06.01.2013 Aufrufe

Aquila® AgrarINVEST III - Dirk Naumann

Aquila® AgrarINVEST III - Dirk Naumann

Aquila® AgrarINVEST III - Dirk Naumann

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

64<br />

7. rEchtlichE grundlagEn<br />

Dauer des Bestehens der Fondsgesellschaft, etwaige<br />

Rückabwicklung und Beendigung der Vermögensanlage<br />

Die Fondsgesellschaft endet ohne Auflösungsbeschluss zum 31.12.2018.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin hat das Recht, die Gesellschaftsdauer<br />

einseitig zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, wenn der<br />

Stand der Abwicklung der im Vermögen der Fondsgesellschaft befindlichen<br />

Anlagen dies erforderlich macht. Eine weitere Verlängerung der<br />

Laufzeit kann von der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit<br />

der wirksam abgegebenen Stimmen beschlossen werden.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin kann Investitionen nach<br />

Maßgabe des Gesellschaftszwecks der Fondsgesellschaft tätigen,<br />

sobald nach ihrer Auffassung Kommanditeinlagen in wirtschaftlich<br />

hinreichender Höhe gezeichnet wurden. Wird bis zum Ende der<br />

Platzierungsfrist nicht ausreichend Kommanditkapital gezeichnet,<br />

um eine wirtschaftliche Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft<br />

sicherzustellen bzw. steht fest, dass ein mittelbarer Erwerb von Anteilen<br />

an den Milchfarm-Gesellschaften aus wirtschaftlichen, tatsächlichen<br />

oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, kann die<br />

geschäftsführende Kommanditistin Zeichnungen für nicht wirksam<br />

erklären. Im Falle der Rückabwicklung werden den Anlegern die auf<br />

die Zeichnungssumme und das Agio geleisteten Zahlungen zurückerstattet,<br />

soweit diese der Fondsgesellschaft noch zur Verfügung<br />

stehen. Eine Verzinsung der geleisteten Beträge erfolgt nicht.<br />

Darüber hinaus kann die Beteiligung eines Anlegers auf folgende<br />

Weise beendet werden:<br />

Kündigung aus wichtigem Grund;<br />

Ausschluss aus der Fondsgesellschaft wegen ganz oder teilweiser<br />

Nichtzahlung der Einlage oder des Agios oder aus einem sonstigen<br />

wichtigen Grund im Sinne des § 20 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesell-<br />

schaftsvertrages;<br />

Liquidation der Fondsgesellschaft;<br />

Übertragung der Beteiligung.<br />

Bei Kündigung und Ausschluss erhält der Anleger eine Abfindung,<br />

soweit der Ausschluss nicht wegen Nichtzahlung der Einlage erfolgt.<br />

Im Falle einer Liquidation haben die Anleger Anspruch auf einen<br />

Anteil am Liquidationserlös im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten.<br />

Bei Übertragung der Beteiligung erhält der Anleger den von ihm mit<br />

dem Erwerber vereinbarten Kaufpreis.<br />

Konzern<br />

Alleinige Gesellschafter der Fondsgesellschaft sind zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung des Verkaufsprospektes die Aquila Capital Verwaltungs-<br />

gesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die<br />

Aquila Capital Real Assets Management GmbH, die Caveras Treuhand<br />

GmbH und die Aquila Capital Green Assets GmbH als Kommanditis-<br />

ten. Die Aquila Capital Verwaltungsgesellschaft mbH und die Caveras<br />

Treuhand GmbH sind 100 %ige Tochtergesellschaften der Anbieterin.<br />

Die Aquila Holding GmbH ist Alleingesellschafterin der Aquila Capital<br />

aquila ® agrarinveSt iii<br />

Real Assets Management GmbH und Mehrheitsgesellschafterin der<br />

Aquila Capital Green Assets GmbH sowie Alleingesellschafterin der<br />

Anbieterin. Die Fondsgesellschaft ist zu diesem Zeitpunkt somit ein<br />

Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG i.V.m. § 290 HGB, das<br />

jedoch wegen seiner untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht konsolidiert<br />

wird. Nach Beitritt der Treuhänderin bzw. nach Beitritt von Direktkom-<br />

manditisten und der entsprechenden Kapitalerhöhung handelt es sich<br />

bei der Fondsgesellschaft nicht mehr um ein Konzernunternehmen<br />

im Sinne des § 18 AktG i.V.m. § 290 HGB.<br />

Beitritt des Anlegers<br />

Anleger können sich im Rahmen dieses Beteiligungsangebotes mittelbar<br />

über die Treuhänderin als Treugeber oder – durch entsprechende Um-<br />

wandlung ihrer mittelbaren Beteiligung – unmittelbar als Direktkomman-<br />

ditist an der Fondsgesellschaft beteiligen. Diesem Verkaufsprospekt ist<br />

eine Beitrittserklärung beigefügt. Die Beitrittserklärung muss vollständig<br />

ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Caveras Treuhand<br />

GmbH, Ferdinandstraße 25–27, 20095 Hamburg, eingereicht werden,<br />

welche die Beitrittserklärung als Zeichnungsstelle entgegennimmt. Durch<br />

die Übersendung der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bei-<br />

trittserklärung gibt der Anleger gegenüber der Treuhänderin Caveras<br />

Treuhand GmbH ein Angebot auf Abschluss eines Treuhandvertrages mit<br />

der Caveras Treuhand GmbH und der Fondsgesellschaft und gleichzeitig<br />

zum Beitritt als mittelbar beteiligter Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />

ab. Das Treuhandverhältnis zwischen der Treuhänderin und dem Anleger<br />

wird erst mit Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />

wirksam. Der Anleger wird über die Annahme informiert, wobei der<br />

Anleger auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet. Die Frist zur<br />

Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts gemäß § 312d BGB beginnt<br />

erst mit dem Zugang dieser Information. Die Fondsgesellschaft hat dem<br />

Beitritt des Anlegers bereits mit Unterzeichnung des Treuhandvertrages<br />

zugestimmt. Mit Abschluss des Treuhandvertrages ist die Treuhänderin<br />

beauftragt, für den Anleger treuhänderisch eine Kommanditbeteiligung<br />

in Höhe der vom Anleger übernommenen Zeichnungssumme (exkl. Agio)<br />

an der Fondsgesellschaft zu erwerben und diese treuhänderisch für den<br />

Anleger zu halten und im Rahmen der einem Treugeber zustehenden<br />

Rechte und Pflichten zu verwalten. Da das Beteiligungskapital begrenzt<br />

ist, kann die Annahme einer Beitrittserklärung von der Anbieterin und<br />

der Treuhänderin nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf Annahme<br />

besteht nicht. Personen, die zum Zeitpunkt des Beitritts zum Treuhandvertrag<br />

über die US-amerikanische oder kanadische Staatsbürgerschaft<br />

verfügen oder einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den<br />

USA oder Kanada (einschließlich deren jeweiligen Territorien) haben<br />

oder Inhaber einer US-amerikanischen oder kanadischen Green Card<br />

sind, dürfen sich weder als Kommanditisten noch als Treugeber an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligen.<br />

Art der Vermögensanlage<br />

Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um Treugeber-<br />

und Kommanditanteile.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!