Aquila® AgrarINVEST III - Dirk Naumann
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Haltedauer anstelle der Abgeltungsteuer zu 60% der Besteuerung mit<br />
Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, sofern<br />
der Anleger innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung zu<br />
1% oder mehr an der Fondsgesellschaft beteiligt war.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung die entsprechend<br />
dem BMF-Schreiben vom 20.10.2003 (sogenannter „5. Bauherren-<br />
erlass“) als Anschaffungskosten der Beteiligung an der Aquila Agrar-<br />
INVEST <strong>III</strong> Investitions GmbH behandelten Kosten teilweise dem<br />
Gesellschafterdarlehen an die Milchfarm-Gesellschaften zuordnet.<br />
Sofern sich infolgedessen die Anschaffungskosten der Fondsgesell-<br />
schaft für den Erwerb der Anteile an der Aquila Agrar INVEST <strong>III</strong> In-<br />
vestitions GmbH vermindern, würde dies zu einem höheren steuer-<br />
pflichtigen Gewinn aus der Veräußerung bzw. Liquidation der<br />
Aquila <strong>AgrarINVEST</strong> <strong>III</strong> Investitions GmbH führen.<br />
Risiken aus Minderheitsbeteiligungen<br />
Die Fondsgesellschaft wird mittelbar an den Milchfarm-Gesellschaften<br />
– voraussichtlich gemeinsam mit weiteren Investoren – beteiligt sein<br />
und ggf. nicht selbst die Mehrheit an den Farmen halten. Aus diesem<br />
Grund ist nicht auszuschließen, dass Entscheidungen der Gesell-<br />
schafter der Milchfarm-Gesellschaften getroffen werden, die den<br />
Interessen der Fondsgesellschaft, insbesondere hinsichtlich der Ka-<br />
pitalabrufe, der Ausschüttungen und der Beendigung der Milchfarm-<br />
Gesellschaften, widersprechen.<br />
Sofern sich Dritte an der Aquila <strong>AgrarINVEST</strong> <strong>III</strong> Investitions GmbH<br />
beteiligen, ist nicht auszuschließen, dass die Fondsgesellschaft bei der<br />
Aquila <strong>AgrarINVEST</strong> <strong>III</strong> Investitions GmbH ebenfalls nur eine Minder-<br />
heitsbeteiligung hält. Die vorbeschriebenen Risiken gelten sodann auf<br />
Ebene der Aquila <strong>AgrarINVEST</strong> <strong>III</strong> Investitions GmbH ent sprechend.<br />
Die gemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft mit einfacher<br />
oder qualifizierter Mehrheit gefassten Beschlüsse sind für die Anleger<br />
bindend. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Entscheidungen der<br />
Gesellschafter getroffen werden, die den Interessen oder dem Willen<br />
einzelner Anleger zuwider laufen. Das gleiche gilt im Hinblick auf<br />
Geschäftsführungsmaßnahmen der geschäftsführenden Kommandi-<br />
tistin, die diese ohne Zustimmung der Gesellschafter treffen kann.<br />
Übernahme der Anteile an den Milchfarm-Gesellschaften<br />
Die Aquila <strong>AgrarINVEST</strong> <strong>III</strong> Investitions GmbH wird Anteile an den<br />
Milchfarm-Gesellschaften erwerben. Die Aquila Agrar INVEST <strong>III</strong> Inves-<br />
titions GmbH und somit die Fondsgesellschaft tragen das Risiko, dass<br />
die Milchfarm-Gesellschaften nicht wirksam gegründet worden sind<br />
sowie kaufvertragliche Garantien der Verkäufer unzutreffend sind.<br />
Sofern diesbezügliche Schadensersatzansprüche nicht gegenüber den<br />
Verkäufern durchsetzbar sein sollten oder solche nicht bestehen, kann<br />
dies negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der<br />
Fondsgesellschaft haben oder sogar zum teilweise oder vollständigen<br />
Verlust der geleisteten Einlage der Anleger führen.<br />
Strukturelle Risiken der mittelbaren Beteiligung<br />
Die Fondsgesellschaft wird an den Milchfarm-Gesellschaften beteiligt<br />
sein. Dem Anleger stehen damit keine unmittelbaren Ansprüche gegen<br />
die Milchfarm-Gesellschaften zu. Bei einer indirekten Beteiligung be-<br />
steht das Risiko, dass Zahlungen in Verbindung mit einer Insolvenz der<br />
vorgeschalteten Aquila <strong>AgrarINVEST</strong> <strong>III</strong> Investitions GmbH oder der<br />
Milchfarm-Gesellschaften nicht oder nur teilweise an die Fondsgesell-<br />
schaften ausgeschüttet werden. Dies kann zu einer Minderung der<br />
erzielbaren Rendite und dazu führen, dass Anleger das eingesetzte<br />
Kapital nicht oder nicht vollständig zurückerhalten. Ferner können<br />
Anleger aufgrund der indirekten Beteiligung der Fondsgesellschaften<br />
an den Milchfarm-Gesellschaften keine direkten Ansprüche oder Rech-<br />
te gegen die Milchfarm-Gesellschaften geltend machen (vgl. hierzu<br />
auch „Risiken aus Minderheitsbeteiligungen“ in diesem Kapitel).<br />
Laufzeit und Kündigung<br />
Die Beteiligung der Anleger an der Fondsgesellschaft ist auf 7,5<br />
Jahre geplant. Es besteht eine Verlängerungsoption der geschäfts-<br />
führenden Kommanditistin um zweimal jeweils ein Jahr. Sollten die<br />
Entwicklungen im Markt für Milchfarminvestments zu diesem Zeit-<br />
punkt negativ sein, z.B. aufgrund niedriger Preise oder eines Käufer-<br />
marktes, und sollten die Milchfarm-Gesellschaften – bzw. die Milch-<br />
farmen selbst – bis zu diesen Terminen nicht veräußert werden<br />
können, kann die Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft<br />
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine weitere Ver-<br />
längerung beschließen. Insoweit besteht für den Anleger das Risiko,<br />
dass die Vermögensanlage nicht zum 31.12.2018 beendet ist.<br />
Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch die Anleger ist<br />
während der – ggf. nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages verlängerten<br />
– Laufzeit der Fondsgesellschaft ausgeschlossen. Hiervon<br />
unberührt ist die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund.<br />
Bei einer Kündigung ist zu beachten, dass der Auseinandersetzungswert<br />
der Beteiligung aufgrund der Anfangskostenbelastung deutlich<br />
unterhalb der ursprünglich eingezahlten Pflichteinlage liegen kann.<br />
Dieser Effekt würde sich bei einem negativen Geschäftsverlauf der<br />
Milchfarm-Gesellschaften und damit der Fondsgesellschaft verstärken.<br />
Darüber hinaus besteht ein Risiko für den Anleger darin, dass<br />
er nicht zum 31.12.2018 aus der Fondsgesellschaft ausscheiden kann,<br />
obwohl er es fest eingeplant hatte.<br />
Eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist daher als eine langfristige<br />
Investition zu sehen. Insbesondere ist eine Beteiligung nicht für<br />
Anleger empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, sich unter<br />
Umständen frühzeitig von ihrer Beteiligung zu trennen.<br />
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