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Agrarbericht Innenteil - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft ...

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verabschiedete Deß-Bericht im Juni, der sich weithegend hinter die Vorschläge der<br />

Kommission stellte. Mitte des Jahres präsentierte die Europäische Kommission den<br />

Vorschlag eines Finanzrahmens <strong>für</strong> die Zeit 2014 bis 2020, der eine reale Kürzung des<br />

Agrarhaushaltes vorsieht. Anfang Oktober legte die Europäische Kommission ein<br />

Paket von Legislativvorschlägen zur Reform der GAP nach 2013 vor.<br />

In Deutschland begann das Jahr mit einem flächendeckenden Lebensmittelskandal,<br />

bei dem stark erhöhte Konzentrationen an Dioxinen in Futtermitteln entdeckt wurden.<br />

Ein vom Bundeslandwirtschaftsministerium erstellter Aktionsplan zog agrarpolitische<br />

Konsequenzen nach sich, unter anderem die Implementierung eines Dioxin-<br />

Frühwarnsystems.<br />

Seit Mitte Mai 2011 mussten die Gemüsebaubetriebe vor allem in der Pfalz als Folge<br />

der EHEC-Infektionen einen dramatischen Umsatzeinbruch hinnehmen. Zeitweise war<br />

der Absatz bei Gemüse insgesamt um 35 bis 50 %, bei Salaten sogar um 70 bis 90 %<br />

zurückgegangen. Auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene wurde bald über Hilfsmaß-<br />

nahmen verhandelt, die im Ergebnis zu einer Reihe von konkreten Hilfsangeboten <strong>für</strong><br />

die betroffenen Betriebe geführt haben. Die finanziell gewichtigste Hilfsmaßnahme<br />

wurde - auf Drängen der Mitgliedstaaten - von der EU auf den Weg gebracht.<br />

Anfang Juni legte die EU-Kommission einen ersten Entwurf zu einer Verordnung <strong>für</strong><br />

befristete Sondermaßnahmen vor. Die Verordnung wurde dann am 14. Juni im<br />

zuständigen Verwaltungsausschuss verabschiedet und am 17. Juni im Amtsblatt der<br />

Europäischen Union veröffentlicht. Damit wurden zunächst 210 Mio. € <strong>für</strong> die<br />

Maßnahmen Marktrücknahme, Grüne Ernte und Nichtbeerntung bereit gestellt.<br />

Anträge auf EU-Zahlungen konnten die betroffenen Gemüseerzeuger allerdings nur <strong>für</strong><br />

eine begrenzte Zahl von Produkten stellen, nämlich <strong>für</strong> Kopfsalat (Eisberg, Batavia),<br />

anderen Kopfsalat (wie Römersalat), Blattsalat (Eichblatt, Lollo bionda, Lollo rosso,<br />

Kraussalat), Endivie (Krause Endivie, Eskariol), Tomaten, Frische Gurken<br />

(Schlangengurken, Minigurken usw.), Gemüsepaprika. und Zucchini.<br />

Die Geltungsdauer der Verordnung erstreckte sich auf den Zeitraum vom 26. Mai bis<br />

zum 30. Juni 2011. In Rheinland-Pfalz wurde in diesem Zeitraum <strong>für</strong> die vorgenannten<br />

Produkte eine Fläche von insgesamt 355 ha gemeldet, die nicht beerntet bzw.<br />

umgebrochen wurde. Davon entfielen auf Salate und Endivien fast 300 ha und auf<br />

Zucchini ca.55 ha.<br />

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