Grundstückswertfragen im Stadtumbau - Forum Baulandmanagement
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der Lage sein, die notwendigen Maßnahmen<br />
zu initiieren. Teilweise mag allein die<br />
Ankündigung kommunaler Intervention in<br />
einem Quartier schon ein Anstoß für die<br />
betroffenen Grundstückseigentümer sein.<br />
1.4 Bei Einzeleigentümern<br />
Oftmals sind es Einzeleigentümer bzw.<br />
stark differenzierte Eigentümerstrukturen<br />
in einem Quartier, die eine kommunale Intervention<br />
erfordern. 110<br />
Einzeleigentümer sind oft der Gruppe der<br />
handlungsunfähigen oder handlungsunwilligen<br />
Eigentümern zuzuordnen (vgl. Kap.<br />
VII. 1.3). Teilweise sind ihnen die Konsequenzen<br />
des „Nicht Handelns“ aber auch<br />
einfach nicht bewusst.<br />
In Quartieren mit einer differenzierten Eigentümerstruktur<br />
ist darüber hinaus auch<br />
ein konzertiertes Vorgehen aller Eigentümer<br />
erforderlich. Insofern kann sich dann auch<br />
bei handlungsfähigen und handlungswilligen<br />
Einzeleigentümern die Notwendigkeit<br />
einer kommunalen Maßnahmensteuerung<br />
ergeben.<br />
2 Handlungsoptionen der Kommunen<br />
2.1 Konsensuale Vorgehensweisen<br />
Welche Möglichkeiten der Intervention<br />
hat die Kommune? Grundsätzlich lassen<br />
sich die kommunalen Handlungsoptionen<br />
in konsensuale und hoheitliche Maßnahmen<br />
unterteilen. Während die konsensualen<br />
Maßnahmen auf der Kooperation<br />
der einzelnen Akteure basieren, setzen die<br />
hoheitlichen Maßnahmen keine Mitwirkungsbereitschaft<br />
voraus. Den konsensualen<br />
Maßnahmen ist grundsätzlich Vorrang<br />
einzuräumen, da mit ihnen eine größere<br />
Akzeptanz einhergeht, während Zwangsmaßnahmen<br />
nur als „letztes Mittel“ oder<br />
als „Drohung“ zu nutzen sind.<br />
2.1.1 Präventive Beratung<br />
Eine präventive Beratung sollte sowohl den<br />
konsensualen als auch den hoheitlichen<br />
Maßnahmen <strong>im</strong>mer vorausgehen. Inhalte<br />
einer präventiven Beratung können sein:<br />
– Hinweise zu möglichen Entwicklungsszenarien<br />
des betroffenen Quartiers mit und<br />
ohne Umsetzung erforderlicher Maßnahmen,<br />
– Hinweise auf die erwartete Entwicklung<br />
des betreffenden Wohnstandortes (Hinweise<br />
auf Bevölkerungs-/Haushalts-/<br />
Wohnungsmarktprognosen),<br />
– Handlungsoptionen der Eigentümer,<br />
– Möglichkeiten der Förderung,<br />
– Aussicht auf kommunale Investitionen in<br />
dem Quartier als Anreiz für nachfolgende<br />
private Investitionen,<br />
– Hinweise auf die Wertentwicklung des<br />
Grundstücks mit und ohne kommunaler<br />
Intervention sowie<br />
– Anregung zur Bildung von Arbeitskreisen<br />
o.ä. Gremien.<br />
2.1.2 Bildung von Arbeitskreisen<br />
In den meisten Quartieren liegen differenzierte<br />
Eigentümerstrukturen vor. In diesen<br />
Fällen bietet sich die Bildung eines Arbeitskreises<br />
an. Quartiersbezogen verspricht<br />
ein konzertiertes Vorgehen aller Beteiligten<br />
den größten Erfolg. Neben der Art<br />
der geplanten Maßnahmen wird vor allem<br />
die Finanzierung der Maßnahmen Hauptdiskussionspunkt<br />
sein. Gemeinschaftliche<br />
Maßnahmen (Gestaltung des öffentlichen<br />
Raums, Wohnumfeldverbesserung) bedürfen<br />
sowohl einer Finanzierung als auch der<br />
Fläche, auf der sie umgesetzt werden sollen.<br />
Im Dialog lassen sich die Chancen und<br />
Hemmnisse möglicher Maßnahmen am bes-<br />
110 Mit der Beschränkung<br />
auf Einzeleigentümer soll<br />
keine Stigmatisierung derselben<br />
einhergehen. Auch bei<br />
Wohnungsunternehmen kann<br />
ein Interventionserfordernis<br />
vorliegen. Grundsätzlich ist<br />
aber bei den Wohnungsunternehmen<br />
eine größere<br />
Sensibilisierung für das<br />
Thema zu erkennen. Darüber<br />
hinaus zeigt die Praxis, dass<br />
viele Wohnungsunternehmen<br />
bereits Maßnahmen ergreifen.<br />
Dies betrifft zumindest die<br />
zusammenhängenden Besitzungen<br />
eines Unternehmens.<br />
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