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Öffentliche Petition gegen Jugendamt Stuttgart

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Nach dem Umgangstermin am 13.11.2008 hat sich das <strong>Jugendamt</strong> wieder einen Monat Zeit<br />

Gelassen, um den nächsten Umgang am 11.12.2008 anzubieten. Da<strong>gegen</strong> unternommen hat<br />

Frau Richterin Lutz<br />

schlichtweg: nichts.<br />

Ihr geliebter Prof. Dr. Klosinski hat indes in einer unwissenschaftlichen und damit unverwertbaren<br />

Stellungnahme folgendes festgehalten:<br />

Vierwöchige Umgangstermine können einen Beziehungsaufbau nicht herstellen, allenfalls können solche<br />

gestreckten kurzen Begegnungen zwischen Eltern und Kind verhindern, dass das Kind den leiblichen Eltern<br />

nicht als völlig fremd und ihm nicht bekannt wahrnimmt.<br />

[..]<br />

Kommt es aber zu Irritationen zwischen den erwachsenen Bezugspersonen, wie vom <strong>Jugendamt</strong> geschildert,<br />

sollte alles daran gesetzt werden diese Irritationen zu vermeiden. Dies könnte z.B. dadurch geschehen, dass<br />

eine Umgangspflegschaft für das Kind mit seinen Eltern eingeführt wird und dadurch die Übergaben durch<br />

den Umgangspfleger/in für das Kind mit weniger Stress verbunden sind, denn, wenn das Kind den<br />

Umgangspfleger/in schon kennt und diese Person dem Kind nicht unbekannt ist, sondern zumindest leidlich<br />

vertraut.<br />

Richtig ist, dass sich die Umgangskontakte eines so kleinen Kindes in der Tat auch danach auszurichten<br />

haben, was längerfristig beabsichtigt ist:Wenn eine Rückführung angedacht ist, müssen die<br />

Umgangskontakte häufiger erfolgen, damit die Beziehungen zwischen Kind und Eltern sich festigen und<br />

intensivieren können. Ist eine Rückführung nicht geplant, reichen in der Tat zeitlich ausgedünnte<br />

Umgangskontakte, um das sich entwickelnde Bild eines Kindes von den Eltern, die es in Abständen sieht,<br />

nicht zu verlieren oder zumindest "halten zu können".<br />

Nachdem die Wahrnehmung in Bezug auf die Umgangskontakte der Eltern mit dem Kind zwischen den<br />

Eltern selbst und dem <strong>Jugendamt</strong> ganz erheblich auseinander gehen, empfiehlt der SV dem Gericht, für<br />

das Kind eine Umgangspflegschaft einzurichten: Der Umgangspfleger/in sollte sowohl mit den leiblichen<br />

Eltern als auch mit dem Pflegeeltern Kontakt aufnehmen und mit dem Kind die Umgangskontakte begleiten.

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