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Aquila® AgrarINVEST III - Dirk Naumann

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120<br />

10. vErträgE<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Präambel<br />

Anleger können sich an der Fondsgesellschaft als Treugeber über die<br />

Treuhänderin beteiligen. Die Treuhänderin ist nach dem Gesellschaftsver-<br />

trag der Fondsgesellschaft berechtigt, ihren Kapitalanteil durch Erklärung<br />

gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />

als Treuhänderin für Dritte um einen Betrag von bis zu 15 Mio. Euro zu<br />

erhöhen (nachfolgend „Beteiligungskapital“ genannt). Eine darüber hi-<br />

nausgehende Erhöhung des Beteiligungskapitals auf bis zu 50 Mio. Euro<br />

steht im Ermessen der geschäftsführenden Kommanditistin, die die Treu-<br />

händerin ermächtigen kann, ihre Beteiligung treuhänderisch für Dritte<br />

entsprechend zu erhöhen.<br />

Das Beteiligungskapital dient der Teilnahme an einer Kapitalerhöhung bei<br />

der Aquila <strong>AgrarINVEST</strong> <strong>III</strong> Investitions GmbH (nachfolgend „Anlageob-<br />

jekt“ genannt), der Vergabe von Gesellschafterdarlehen an diese, der Ver-<br />

gabe von Darlehen an die Milchfarm-Gesellschaften sowie der Finanzie-<br />

rung der Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten der Fondsgesell-<br />

schaft. Im Einzelnen werden die vorgesehene Verwendung des Beteili-<br />

gungskapitals und die Möglichkeit eines unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Erwerbs des Anlageobjektes in dem Beteiligungsangebot „Aquila ® Agrar<br />

INVEST <strong>III</strong>“ in der Fassung, in der seine Veröffentlichung von der Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet sein wird (nachfolgend<br />

„Beteiligungsangebot“ genannt), aufgeführt.<br />

aquila ® agrarinveSt iii<br />

vertrag über die formale Kontrolle<br />

der Freigabe und verwendung des beteiligungskapitals<br />

(mittelverwendungskontrollvertrag)<br />

Zwischen<br />

Aquila <strong>AgrarINVEST</strong> <strong>III</strong> GmbH & Co . KG, Hamburg<br />

– nachfolgend „Fondsgesellschaft“ genannt –<br />

und<br />

Caveras Treuhand GmbH, Hamburg<br />

– nachfolgend „Treuhänderin“ genannt –<br />

und<br />

ASSENSIS GmbH & Co . KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg<br />

– nachfolgend „Mittelverwendungskontrolleurin“ genannt –<br />

Entsprechend den maßgeblichen Verträgen und Zeichnungsunterlagen<br />

(Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft und Treuhandvertrag, jeweils<br />

mit Datum vom 03.11.2010, Beitrittserklärung, Beteiligungsangebot)<br />

sind die vom Treugeber gezeichnete Zeichnungssumme sowie das darauf<br />

entfallende Agio auf das Konto der Fondsgesellschaft bei der Commerzbank<br />

AG, Hamburg, BLZ 200 400 00, Konto-Nr. 629157900, IBAN<br />

DE42 200 400 00 629157900 (nachfolgend „Ein zahlungskonto“ genannt)<br />

eingerichtet. Sämtliche Verfügungen über das Einzahlungskonto unter-<br />

liegen der Mittelverwendungskontrolle durch die Mittelverwendungs-<br />

kontrolleurin gemäß diesem Vertrag. Dies gilt auch für sämtliche unter<br />

diesen Konten eingerichteten Unterkonten. Unterkonten zum jeweiligen<br />

Hauptkonto können in Abstimmung mit der Mittelverwendungskontrol-<br />

leurin eingerichtet werden. Dies betrifft auch die Einrichtung von weite-<br />

ren Konten bei anderen Kreditinstituten.<br />

Dies vorangestellt vereinbaren die Parteien was folgt:<br />

§ 1 Ausgestaltung der Konten<br />

1. Die Vertretungsberechtigung des Einzahlungskontos ist zum Zweck<br />

der Mittelverwendungskontrolle so auszugestalten, dass die Treu-<br />

händerin bzw. die Fondsgesellschaft nur zusammen mit der Mit-<br />

telverwendungskontrolleurin zeichnungs- und damit verfügungs-<br />

berechtigt ist. Der kontoführenden Bank ist anzuzeigen, dass Än-<br />

derungen dieser Regelung sowie Änderungen hinsichtlich der<br />

Zeichnungsberechtigung der schriftlichen Zustimmung der Mittel-<br />

verwendungskontrolleurin bedürfen.<br />

2. Die kontoführende Bank, welche mit dieser Anzeige eine Kopie die-<br />

ses Vertrages erhält, hat diese Anzeige zu bestätigen.

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