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Öffentliche Petition gegen Jugendamt Stuttgart

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Diese Verarbeitung aber fehlt nachweislich. Frau Richterin Kremer beantwortet diese Frage nur konkludent<br />

mit Beschluss vom 29.01.2009 mit folgenden Worten:<br />

Allein der Umstand, dass die Eltern bei der Bewertung der fraglichen Formulierung im angefochtenen<br />

Beschluss aufgrund ihres Sprach- und Rechtsverständnisses zu einem anderen Ergebnis kommen als das<br />

Beschwerdegericht [..]<br />

Jeder geistig halbwegs gesunde Mensch fühlt sich somit zu Recht mit Verlaub: verarscht! Gegen den<br />

Beschluss vom 29.01.2009 ist noch am selben Tag Verfassungsbeschwerde erhoben worden, welche auch<br />

ohne Beanstandung in das Verfahrensregister als 1 BvR 226/09 eingetragen worden ist, inklusive Antrag auf<br />

einstweilige Anordnung. Am 03.03.2009 zugestellt am 07.03.2009 haben die Eltern dann aber ein weißes<br />

Blatt aus Karlsruhe zurück erhalten.<br />

Dieses greifbare, evidente und schwerwiegende Unrecht ist trotz Beschluss vom 03.03.2009 des<br />

Bundesverfassungsgericht noch nicht beendet! Während in 2008 die rechtliche Verteidigung der Eltern, wie in<br />

Fällen des „deutsch-legalen“ Kinderklaus üblich, lausig war, ist die rechtliche Verteidigung in 2009 zwar nicht<br />

perfekt (das schaffen selbst Richter nicht, wie man durch die Instanzen verfolgen kann), aber dennoch gut<br />

und vollständig. Es sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Es werden die richtigen Anträge gestellt und auch<br />

die Begründungen waren allesamt stichhaltig. Weiterhin ist der Vater anwaltlich nicht vertreten. Es wäre mit<br />

einem fairen Verfahren nicht vereinbar, wenn Nicht-Juristen bei objektiv guter Verteidigung trotzdem ihr gutes<br />

Recht verweigert bekommen.<br />

Das Bundesverfassungsgericht ist vorliegend dabei, den Sündenfall des Art. 20 Abs. 4 GG zu schaffen. An<br />

diesem Punkt werden alle Juristen im Speziellen und Deutsche im Allgemeinen aufgerufen, die BRD und das<br />

Grundgesetz zu verteidigen.<br />

Weitere Informationen finden sich im Internet auf www punkt die-akte-nina punkt com<br />

Damit findet auch der fünfzehnte Akt ein Ende.

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