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Öffentliche Petition gegen Jugendamt Stuttgart

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Am 22.12.2008 schrieb Frau Monika Pella, <strong>Jugendamt</strong> <strong>Stuttgart</strong> an das Familiengericht:<br />

Im Hinblick auf die Besorgnis erregende Entwicklungssituation von Nina haben wir die Pflegeeltern gebeten,<br />

sie in einem Sozialpädiatrischen Zentrum vorzustellen. Termine wurden bereits vereinbart (Februar/März 2009).<br />

und am 03.02.2009 schreibt Frau Susanne Wortmann, <strong>Jugendamt</strong> <strong>Stuttgart</strong>:<br />

Nach wie vor, wird eine grundlegende Entwicklungsdiagnostik für dringend notwendig gehalten. Derzeit<br />

muss jedoch von einer Terminverscheibung zur Vorstellung Ninas um Sozialpädiatrischen Zentrum ausgegangen<br />

werden (aktuelle Terminprobleme der Klinik).<br />

Dass die Eltern zu Recht besorgt sind, ist nur zu verständlich. Das <strong>Jugendamt</strong> klaut „deutschlegal“<br />

den Eltern ihr Kind, sorgt anschließend dafür, dass es ein lukrativer Pflegefall für die<br />

Jugendhilfeindustrie wird und schiebt dann dafür dem Vater die Schuld in die Schuhe,<br />

siehe dazu Aussage Frau Monika Pella, <strong>Jugendamt</strong> <strong>Stuttgart</strong> ebenfalls vom 22.12.2008:<br />

Bedingt durch die dem Gericht bekannten Beziehungsabbrüche - die vor allem Herr Mosuch durch sein<br />

Verhalten zu verantworten hat - zeigen sich bei Nina Veronika in ihrem Verhalten deutliche Bindungsstörungen.<br />

Frau Monika Pella ist Mitarbeiterin des <strong>Jugendamt</strong>es und nicht der Abteilung Amtspflegschaften.<br />

Alles was Pella tut, ist folglich verwaltungsgerichtlich überprüfbar. Das <strong>Jugendamt</strong> brüskiert das<br />

Verwaltungsgericht <strong>Stuttgart</strong> dadurch, dass es Verfügungen für <strong>gegen</strong>standslos erachtet und das<br />

Verwaltungsgericht <strong>Stuttgart</strong> lässt sich dies schon seit Januar 2009 gefallen. Jedenfalls ist das<br />

<strong>Jugendamt</strong> wiederum lachender Dritter, denn solange legale Beschwerdemöglichkeiten nach Art.<br />

13 EMRK vom <strong>Jugendamt</strong> einfach missachtet werden können, muss das <strong>Jugendamt</strong> <strong>Stuttgart</strong><br />

natürlich auch keine Konsequenzen fürchten.<br />

Das war ein höchst denkwürdiger siebzehnter Akt.

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