Rommersdorf Der Zauber der Wurzel - Rheinkiesel
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Traumpartner<br />
per Mausklick?<br />
Die traditionellen Pfade <strong>der</strong> Partnersuche, etwa über Kon -<br />
taktanzeigen, sind ausgetreten. Längst haben nicht nur die<br />
Jüngeren die offenbar grenzenlosen Möglichkeiten des In ternet<br />
für sich entdeckt. Doch auch dort muß sich <strong>der</strong> Ein same<br />
auf <strong>der</strong> Suche nach dem Glück gelegentlich mit den recht -<br />
lichen und finanziellen Tücken <strong>der</strong> Partnervermittlung herumschlagen.<br />
Auch wenn bei den sogenannten<br />
Partnerbörsen <strong>der</strong> Wunsch nach<br />
einer baldigen Heirat nicht mehr<br />
die ganz große Rolle spielt: In den<br />
Augen <strong>der</strong> Rechtsprechung fallen<br />
die mit dem Anbieter abgeschlossenen<br />
Verträge, die lediglich Kon -<br />
takte o<strong>der</strong> Bekanntschaften vermitteln<br />
sollen, im Prinzip unter<br />
die Regelungen des Ehemakler ver -<br />
trages im Bürgerlichen Gesetz -<br />
buch (§ 656 BGB). Begründet hat<br />
<strong>der</strong> Bundesgerichtshof (unter an -<br />
<strong>der</strong>em in BGH III ZR 124/03)<br />
dies damit, daß sich Ehe- und Part -<br />
nerschaftsvermittlung praktisch<br />
nicht trennen lassen und daß hier<br />
wie dort ein beson<strong>der</strong>es schützenswertes<br />
Diskretionsinteresse <strong>der</strong><br />
Kunden besteht.<br />
Wer sich auf die Suche nach dem<br />
großen Glück macht, hat daher<br />
den Vorteil, daß <strong>der</strong> Anbieter die<br />
vertraglich vereinbarte Vergütung<br />
gemäß § 656 Abs. I BGB nicht<br />
einklagen kann. Hat <strong>der</strong> Kunde je -<br />
doch bezahlt, kann er sich darauf<br />
nicht mehr berufen und sein Geld<br />
zurückfor<strong>der</strong>n. Aus an<strong>der</strong>en Grün -<br />
den geht dies jedoch schon, etwa,<br />
wenn <strong>der</strong> Anbieter überhaupt<br />
nicht tätig geworden ist.<br />
AGBs gelten<br />
nicht immer<br />
<strong>Der</strong> Vermittler kann diese für ihn<br />
un angenehme Rechtsfolge auch<br />
nicht dadurch vermeiden, daß er<br />
in seinen Allgemeinen Geschäfts -<br />
bedingungen (AGB) vorsieht, daß<br />
die Vergütung erfolgsunabhängig<br />
erfolgt o<strong>der</strong> verfällt, wenn bei -<br />
spiels weise <strong>der</strong> Kunde kündigt.<br />
<strong>Der</strong> artige Regelungen sind un -<br />
wirk sam. Soweit <strong>der</strong> Partner -<br />
suchende mit dem Vermittlungs -<br />
vertrag einen Darlehensvertrag zur<br />
Finanzierung <strong>der</strong> Vergütung ab -<br />
schließt, ist die Rechtsprechung<br />
<strong>der</strong> Ansicht, daß <strong>der</strong> Kunde noch<br />
nicht gezahlte Raten sogar verweigern<br />
kann.<br />
Ein weiterer Fallstrick lauert in <strong>der</strong><br />
Vertragsdauer: Häufig sieht eine<br />
Klausel vor, daß sich <strong>der</strong> Vertrag<br />
auto matisch verlängert, wenn <strong>der</strong><br />
Kunde nicht vor Ende <strong>der</strong> zu -<br />
nächst vereinbarten Laufzeit fristgemäß<br />
kündigt. Da es sich bei dem<br />
Kontaktvermittlungsvertrag um<br />
eine Dienstleistung in einem be -<br />
son <strong>der</strong>en Vertrauensverhältnis han -<br />
delt, hat <strong>der</strong> Kunde aber nach §<br />
627 BGB das Recht, den Vertrag<br />
auch ohne einen Kündigungs -<br />
grund fristlos zu kündigen. All -<br />
gemeine Geschäftsbedin gun gen<br />
können diese Bestimmung nicht<br />
aus hebeln.<br />
Obwohl die Korrespondenz in<br />
den einschlägigen Internet-Por ta -<br />
Ihr Recht<br />
len nahezu ausschließlich über E-<br />
Mail erfolgt, sehen Anbieter regelmäßig<br />
vor, daß <strong>der</strong> Kunde nur per<br />
Brief, nicht aber per E-Mail o<strong>der</strong><br />
Fax kündigen kann. Auch das ist<br />
nicht zulässig.<br />
Allerdings wird nicht jede Form<br />
<strong>der</strong> Partnervermittlung im Inter -<br />
net rechtlich <strong>der</strong> Heiratsvermitt -<br />
lung gleichgestellt. Strittig ist dies<br />
bei meist kostenpflichtigen Kon -<br />
taktbörsen, die zunächst ein Per -<br />
sönlichkeits- und Interessenprofil<br />
des Kunden und von seinem<br />
Wunsch partner erstellen und dann<br />
über eine Datenbank Part ner -<br />
vorschläge machen.<br />
Drum prüfe, wer<br />
sich bindet …<br />
Nicht jede Online-Partnersuche mündet in eine Ehe<br />
Zwar weisen die meisten Online-<br />
Anbieter in ihren AGBs ausdrücklich<br />
darauf hin, daß die Ehean bah -<br />
nung nicht Vertragsgegen stand ist.<br />
Entscheidend für die Ein ordnung<br />
dürfte jedoch <strong>der</strong> Sinn und Zweck<br />
<strong>der</strong> Tätigkeit des Anbieters aus<br />
Sicht des Kunden sein. Darüber<br />
hinaus gilt für alle <strong>der</strong>artigen im<br />
Internet abgeschlossenen Vermitt -<br />
lungsverträge ein Rücktrittsrecht:<br />
Innerhalb von 14 Tagen nach Ab -<br />
schluß darf <strong>der</strong> Kunde seinen Ver -<br />
trag ohne Angaben von Grün den<br />
wi<strong>der</strong>rufen. Diese Frist be ginnt erst<br />
zu laufen, wenn <strong>der</strong> Kun de über<br />
dieses Recht geson<strong>der</strong>t und hervorgehoben<br />
belehrt worden ist. •<br />
Rechtsanwalt Christof Ankele<br />
sunda-rechtsanwaeltebad-honnef.de<br />
Frohes Fest<br />
und ein gutes<br />
Jahr 2012!<br />
Dezember 2011 17