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The way forward - Clariant

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Veränderungen im Marktwert von Finanzinstrumenten, welche als Fair<br />

Value Hedges bestimmt und als effektiv eingestuft wurden, werden<br />

über die Erfolgsrechnung verbucht, desgleichen die Wertveränderungen<br />

des abgesicherten Bilanzpostens.<br />

Marktwertveränderungen von Derivaten zur Absicherung künftiger<br />

Cashfl ows werden in der Hedging-Reserve im Eigenkapital verbucht.<br />

Wenn die abgesicherte Transaktion oder die feste Verpfl ichtung als<br />

Vermögenswert oder Verbindlichkeit in der Bilanz erfasst wird, werden<br />

die bis dahin im Eigenkapital verbuchten Gewinne und Verluste in die<br />

Bemessung des Erstansatzes des Aktiv- oder Passivpostens mit einbezogen.<br />

Ansonsten werden die im Eigenkapital ausgewiesenen Beträge<br />

in derselben Periode als Aufwand bzw. Kosten in der Erfolgsrechnung<br />

erfasst, in welcher die abgesicherte Transaktion in die Erfolgsrechnung<br />

einfl iesst. Der ineffektive Teil der Wertänderung wird direkt in<br />

der Erfolgsrechnung verbucht.<br />

Hedges von Nettoinvestitionen in ausländischen Tochtergesellschaften<br />

werden ähnlich behandelt wie Cashfl ow Hedges. <strong>Clariant</strong> sichert<br />

gewisse Nettoinvestitionen in ausländischen Tochtergesellschaften<br />

mit Währungsswaps und Fremdwährungsdarlehen ab. Alle Wechselkursgewinne<br />

und –verluste aus dem effektiven Anteil der Hedges werden<br />

direkt im Eigenkapital in der Position kumulierte Umrechnungsreserve<br />

verbucht. Gewinne und Verluste aus dem ineffektiven Teil gehen<br />

direkt in die Erfolgsrechnung ein. Im Fall der Veräusserung einer ausländischen<br />

Tochtergesellschaft werden die im Eigenkapital kumulierten<br />

Gewinne und Verluste erfolgswirksam verbucht.<br />

Wenn ein Absicherungsgeschäft fällig oder verkauft wird oder die Kriterien<br />

für Hedge Accounting nicht länger erfüllt werden, verbleiben<br />

alle bis dahin verbuchten Gewinne und Verluste im Eigenkapital. Zu<br />

einer ergebniswirksamen Berücksichtigung kommt es erst, wenn die<br />

abgesicherte Transaktion in die Erfolgsrechnung einfl iesst. Wird jedoch<br />

erwartet, dass ein künftiger Cashfl ow nicht eintritt, werden die<br />

bis dahin im Eigenkapital kumulierten Marktwertveränderungen des<br />

Hedges sofort in der Erfolgsrechnung erfasst.<br />

Gewisse derivative Instrumente erfüllen die Voraussetzungen für ein<br />

Hedge Accounting nicht, obwohl sie aus Sicht von <strong>Clariant</strong> wirtschaftliche<br />

Risiken absichern. Marktwertveränderungen von derivativen Instrumenten,<br />

die nach IAS 39 nicht als Cashfl ow Hedge gelten, werden<br />

sofort erfolgswirksam gebucht.<br />

Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit geht der Konzern vertragliche<br />

Vereinbarungen zur Absicherung von Risikopositionen aus Wechselkurs-,<br />

Zinssatz- oder Marktpreisschwankungen ein. Die unterschiedlichen<br />

Risikopositionen, welche aus bestehenden Vermögens-<br />

und Verbindlichkeitsposten sowie aus zukünftigen vertraglichen Verpfl<br />

ichtungen bestehen, werden auf Konzernebene zentral erfasst und<br />

verwaltet. Zur Minimierung des Adressenausfallrisikos werden alle<br />

Transaktionen ausschliesslich mit erstklassigen internationalen Bankinstituten<br />

abgewickelt. Die Auswirkungen der im Risikomanagementprogramm<br />

verwendeten Finanzinstrumente werden fortlaufend überwacht,<br />

geprüft und der Konzernleitung mitgeteilt.<br />

Rechnungsabschluss<br />

des <strong>Clariant</strong> Konzerns<br />

1.18 Leasing<br />

Leasingverträge, bei denen der <strong>Clariant</strong> Konzern alle wesentlichen<br />

Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand trägt, werden als<br />

Finance Lease eingestuft. Der Leasinggegenstand und die Leasingverpfl<br />

ichtung werden zum Zeitpunkt des Zugangs zum niedrigeren vom<br />

Barwert, Marktwert oder den Leasingzahlungen bilanziert. In gleicher<br />

Höhe erfolgt die Passivierung einer Leasingverbindlichkeit. In den Folgeperioden<br />

wird das Leasingobjekt analog zu anderen Gegenständen<br />

des Sachanlagevermögens linear über den kürzeren der beiden Zeiträume<br />

– geschätzte Nutzungsdauer oder Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />

– abgeschrieben. Die Abschreibungen auf das Leasingobjekt<br />

und der Zinsaufwand aus der Leasingverbindlichkeit werden als Aufwand<br />

in der Erfolgsrechnung erfasst.<br />

Sofern die Leasingvereinbarungen nicht die Voraussetzungen von Finanzierungsleasingverträgen<br />

erfüllen, werden sie als Operating Lease<br />

behandelt. Leasingzahlungen im Rahmen eines Operating Lease werden<br />

über den Leasingzeitraum linear in der Erfolgsrechnung verbucht.<br />

1.19 Laufende Ertragssteuern<br />

Die Ermittlung der zu versteuernden Gewinne (Verluste) der Konzerngesellschaften,<br />

auf deren Basis die Ertragssteuerzahlungen (-erstattungen)<br />

des Berichtszeitraums anhand geltender nationaler Steuersätze<br />

kalkuliert werden, erfolgt unter Beachtung der Steuergesetze<br />

der jeweiligen Länder, in denen die Gesellschaften tätig sind. Laufende<br />

Ertragssteuern für die aktuelle Periode und frühere Zeiträume werden,<br />

sofern noch nicht gezahlt, als Verbindlichkeit bilanziert. Sofern die bereits<br />

gezahlten Ertragssteuern für die aktuelle und frühere Perioden<br />

die Ertragssteuerverbindlichkeit für diese Zeiträume übersteigen, wird<br />

der Differenzbetrag auf der Aktivseite der Bilanz verbucht. Ertragssteuerguthaben<br />

und -verbindlichkeiten werden saldiert, sofern ein<br />

rechtlich durchsetzbarer Anspruch zur Saldierung der erfassten Beträge<br />

besteht und die Absicht besteht, eine Verrechnung vorzunehmen<br />

oder das Guthaben und die Verbindlichkeit zeitgleich auszugleichen.<br />

1.20 Latente Ertragssteuern<br />

Zur Berechnung latenter Ertragssteuern gelangt die Comprehensive<br />

Liability Method zur Anwendung. Basis hierfür bilden die ertragssteuerwirksamen<br />

Abweichungen zwischen Steuerbilanz und der für die<br />

Konsolidierung erstellten Bilanz der Konzerngesellschaften und die<br />

sich daraus ergebenden Unterschiede aus zeitlichen Abgrenzungen.<br />

Eine Ausnahme besteht dahingehend, dass für temporäre Differenzen<br />

im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften und<br />

assoziierten Gesellschaften keine latenten Ertragssteuern ermittelt<br />

werden, sofern der Anteilseigner (Muttergesellschaft) den zeitlichen<br />

Verlauf der Umkehrung der temporären Differenz steuern kann und<br />

gleichzeitig eine Umkehr der temporären Differenz in absehbarer Zeit<br />

unwahrscheinlich ist. Darüber hinaus werden Quellensteuern oder<br />

sonstige Steuern auf mögliche spätere Ausschüttungen aus zurückbehaltenen<br />

Gewinnen der Konzerngesellschaften nur dann berücksichtigt,<br />

wenn eine Dividendenzahlung geplant ist, da diese Gewinne in der<br />

Regel reinvestiert werden.<br />

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