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Öffentliche Petition gegen Jugendamt Stuttgart

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Das neue Jahr 2009 fing mit ein paar Veränderungen an. Soweit verlief der Fall szenetypisch.<br />

Der nächste noch anstehende Schritt ist irgendwann, wenn die Kinder möglicherweise das Kind<br />

zurückfordern sollten, einen Antrag nach § 1632 Abs. 4 BGB (Verbleibensanordnung) an das<br />

Familiengericht zu stellen. Damit wird dann der „deutsch-legale“ Kinderklau perfekt, wie der Fall<br />

Haase aus Münster eindrucksvoll bewiesen hat.<br />

Aber ein paar Details sind jetzt anders. Am 21. Dezember 2008 hat die Frankfurter Allgemeine<br />

Zeitung in einem viel beachteten Artikel „Amtlicher Größenwahn“ über den Fall aus <strong>Stuttgart</strong><br />

berichtet. Die Kindeseltern haben den Rückhalt von Curare e.V., Köln (www.curare-ev.org) und<br />

sie haben angefangen, die richtigen Anträge zu stellen. Mithin die deutsche Justiz steht jetzt auf<br />

dem Prüfstand. Sie hat die Wahl, den Beweis zu liefern, korrupter zu sein als die so sehr von<br />

Kanzlerin Merkel zu Unrecht gescholtene chinesische Justiz oder zähneknirschend diesem<br />

„deutsch-legalen“ Kinderklau ein Ende zu bereiten. Es sei angemerkt, dass die deutsche Justiz<br />

bisher den Weg gewählt hat, den Beweis anzutreten, korrupter als die chinesische Justiz zu sein.<br />

In China weiß man, dass man als Tibeter nicht auf Menschenrechten zu bestehen hat, und um<br />

eben dieses Quäntchen Weisheit ist man uns in China noch voraus. Hier leben wir noch in der<br />

Illusion, dass es Recht gäbe, während es treffender ist, dass man an deutschen Gerichten<br />

ebensogut würfeln könne (so der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Willi Geiger).<br />

Somit darf man auf eine äußerst peinliche Vorstellung für die deutsche Justiz gespannt sein.

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