The way forward - Clariant
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Der Konzern steuert Erfüllungsrisiken mit Hilfe eines sicheren und effi -<br />
zienten Zahlungssystems und indem Finanztransaktionen ausschliesslich<br />
mit etablierten Partnern eingegangen werden, die technisch zur<br />
Durchführung der Transaktionen in der Lage sind. Ferner erfolgt eine<br />
zusätzliche Prüfung der Einzelheiten von Abschlüssen (Derivate und<br />
Kredite) durch das Treasury Middle Offi ce.<br />
2.2 Bestimmung des Marktwertes<br />
Der Marktwert von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt<br />
werden (wie öffentlich gehandelte Derivate, Handelsbestände<br />
oder zur Veräusserung verfügbare Wertpapiere), basiert auf den entsprechenden<br />
notierten Kursen am Bilanzstichtag. Als notierter Kurs<br />
für die vom Konzern gehaltenen Finanzvermögenspositionen gilt der<br />
aktuelle Geldkurs, als notierter Kurs für die fi nanziellen Verbindlichkeiten<br />
der aktuelle Briefkurs.<br />
Der Marktwert von Finanzinstrumenten, die nicht auf einem aktiven<br />
Markt gehandelt werden (z.B. Over-the-counter-Derivate), wird mit<br />
Hilfe von Bewertungstechniken bestimmt. Der Konzern nutzt eine Reihe<br />
verschiedener Bewertungsmethoden und trifft dabei Annahmen,<br />
die auf den jeweiligen Marktbedingungen am Bilanzstichtag basieren.<br />
Für langfristige Verbindlichkeiten werden notierte Kurse oder Handelsangebote<br />
für ähnliche Instrumente herangezogen. Für die übrigen<br />
Finanzinstrumente werden andere Techniken zur Bestimmung des<br />
Marktwertes verwendet, wie z.B. geschätzte diskontierte Cashfl ows.<br />
Der Marktwert von Zinsswaps wird als Barwert der geschätzten künftigen<br />
Cashfl ows berechnet. Der Marktwert von Devisentermingeschäften<br />
wird zu dem am Bilanzstichtag geltenden Devisenterminkurs<br />
berechnet.<br />
3. Kritische Schätzungen und Bewertungen im Rahmen der<br />
Bilanzierung<br />
Schätzungen und Bewertungen werden auf kontinuierlicher Basis geprüft<br />
und basieren unter anderem auf Vergangenheitswerten. Daneben<br />
berücksichtigen sie auch Erwartungen bezüglich künftiger Ereignisse,<br />
deren Eintreten unter den gegebenen Umständen für wahrscheinlich<br />
gehalten wird.<br />
3.1 Kritische Schätzungen und Annahmen im Rahmen der Bilanzierung.<br />
Der Konzern macht Schätzungen und trifft Annahmen im Hinblick<br />
auf künftige Entwicklungen. Die resultierenden geschätzten Buchwerte<br />
entsprechen per Defi nition nur selten den später tatsächlich eintreffenden<br />
Ergebnissen. Diejenigen Schätzungen und Annahmen, die im<br />
folgenden Geschäftsjahr zu weitreichenden Anpassungen der Buchwerte<br />
von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten führen können,<br />
werden im Folgenden dargestellt.<br />
(1) Geschätzte Wertminderung des Goodwill und der Sachanlagen<br />
Der Konzern prüft gemäss den unter Erläuterung 1.12 dargestellten<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen den Goodwill einmal jährlich auf potentielle<br />
Wertminderungen. Die von den CGUs erzielbaren Erträge werden<br />
auf der Grundlage von Nutzwertberechnungen ermittelt. Im gleichen<br />
Verfahren wird auch der erzielbare Betrag von Sachanlagen unter<br />
Anwendung der gleichen Vorschriften ermittelt. Diese Berechnungen<br />
erfordern die Anwendung von Schätzungen, speziell in Bezug auf die<br />
Rechnungsabschluss<br />
des <strong>Clariant</strong> Konzerns<br />
erwartete Wachstumsrate des Umsatzes, Diskontierungssätze, die<br />
Entwicklung von Rohmaterialpreisen und den Erfolg der Restrukturierungsmassnahmen,<br />
die im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsprogramm<br />
eingeführt wurden (siehe Erläuterungen 5 und 27).<br />
(2) Umweltverbindlichkeiten<br />
Der Konzern unterliegt in einer Vielzahl von Ländern unterschiedlichen<br />
Umweltvorschriften. Zur Festlegung der Rückstellung für die weltweiten<br />
Umweltschutzmassnahmen sind umfangreiche Schätzungen erforderlich.<br />
Die Standorte des Konzerns werden laufend auf Einhaltung der<br />
geltenden Rechtsvorschriften überwacht. Darüber hinaus werden<br />
kontinuierlich die Verbindlichkeiten evaluiert, die sich aus dem Anpassungsbedarf<br />
an neue Rechtsvorschriften ergeben. Der Konzern verbucht<br />
diese Verbindlichkeiten für Umweltschutzmassnahmen auf der<br />
Grundlage der jüngsten Bewertungen der Umweltsituation der einzelnen<br />
Standorte und der jeweils aktuell geltenden Rechtsvorschriften.<br />
Weichen die tatsächlichen Aufwendungen für Umweltschutzmassnahmen<br />
von den ursprünglich angesetzten Beträgen ab, wird der Differenzbetrag<br />
in der Periode, in der die Abweichung festgestellt wird, erfolgswirksam<br />
verbucht (siehe Erläuterungen 16, 19 und 32).<br />
(3) Ertragssteuern<br />
Der Konzern ist in einer Vielzahl von Ländern ertragssteuerpfl ichtig.<br />
Zur Festlegung der Rückstellung für die weltweit fälligen Ertragssteuern<br />
sind umfangreiche Schätzungen erforderlich. Für viele Transaktionen<br />
und Berechnungen ist die Bestimmung des endgültigen Steuerbetrags<br />
im Rahmen des laufenden Geschäfts nicht genau möglich. Der<br />
Konzern erfasst die notwendigen Mittel für erwartete Steuerprüfungsfragen<br />
auf der Grundlage einer Abschätzung, ob eine zusätzliche Steuerbelastung<br />
anfallen wird. Unterscheidet sich das endgültige steuerliche<br />
Ergebnis von den ursprünglich erfassten Beträgen, werden in der<br />
Periode, in der die Abweichung festgestellt wird, die Rückstellungen<br />
für Ertragssteuern und latente Steuern in Höhe des ermittelten Differenzbetrags<br />
angepasst.<br />
(4) Schätzungen für die Erfassung von Leistungen an Mitarbeiter<br />
Gemäss IAS 19 «Employee benefi ts» müssen zur Ermittlung des Betrags,<br />
der für Vorsorgeverpfl ichtungen und Pensionspläne – insbesondere<br />
für Vorsorgepläne mit Leistungsprimat – zu verbuchen ist, bestimmte<br />
Annahmen getroffen werden. Es handelt sich dabei hauptsächlich um<br />
versicherungsmathematische Annahmen wie erwartete Infl ationsraten,<br />
die langfristige Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, die Mitarbeiterfl<br />
uktuation, die erwartete Rendite auf das Vermögen der Vorsorgepläne<br />
sowie Diskontierungsfaktoren. Deutliche Veränderungen<br />
der für diese Variablen angenommenen Entwicklungen können beträchtliche<br />
Auswirkungen auf Vorsorgeverpfl ichtungen und das Vermögen<br />
der Pensionspläne haben (vgl. Erläuterung 15).<br />
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