Aquila® AgrarINVEST III - Dirk Naumann
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7. rEchtlichE grundlagEn<br />
Dauer des Bestehens der Fondsgesellschaft, etwaige<br />
Rückabwicklung und Beendigung der Vermögensanlage<br />
Die Fondsgesellschaft endet ohne Auflösungsbeschluss zum 31.12.2018.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin hat das Recht, die Gesellschaftsdauer<br />
einseitig zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, wenn der<br />
Stand der Abwicklung der im Vermögen der Fondsgesellschaft befindlichen<br />
Anlagen dies erforderlich macht. Eine weitere Verlängerung der<br />
Laufzeit kann von der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit<br />
der wirksam abgegebenen Stimmen beschlossen werden.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin kann Investitionen nach<br />
Maßgabe des Gesellschaftszwecks der Fondsgesellschaft tätigen,<br />
sobald nach ihrer Auffassung Kommanditeinlagen in wirtschaftlich<br />
hinreichender Höhe gezeichnet wurden. Wird bis zum Ende der<br />
Platzierungsfrist nicht ausreichend Kommanditkapital gezeichnet,<br />
um eine wirtschaftliche Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft<br />
sicherzustellen bzw. steht fest, dass ein mittelbarer Erwerb von Anteilen<br />
an den Milchfarm-Gesellschaften aus wirtschaftlichen, tatsächlichen<br />
oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, kann die<br />
geschäftsführende Kommanditistin Zeichnungen für nicht wirksam<br />
erklären. Im Falle der Rückabwicklung werden den Anlegern die auf<br />
die Zeichnungssumme und das Agio geleisteten Zahlungen zurückerstattet,<br />
soweit diese der Fondsgesellschaft noch zur Verfügung<br />
stehen. Eine Verzinsung der geleisteten Beträge erfolgt nicht.<br />
Darüber hinaus kann die Beteiligung eines Anlegers auf folgende<br />
Weise beendet werden:<br />
Kündigung aus wichtigem Grund;<br />
Ausschluss aus der Fondsgesellschaft wegen ganz oder teilweiser<br />
Nichtzahlung der Einlage oder des Agios oder aus einem sonstigen<br />
wichtigen Grund im Sinne des § 20 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesell-<br />
schaftsvertrages;<br />
Liquidation der Fondsgesellschaft;<br />
Übertragung der Beteiligung.<br />
Bei Kündigung und Ausschluss erhält der Anleger eine Abfindung,<br />
soweit der Ausschluss nicht wegen Nichtzahlung der Einlage erfolgt.<br />
Im Falle einer Liquidation haben die Anleger Anspruch auf einen<br />
Anteil am Liquidationserlös im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten.<br />
Bei Übertragung der Beteiligung erhält der Anleger den von ihm mit<br />
dem Erwerber vereinbarten Kaufpreis.<br />
Konzern<br />
Alleinige Gesellschafter der Fondsgesellschaft sind zum Zeitpunkt der<br />
Aufstellung des Verkaufsprospektes die Aquila Capital Verwaltungs-<br />
gesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die<br />
Aquila Capital Real Assets Management GmbH, die Caveras Treuhand<br />
GmbH und die Aquila Capital Green Assets GmbH als Kommanditis-<br />
ten. Die Aquila Capital Verwaltungsgesellschaft mbH und die Caveras<br />
Treuhand GmbH sind 100 %ige Tochtergesellschaften der Anbieterin.<br />
Die Aquila Holding GmbH ist Alleingesellschafterin der Aquila Capital<br />
aquila ® agrarinveSt iii<br />
Real Assets Management GmbH und Mehrheitsgesellschafterin der<br />
Aquila Capital Green Assets GmbH sowie Alleingesellschafterin der<br />
Anbieterin. Die Fondsgesellschaft ist zu diesem Zeitpunkt somit ein<br />
Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG i.V.m. § 290 HGB, das<br />
jedoch wegen seiner untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht konsolidiert<br />
wird. Nach Beitritt der Treuhänderin bzw. nach Beitritt von Direktkom-<br />
manditisten und der entsprechenden Kapitalerhöhung handelt es sich<br />
bei der Fondsgesellschaft nicht mehr um ein Konzernunternehmen<br />
im Sinne des § 18 AktG i.V.m. § 290 HGB.<br />
Beitritt des Anlegers<br />
Anleger können sich im Rahmen dieses Beteiligungsangebotes mittelbar<br />
über die Treuhänderin als Treugeber oder – durch entsprechende Um-<br />
wandlung ihrer mittelbaren Beteiligung – unmittelbar als Direktkomman-<br />
ditist an der Fondsgesellschaft beteiligen. Diesem Verkaufsprospekt ist<br />
eine Beitrittserklärung beigefügt. Die Beitrittserklärung muss vollständig<br />
ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Caveras Treuhand<br />
GmbH, Ferdinandstraße 25–27, 20095 Hamburg, eingereicht werden,<br />
welche die Beitrittserklärung als Zeichnungsstelle entgegennimmt. Durch<br />
die Übersendung der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bei-<br />
trittserklärung gibt der Anleger gegenüber der Treuhänderin Caveras<br />
Treuhand GmbH ein Angebot auf Abschluss eines Treuhandvertrages mit<br />
der Caveras Treuhand GmbH und der Fondsgesellschaft und gleichzeitig<br />
zum Beitritt als mittelbar beteiligter Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />
ab. Das Treuhandverhältnis zwischen der Treuhänderin und dem Anleger<br />
wird erst mit Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />
wirksam. Der Anleger wird über die Annahme informiert, wobei der<br />
Anleger auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet. Die Frist zur<br />
Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts gemäß § 312d BGB beginnt<br />
erst mit dem Zugang dieser Information. Die Fondsgesellschaft hat dem<br />
Beitritt des Anlegers bereits mit Unterzeichnung des Treuhandvertrages<br />
zugestimmt. Mit Abschluss des Treuhandvertrages ist die Treuhänderin<br />
beauftragt, für den Anleger treuhänderisch eine Kommanditbeteiligung<br />
in Höhe der vom Anleger übernommenen Zeichnungssumme (exkl. Agio)<br />
an der Fondsgesellschaft zu erwerben und diese treuhänderisch für den<br />
Anleger zu halten und im Rahmen der einem Treugeber zustehenden<br />
Rechte und Pflichten zu verwalten. Da das Beteiligungskapital begrenzt<br />
ist, kann die Annahme einer Beitrittserklärung von der Anbieterin und<br />
der Treuhänderin nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf Annahme<br />
besteht nicht. Personen, die zum Zeitpunkt des Beitritts zum Treuhandvertrag<br />
über die US-amerikanische oder kanadische Staatsbürgerschaft<br />
verfügen oder einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den<br />
USA oder Kanada (einschließlich deren jeweiligen Territorien) haben<br />
oder Inhaber einer US-amerikanischen oder kanadischen Green Card<br />
sind, dürfen sich weder als Kommanditisten noch als Treugeber an der<br />
Fondsgesellschaft beteiligen.<br />
Art der Vermögensanlage<br />
Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um Treugeber-<br />
und Kommanditanteile.