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Öffentliche Petition gegen Jugendamt Stuttgart

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Es war einmal vor langer, langer Zeit, da hatte eine kleine Familie aus <strong>Stuttgart</strong> ganz plötzlich<br />

ein paar Schwierigkeiten mit den Schwiegereltern und hat um Hilfe beim <strong>Jugendamt</strong> <strong>Stuttgart</strong><br />

und dem Familiengericht <strong>Stuttgart</strong>-Bad Cannstatt ersucht.<br />

Es geht hierbei um die Geschichte von Maike Weber (Mutter), Michael Mosuch (Vater)<br />

und ihr Kind Nina Veronika Weber (geb. am 29.12.2007), dem Kind, das den Eltern<br />

„deutsch-legal“ geklaut wurde.<br />

Am 09.01.2008 wurde die Vaterschaft auf dem Standesamt anerkannt und am 10.01.2008 wurde<br />

eine Sorgeerklärung beim <strong>Jugendamt</strong> abgegeben.<br />

Damit waren Mutter und Vater gemeinsam sorgeberechtigt, ein Zustand, der dem <strong>Jugendamt</strong><br />

<strong>Stuttgart</strong> nicht passte, doch dazu später mehr...<br />

Am 11.01.2008 ließ sich die Mutter in das Bürgerhospital <strong>Stuttgart</strong> einweisen. Damit der Vater<br />

sich um die Mutter kümmern konnte, haben die Eltern das Kind für zwei Tage in die Obhut der<br />

Großeltern zu geben. Dort hatte der Vater täglichen Kontakt mit seinem Kind. Als die<br />

Kindeseltern aber feststellen mussten, dass die Großeltern, die den zukünftigen Schwiegersohn<br />

überhaupt nicht ausstehen können, ihr Enkelkind für esoterische Praktiken (auch Gabe von<br />

stark alkoholhaltigem Dreck) missbrauchten, forderten sie das Kind sofort wieder in ihre Obhut.<br />

Die Großeltern weigerten sich aber unter Ausübung von Gewalt, dem Ansinnen der Eltern<br />

nachzukommen. Sie bedrohten den jungen Vater und das drei Wochen alte Kind mit Pfefferspray.<br />

Damit ist der erste Akt auch schon beendet. Es stimmt, Jugendämter klauen Kinder<br />

in Deutschland nicht willkürlich. Im Regelfall gibt es immer einen auslösenden Vorfall.<br />

Einer der Klassiker: Streit mit den lieben Schwiegereltern!<br />

Denn wenn zwei sich streiten, freut sich das <strong>Jugendamt</strong>.

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