asuco 3 Zweitmarktfonds - Fondsvermittlung24.de
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Fondsgesellschaft und reduzieren. Dies hätte für die Anleger zur<br />
Folge, dass sich die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft reduzieren<br />
und das wirtschaftliche Gesamtergebnis sich verschlechtert.<br />
Persönliche Anteilsfi nanzierung<br />
Bei einer persönlichen Anteilsfi nanzierung der Beteiligung eines<br />
Anlegers an der Fondsgesellschaft stellt das jeweilige Kreditinstitut<br />
die Kreditentscheidung in der Regel nicht auf den Wert des Fondsanteils,<br />
sondern auf die persönliche Bonität des Anlegers ab. Außerdem<br />
besteht eine persönliche und unbegrenzte Haftung mit<br />
dem gesamten Vermögen des Anlegers. Häufi g verlangt das Kreditinstitut<br />
die Mitverpfl ichtung des Ehegatten. Jede persönliche Anteilsfi<br />
nanzierung schränkt daher den Kreditspielraum für zukünftige<br />
Kreditaufnahmen ein.<br />
Es ist zu beachten, dass die Zinsen und die Tilgung ab Valutierung<br />
des Darlehens anfallen, die prognostizierten Ausschüttungen der<br />
Fondsgesellschaft jedoch voraussichtlich erstmals im Juli 2013 (bei<br />
Einzahlung des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio vor dem<br />
31.12.2012) bzw. erstmals im Juli 2014 (bei Einzahlung des Zeichnungsbetrages<br />
zuzüglich 5 % Agio vor dem 31.12.2013) erfolgt.<br />
Bis zum Zeitpunkt der Entnahme der ersten Ausschüttungen sind<br />
die Beträge für Zinsen und Tilgung daher aus Eigenmitteln zu erbringen.<br />
Die Zinsen und die Tilgung des Darlehens sind unabhängig von<br />
der wirtschaftlichen Entwicklung der Fondsgesellschaft fällig. Dies<br />
gilt auch bei vollständigem Vermögensverfall der erworbenen Beteiligungen<br />
an den Dachfonds und mittelbar damit der Fondsgesellschaft.<br />
Das kann auch das sonstige Vermögen des Anlegers gefährden<br />
(Anleger gefährdendes Risiko).<br />
Die Risiken aus Abweichungen gegenüber den kalkulierten Darlehenskonditionen<br />
zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme oder zum<br />
Zeitpunkt der Anschlussfi nanzierungen entsprechen den unter Finanzierung<br />
beschriebenen Risiken.<br />
Eine persönliche Anteilsfi nanzierung kann die Wiederveräußerbarkeit<br />
einschränken, da beim Verkauf der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
über den Zweitmarkt der Kredit gekündigt werden<br />
muss und Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.<br />
Von einer persönlichen Anteilsfi nanzierung wird abgeraten.<br />
Währungsrisiken<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass die Fremdfi nanzierung auf Ebene<br />
der Zielfonds, an denen sich die Dachfonds beteiligt haben, ganz<br />
oder teilweise in Fremdwährungen wie z.B. in Schweizer Franken<br />
oder Japanischen Yen erfolgt. Der Kapitaldienst (Zinsen, Tilgung) ist<br />
daher ganz oder teilweise in der jeweiligen ausländischen Währung<br />
zu erbringen. Die Zins- und Tilgungszahlungen sind in der<br />
Regel nicht kursge sichert.<br />
Da der jeweilige Zielfonds Einnahmen in Euro<br />
erzielt, trägt er bei einer Währungsaufwertung<br />
der jeweiligen ausländischen Währung gegenüber<br />
dem Euro ein Währungsrisiko in Höhe der<br />
Differenz zwischen dem zum Zeitpunkt der<br />
Zahlung jeweils gültigen Wechselkurs und dem<br />
ursprünglichen Umtauschkurs.<br />
Die Prognose von Währungsentwicklungen ist<br />
ausgesprochen schwierig. Ein höherer Aufwand<br />
müsste entweder aus der Liquiditätsreserve oder<br />
durch eine Reduzierung der Ausschüttungen der<br />
von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds fi nanziert werden. Dies würde mittelbar<br />
auch zu einer Reduzierung der Ausschüttungen<br />
der Fondsgesellschaft an die Anleger<br />
führen.<br />
Die fi nanzierenden Banken lassen sich für den<br />
Fall einer Währungsaufwertung um 10 % in der<br />
Regel das Recht einräumen, weitere Grundschulden,<br />
sonstige zusätzliche Sicherheiten<br />
und / oder zusätzliche Tilgungen einzufordern.<br />
Dieses Szenario ist aufgrund der hohen Volatilitäten<br />
am Währungsmarkt durchaus wahrscheinlich.<br />
Ist der jeweilige Zielfonds nicht in der<br />
Lage, weitere Grundschulden oder sonstige Sicherheiten<br />
zu stellen, kann die fi nanzierende<br />
Bank u.U. die Währungspositionen sofort oder<br />
zum Zeitpunkt der Anschlussfi nanzierung und<br />
damit zu einem für den jeweiligen Zielfonds<br />
möglicherweise ungünstigen Zeitpunkt glatt<br />
stellen. Dies kann auch bei einer sonst positiven<br />
wirtschaftlichen Entwicklung des jeweiligen<br />
Zielfonds die Höhe der Ausschüttungen reduzieren<br />
und / oder unmöglich machen. Dies hätte<br />
für die Anleger zur Folge, dass sich die Ausschüttungen<br />
der Fondsgesellschaft reduzieren.<br />
Cash-Management<br />
Die Fondsgesellschaft plant, ohne dass es hierzu<br />
bereits konkrete Vereinbarungen gibt, zur Optimierung<br />
der aus der Anlage der Liquiditätsreserve<br />
erzielbaren Zinseinnahmen, zukünftig gegebenenfalls<br />
am Cash-Management der <strong>asuco</strong>-<br />
Fondsgesellschaften teilzunehmen.<br />
Bei Ausfall einer der kapitalaufnehmenden Gesellschaften<br />
sind sowohl die Rückzahlung der<br />
Kapitalanlagen als auch die Zinsgutschriften<br />
nicht sichergestellt, da hierfür ausschließlich die<br />
kapitalaufnehmende Gesellschaft haftet.<br />
Risiken<br />
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