The way forward - Clariant
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Veränderungen im Marktwert von Finanzinstrumenten, welche als Fair<br />
Value Hedges bestimmt und als effektiv eingestuft wurden, werden<br />
über die Erfolgsrechnung verbucht, desgleichen die Wertveränderungen<br />
des abgesicherten Bilanzpostens.<br />
Marktwertveränderungen von Derivaten zur Absicherung künftiger<br />
Cashfl ows werden in der Hedging-Reserve im Eigenkapital verbucht.<br />
Wenn die abgesicherte Transaktion oder die feste Verpfl ichtung als<br />
Vermögenswert oder Verbindlichkeit in der Bilanz erfasst wird, werden<br />
die bis dahin im Eigenkapital verbuchten Gewinne und Verluste in die<br />
Bemessung des Erstansatzes des Aktiv- oder Passivpostens mit einbezogen.<br />
Ansonsten werden die im Eigenkapital ausgewiesenen Beträge<br />
in derselben Periode als Aufwand bzw. Kosten in der Erfolgsrechnung<br />
erfasst, in welcher die abgesicherte Transaktion in die Erfolgsrechnung<br />
einfl iesst. Der ineffektive Teil der Wertänderung wird direkt in<br />
der Erfolgsrechnung verbucht.<br />
Hedges von Nettoinvestitionen in ausländischen Tochtergesellschaften<br />
werden ähnlich behandelt wie Cashfl ow Hedges. <strong>Clariant</strong> sichert<br />
gewisse Nettoinvestitionen in ausländischen Tochtergesellschaften<br />
mit Währungsswaps und Fremdwährungsdarlehen ab. Alle Wechselkursgewinne<br />
und –verluste aus dem effektiven Anteil der Hedges werden<br />
direkt im Eigenkapital in der Position kumulierte Umrechnungsreserve<br />
verbucht. Gewinne und Verluste aus dem ineffektiven Teil gehen<br />
direkt in die Erfolgsrechnung ein. Im Fall der Veräusserung einer ausländischen<br />
Tochtergesellschaft werden die im Eigenkapital kumulierten<br />
Gewinne und Verluste erfolgswirksam verbucht.<br />
Wenn ein Absicherungsgeschäft fällig oder verkauft wird oder die Kriterien<br />
für Hedge Accounting nicht länger erfüllt werden, verbleiben<br />
alle bis dahin verbuchten Gewinne und Verluste im Eigenkapital. Zu<br />
einer ergebniswirksamen Berücksichtigung kommt es erst, wenn die<br />
abgesicherte Transaktion in die Erfolgsrechnung einfl iesst. Wird jedoch<br />
erwartet, dass ein künftiger Cashfl ow nicht eintritt, werden die<br />
bis dahin im Eigenkapital kumulierten Marktwertveränderungen des<br />
Hedges sofort in der Erfolgsrechnung erfasst.<br />
Gewisse derivative Instrumente erfüllen die Voraussetzungen für ein<br />
Hedge Accounting nicht, obwohl sie aus Sicht von <strong>Clariant</strong> wirtschaftliche<br />
Risiken absichern. Marktwertveränderungen von derivativen Instrumenten,<br />
die nach IAS 39 nicht als Cashfl ow Hedge gelten, werden<br />
sofort erfolgswirksam gebucht.<br />
Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit geht der Konzern vertragliche<br />
Vereinbarungen zur Absicherung von Risikopositionen aus Wechselkurs-,<br />
Zinssatz- oder Marktpreisschwankungen ein. Die unterschiedlichen<br />
Risikopositionen, welche aus bestehenden Vermögens-<br />
und Verbindlichkeitsposten sowie aus zukünftigen vertraglichen Verpfl<br />
ichtungen bestehen, werden auf Konzernebene zentral erfasst und<br />
verwaltet. Zur Minimierung des Adressenausfallrisikos werden alle<br />
Transaktionen ausschliesslich mit erstklassigen internationalen Bankinstituten<br />
abgewickelt. Die Auswirkungen der im Risikomanagementprogramm<br />
verwendeten Finanzinstrumente werden fortlaufend überwacht,<br />
geprüft und der Konzernleitung mitgeteilt.<br />
Rechnungsabschluss<br />
des <strong>Clariant</strong> Konzerns<br />
1.18 Leasing<br />
Leasingverträge, bei denen der <strong>Clariant</strong> Konzern alle wesentlichen<br />
Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand trägt, werden als<br />
Finance Lease eingestuft. Der Leasinggegenstand und die Leasingverpfl<br />
ichtung werden zum Zeitpunkt des Zugangs zum niedrigeren vom<br />
Barwert, Marktwert oder den Leasingzahlungen bilanziert. In gleicher<br />
Höhe erfolgt die Passivierung einer Leasingverbindlichkeit. In den Folgeperioden<br />
wird das Leasingobjekt analog zu anderen Gegenständen<br />
des Sachanlagevermögens linear über den kürzeren der beiden Zeiträume<br />
– geschätzte Nutzungsdauer oder Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />
– abgeschrieben. Die Abschreibungen auf das Leasingobjekt<br />
und der Zinsaufwand aus der Leasingverbindlichkeit werden als Aufwand<br />
in der Erfolgsrechnung erfasst.<br />
Sofern die Leasingvereinbarungen nicht die Voraussetzungen von Finanzierungsleasingverträgen<br />
erfüllen, werden sie als Operating Lease<br />
behandelt. Leasingzahlungen im Rahmen eines Operating Lease werden<br />
über den Leasingzeitraum linear in der Erfolgsrechnung verbucht.<br />
1.19 Laufende Ertragssteuern<br />
Die Ermittlung der zu versteuernden Gewinne (Verluste) der Konzerngesellschaften,<br />
auf deren Basis die Ertragssteuerzahlungen (-erstattungen)<br />
des Berichtszeitraums anhand geltender nationaler Steuersätze<br />
kalkuliert werden, erfolgt unter Beachtung der Steuergesetze<br />
der jeweiligen Länder, in denen die Gesellschaften tätig sind. Laufende<br />
Ertragssteuern für die aktuelle Periode und frühere Zeiträume werden,<br />
sofern noch nicht gezahlt, als Verbindlichkeit bilanziert. Sofern die bereits<br />
gezahlten Ertragssteuern für die aktuelle und frühere Perioden<br />
die Ertragssteuerverbindlichkeit für diese Zeiträume übersteigen, wird<br />
der Differenzbetrag auf der Aktivseite der Bilanz verbucht. Ertragssteuerguthaben<br />
und -verbindlichkeiten werden saldiert, sofern ein<br />
rechtlich durchsetzbarer Anspruch zur Saldierung der erfassten Beträge<br />
besteht und die Absicht besteht, eine Verrechnung vorzunehmen<br />
oder das Guthaben und die Verbindlichkeit zeitgleich auszugleichen.<br />
1.20 Latente Ertragssteuern<br />
Zur Berechnung latenter Ertragssteuern gelangt die Comprehensive<br />
Liability Method zur Anwendung. Basis hierfür bilden die ertragssteuerwirksamen<br />
Abweichungen zwischen Steuerbilanz und der für die<br />
Konsolidierung erstellten Bilanz der Konzerngesellschaften und die<br />
sich daraus ergebenden Unterschiede aus zeitlichen Abgrenzungen.<br />
Eine Ausnahme besteht dahingehend, dass für temporäre Differenzen<br />
im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften und<br />
assoziierten Gesellschaften keine latenten Ertragssteuern ermittelt<br />
werden, sofern der Anteilseigner (Muttergesellschaft) den zeitlichen<br />
Verlauf der Umkehrung der temporären Differenz steuern kann und<br />
gleichzeitig eine Umkehr der temporären Differenz in absehbarer Zeit<br />
unwahrscheinlich ist. Darüber hinaus werden Quellensteuern oder<br />
sonstige Steuern auf mögliche spätere Ausschüttungen aus zurückbehaltenen<br />
Gewinnen der Konzerngesellschaften nur dann berücksichtigt,<br />
wenn eine Dividendenzahlung geplant ist, da diese Gewinne in der<br />
Regel reinvestiert werden.<br />
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