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The way forward - Clariant

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Der Konzern steuert Erfüllungsrisiken mit Hilfe eines sicheren und effi -<br />

zienten Zahlungssystems und indem Finanztransaktionen ausschliesslich<br />

mit etablierten Partnern eingegangen werden, die technisch zur<br />

Durchführung der Transaktionen in der Lage sind. Ferner erfolgt eine<br />

zusätzliche Prüfung der Einzelheiten von Abschlüssen (Derivate und<br />

Kredite) durch das Treasury Middle Offi ce.<br />

2.2 Bestimmung des Marktwertes<br />

Der Marktwert von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt<br />

werden (wie öffentlich gehandelte Derivate, Handelsbestände<br />

oder zur Veräusserung verfügbare Wertpapiere), basiert auf den entsprechenden<br />

notierten Kursen am Bilanzstichtag. Als notierter Kurs<br />

für die vom Konzern gehaltenen Finanzvermögenspositionen gilt der<br />

aktuelle Geldkurs, als notierter Kurs für die fi nanziellen Verbindlichkeiten<br />

der aktuelle Briefkurs.<br />

Der Marktwert von Finanzinstrumenten, die nicht auf einem aktiven<br />

Markt gehandelt werden (z.B. Over-the-counter-Derivate), wird mit<br />

Hilfe von Bewertungstechniken bestimmt. Der Konzern nutzt eine Reihe<br />

verschiedener Bewertungsmethoden und trifft dabei Annahmen,<br />

die auf den jeweiligen Marktbedingungen am Bilanzstichtag basieren.<br />

Für langfristige Verbindlichkeiten werden notierte Kurse oder Handelsangebote<br />

für ähnliche Instrumente herangezogen. Für die übrigen<br />

Finanzinstrumente werden andere Techniken zur Bestimmung des<br />

Marktwertes verwendet, wie z.B. geschätzte diskontierte Cashfl ows.<br />

Der Marktwert von Zinsswaps wird als Barwert der geschätzten künftigen<br />

Cashfl ows berechnet. Der Marktwert von Devisentermingeschäften<br />

wird zu dem am Bilanzstichtag geltenden Devisenterminkurs<br />

berechnet.<br />

3. Kritische Schätzungen und Bewertungen im Rahmen der<br />

Bilanzierung<br />

Schätzungen und Bewertungen werden auf kontinuierlicher Basis geprüft<br />

und basieren unter anderem auf Vergangenheitswerten. Daneben<br />

berücksichtigen sie auch Erwartungen bezüglich künftiger Ereignisse,<br />

deren Eintreten unter den gegebenen Umständen für wahrscheinlich<br />

gehalten wird.<br />

3.1 Kritische Schätzungen und Annahmen im Rahmen der Bilanzierung.<br />

Der Konzern macht Schätzungen und trifft Annahmen im Hinblick<br />

auf künftige Entwicklungen. Die resultierenden geschätzten Buchwerte<br />

entsprechen per Defi nition nur selten den später tatsächlich eintreffenden<br />

Ergebnissen. Diejenigen Schätzungen und Annahmen, die im<br />

folgenden Geschäftsjahr zu weitreichenden Anpassungen der Buchwerte<br />

von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten führen können,<br />

werden im Folgenden dargestellt.<br />

(1) Geschätzte Wertminderung des Goodwill und der Sachanlagen<br />

Der Konzern prüft gemäss den unter Erläuterung 1.12 dargestellten<br />

Rechnungslegungsgrundsätzen den Goodwill einmal jährlich auf potentielle<br />

Wertminderungen. Die von den CGUs erzielbaren Erträge werden<br />

auf der Grundlage von Nutzwertberechnungen ermittelt. Im gleichen<br />

Verfahren wird auch der erzielbare Betrag von Sachanlagen unter<br />

Anwendung der gleichen Vorschriften ermittelt. Diese Berechnungen<br />

erfordern die Anwendung von Schätzungen, speziell in Bezug auf die<br />

Rechnungsabschluss<br />

des <strong>Clariant</strong> Konzerns<br />

erwartete Wachstumsrate des Umsatzes, Diskontierungssätze, die<br />

Entwicklung von Rohmaterialpreisen und den Erfolg der Restrukturierungsmassnahmen,<br />

die im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsprogramm<br />

eingeführt wurden (siehe Erläuterungen 5 und 27).<br />

(2) Umweltverbindlichkeiten<br />

Der Konzern unterliegt in einer Vielzahl von Ländern unterschiedlichen<br />

Umweltvorschriften. Zur Festlegung der Rückstellung für die weltweiten<br />

Umweltschutzmassnahmen sind umfangreiche Schätzungen erforderlich.<br />

Die Standorte des Konzerns werden laufend auf Einhaltung der<br />

geltenden Rechtsvorschriften überwacht. Darüber hinaus werden<br />

kontinuierlich die Verbindlichkeiten evaluiert, die sich aus dem Anpassungsbedarf<br />

an neue Rechtsvorschriften ergeben. Der Konzern verbucht<br />

diese Verbindlichkeiten für Umweltschutzmassnahmen auf der<br />

Grundlage der jüngsten Bewertungen der Umweltsituation der einzelnen<br />

Standorte und der jeweils aktuell geltenden Rechtsvorschriften.<br />

Weichen die tatsächlichen Aufwendungen für Umweltschutzmassnahmen<br />

von den ursprünglich angesetzten Beträgen ab, wird der Differenzbetrag<br />

in der Periode, in der die Abweichung festgestellt wird, erfolgswirksam<br />

verbucht (siehe Erläuterungen 16, 19 und 32).<br />

(3) Ertragssteuern<br />

Der Konzern ist in einer Vielzahl von Ländern ertragssteuerpfl ichtig.<br />

Zur Festlegung der Rückstellung für die weltweit fälligen Ertragssteuern<br />

sind umfangreiche Schätzungen erforderlich. Für viele Transaktionen<br />

und Berechnungen ist die Bestimmung des endgültigen Steuerbetrags<br />

im Rahmen des laufenden Geschäfts nicht genau möglich. Der<br />

Konzern erfasst die notwendigen Mittel für erwartete Steuerprüfungsfragen<br />

auf der Grundlage einer Abschätzung, ob eine zusätzliche Steuerbelastung<br />

anfallen wird. Unterscheidet sich das endgültige steuerliche<br />

Ergebnis von den ursprünglich erfassten Beträgen, werden in der<br />

Periode, in der die Abweichung festgestellt wird, die Rückstellungen<br />

für Ertragssteuern und latente Steuern in Höhe des ermittelten Differenzbetrags<br />

angepasst.<br />

(4) Schätzungen für die Erfassung von Leistungen an Mitarbeiter<br />

Gemäss IAS 19 «Employee benefi ts» müssen zur Ermittlung des Betrags,<br />

der für Vorsorgeverpfl ichtungen und Pensionspläne – insbesondere<br />

für Vorsorgepläne mit Leistungsprimat – zu verbuchen ist, bestimmte<br />

Annahmen getroffen werden. Es handelt sich dabei hauptsächlich um<br />

versicherungsmathematische Annahmen wie erwartete Infl ationsraten,<br />

die langfristige Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, die Mitarbeiterfl<br />

uktuation, die erwartete Rendite auf das Vermögen der Vorsorgepläne<br />

sowie Diskontierungsfaktoren. Deutliche Veränderungen<br />

der für diese Variablen angenommenen Entwicklungen können beträchtliche<br />

Auswirkungen auf Vorsorgeverpfl ichtungen und das Vermögen<br />

der Pensionspläne haben (vgl. Erläuterung 15).<br />

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