Aquila® AgrarINVEST III - Dirk Naumann
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10. vErträgE<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Präambel<br />
Anleger können sich an der Fondsgesellschaft als Treugeber über die<br />
Treuhänderin beteiligen. Die Treuhänderin ist nach dem Gesellschaftsver-<br />
trag der Fondsgesellschaft berechtigt, ihren Kapitalanteil durch Erklärung<br />
gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />
als Treuhänderin für Dritte um einen Betrag von bis zu 15 Mio. Euro zu<br />
erhöhen (nachfolgend „Beteiligungskapital“ genannt). Eine darüber hi-<br />
nausgehende Erhöhung des Beteiligungskapitals auf bis zu 50 Mio. Euro<br />
steht im Ermessen der geschäftsführenden Kommanditistin, die die Treu-<br />
händerin ermächtigen kann, ihre Beteiligung treuhänderisch für Dritte<br />
entsprechend zu erhöhen.<br />
Das Beteiligungskapital dient der Teilnahme an einer Kapitalerhöhung bei<br />
der Aquila <strong>AgrarINVEST</strong> <strong>III</strong> Investitions GmbH (nachfolgend „Anlageob-<br />
jekt“ genannt), der Vergabe von Gesellschafterdarlehen an diese, der Ver-<br />
gabe von Darlehen an die Milchfarm-Gesellschaften sowie der Finanzie-<br />
rung der Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten der Fondsgesell-<br />
schaft. Im Einzelnen werden die vorgesehene Verwendung des Beteili-<br />
gungskapitals und die Möglichkeit eines unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Erwerbs des Anlageobjektes in dem Beteiligungsangebot „Aquila ® Agrar<br />
INVEST <strong>III</strong>“ in der Fassung, in der seine Veröffentlichung von der Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet sein wird (nachfolgend<br />
„Beteiligungsangebot“ genannt), aufgeführt.<br />
aquila ® agrarinveSt iii<br />
vertrag über die formale Kontrolle<br />
der Freigabe und verwendung des beteiligungskapitals<br />
(mittelverwendungskontrollvertrag)<br />
Zwischen<br />
Aquila <strong>AgrarINVEST</strong> <strong>III</strong> GmbH & Co . KG, Hamburg<br />
– nachfolgend „Fondsgesellschaft“ genannt –<br />
und<br />
Caveras Treuhand GmbH, Hamburg<br />
– nachfolgend „Treuhänderin“ genannt –<br />
und<br />
ASSENSIS GmbH & Co . KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg<br />
– nachfolgend „Mittelverwendungskontrolleurin“ genannt –<br />
Entsprechend den maßgeblichen Verträgen und Zeichnungsunterlagen<br />
(Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft und Treuhandvertrag, jeweils<br />
mit Datum vom 03.11.2010, Beitrittserklärung, Beteiligungsangebot)<br />
sind die vom Treugeber gezeichnete Zeichnungssumme sowie das darauf<br />
entfallende Agio auf das Konto der Fondsgesellschaft bei der Commerzbank<br />
AG, Hamburg, BLZ 200 400 00, Konto-Nr. 629157900, IBAN<br />
DE42 200 400 00 629157900 (nachfolgend „Ein zahlungskonto“ genannt)<br />
eingerichtet. Sämtliche Verfügungen über das Einzahlungskonto unter-<br />
liegen der Mittelverwendungskontrolle durch die Mittelverwendungs-<br />
kontrolleurin gemäß diesem Vertrag. Dies gilt auch für sämtliche unter<br />
diesen Konten eingerichteten Unterkonten. Unterkonten zum jeweiligen<br />
Hauptkonto können in Abstimmung mit der Mittelverwendungskontrol-<br />
leurin eingerichtet werden. Dies betrifft auch die Einrichtung von weite-<br />
ren Konten bei anderen Kreditinstituten.<br />
Dies vorangestellt vereinbaren die Parteien was folgt:<br />
§ 1 Ausgestaltung der Konten<br />
1. Die Vertretungsberechtigung des Einzahlungskontos ist zum Zweck<br />
der Mittelverwendungskontrolle so auszugestalten, dass die Treu-<br />
händerin bzw. die Fondsgesellschaft nur zusammen mit der Mit-<br />
telverwendungskontrolleurin zeichnungs- und damit verfügungs-<br />
berechtigt ist. Der kontoführenden Bank ist anzuzeigen, dass Än-<br />
derungen dieser Regelung sowie Änderungen hinsichtlich der<br />
Zeichnungsberechtigung der schriftlichen Zustimmung der Mittel-<br />
verwendungskontrolleurin bedürfen.<br />
2. Die kontoführende Bank, welche mit dieser Anzeige eine Kopie die-<br />
ses Vertrages erhält, hat diese Anzeige zu bestätigen.