asuco 3 Zweitmarktfonds - Fondsvermittlung24.de
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� Der Treuhandkommanditist nimmt die Gesellschafterrechte<br />
und -pfl ichten im Interesse des Treugebers unter Beachtung ihrer<br />
Treuepfl icht gegenüber den übrigen Gesellschaftern und<br />
Treugebern wahr.<br />
� Der Treuhandkommanditist führt für alle Treugeber ein Register<br />
mit den persönlichen wie den beteiligungsbezogenen Daten<br />
und übermittelt dem Treugeber einen Registerauszug.<br />
� Der Treuhandkommanditist darf Auskünfte über die Beteiligung<br />
und die eingetragenen Daten in dem erforderlichen Umfang<br />
nur der Fondsgesellschaft, den geschäftsführenden Gesellschaftern,<br />
den vom Treuhandkommanditisten eingeschalteten Dritten<br />
(hier: SachsenFonds Treuhand GmbH), den Unternehmen<br />
der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe, dem zuständigen Finanzamt,<br />
den Kreditgebern der Fondsgesellschaft, dem Beirat oder den<br />
zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichteten Prüfern, Anwälten<br />
und Beratern der Fondsgesellschaft und des Treuhandkommanditisten<br />
mitteilen.<br />
� Der Treuhandkommanditist ist verpfl ichtet, den Treugeber hinsichtlich<br />
dessen Rechte und Pfl ichten einem unmittelbar beteiligten<br />
Anleger gleichzustellen. So ist er z.B. verpfl ichtet, seine<br />
Ansprüche auf den festgestellten Gewinn, die beschlossenen<br />
Ausschüttungen sowie das Auseinandersetzungsguthaben an<br />
den Treugeber abzutreten, sein Stimmrecht auf den Treugeber<br />
zu übertragen bzw. nur nach dessen Weisung auszuüben. Darüber<br />
hinaus muss er alle wesentlichen Unterlagen, die ihm als<br />
Gesellschafter zugehen, an den Treugeber weiterleiten.<br />
� Der Treuhandkommanditist hat seine Pfl ichten mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmannes nach pfl ichtgemäßem Ermessen<br />
zu erfüllen. Er haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;<br />
es sei denn, es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit vor. Bei der Verletzung wesentlicher<br />
Vertragspfl ichten haftet der Treuhandkommanditist auch bei einer<br />
fahrlässigen Verursachung, jedoch nur für typischerweise<br />
vorhersehbare Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn<br />
und Mangelfolgeschäden. Eine Haftung für weitergehende Ansprüche,<br />
insbesondere für die vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen<br />
und steuerlichen Ziele, für die Bonität der Vertragspartner<br />
und die Ertragsfähigkeit der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Beteiligungen wird nicht übernommen. Der<br />
Anspruch auf Schadenersatz verjährt innerhalb von drei Jahren<br />
ab seiner Entstehung. Der Anleger hat seine Ansprüche innerhalb<br />
einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung<br />
gegenüber dem Treuhandkommanditisten schriftlich geltend<br />
zu machen.<br />
Der Treuhandkommanditist erhält für die Erfüllung dieser Aufgaben<br />
eine Vergütung, die auf Seite 100 beschrieben ist.<br />
Der Treuhandkommanditist hat im Wesentlichen die folgenden<br />
Rechte:<br />
� Der Treuhandkommanditist ist zum Rücktritt<br />
vom Treuhand- und Verwaltungsvertrag berechtigt,<br />
wenn der Treugeber seiner Verpfl<br />
ichtung zur Leistung des Zeichnungsbetrages<br />
zuzüglich 5 % Agio trotz Mahnung<br />
nicht fristgerecht nachkommt. Der Treuhandkommanditist<br />
kann hierfür eine Schadenspauschale<br />
mindestens in Höhe des vereinbarten<br />
Agios geltend machen. Stattdessen<br />
kann der Treuhandkommanditist auch den<br />
Zeichnungsbetrag auf den Betrag herabsetzen,<br />
der sich aufgrund der geleisteten Zahlung<br />
zuzüglich 5 % Agio ergibt.<br />
� Der Treuhandkommanditist hat ein Recht auf<br />
die im Gesellschaftsvertrag geregelte Vergütung.<br />
Sondertätigkeiten können dem Treugeber<br />
zusätzlich berechnet werden.<br />
� Der Treuhandkommanditist hat ein Recht<br />
darauf, dass der Treugeber ihn von der Inanspruchnahme<br />
durch die Fondsgesellschaft<br />
oder durch Dritte freistellt.<br />
� Der Treuhandkommanditist ist zur Kündigung<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
aus wichtigem Grund berechtigt. In einem<br />
solchen Fall sind die Treugeber verpfl<br />
ichtet, ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
zu übernehmen und als Direktkommanditist<br />
zu halten.<br />
Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf<br />
unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann vom<br />
Treugeber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
gekündigt werden. Darüber hinaus endet er<br />
u.a. auch mit Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />
aus der Fondsgesellschaft, mit Beendigung<br />
der Fondsgesellschaft oder der Beendigung<br />
der Beteiligung eines Direktkommanditisten.<br />
Mit der Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft (Vermögensanlage)<br />
verbundene Kosten<br />
� Der Anleger hat zusätzlich zum Erwerbspreis<br />
(Zeichnungsbetrag) 5 % Agio zu bezahlen.<br />
� Bei nicht fristgerechter Leistung der Einzahlungsrate<br />
zuzüglich 5 % Agio ist die Fondsgesellschaft<br />
nach Maßgabe des Gesellschafts-<br />
Rechtliches Konzept<br />
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