DIE GEMEINDE
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Braucht es in Südtirols<br />
Gemeinden eine Hundesteuer?<br />
OTTO VON<br />
DELLEMANN<br />
Bürgermeister von<br />
Andrian<br />
Ich spreche mich klar für die Einführung einer Hundesteuer auf<br />
Gemeindeebene aus und möchte hierzu vorausschicken: Hundehaltung<br />
ist freiwillig, verfolgt kein gesellschaftliches, soziales Ziel und<br />
stellt keinerlei höheren Wert für die Gesellschaft im Allgemeinen<br />
dar. Dem gegenüber stehen verschiedenartige Kosten, die durch<br />
die Hundehaltung verursacht werden und für die die Gesellschaft<br />
aufkommen muss. Als Beispiele darf ich nennen: Verschmutzungen,<br />
das Aufstellen von Ausgabeboxen für Utensilien zur Beseitigung<br />
von Hundekot, das Einrichten von Hundewiesen und dergleichen,<br />
Beschädigungen unterschiedlichster Art.<br />
Das Einheben einer Hundesteuer kann demnach dazu beitragen, dass<br />
Kosten, die durch Hunde verursacht werden, wenigstens in Teilen von<br />
denen übernommen werden, die Hunde halten und somit für diese<br />
Kosten verantwortlich sind. Neben diesem Einnahmezweck nach dem<br />
Verursacherprinzip verfolgt die Hundesteuer auch einen ordnungspolitischen<br />
Zweck, nämlich jenen die Zahl der Hunde zu begrenzen.<br />
Ausnahmen im Zusammenhang mit der Hundesteuer sind selbstredend<br />
Blinden-, Lawinen- und andere Gebrauchshunde, ebenso wie<br />
Hunde in oder aus Tierheimen. Sieht man von diesen Sonderfällen<br />
ab, so kann davon ausgegangen werden, dass jene Bürger, die es sich<br />
leisten können, Hunde zu halten, die keine Nutztiere sind, auch imstande<br />
sind über die Hundesteuer einen Beitrag für die verursachten<br />
Kosten zu leisten. Hier sei zudem nochmal ausdrücklich erwähnt,<br />
dass bei jenen, die als Tierliebhaber Hunde aus Tierheimen bei sich<br />
aufnehmen, die Steuer nicht greift.<br />
Es ist grundsätzlich festzustellen, dass die Hundesteuer in einer<br />
angemessen Höhe und mit den notwendigen Sonderregelungen, eine<br />
gerechte Steuer darstellt, die dem Verursacherprinzip Folge leistet<br />
und vermeidet, dass die Gesamtgesellschaft für Kosten Einzelner<br />
aufkommen muss, die aus Hobby- und Freizeitgründen erwachsen.<br />
Nicht zu missbrauchen ist eine solche Steuer hingegen als Mittel,<br />
um zusätzliches Geld in die Gemeindekassen zu spielen.<br />
Abschließend ist darzulegen, dass durch die Hundesteuer von<br />
demjenigen eine Abgabe eingefordert wird, der weder einen Dienst<br />
für die Allgemeinheit leistet, noch bedürftig ist, im Gegenzug aber<br />
die Verursachung von Kosten verantwortet.<br />
PRO & CONTRA<br />
HEIDI MAIR<br />
Präsidentin des<br />
Hundeclubs Tauferer<br />
Ahrntal<br />
Großbritannien, das hundereichste Land Europas (rund 16 Millionen<br />
Hunde), hat im Februar 1990 höchstrichterlich die Hundesteuer für nicht<br />
verfassungskonform erklärt. In der Urteilsbegründung wurde die Sittenwidrigkeit<br />
einer Besteuerung der Liebe zu einem Mitgeschöpf (Hund)<br />
betont. Auch Länder wie Frankreich, Schweden, Dänemark, Norwegen,<br />
Spanien oder Griechenland haben die Hundesteuer wegen ethischer,<br />
moralischer und verfassungsrechtlicher Bedenken abgeschafft.<br />
Allein die Tatsache, dass Steuern niemals zweckgebunden sind,<br />
verdeutlicht den wahren Grund deren Erhebung: nämlich die Aufbesserung<br />
der Gemeindekasse. Die Zahlung der Hundesteuer führt<br />
nicht zum Recht auf eine Gegenleistung, wie etwa die Errichtung von<br />
Hundewiesen, die Finanzierung von Tierheimen, Hundekotbeuteln<br />
oder Abfalleimern für diese an Spazierwegen. Wegen der Hundesteuer<br />
wird auch kein zusätzlicher Reinigungsdienst eingesetzt, um<br />
die Kothaufen zu entfernen.<br />
Die Unmengen von Verschmutzungen durch städtisch oder ländlich<br />
gehaltene Hunde sind zu aller erst als Aufgabe der Hundehalter<br />
anzusehen. Die Ignoranz vieler, ihre Hunde dort koten zu lassen, wo<br />
andere leben und sich aufhalten, trägt zu einem allgemein um sich<br />
greifenden Hundehass bei. Trotzdem wäre das Argument „Kotbelastung“<br />
noch mengenmäßig zu untersuchen: Wie sehr werden die<br />
Straßen durch Mensch und Technik verunreinigt? Wie sehr durch<br />
andere tierische Exkremente?<br />
Das Argument „Gefahrenpotential“ könnte ebenso am Menschen<br />
festgemacht werden. Jene Halter sollten zur Zahlung einer zweckgebundenen<br />
Abgabe gezwungen werden, die keine Erziehungskurse<br />
und Verhaltensprüfungen mit ihren Hunden ablegen. Die Gemeinden<br />
könnten somit Unfällen durch unerzogene Hunde vorbeugen und<br />
damit verantwortungsvolle Hundehalter belohnen. Generell sollte<br />
eine Pflichtversicherung für alle Hunde eingeführt werden.<br />
Übrigens: Kein Mensch schafft sich einen Hund an, weil er reich<br />
ist und sich diesen leisten kann, sondern weil er als Tierfreund auf<br />
die für ihn deutlich verbesserte Lebensqualität durch Hundehaltung<br />
nicht verzichten möchte. Dafür ist er bereit an anderen Ecken und<br />
Enden im Haushalt zu sparen. Aus dieser Erkenntnis sollten keinerlei<br />
steuer- und finanzpolitischen Interessen abgeleitet werden...<br />
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