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DIE GEMEINDE

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Foto: LPA<br />

Mit dem neuen Wohnbauförderungsgesetz eröffnen sich interessante Perspektiven für den geförderten Wohnbau; die Änderungen<br />

werden sich aber auch auf den gesamten Wohnbausektor auswirken. Im Bild: Wohnanlagen in Montan und St. Ulrich.<br />

Hilfe für Bedürftige<br />

Aufgrund der immer noch spürbaren<br />

Wirtschaftskrise sind viele<br />

Wohnungen von Zwangsversteigerung<br />

bedroht. Eine wichtige Neuerung<br />

des Gesetzes betrifft daher<br />

die Notstandshilfen. Personen,<br />

die durch die Wirtschaftskrise<br />

ihre Arbeit verloren haben oder<br />

in der Mobilität oder Lohnausgleichskasse<br />

eingeschrieben sind,<br />

werden bei der Zahlung ihrer Raten<br />

für ihre Wohnbaudarlehen<br />

unterstützt. Dazu wurde vor allem<br />

die Möglichkeit von Notbeiträgen<br />

auch auf die zweite Einkommensstufe,<br />

d.h. auf Personen mit einem<br />

Einkommen von bis zu 27.100<br />

Euro, ausgeweitet.<br />

Um die tatsächliche Bedürftigkeit<br />

zu ermitteln, wird die Einkommenssituation<br />

zum Zeitpunkt der<br />

Vorlage des Gesuches herangezogen.<br />

Früher war das mittlere Einkommen<br />

der vergangenen zwei<br />

Jahre ausschlaggebend, wodurch<br />

viele von den Hilfsmaßnahmen<br />

ausgeschlossen waren. Um Personen,<br />

die von einer Zwangsversteigerung<br />

bedroht sind, zusätzlich<br />

zu schützen, wurde ihnen der<br />

Zugang zu Mietwohnungen des<br />

Instituts für geförderten Wohnbau<br />

erleichtert. Es ist in diesen<br />

Fällen vorgesehen, dass das Ansuchen<br />

um eine Sozialwohnung<br />

jederzeit gestellt werden kann<br />

und deren vorrangige Zuweisung<br />

möglich ist.<br />

Verstärkte Nutzung alter<br />

Bausubstanz<br />

Die Nutzung von brach liegender<br />

Bausubstanz in Ortskernen ist<br />

einer der Schlüssel für die künftige<br />

Entwicklung des Südtiroler<br />

Wohnungsmarktes. Gelingt es,<br />

diese verstärkt wiederzugewinnen,<br />

können wertvolle Grünflächen<br />

eingespart werden. Damit<br />

wird nicht nur die Zersiedelung<br />

gestoppt, auch die Ortszentren<br />

werden belebt. Ein zentrales Ziel<br />

des Gesetzes war es daher, die<br />

Nutzung von bestehender Kubatur<br />

zu fördern.<br />

Ein großes Hindernis für die<br />

Wiedergewinnung bestehender<br />

Kubatur waren in der Vergangenheit<br />

die damit verbundenen hohen<br />

Kosten. Das Gesetz unterstützt<br />

daher Gemeinden und Private<br />

mit günstigen Beiträgen bei der<br />

Wiedergewinnung.<br />

Die Gemeinden erhalten ein zinsfreies<br />

Darlehen zum Kauf von<br />

bebauten Grundstücken, die sie<br />

wiedergewinnen möchten. Diese<br />

Grundstücke werden dann für<br />

den geförderten Wohnbau zweckbestimmt.<br />

Das Darlehen kann<br />

daraufhin im Ausmaß bis zu 50<br />

Prozent der Baukosten in einen<br />

einmaligen Beitrag umgewandelt<br />

werden.<br />

Ein einmaliger Beitrag kann auch<br />

an Private gezahlt werden. Der<br />

Eigentümer ist aber verpflichtet,<br />

die wiedergewonnene Wohnung<br />

an Personen zu vermieten, die die<br />

Voraussetzungen für den Zugang<br />

zu gefördertem Baugrund in der<br />

jeweiligen Gemeinde haben. Auch<br />

der Mietzins ist vorgeschrieben<br />

und entspricht dem Landesmietzins<br />

(6,16 Euro pro Quadratmeter<br />

Konventionalfläche in Bozen).<br />

Eheähnliche Gemeinschaften<br />

gleichgestellt<br />

Bereits bisher konnten Paare, die<br />

in einer eheähnlichen Gemeinschaft<br />

lebten, eine Wohnbauförderung<br />

beanspruchen. In Zukunft<br />

können auch nicht verheiratete<br />

Paare die Hälfte der Wohnung,<br />

für die sie Wohnbauförderung<br />

erhalten haben, an ihren Partner<br />

abtreten.<br />

Erleichterter Zugang zur<br />

Wohnbauförderung<br />

Dieser Punkt betrifft die Voraussetzungen,<br />

um zu einer Wohn-<br />

bauförderung zugelassen zu werden.<br />

Einheimische müssen nicht<br />

mehr eine durchgehende Arbeits-<br />

tätigkeit in den vergangenen<br />

zwei Jahren aufweisen, um für<br />

eine Wohnbauförderung ansuchen<br />

zu können. Neu ist auch, dass<br />

Personen, die sich in der fünften<br />

Einkommensstufe befinden, d.h.<br />

über ein Einkommen zwischen<br />

38.900 und 50.200 Euro verfügen,<br />

geförderten Baugrund erwerben<br />

können.<br />

zu AuTorIn<br />

KATIA TENTI<br />

ist Direktorin des ressorts für<br />

Wohnungsbau, italienische Kultur,<br />

schule und Berufsbildung.<br />

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