DIE GEMEINDE
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Foto: LPA<br />
Mit dem neuen Wohnbauförderungsgesetz eröffnen sich interessante Perspektiven für den geförderten Wohnbau; die Änderungen<br />
werden sich aber auch auf den gesamten Wohnbausektor auswirken. Im Bild: Wohnanlagen in Montan und St. Ulrich.<br />
Hilfe für Bedürftige<br />
Aufgrund der immer noch spürbaren<br />
Wirtschaftskrise sind viele<br />
Wohnungen von Zwangsversteigerung<br />
bedroht. Eine wichtige Neuerung<br />
des Gesetzes betrifft daher<br />
die Notstandshilfen. Personen,<br />
die durch die Wirtschaftskrise<br />
ihre Arbeit verloren haben oder<br />
in der Mobilität oder Lohnausgleichskasse<br />
eingeschrieben sind,<br />
werden bei der Zahlung ihrer Raten<br />
für ihre Wohnbaudarlehen<br />
unterstützt. Dazu wurde vor allem<br />
die Möglichkeit von Notbeiträgen<br />
auch auf die zweite Einkommensstufe,<br />
d.h. auf Personen mit einem<br />
Einkommen von bis zu 27.100<br />
Euro, ausgeweitet.<br />
Um die tatsächliche Bedürftigkeit<br />
zu ermitteln, wird die Einkommenssituation<br />
zum Zeitpunkt der<br />
Vorlage des Gesuches herangezogen.<br />
Früher war das mittlere Einkommen<br />
der vergangenen zwei<br />
Jahre ausschlaggebend, wodurch<br />
viele von den Hilfsmaßnahmen<br />
ausgeschlossen waren. Um Personen,<br />
die von einer Zwangsversteigerung<br />
bedroht sind, zusätzlich<br />
zu schützen, wurde ihnen der<br />
Zugang zu Mietwohnungen des<br />
Instituts für geförderten Wohnbau<br />
erleichtert. Es ist in diesen<br />
Fällen vorgesehen, dass das Ansuchen<br />
um eine Sozialwohnung<br />
jederzeit gestellt werden kann<br />
und deren vorrangige Zuweisung<br />
möglich ist.<br />
Verstärkte Nutzung alter<br />
Bausubstanz<br />
Die Nutzung von brach liegender<br />
Bausubstanz in Ortskernen ist<br />
einer der Schlüssel für die künftige<br />
Entwicklung des Südtiroler<br />
Wohnungsmarktes. Gelingt es,<br />
diese verstärkt wiederzugewinnen,<br />
können wertvolle Grünflächen<br />
eingespart werden. Damit<br />
wird nicht nur die Zersiedelung<br />
gestoppt, auch die Ortszentren<br />
werden belebt. Ein zentrales Ziel<br />
des Gesetzes war es daher, die<br />
Nutzung von bestehender Kubatur<br />
zu fördern.<br />
Ein großes Hindernis für die<br />
Wiedergewinnung bestehender<br />
Kubatur waren in der Vergangenheit<br />
die damit verbundenen hohen<br />
Kosten. Das Gesetz unterstützt<br />
daher Gemeinden und Private<br />
mit günstigen Beiträgen bei der<br />
Wiedergewinnung.<br />
Die Gemeinden erhalten ein zinsfreies<br />
Darlehen zum Kauf von<br />
bebauten Grundstücken, die sie<br />
wiedergewinnen möchten. Diese<br />
Grundstücke werden dann für<br />
den geförderten Wohnbau zweckbestimmt.<br />
Das Darlehen kann<br />
daraufhin im Ausmaß bis zu 50<br />
Prozent der Baukosten in einen<br />
einmaligen Beitrag umgewandelt<br />
werden.<br />
Ein einmaliger Beitrag kann auch<br />
an Private gezahlt werden. Der<br />
Eigentümer ist aber verpflichtet,<br />
die wiedergewonnene Wohnung<br />
an Personen zu vermieten, die die<br />
Voraussetzungen für den Zugang<br />
zu gefördertem Baugrund in der<br />
jeweiligen Gemeinde haben. Auch<br />
der Mietzins ist vorgeschrieben<br />
und entspricht dem Landesmietzins<br />
(6,16 Euro pro Quadratmeter<br />
Konventionalfläche in Bozen).<br />
Eheähnliche Gemeinschaften<br />
gleichgestellt<br />
Bereits bisher konnten Paare, die<br />
in einer eheähnlichen Gemeinschaft<br />
lebten, eine Wohnbauförderung<br />
beanspruchen. In Zukunft<br />
können auch nicht verheiratete<br />
Paare die Hälfte der Wohnung,<br />
für die sie Wohnbauförderung<br />
erhalten haben, an ihren Partner<br />
abtreten.<br />
Erleichterter Zugang zur<br />
Wohnbauförderung<br />
Dieser Punkt betrifft die Voraussetzungen,<br />
um zu einer Wohn-<br />
bauförderung zugelassen zu werden.<br />
Einheimische müssen nicht<br />
mehr eine durchgehende Arbeits-<br />
tätigkeit in den vergangenen<br />
zwei Jahren aufweisen, um für<br />
eine Wohnbauförderung ansuchen<br />
zu können. Neu ist auch, dass<br />
Personen, die sich in der fünften<br />
Einkommensstufe befinden, d.h.<br />
über ein Einkommen zwischen<br />
38.900 und 50.200 Euro verfügen,<br />
geförderten Baugrund erwerben<br />
können.<br />
zu AuTorIn<br />
KATIA TENTI<br />
ist Direktorin des ressorts für<br />
Wohnungsbau, italienische Kultur,<br />
schule und Berufsbildung.<br />
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