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Modulhandbuch (29/2012) - Fakultät 6 - TU Bergakademie Freiberg

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

der <strong>TU</strong> <strong>Bergakademie</strong> <strong>Freiberg</strong> Nr. <strong>29</strong> vom 31. Mai <strong>2012</strong><br />

Code/Daten MAWIW MA. 3156 Stand: 30.10.09 Start: SS 2010<br />

Modulname Masterarbeit und Kolloquium Wirtschaftsingenieurwesen<br />

Verantwortlich Alle Hochschullehrer des <strong>Fakultät</strong> für Wirtschaftswissenschaften und<br />

der technischen Studienrichtungen<br />

Dozent(en) -<br />

Institut(e) -<br />

Dauer Modul 4 Monate (siehe § 20 Absatz 6)<br />

Qualifikationszie- Mit der Masterarbeit einschließlich dem Kolloquium wird der Prüfling<br />

le/Kompetenzen befähigt innerhalb einer vorgegebenen Frist ein definiertes komplexes<br />

Problem aus seinem Fach selbstständig nach adäquaten wissenschaftlichen<br />

Methoden zu bearbeiten und das Problem sowie die<br />

hierzu durchgeführten eigenen Arbeiten schriftlich und mündlich darzustellen.<br />

Inhalte Wissenschaftliche Vertiefung der Ergebnisse des Fachpraktikums, z.<br />

B. durch Quellenstudium, theoretische Durchdringung, Berechnung<br />

und Simulation und/ oder Verallgemeinerung. Anfertigung einer ingenieur-<br />

oder wirtschaftswissenschaftlichen Arbeit.<br />

Typische Fachlite- Themenspezifische Fachliteratur<br />

ratur<br />

Lehrformen Unterweisung, Konsultation<br />

Voraussetzung für Das Thema der Masterarbeit kann nur ausgegeben werden, wenn<br />

die Teilnahme mindestens 54 Leistungspunkte im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen<br />

erworben wurden.<br />

Verwendbarkeit Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen<br />

des Moduls<br />

Häufigkeit<br />

Laufend<br />

des Angebotes<br />

Voraussetzung für Positive Begutachtung und erfolgreiche Verteidigung der Arbeit im<br />

Vergabe von Leis- Kolloquium.<br />

tungspunkten<br />

Leistungspunkte 22<br />

Note Die Modulnote ergibt sich aus der Note der Masterarbeit, dabei ist die<br />

Leistung des Kolloquiums bei der Festsetzung der Gesamtnote in<br />

angemessener Weise zu berücksichtigen. (siehe § 20 Abs. 10 der<br />

PO)<br />

Arbeitsaufwand Der Zeitaufwand beträgt 660 h in Vollzeit und beinhaltet die Auswertung<br />

und Zusammenfassung der Ergebnisse, die Niederschrift der<br />

Arbeit und die Vorbereitung auf die Verteidigung. Bei einer Bearbeitung<br />

in Teilzeit ist die Bearbeitungszeit entsprechend dem Verhältnis<br />

Vollzeit zu Teilzeit anzupassen.<br />

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