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DIE GEMEINDE

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Braucht es in Südtirols<br />

Gemeinden eine Hundesteuer?<br />

OTTO VON<br />

DELLEMANN<br />

Bürgermeister von<br />

Andrian<br />

Ich spreche mich klar für die Einführung einer Hundesteuer auf<br />

Gemeindeebene aus und möchte hierzu vorausschicken: Hundehaltung<br />

ist freiwillig, verfolgt kein gesellschaftliches, soziales Ziel und<br />

stellt keinerlei höheren Wert für die Gesellschaft im Allgemeinen<br />

dar. Dem gegenüber stehen verschiedenartige Kosten, die durch<br />

die Hundehaltung verursacht werden und für die die Gesellschaft<br />

aufkommen muss. Als Beispiele darf ich nennen: Verschmutzungen,<br />

das Aufstellen von Ausgabeboxen für Utensilien zur Beseitigung<br />

von Hundekot, das Einrichten von Hundewiesen und dergleichen,<br />

Beschädigungen unterschiedlichster Art.<br />

Das Einheben einer Hundesteuer kann demnach dazu beitragen, dass<br />

Kosten, die durch Hunde verursacht werden, wenigstens in Teilen von<br />

denen übernommen werden, die Hunde halten und somit für diese<br />

Kosten verantwortlich sind. Neben diesem Einnahmezweck nach dem<br />

Verursacherprinzip verfolgt die Hundesteuer auch einen ordnungspolitischen<br />

Zweck, nämlich jenen die Zahl der Hunde zu begrenzen.<br />

Ausnahmen im Zusammenhang mit der Hundesteuer sind selbstredend<br />

Blinden-, Lawinen- und andere Gebrauchshunde, ebenso wie<br />

Hunde in oder aus Tierheimen. Sieht man von diesen Sonderfällen<br />

ab, so kann davon ausgegangen werden, dass jene Bürger, die es sich<br />

leisten können, Hunde zu halten, die keine Nutztiere sind, auch imstande<br />

sind über die Hundesteuer einen Beitrag für die verursachten<br />

Kosten zu leisten. Hier sei zudem nochmal ausdrücklich erwähnt,<br />

dass bei jenen, die als Tierliebhaber Hunde aus Tierheimen bei sich<br />

aufnehmen, die Steuer nicht greift.<br />

Es ist grundsätzlich festzustellen, dass die Hundesteuer in einer<br />

angemessen Höhe und mit den notwendigen Sonderregelungen, eine<br />

gerechte Steuer darstellt, die dem Verursacherprinzip Folge leistet<br />

und vermeidet, dass die Gesamtgesellschaft für Kosten Einzelner<br />

aufkommen muss, die aus Hobby- und Freizeitgründen erwachsen.<br />

Nicht zu missbrauchen ist eine solche Steuer hingegen als Mittel,<br />

um zusätzliches Geld in die Gemeindekassen zu spielen.<br />

Abschließend ist darzulegen, dass durch die Hundesteuer von<br />

demjenigen eine Abgabe eingefordert wird, der weder einen Dienst<br />

für die Allgemeinheit leistet, noch bedürftig ist, im Gegenzug aber<br />

die Verursachung von Kosten verantwortet.<br />

PRO & CONTRA<br />

HEIDI MAIR<br />

Präsidentin des<br />

Hundeclubs Tauferer<br />

Ahrntal<br />

Großbritannien, das hundereichste Land Europas (rund 16 Millionen<br />

Hunde), hat im Februar 1990 höchstrichterlich die Hundesteuer für nicht<br />

verfassungskonform erklärt. In der Urteilsbegründung wurde die Sittenwidrigkeit<br />

einer Besteuerung der Liebe zu einem Mitgeschöpf (Hund)<br />

betont. Auch Länder wie Frankreich, Schweden, Dänemark, Norwegen,<br />

Spanien oder Griechenland haben die Hundesteuer wegen ethischer,<br />

moralischer und verfassungsrechtlicher Bedenken abgeschafft.<br />

Allein die Tatsache, dass Steuern niemals zweckgebunden sind,<br />

verdeutlicht den wahren Grund deren Erhebung: nämlich die Aufbesserung<br />

der Gemeindekasse. Die Zahlung der Hundesteuer führt<br />

nicht zum Recht auf eine Gegenleistung, wie etwa die Errichtung von<br />

Hundewiesen, die Finanzierung von Tierheimen, Hundekotbeuteln<br />

oder Abfalleimern für diese an Spazierwegen. Wegen der Hundesteuer<br />

wird auch kein zusätzlicher Reinigungsdienst eingesetzt, um<br />

die Kothaufen zu entfernen.<br />

Die Unmengen von Verschmutzungen durch städtisch oder ländlich<br />

gehaltene Hunde sind zu aller erst als Aufgabe der Hundehalter<br />

anzusehen. Die Ignoranz vieler, ihre Hunde dort koten zu lassen, wo<br />

andere leben und sich aufhalten, trägt zu einem allgemein um sich<br />

greifenden Hundehass bei. Trotzdem wäre das Argument „Kotbelastung“<br />

noch mengenmäßig zu untersuchen: Wie sehr werden die<br />

Straßen durch Mensch und Technik verunreinigt? Wie sehr durch<br />

andere tierische Exkremente?<br />

Das Argument „Gefahrenpotential“ könnte ebenso am Menschen<br />

festgemacht werden. Jene Halter sollten zur Zahlung einer zweckgebundenen<br />

Abgabe gezwungen werden, die keine Erziehungskurse<br />

und Verhaltensprüfungen mit ihren Hunden ablegen. Die Gemeinden<br />

könnten somit Unfällen durch unerzogene Hunde vorbeugen und<br />

damit verantwortungsvolle Hundehalter belohnen. Generell sollte<br />

eine Pflichtversicherung für alle Hunde eingeführt werden.<br />

Übrigens: Kein Mensch schafft sich einen Hund an, weil er reich<br />

ist und sich diesen leisten kann, sondern weil er als Tierfreund auf<br />

die für ihn deutlich verbesserte Lebensqualität durch Hundehaltung<br />

nicht verzichten möchte. Dafür ist er bereit an anderen Ecken und<br />

Enden im Haushalt zu sparen. Aus dieser Erkenntnis sollten keinerlei<br />

steuer- und finanzpolitischen Interessen abgeleitet werden...<br />

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