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Rommersdorf Der Zauber der Wurzel - Rheinkiesel

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Traumpartner<br />

per Mausklick?<br />

Die traditionellen Pfade <strong>der</strong> Partnersuche, etwa über Kon -<br />

taktanzeigen, sind ausgetreten. Längst haben nicht nur die<br />

Jüngeren die offenbar grenzenlosen Möglichkeiten des In ternet<br />

für sich entdeckt. Doch auch dort muß sich <strong>der</strong> Ein same<br />

auf <strong>der</strong> Suche nach dem Glück gelegentlich mit den recht -<br />

lichen und finanziellen Tücken <strong>der</strong> Partnervermittlung herumschlagen.<br />

Auch wenn bei den sogenannten<br />

Partnerbörsen <strong>der</strong> Wunsch nach<br />

einer baldigen Heirat nicht mehr<br />

die ganz große Rolle spielt: In den<br />

Augen <strong>der</strong> Rechtsprechung fallen<br />

die mit dem Anbieter abgeschlossenen<br />

Verträge, die lediglich Kon -<br />

takte o<strong>der</strong> Bekanntschaften vermitteln<br />

sollen, im Prinzip unter<br />

die Regelungen des Ehemakler ver -<br />

trages im Bürgerlichen Gesetz -<br />

buch (§ 656 BGB). Begründet hat<br />

<strong>der</strong> Bundesgerichtshof (unter an -<br />

<strong>der</strong>em in BGH III ZR 124/03)<br />

dies damit, daß sich Ehe- und Part -<br />

nerschaftsvermittlung praktisch<br />

nicht trennen lassen und daß hier<br />

wie dort ein beson<strong>der</strong>es schützenswertes<br />

Diskretionsinteresse <strong>der</strong><br />

Kunden besteht.<br />

Wer sich auf die Suche nach dem<br />

großen Glück macht, hat daher<br />

den Vorteil, daß <strong>der</strong> Anbieter die<br />

vertraglich vereinbarte Vergütung<br />

gemäß § 656 Abs. I BGB nicht<br />

einklagen kann. Hat <strong>der</strong> Kunde je -<br />

doch bezahlt, kann er sich darauf<br />

nicht mehr berufen und sein Geld<br />

zurückfor<strong>der</strong>n. Aus an<strong>der</strong>en Grün -<br />

den geht dies jedoch schon, etwa,<br />

wenn <strong>der</strong> Anbieter überhaupt<br />

nicht tätig geworden ist.<br />

AGBs gelten<br />

nicht immer<br />

<strong>Der</strong> Vermittler kann diese für ihn<br />

un angenehme Rechtsfolge auch<br />

nicht dadurch vermeiden, daß er<br />

in seinen Allgemeinen Geschäfts -<br />

bedingungen (AGB) vorsieht, daß<br />

die Vergütung erfolgsunabhängig<br />

erfolgt o<strong>der</strong> verfällt, wenn bei -<br />

spiels weise <strong>der</strong> Kunde kündigt.<br />

<strong>Der</strong> artige Regelungen sind un -<br />

wirk sam. Soweit <strong>der</strong> Partner -<br />

suchende mit dem Vermittlungs -<br />

vertrag einen Darlehensvertrag zur<br />

Finanzierung <strong>der</strong> Vergütung ab -<br />

schließt, ist die Rechtsprechung<br />

<strong>der</strong> Ansicht, daß <strong>der</strong> Kunde noch<br />

nicht gezahlte Raten sogar verweigern<br />

kann.<br />

Ein weiterer Fallstrick lauert in <strong>der</strong><br />

Vertragsdauer: Häufig sieht eine<br />

Klausel vor, daß sich <strong>der</strong> Vertrag<br />

auto matisch verlängert, wenn <strong>der</strong><br />

Kunde nicht vor Ende <strong>der</strong> zu -<br />

nächst vereinbarten Laufzeit fristgemäß<br />

kündigt. Da es sich bei dem<br />

Kontaktvermittlungsvertrag um<br />

eine Dienstleistung in einem be -<br />

son <strong>der</strong>en Vertrauensverhältnis han -<br />

delt, hat <strong>der</strong> Kunde aber nach §<br />

627 BGB das Recht, den Vertrag<br />

auch ohne einen Kündigungs -<br />

grund fristlos zu kündigen. All -<br />

gemeine Geschäftsbedin gun gen<br />

können diese Bestimmung nicht<br />

aus hebeln.<br />

Obwohl die Korrespondenz in<br />

den einschlägigen Internet-Por ta -<br />

Ihr Recht<br />

len nahezu ausschließlich über E-<br />

Mail erfolgt, sehen Anbieter regelmäßig<br />

vor, daß <strong>der</strong> Kunde nur per<br />

Brief, nicht aber per E-Mail o<strong>der</strong><br />

Fax kündigen kann. Auch das ist<br />

nicht zulässig.<br />

Allerdings wird nicht jede Form<br />

<strong>der</strong> Partnervermittlung im Inter -<br />

net rechtlich <strong>der</strong> Heiratsvermitt -<br />

lung gleichgestellt. Strittig ist dies<br />

bei meist kostenpflichtigen Kon -<br />

taktbörsen, die zunächst ein Per -<br />

sönlichkeits- und Interessenprofil<br />

des Kunden und von seinem<br />

Wunsch partner erstellen und dann<br />

über eine Datenbank Part ner -<br />

vorschläge machen.<br />

Drum prüfe, wer<br />

sich bindet …<br />

Nicht jede Online-Partnersuche mündet in eine Ehe<br />

Zwar weisen die meisten Online-<br />

Anbieter in ihren AGBs ausdrücklich<br />

darauf hin, daß die Ehean bah -<br />

nung nicht Vertragsgegen stand ist.<br />

Entscheidend für die Ein ordnung<br />

dürfte jedoch <strong>der</strong> Sinn und Zweck<br />

<strong>der</strong> Tätigkeit des Anbieters aus<br />

Sicht des Kunden sein. Darüber<br />

hinaus gilt für alle <strong>der</strong>artigen im<br />

Internet abgeschlossenen Vermitt -<br />

lungsverträge ein Rücktrittsrecht:<br />

Innerhalb von 14 Tagen nach Ab -<br />

schluß darf <strong>der</strong> Kunde seinen Ver -<br />

trag ohne Angaben von Grün den<br />

wi<strong>der</strong>rufen. Diese Frist be ginnt erst<br />

zu laufen, wenn <strong>der</strong> Kun de über<br />

dieses Recht geson<strong>der</strong>t und hervorgehoben<br />

belehrt worden ist. •<br />

Rechtsanwalt Christof Ankele<br />

sunda-rechtsanwaeltebad-honnef.de<br />

Frohes Fest<br />

und ein gutes<br />

Jahr 2012!<br />

Dezember 2011 17

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