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Hinsichtlich der Einhaltung des Europäischen Stabilitäts- und<br />
Wachstumspaktes gelten zum Zeitpunkt der Abfassung des Haushaltes für<br />
2009 die selben Bestimmungen wie im Jahr 2008 –vorbehaltlich neuerlicher<br />
Anpassungen im letzten Moment: der Saldo von Einnahmen und Ausgaben<br />
darf sich, bereinigt um Zinszahlungen und entsprechender Landesbeiträge,<br />
um Einnahmen und Ausgaben einmaliger Natur (una tantum) sowie um<br />
Wartestandsvertretungen und Rechtsanwaltskosten, nur um maximal 4%<br />
verschlechtern; der Haushalt weist ein Plus von 14,81% auf und somit kann<br />
diese Vorgabe problemlos garantiert werden (auch dieser Überschuss ist zum<br />
Großteil auf das Stromgeschäft zurück zu führen). Sollte eine eventuelle<br />
Neuregelung derart sein, dass dieser Haushalt nicht mehr den neuen<br />
Parametern entspricht, so werden im Laufe des Jahres 2009 natürlich die<br />
entsprechenden Anpassungen vorgenommen. Bei Nicht -Einhaltung erfolgt<br />
eine Kürzung der Landeszuweisungen im darauf folgenden Jahr.<br />
Auf eine Finanzmittelbeschaffung für Investitionen über die Abschreibung,<br />
welche im ordentlichen Haushalt und somit durch Belastung der Bürger zu<br />
finanzieren wäre, wird auch heuer wiederum verzichtet. Auch auf den<br />
Gemeindezuschlag auf die Einkommenssteuer IRPEF, kann auch heuer<br />
wiederum verzichtet werden.<br />
Die bereits im Vorjahr überarbeitete Gestaltung der Gemeindeimmobiliensteuer bleibt<br />
gleich und wird auch in den kommenden Jahren keine größeren Verteuerungen mehr<br />
erfahren. Die Abschaffung der ICI auf die Erstwohnungen durch staatliche<br />
Vorgaben wird mit Landesbeitrag in Höhe von etwa € 60,000,00 ausgeglichen.<br />
Durch das nun angelaufene und bereits mehrmals zitierte Stromgeschäft (es<br />
wurde -äußerst vorsichtig- ein Gewinn von € 200.000,00 für 2009<br />
veranschlagt) der Gemeinde aus dem Elektro-Kraftwerk am Pidig-Bach,<br />
welches am 14.02.2008 in Betrieb genommen wurde, war es möglich, den<br />
Gemeinderatsbeschluss Nr. 40 vom 11.09. 2009 zu fassen, beinhaltend<br />
„Maßnahmen zur Eindämmung des Kaufkraftverlustes“, welcher konkret die<br />
Übernahme zu Lasten des Gemeindehaushaltes des Jahres 2009 von 10%<br />
der Ausgaben für Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und<br />
Müllabfuhrdienst vorsieht. Dies wird sich natürlich, bei einer geringfügigen<br />
Steigerung der entsprechenden Ausgaben, positiv für die Bevölkerung bei der<br />
Festlegung der neuen Tarife auswirken.<br />
Ebenso wurde eine Reduzierung um 30% der Kindergartengebühr für das<br />
Schuljahr 2008-2009 vorgenommen.<br />
Alle anderen Steuern, Gebühren, Abgaben können, wie gesagt, ebenfalls im Jahr<br />
2009 in etwa auf dem Niveau der vorhergehenden Jahre beibehalten werden.<br />
Die Ausgaben für die Gemeindeverwalter (insgesamt € 123.000,00) beziehen sich<br />
immer noch auf das Dekret der Region Nr. 10/2006 uns bleiben somit auch 2009<br />
gleich. Jene für das Gemeindepersonal wurden um etwa 4% erhöht und betragen<br />
2009 insgesamt € 928.000,00.<br />
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