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Grundstückswertfragen im Stadtumbau - Forum Baulandmanagement

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der Lage sein, die notwendigen Maßnahmen<br />

zu initiieren. Teilweise mag allein die<br />

Ankündigung kommunaler Intervention in<br />

einem Quartier schon ein Anstoß für die<br />

betroffenen Grundstückseigentümer sein.<br />

1.4 Bei Einzeleigentümern<br />

Oftmals sind es Einzeleigentümer bzw.<br />

stark differenzierte Eigentümerstrukturen<br />

in einem Quartier, die eine kommunale Intervention<br />

erfordern. 110<br />

Einzeleigentümer sind oft der Gruppe der<br />

handlungsunfähigen oder handlungsunwilligen<br />

Eigentümern zuzuordnen (vgl. Kap.<br />

VII. 1.3). Teilweise sind ihnen die Konsequenzen<br />

des „Nicht Handelns“ aber auch<br />

einfach nicht bewusst.<br />

In Quartieren mit einer differenzierten Eigentümerstruktur<br />

ist darüber hinaus auch<br />

ein konzertiertes Vorgehen aller Eigentümer<br />

erforderlich. Insofern kann sich dann auch<br />

bei handlungsfähigen und handlungswilligen<br />

Einzeleigentümern die Notwendigkeit<br />

einer kommunalen Maßnahmensteuerung<br />

ergeben.<br />

2 Handlungsoptionen der Kommunen<br />

2.1 Konsensuale Vorgehensweisen<br />

Welche Möglichkeiten der Intervention<br />

hat die Kommune? Grundsätzlich lassen<br />

sich die kommunalen Handlungsoptionen<br />

in konsensuale und hoheitliche Maßnahmen<br />

unterteilen. Während die konsensualen<br />

Maßnahmen auf der Kooperation<br />

der einzelnen Akteure basieren, setzen die<br />

hoheitlichen Maßnahmen keine Mitwirkungsbereitschaft<br />

voraus. Den konsensualen<br />

Maßnahmen ist grundsätzlich Vorrang<br />

einzuräumen, da mit ihnen eine größere<br />

Akzeptanz einhergeht, während Zwangsmaßnahmen<br />

nur als „letztes Mittel“ oder<br />

als „Drohung“ zu nutzen sind.<br />

2.1.1 Präventive Beratung<br />

Eine präventive Beratung sollte sowohl den<br />

konsensualen als auch den hoheitlichen<br />

Maßnahmen <strong>im</strong>mer vorausgehen. Inhalte<br />

einer präventiven Beratung können sein:<br />

– Hinweise zu möglichen Entwicklungsszenarien<br />

des betroffenen Quartiers mit und<br />

ohne Umsetzung erforderlicher Maßnahmen,<br />

– Hinweise auf die erwartete Entwicklung<br />

des betreffenden Wohnstandortes (Hinweise<br />

auf Bevölkerungs-/Haushalts-/<br />

Wohnungsmarktprognosen),<br />

– Handlungsoptionen der Eigentümer,<br />

– Möglichkeiten der Förderung,<br />

– Aussicht auf kommunale Investitionen in<br />

dem Quartier als Anreiz für nachfolgende<br />

private Investitionen,<br />

– Hinweise auf die Wertentwicklung des<br />

Grundstücks mit und ohne kommunaler<br />

Intervention sowie<br />

– Anregung zur Bildung von Arbeitskreisen<br />

o.ä. Gremien.<br />

2.1.2 Bildung von Arbeitskreisen<br />

In den meisten Quartieren liegen differenzierte<br />

Eigentümerstrukturen vor. In diesen<br />

Fällen bietet sich die Bildung eines Arbeitskreises<br />

an. Quartiersbezogen verspricht<br />

ein konzertiertes Vorgehen aller Beteiligten<br />

den größten Erfolg. Neben der Art<br />

der geplanten Maßnahmen wird vor allem<br />

die Finanzierung der Maßnahmen Hauptdiskussionspunkt<br />

sein. Gemeinschaftliche<br />

Maßnahmen (Gestaltung des öffentlichen<br />

Raums, Wohnumfeldverbesserung) bedürfen<br />

sowohl einer Finanzierung als auch der<br />

Fläche, auf der sie umgesetzt werden sollen.<br />

Im Dialog lassen sich die Chancen und<br />

Hemmnisse möglicher Maßnahmen am bes-<br />

110 Mit der Beschränkung<br />

auf Einzeleigentümer soll<br />

keine Stigmatisierung derselben<br />

einhergehen. Auch bei<br />

Wohnungsunternehmen kann<br />

ein Interventionserfordernis<br />

vorliegen. Grundsätzlich ist<br />

aber bei den Wohnungsunternehmen<br />

eine größere<br />

Sensibilisierung für das<br />

Thema zu erkennen. Darüber<br />

hinaus zeigt die Praxis, dass<br />

viele Wohnungsunternehmen<br />

bereits Maßnahmen ergreifen.<br />

Dies betrifft zumindest die<br />

zusammenhängenden Besitzungen<br />

eines Unternehmens.<br />

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