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asuco 3 Zweitmarktfonds - Fondsvermittlung24.de

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� Der Treuhandkommanditist nimmt die Gesellschafterrechte<br />

und -pfl ichten im Interesse des Treugebers unter Beachtung ihrer<br />

Treuepfl icht gegenüber den übrigen Gesellschaftern und<br />

Treugebern wahr.<br />

� Der Treuhandkommanditist führt für alle Treugeber ein Register<br />

mit den persönlichen wie den beteiligungsbezogenen Daten<br />

und übermittelt dem Treugeber einen Registerauszug.<br />

� Der Treuhandkommanditist darf Auskünfte über die Beteiligung<br />

und die eingetragenen Daten in dem erforderlichen Umfang<br />

nur der Fondsgesellschaft, den geschäftsführenden Gesellschaftern,<br />

den vom Treuhandkommanditisten eingeschalteten Dritten<br />

(hier: SachsenFonds Treuhand GmbH), den Unternehmen<br />

der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe, dem zuständigen Finanzamt,<br />

den Kreditgebern der Fondsgesellschaft, dem Beirat oder den<br />

zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichteten Prüfern, Anwälten<br />

und Beratern der Fondsgesellschaft und des Treuhandkommanditisten<br />

mitteilen.<br />

� Der Treuhandkommanditist ist verpfl ichtet, den Treugeber hinsichtlich<br />

dessen Rechte und Pfl ichten einem unmittelbar beteiligten<br />

Anleger gleichzustellen. So ist er z.B. verpfl ichtet, seine<br />

Ansprüche auf den festgestellten Gewinn, die beschlossenen<br />

Ausschüttungen sowie das Auseinandersetzungsguthaben an<br />

den Treugeber abzutreten, sein Stimmrecht auf den Treugeber<br />

zu übertragen bzw. nur nach dessen Weisung auszuüben. Darüber<br />

hinaus muss er alle wesentlichen Unterlagen, die ihm als<br />

Gesellschafter zugehen, an den Treugeber weiterleiten.<br />

� Der Treuhandkommanditist hat seine Pfl ichten mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmannes nach pfl ichtgemäßem Ermessen<br />

zu erfüllen. Er haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;<br />

es sei denn, es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit vor. Bei der Verletzung wesentlicher<br />

Vertragspfl ichten haftet der Treuhandkommanditist auch bei einer<br />

fahrlässigen Verursachung, jedoch nur für typischerweise<br />

vorhersehbare Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn<br />

und Mangelfolgeschäden. Eine Haftung für weitergehende Ansprüche,<br />

insbesondere für die vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Ziele, für die Bonität der Vertragspartner<br />

und die Ertragsfähigkeit der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Beteiligungen wird nicht übernommen. Der<br />

Anspruch auf Schadenersatz verjährt innerhalb von drei Jahren<br />

ab seiner Entstehung. Der Anleger hat seine Ansprüche innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung<br />

gegenüber dem Treuhandkommanditisten schriftlich geltend<br />

zu machen.<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die Erfüllung dieser Aufgaben<br />

eine Vergütung, die auf Seite 100 beschrieben ist.<br />

Der Treuhandkommanditist hat im Wesentlichen die folgenden<br />

Rechte:<br />

� Der Treuhandkommanditist ist zum Rücktritt<br />

vom Treuhand- und Verwaltungsvertrag berechtigt,<br />

wenn der Treugeber seiner Verpfl<br />

ichtung zur Leistung des Zeichnungsbetrages<br />

zuzüglich 5 % Agio trotz Mahnung<br />

nicht fristgerecht nachkommt. Der Treuhandkommanditist<br />

kann hierfür eine Schadenspauschale<br />

mindestens in Höhe des vereinbarten<br />

Agios geltend machen. Stattdessen<br />

kann der Treuhandkommanditist auch den<br />

Zeichnungsbetrag auf den Betrag herabsetzen,<br />

der sich aufgrund der geleisteten Zahlung<br />

zuzüglich 5 % Agio ergibt.<br />

� Der Treuhandkommanditist hat ein Recht auf<br />

die im Gesellschaftsvertrag geregelte Vergütung.<br />

Sondertätigkeiten können dem Treugeber<br />

zusätzlich berechnet werden.<br />

� Der Treuhandkommanditist hat ein Recht<br />

darauf, dass der Treugeber ihn von der Inanspruchnahme<br />

durch die Fondsgesellschaft<br />

oder durch Dritte freistellt.<br />

� Der Treuhandkommanditist ist zur Kündigung<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

aus wichtigem Grund berechtigt. In einem<br />

solchen Fall sind die Treugeber verpfl<br />

ichtet, ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

zu übernehmen und als Direktkommanditist<br />

zu halten.<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf<br />

unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann vom<br />

Treugeber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

gekündigt werden. Darüber hinaus endet er<br />

u.a. auch mit Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />

aus der Fondsgesellschaft, mit Beendigung<br />

der Fondsgesellschaft oder der Beendigung<br />

der Beteiligung eines Direktkommanditisten.<br />

Mit der Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft (Vermögensanlage)<br />

verbundene Kosten<br />

� Der Anleger hat zusätzlich zum Erwerbspreis<br />

(Zeichnungsbetrag) 5 % Agio zu bezahlen.<br />

� Bei nicht fristgerechter Leistung der Einzahlungsrate<br />

zuzüglich 5 % Agio ist die Fondsgesellschaft<br />

nach Maßgabe des Gesellschafts-<br />

Rechtliches Konzept<br />

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