<br />
können für den Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
seiner Einlage zur Folge haben.<br />
Management-/Schlüsselpersonenrisiko<br />
Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage hängt wesentlich von<br />
den Erfahrungen und Fähigkeiten des Managements der Farmen und<br />
der von diesem beauftragten Dienstleister ab. Mit dem Investment-<br />
management ist die Firma Aquila AGInvest Green Investments Limited<br />
(nachfolgend „AA GreenINVEST“ genannt) beauftragt. Die AA<br />
GreenINVEST ist für das Monitoring der jeweiligen Farm-Manager vor<br />
Ort zuständig und überwacht den laufenden Betrieb der Farmen inkl.<br />
des Abgleichs bezüglich Budgeteinhaltungen. Sollten AA Green INVEST<br />
oder das Farm Management personell oder aufgrund eines Wechsels<br />
von Schlüsselpersonen nicht in der Lage sein, das Management der<br />
Investitionen der Farmen angemessen sicherzustellen oder werden<br />
Fehlentscheidungen getroffen, kann dies zu negativen Folgen für die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Milchfarm-Gesellschaften,<br />
der Fondsgesellschaft und damit für die Anleger führen. Entsprechen-<br />
des gilt für die geschäftsführende Kommanditistin der Fondsgesell-<br />
schaft, die Aquila Capital Real Assets Management GmbH.<br />
Vertragspartner<br />
Grundsätzlich besteht bei sämtlichen Investitionen das Risiko, dass<br />
Vertragspartner Verträge nicht einhalten, dass Verträge ganz oder<br />
teilweise unwirksam sind, vor dem Ende der Fondsgesellschaft aus-<br />
laufen, dass es zu kriminellen Handlungen kommt oder dass Vertrags-<br />
partner – z.B. aufgrund ihrer Insolvenz – ausgetauscht werden müssen.<br />
Es besteht das Risiko, neue Vertragspartner nicht oder nur zu schlech-<br />
teren Konditionen verpflichten zu können. In all diesen Fällen sind<br />
negative Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Milchfarm-Gesellschaften bzw. der Fondsgesellschaft nicht auszu-<br />
schließen. Im schlechtesten Fall kann dies für die Anleger einen teil-<br />
weisen oder vollständigen Verlust ihrer Einlagen zur Folge haben.<br />
Fungibilität<br />
Eine Veräußerung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist von<br />
der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin abhängig.<br />
Auch wird die Beteiligung an der Fondsgesellschaft nicht öffentlich,<br />
z.B. an einer Börse oder einem vergleichbaren geregelten Markt,<br />
gehandelt. Es besteht daher das Risiko, dass eine Veräußerung nicht,<br />
nur zu einem unter dem Wert der Anlage liegenden Preis bzw. nur<br />
zeitlich verzögert erfolgen kann. Entsprechendes gilt für die Beteiligung<br />
der Fondsgesellschaft an den Milchfarm-Gesellschaften.<br />
Eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist daher als eine langfris-<br />
tige Investition zu sehen. Insbesondere ist eine Beteiligung nicht für<br />
Anleger empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, sich unter<br />
Umständen kurzfristig von ihrer Beteiligung zu trennen.<br />
Kapitalplatzierung und Rückabwicklung der Fondsgesellschaft<br />
Sollte bis zum 30.06.2011 ein Beteiligungskapital von weniger als<br />
15 Mio. Euro (exkl. Agio) gezeichnet sein, kann die geschäftsführende<br />
Kommanditistin die Fondsgesellschaft auch mit einem geringeren<br />
Beteiligungskapital schließen. Dies kann zu einer Minderung der<br />
Erträge der Anleger führen, da in diesem Fall die fixen Kosten der<br />
Fondsgesellschaft gegenüber der Prognose einen proportional<br />
höheren Anteil der Gesamtinvestition ausmachen. Ferner besteht<br />
ein Risiko darin, dass die prognostizierte Diversifikation über meh-<br />
rere Milchfarmen so nicht durchgeführt werden konnte, was dazu<br />
führt, dass die Gewichtung des Einzelrisikos höher ausfallen muss.<br />
Eine Rückabwicklung der Fondsgesellschaft kommt in Betracht, wenn<br />
das Beteiligungskapital bis zur Schließung der Fondsgesellschaft nicht<br />
in einer Höhe gezeichnet wird, die eine wirtschaftliche Geschäfts-<br />
tätigkeit sicherstellt oder wenn feststeht, dass die Beteiligung an den<br />
Milchfarm-Gesellschaften aus wirtschaftlichen, tatsächlichen oder<br />
rechtlichen Gründen nicht möglich ist. In diesem Falle können die<br />
bereits von den Anlegern auf die Zeichnungssumme und das Agio<br />
geleisteten Zahlungen unverzinst an die Anleger zurückerstattet<br />
werden. Hat die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt bereits im<br />
Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft vorgesehene Zahlungen<br />
an Dritte geleistet und kann sie diese von den jeweiligen Zahlungs-<br />
empfängern nicht oder nicht vollständig zurückerhalten, oder hat<br />
die Fondsgesellschaft noch Zahlungsansprüche gegenüber Dritten<br />
zu erfüllen, ist damit zu rechnen, dass die Fondsgesellschaft insoweit<br />
ganz oder teilweise nicht in der Lage ist, den Anlegern die bereits<br />
auf ihre Zeichnungssumme oder das Agio geleisteten Zahlungen in<br />
voller Höhe zu erstatten. Der Anleger hat keinen Anspruch auf voll-<br />
ständige Rückzahlung seiner erbrachten Einlage. Im schlechtesten<br />
Fall kann die geleistete Einlage des Anlegers vollständig verloren<br />
sein. Zudem kann der Anleger aufgrund der nicht vorgesehenen<br />
Verzinsung der Rückerstattungsbeträge einen Zinsverlust erleiden.<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit der ASSENSIS GmbH & Co. KG Wirt-<br />
schaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, einen Vertrag über die<br />
formale Kontrolle der Freigabe und Verwendung des Emissions kapitals<br />
geschlossen. Deren Aufgabe beschränkt sich auf die Prüfung<br />
formeller Voraussetzungen; eine inhaltlich Kontrolle der wirtschaft-<br />
lichen und rechtlichen Konzeption des Beteiligungsangebotes findet<br />
nicht statt. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken der Beteili-<br />
gung an der Fondsgesellschaft werden durch diesen Vertrag für den<br />
Anleger nicht begrenzt.<br />
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