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Öffentliche Petition gegen Jugendamt Stuttgart

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Am 24.01.2008 setzt Richterin Lutz zum "deutsch-legalen" Kinderklau an.<br />

Der ärztliche Direktor des Bürgerhospitals, Prof. Dr. Täschner, wird gebeten festzustellen,<br />

dass am 10.01.2009 Geschäftsunfähigkeit der Mutter vorgelegen haben soll. Dem<br />

entspricht Prof. Dr. Täschner mit Gutachten vom 04.02.2008 auch.<br />

Schließlich möchte Prof. Dr. Täschner ja wieder von Richterin Lutz beauftragt werden.<br />

Am 25.01.2008 findet eine mündliche so genannte Verhandlung unter Leitung von<br />

Richterin Lutz am Familiengericht <strong>Stuttgart</strong>-Bad Cannstatt statt. Die Kindesmutter stand damals<br />

unter starkem Medikamenteneinfluss und war verhandlungsunfähig. Grund nach § 1674 BGB<br />

das Ruhen der elterlichen Sorge der Mutter festzustellen. Zweck dieser Norm ist, Klarheit über<br />

Sorgerechtsfragen zu schaffen, damit es zwischen den Eltern nicht zu Streit kommt. Rechtlich<br />

so nicht zu beanstanden. Wirklich nötig war eine solche Entscheidung für die Eltern nicht,<br />

aber es kam dem <strong>Jugendamt</strong> gelegen. Die zweite Handlung, die Richterin Lutz am 25.01.2008 tat:<br />

“Sind Sie mit einer Unterbringung des Kindes in einer Bereitschaftspflegefamilie des <strong>Jugendamt</strong>es<br />

einverstanden, ja oder nein?“ Der völlig verdutzte Vater konnte nur antworten:<br />

„Was ist denn, wenn ich nicht einverstanden bin?“<br />

Daraufhin die Richterin: “Wenn Sie das nicht unterschreiben, werde ich die rechtlichen<br />

Möglichkeiten dafür schaffen, Ihnen das Sorgerecht zu entziehen und dafür sorgen, dass das Kind<br />

trotzdem in die Bereitschaftspflege kommt!“<br />

Daraufhin hat der Vater notgedrungen beim <strong>Jugendamt</strong> einen Antrag auf Erziehungshilfen<br />

unterschrieben und das Kind kam in eine Bereitschaftspflege. Immerhin: das Kind war nun nicht<br />

mehr bei den Großeltern.<br />

Dann gab es noch eine kurze Diskussion mit dem <strong>Jugendamt</strong>, wie oft der Vater sein Kind<br />

denn sehen dürfe. Das <strong>Jugendamt</strong> <strong>Stuttgart</strong> hat einmal die Woche angeboten.<br />

Der Kindesvater wollte täglich. Er konnte das <strong>Jugendamt</strong> auf zweimal die Woche hoch handeln.<br />

Damit ist auch schon der dritte Akt zu Ende.<br />

Das Kind ist in den Händen des <strong>Jugendamt</strong>es angelangt...

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