Modulhandbuch (29/2012) - Fakultät 6 - TU Bergakademie Freiberg
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Amtliche Bekanntmachungen<br />
der <strong>TU</strong> <strong>Bergakademie</strong> <strong>Freiberg</strong> Nr. <strong>29</strong> vom 31. Mai <strong>2012</strong><br />
Code/Daten MAWIW MA. 3156 Stand: 30.10.09 Start: SS 2010<br />
Modulname Masterarbeit und Kolloquium Wirtschaftsingenieurwesen<br />
Verantwortlich Alle Hochschullehrer des <strong>Fakultät</strong> für Wirtschaftswissenschaften und<br />
der technischen Studienrichtungen<br />
Dozent(en) -<br />
Institut(e) -<br />
Dauer Modul 4 Monate (siehe § 20 Absatz 6)<br />
Qualifikationszie- Mit der Masterarbeit einschließlich dem Kolloquium wird der Prüfling<br />
le/Kompetenzen befähigt innerhalb einer vorgegebenen Frist ein definiertes komplexes<br />
Problem aus seinem Fach selbstständig nach adäquaten wissenschaftlichen<br />
Methoden zu bearbeiten und das Problem sowie die<br />
hierzu durchgeführten eigenen Arbeiten schriftlich und mündlich darzustellen.<br />
Inhalte Wissenschaftliche Vertiefung der Ergebnisse des Fachpraktikums, z.<br />
B. durch Quellenstudium, theoretische Durchdringung, Berechnung<br />
und Simulation und/ oder Verallgemeinerung. Anfertigung einer ingenieur-<br />
oder wirtschaftswissenschaftlichen Arbeit.<br />
Typische Fachlite- Themenspezifische Fachliteratur<br />
ratur<br />
Lehrformen Unterweisung, Konsultation<br />
Voraussetzung für Das Thema der Masterarbeit kann nur ausgegeben werden, wenn<br />
die Teilnahme mindestens 54 Leistungspunkte im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen<br />
erworben wurden.<br />
Verwendbarkeit Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen<br />
des Moduls<br />
Häufigkeit<br />
Laufend<br />
des Angebotes<br />
Voraussetzung für Positive Begutachtung und erfolgreiche Verteidigung der Arbeit im<br />
Vergabe von Leis- Kolloquium.<br />
tungspunkten<br />
Leistungspunkte 22<br />
Note Die Modulnote ergibt sich aus der Note der Masterarbeit, dabei ist die<br />
Leistung des Kolloquiums bei der Festsetzung der Gesamtnote in<br />
angemessener Weise zu berücksichtigen. (siehe § 20 Abs. 10 der<br />
PO)<br />
Arbeitsaufwand Der Zeitaufwand beträgt 660 h in Vollzeit und beinhaltet die Auswertung<br />
und Zusammenfassung der Ergebnisse, die Niederschrift der<br />
Arbeit und die Vorbereitung auf die Verteidigung. Bei einer Bearbeitung<br />
in Teilzeit ist die Bearbeitungszeit entsprechend dem Verhältnis<br />
Vollzeit zu Teilzeit anzupassen.<br />
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