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Öffentliche Petition gegen Jugendamt Stuttgart

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Der Umstand, dass das <strong>Jugendamt</strong> das Kind zu den Umgängen nicht aushändigt, ist hin<strong>gegen</strong> für<br />

Lutz kein Problem. Ein schönes Beispiel für die Double-Standards der Kinderschützer des<br />

„deutsch-legalen“ Kinderklaus. Ent<strong>gegen</strong> Art. 13 EMRK ist Beschwerde zwecklos.<br />

Es wird nicht ausgeführt, weshalb die Aussagen des <strong>Jugendamt</strong>es so viel gewichtiger sind als die<br />

Aussagen der Eltern. Aus dem Antrag vom 17.07.2008 an das Familiengericht, Az. 1 F 867/08:<br />

Das <strong>Jugendamt</strong> <strong>Stuttgart</strong> „bot“ in gleichem Schreiben vom 11. Juni 2008 an, dass die Pflegemutter Ruth<br />

Maria S. seinerzeit gewillt gewesen sei, mit unserer Tochter in die Mutter-Kind-Einheit nach Wiesloch<br />

zu kommen, in der ich mich damals befand. Dafür müsste das <strong>Jugendamt</strong> <strong>Stuttgart</strong> aber dann die<br />

Umgangskontakte noch weiter herabsetzen, nämlich nur auf nur noch zwei Mal monatlich. Dieser vom<br />

<strong>Jugendamt</strong> <strong>Stuttgart</strong> vorgeschlagene Umgang entspricht nicht dem Kindeswohl, er hätte für unsere<br />

Tochter bedeutet, dass sie ihren Vater auf damals absehbare Zeit überhaupt nicht mehr sieht und war<br />

deshalb völlig unakzeptabel.<br />

Notabene: Es gab letztlich überhaupt keinen Umgang.<br />

Auf Anfrage vom 03. Juni 2008, 06. Juni 2008 sowie 10. Juni 2008, ob es nicht die Möglichkeit des<br />

Einsatzes einer Umgangspflegerin gäbe, um den terminlichen Schwierigkeiten des <strong>Jugendamt</strong>es <strong>Stuttgart</strong><br />

und der Pflegemutter Ruth Maria S. ent<strong>gegen</strong>zuwirken, haben die beiden Vorgenannten sehr reserviert<br />

reagiert. Man teilte uns mit, dass man nicht wisse, was eine Umgangspflegerin sei und signalisierte uns<br />

auf diese Anfrage, dass man keinerlei Interesse daran habe, etwas dafür zu tun, dass die Umgangskontakte<br />

nicht einzig aufgrund „organisatorischer Probleme“ und „terminlicher Schwierigkeiten“ herabgesetzt<br />

werden müssten.<br />

Jedenfalls kann hier jeder zwischen den Zeilen lesen. Mit monatlichem Umgang werden die<br />

Eltern bei der Stange gehalten, aber das Kind gibt es nicht mehr zurück. Bei Kontakt mehrfach<br />

die Woche ist noch von Rückführungsabsichten auszugehen. Bei Kontakt alle 14 Tage wird das<br />

Minimum erfüllt, um sich alle Optionen offen zu halten. Dem Kindeswohl ist so ein Verhalten<br />

sicherlich nicht dienlich. Niemand wird erklären können, weshalb die Kindeseltern ihr Kind nicht<br />

täglich sehen dürfen, wie die Kindeseltern es wünschen. Mit der pseudowissenschaftlichen<br />

Stellungnahme des Prof. Dr. Klosinski geht der neunte Akt zu ende.

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