The way forward - Clariant
The way forward - Clariant
The way forward - Clariant
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Folgekosten werden entweder in den Buchwert des entsprechenden<br />
Vermögensgegenstands eingerechnet oder als separate Vermögensposition<br />
erfasst, allerdings nur dann, wenn die mit dem Vermögensgegenstand<br />
verbundenen künftigen Einnahmen dem Konzern zu Gute<br />
kommen und die Kosten des Gegenstands genau ermittelbar sind. Alle<br />
übrigen Reparatur- und Unterhaltskosten werden in der Periode, in der<br />
sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.<br />
Gewinne und Verluste aus Veräusserungen werden durch Abzug des<br />
Erlöses vom Buchwert des jeweiligen Gegenstands ermittelt und erfolgswirksam<br />
verbucht.<br />
1.12 Immaterielle Anlagen<br />
Goodwill ist der Betrag, um den die Übernahmekosten den Marktwert<br />
des Konzernanteils am separat identifi zierbaren Nettovermögen der<br />
übernommenen Tochtergesellschaft bzw. der assoziierten Gesellschaft<br />
zum Übernahmezeitpunkt übersteigen. Goodwill aus der Übernahme<br />
assoziierter Gesellschaften wird unter der Position «Beteiligung an<br />
assoziierten Gesellschaften» erfasst. Der Goodwill wird auf jährlicher<br />
Basis auf seine Werthaltigkeit geprüft und zu Kosten abzüglich kumulierter<br />
Wertverluste geführt. Gewinne und Verluste aus der Veräusserung<br />
einer Gesellschaft enthalten den Buchwert des Goodwill der veräusserten<br />
Gesellschaft.<br />
Zum Zweck eines Wertminderungstests wird der Goodwill auf die zahlungsmittelgenerierenden<br />
Einheiten (Cash generating units [CGUs])<br />
verteilt. Jede dieser CGUs repräsentiert die Investition des Konzerns<br />
in das jeweilige Geschäftssegment.<br />
Marken und Lizenzen werden zu historischen Werten aktiviert und<br />
über die voraussichtliche Nutzungsdauer, längstens aber über 10 Jahre,<br />
erfolgswirksam linear abgeschrieben.<br />
Erworbene Softwarelizenzen werden auf Basis der Anschaffungs- und<br />
Inbetriebnahmekosten der jeweiligen Software aktiviert und über die<br />
voraussichtliche Nutzungsdauer der Software (drei bis fünf Jahre) erfolgswirksam<br />
linear abgeschrieben. Kosten im Zusammenhang mit der<br />
Entwicklung und Wartung von Computersoftware werden in der Periode,<br />
in der sie anfallen, als Aufwand verbucht. Kosten, die im direkten<br />
Zusammenhang mit der Erstellung separat identifi zierbarer einzelner<br />
Softwareprodukte entstehen, die vom Konzern kontrolliert werden und<br />
voraussichtlich für länger als ein Jahr höhere Umsatzerlöse als Erträge<br />
erwirtschaften, werden als immaterielle Anlagen erfasst. Die direkten<br />
Kosten beinhalten die Personalkosten für die Softwareentwicklung<br />
sowie einen angemessenen Anteil der relevanten Gemeinkosten.<br />
1.13 Wertminderung von Vermögensgegenständen<br />
Sachanlagen und sonstige langfristige Vermögensgegenstände, einschliesslich<br />
Goodwill und sonstiger immaterieller Anlagen, werden auf<br />
ihre Werthaltigkeit überprüft, sobald Ereignisse oder veränderte Umstände<br />
darauf hindeuten, dass der Buchwert nicht dem erzielbaren<br />
Ertrag entspricht. Ein Abwertungsverlust (Impairment Loss) wird für<br />
den Betrag verbucht, um den der Buchwert des Vermögensgegenstands<br />
den erzielbaren Ertrag übersteigt, das heisst, der Vermögensgegenstand<br />
wird zum höheren Wert aus Nettoveräusserungspreis und<br />
seinem Nutzungswert verbucht. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit<br />
werden die Vermögensgegenstände auf der untersten Ebene zusammengefasst,<br />
für die sich Cashfl ows ermitteln lassen (CGUs).<br />
68<br />
Wertminderungen werden als Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst<br />
und zunächst gegen den Goodwill der betroffenen CGU verrechnet.<br />
Verbleibende Restbeträge werden auf die übrigen Vermögenswerte<br />
der Einheit verteilt. Eine Wertminderung von Vermögensgegenständen<br />
(ausgenommen Goodwill) kann in späteren Perioden nur dann rückgängig<br />
gemacht werden, wenn und soweit sich die zugrunde liegenden<br />
Annahmen der Ermittlung des erzielbaren Ertrags des Vermögenswertes<br />
verändert haben.<br />
1.14 Vorräte<br />
Gekaufte Produkte werden zu Anschaffungskosten, selbst gefertigte<br />
Produkte zu Herstellkosten inklusive entsprechender Produktionsgemeinkosten<br />
bewertet. Fremdkapitalkosten werden nicht berücksichtigt.<br />
Die Bewertung der Vorräte zum Bilanzstichtag basiert auf Standardkosten,<br />
welche in der Regel den effektiven Kosten auf gewichteter<br />
Durchschnittsbasis entsprechen. Dieser Bewertungsansatz wird auch<br />
für die Bemessung der Herstellkosten in der Erfolgsrechnung herangezogen.<br />
Bei schwer verkäufl icher Ware und bei Waren mit geringeren<br />
Marktpreisen kommen Wertminderungen in Abzug. Unverkäufl iche<br />
Waren werden voll abgeschrieben.<br />
1.15 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Marktwert<br />
angesetzt. Eine Rückstellung für Wertminderungen auf Forderungen<br />
aus Lieferungen und Leistungen wird gebildet, wenn objektive Anhaltspunkte<br />
dafür bestehen, dass der Konzern nicht den vollen Betrag<br />
der ursprünglichen Forderungen realisieren kann. Der Rückstellungsbetrag<br />
bildet die Differenz zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren<br />
Ertrag, der sich aus dem Barwert der erwarteten Zahlungen – abgezinst<br />
mit dem Marktzins für vergleichbare Schuldner – ergibt. Der<br />
Rückstellungsbetrag wird in der Erfolgsrechnung verbucht.<br />
1.16 Flüssige Mittel<br />
Die fl üssigen Mittel enthalten Kassenbestände, Sicht- und Depositengelder<br />
sowie kurzfristige Anlagen mit einer Laufzeit von 90 Tagen oder<br />
weniger. Kontokorrentlinien sind in der Bilanz als Finanzverbindlichkeiten<br />
als Bestandteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />
1.17 Derivative Finanzinstrumente und Hedging<br />
Finanzinstrumente werden gemäss IAS 39 erstmalig am Tag des Vertragsabschlusses<br />
mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich Transaktionskosten<br />
angesetzt und in den Folgeperioden zum Marktwert bewertet.<br />
Je nach Art des Finanzinstruments gibt es eine Reihe verschiedener<br />
Verfahren zur Bestimmung des Marktwerts. Dazu zählen u.a. Börsenkurse,<br />
Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme (z.B. Zinsswaps)<br />
oder entsprechende Wechselkurse am Bilanzstichtag (z.B.<br />
Devisenterminkontrakte). Die Art und Weise der Verbuchung dabei<br />
entstehender Gewinne und Verluste hängt davon ab, ob das derivative<br />
Geschäft als Hedge für ein spezielles Risiko bestimmt ist und ob dafür<br />
Hedge Accounting zulässig ist.<br />
Zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivategeschäfts entscheidet<br />
<strong>Clariant</strong>, ob dieses Geschäft a) als Fair Value Hedge einer bestehenden<br />
Bilanzposition, b) als Hedge einer zukünftigen Transaktion (Cashfl ow<br />
Hedge) oder c) als Hedge einer Nettoinvestition in eine ausländische<br />
Tochtergesellschaft geführt werden soll.