09.01.2013 Aufrufe

The way forward - Clariant

The way forward - Clariant

The way forward - Clariant

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Folgekosten werden entweder in den Buchwert des entsprechenden<br />

Vermögensgegenstands eingerechnet oder als separate Vermögensposition<br />

erfasst, allerdings nur dann, wenn die mit dem Vermögensgegenstand<br />

verbundenen künftigen Einnahmen dem Konzern zu Gute<br />

kommen und die Kosten des Gegenstands genau ermittelbar sind. Alle<br />

übrigen Reparatur- und Unterhaltskosten werden in der Periode, in der<br />

sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.<br />

Gewinne und Verluste aus Veräusserungen werden durch Abzug des<br />

Erlöses vom Buchwert des jeweiligen Gegenstands ermittelt und erfolgswirksam<br />

verbucht.<br />

1.12 Immaterielle Anlagen<br />

Goodwill ist der Betrag, um den die Übernahmekosten den Marktwert<br />

des Konzernanteils am separat identifi zierbaren Nettovermögen der<br />

übernommenen Tochtergesellschaft bzw. der assoziierten Gesellschaft<br />

zum Übernahmezeitpunkt übersteigen. Goodwill aus der Übernahme<br />

assoziierter Gesellschaften wird unter der Position «Beteiligung an<br />

assoziierten Gesellschaften» erfasst. Der Goodwill wird auf jährlicher<br />

Basis auf seine Werthaltigkeit geprüft und zu Kosten abzüglich kumulierter<br />

Wertverluste geführt. Gewinne und Verluste aus der Veräusserung<br />

einer Gesellschaft enthalten den Buchwert des Goodwill der veräusserten<br />

Gesellschaft.<br />

Zum Zweck eines Wertminderungstests wird der Goodwill auf die zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheiten (Cash generating units [CGUs])<br />

verteilt. Jede dieser CGUs repräsentiert die Investition des Konzerns<br />

in das jeweilige Geschäftssegment.<br />

Marken und Lizenzen werden zu historischen Werten aktiviert und<br />

über die voraussichtliche Nutzungsdauer, längstens aber über 10 Jahre,<br />

erfolgswirksam linear abgeschrieben.<br />

Erworbene Softwarelizenzen werden auf Basis der Anschaffungs- und<br />

Inbetriebnahmekosten der jeweiligen Software aktiviert und über die<br />

voraussichtliche Nutzungsdauer der Software (drei bis fünf Jahre) erfolgswirksam<br />

linear abgeschrieben. Kosten im Zusammenhang mit der<br />

Entwicklung und Wartung von Computersoftware werden in der Periode,<br />

in der sie anfallen, als Aufwand verbucht. Kosten, die im direkten<br />

Zusammenhang mit der Erstellung separat identifi zierbarer einzelner<br />

Softwareprodukte entstehen, die vom Konzern kontrolliert werden und<br />

voraussichtlich für länger als ein Jahr höhere Umsatzerlöse als Erträge<br />

erwirtschaften, werden als immaterielle Anlagen erfasst. Die direkten<br />

Kosten beinhalten die Personalkosten für die Softwareentwicklung<br />

sowie einen angemessenen Anteil der relevanten Gemeinkosten.<br />

1.13 Wertminderung von Vermögensgegenständen<br />

Sachanlagen und sonstige langfristige Vermögensgegenstände, einschliesslich<br />

Goodwill und sonstiger immaterieller Anlagen, werden auf<br />

ihre Werthaltigkeit überprüft, sobald Ereignisse oder veränderte Umstände<br />

darauf hindeuten, dass der Buchwert nicht dem erzielbaren<br />

Ertrag entspricht. Ein Abwertungsverlust (Impairment Loss) wird für<br />

den Betrag verbucht, um den der Buchwert des Vermögensgegenstands<br />

den erzielbaren Ertrag übersteigt, das heisst, der Vermögensgegenstand<br />

wird zum höheren Wert aus Nettoveräusserungspreis und<br />

seinem Nutzungswert verbucht. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit<br />

werden die Vermögensgegenstände auf der untersten Ebene zusammengefasst,<br />

für die sich Cashfl ows ermitteln lassen (CGUs).<br />

68<br />

Wertminderungen werden als Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst<br />

und zunächst gegen den Goodwill der betroffenen CGU verrechnet.<br />

Verbleibende Restbeträge werden auf die übrigen Vermögenswerte<br />

der Einheit verteilt. Eine Wertminderung von Vermögensgegenständen<br />

(ausgenommen Goodwill) kann in späteren Perioden nur dann rückgängig<br />

gemacht werden, wenn und soweit sich die zugrunde liegenden<br />

Annahmen der Ermittlung des erzielbaren Ertrags des Vermögenswertes<br />

verändert haben.<br />

1.14 Vorräte<br />

Gekaufte Produkte werden zu Anschaffungskosten, selbst gefertigte<br />

Produkte zu Herstellkosten inklusive entsprechender Produktionsgemeinkosten<br />

bewertet. Fremdkapitalkosten werden nicht berücksichtigt.<br />

Die Bewertung der Vorräte zum Bilanzstichtag basiert auf Standardkosten,<br />

welche in der Regel den effektiven Kosten auf gewichteter<br />

Durchschnittsbasis entsprechen. Dieser Bewertungsansatz wird auch<br />

für die Bemessung der Herstellkosten in der Erfolgsrechnung herangezogen.<br />

Bei schwer verkäufl icher Ware und bei Waren mit geringeren<br />

Marktpreisen kommen Wertminderungen in Abzug. Unverkäufl iche<br />

Waren werden voll abgeschrieben.<br />

1.15 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Marktwert<br />

angesetzt. Eine Rückstellung für Wertminderungen auf Forderungen<br />

aus Lieferungen und Leistungen wird gebildet, wenn objektive Anhaltspunkte<br />

dafür bestehen, dass der Konzern nicht den vollen Betrag<br />

der ursprünglichen Forderungen realisieren kann. Der Rückstellungsbetrag<br />

bildet die Differenz zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren<br />

Ertrag, der sich aus dem Barwert der erwarteten Zahlungen – abgezinst<br />

mit dem Marktzins für vergleichbare Schuldner – ergibt. Der<br />

Rückstellungsbetrag wird in der Erfolgsrechnung verbucht.<br />

1.16 Flüssige Mittel<br />

Die fl üssigen Mittel enthalten Kassenbestände, Sicht- und Depositengelder<br />

sowie kurzfristige Anlagen mit einer Laufzeit von 90 Tagen oder<br />

weniger. Kontokorrentlinien sind in der Bilanz als Finanzverbindlichkeiten<br />

als Bestandteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />

1.17 Derivative Finanzinstrumente und Hedging<br />

Finanzinstrumente werden gemäss IAS 39 erstmalig am Tag des Vertragsabschlusses<br />

mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich Transaktionskosten<br />

angesetzt und in den Folgeperioden zum Marktwert bewertet.<br />

Je nach Art des Finanzinstruments gibt es eine Reihe verschiedener<br />

Verfahren zur Bestimmung des Marktwerts. Dazu zählen u.a. Börsenkurse,<br />

Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme (z.B. Zinsswaps)<br />

oder entsprechende Wechselkurse am Bilanzstichtag (z.B.<br />

Devisenterminkontrakte). Die Art und Weise der Verbuchung dabei<br />

entstehender Gewinne und Verluste hängt davon ab, ob das derivative<br />

Geschäft als Hedge für ein spezielles Risiko bestimmt ist und ob dafür<br />

Hedge Accounting zulässig ist.<br />

Zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivategeschäfts entscheidet<br />

<strong>Clariant</strong>, ob dieses Geschäft a) als Fair Value Hedge einer bestehenden<br />

Bilanzposition, b) als Hedge einer zukünftigen Transaktion (Cashfl ow<br />

Hedge) oder c) als Hedge einer Nettoinvestition in eine ausländische<br />

Tochtergesellschaft geführt werden soll.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!