DIE GEMEINDE
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28<br />
Benedikt Galler<br />
Amtsentschädigungen<br />
für die Gemeindeverwalter<br />
anpassen<br />
Seit der Amtsperiode 2005-2010<br />
sind die Amtsentschädigungen<br />
der Bürgermeister und Gemeindeverwalter<br />
an jene der Regionalratsabgeordneten<br />
gekoppelt<br />
worden. Der Bürgermeister der<br />
Landeshauptstadt erhält dadurch<br />
in etwa die Amtsentschädigung<br />
eines Regionalratsabgeordneten.<br />
Alle anderen Bürgermeister und<br />
Gemeindereferenten bekommen<br />
je nach Größe und Funktionen<br />
einen bestimmten Anteil davon.<br />
Sowohl das Regionalgesetz als<br />
auch die Verordnung der Regionalregierung<br />
sieht aber die<br />
jährliche Anpassung der Amtsentschädigungen<br />
der Gemeindeverwalter<br />
vor; trotzdem ist es<br />
bisher zu keiner Anpassung an<br />
die mehrmals erhöhten Amtsentschädigungen<br />
der Regionalratsabgeordneten<br />
gekommen.<br />
Mit der Neuregelung, welche die<br />
Region für die Amtsperiode 2010-<br />
2015 festzulegen hat, wollte die<br />
Regionalregierung zunächst die<br />
Amtsentschädigungen der Gemeindeverwalter<br />
auf dem Stand<br />
von 2005 belassen. Dagegen hat<br />
sich der Rat der Gemeinden bei<br />
der Begutachtung des Verordnungsentwurfes<br />
ausgesprochen<br />
und gefordert, dass die Amtsentschädigungen<br />
der Gemeindeverwalter<br />
zumindest an die aktuelle<br />
Amtsentschädigung der Regionalratsabgeordneten<br />
angepasst<br />
werden. Dieser Forderung ist die<br />
Regionalregierung schließlich<br />
nachgekommen.<br />
SERVICE<br />
RAT DER <strong>GEMEINDE</strong>N<br />
Verschiedene Stellungnahmen<br />
Auch für die Einführung einer<br />
sozialen Absicherung der Bürgermeister<br />
haben sich der Gemeindenverband<br />
und der Rat der<br />
Gemeinden seit einigen Jahren<br />
eingesetzt. Bisher stießen sie jedoch<br />
bei den Politikern auf taube<br />
Ohren.<br />
Trotz Gutachten landesweite<br />
Regelung für die<br />
Schrebergärten<br />
Nicht erfolgreich war der Rat<br />
der Gemeinden mit seinem Vorschlag<br />
zu den Schrebergärten. Er<br />
hatte sich gegen eine landesweite<br />
Regelung für die Schrebergärten<br />
ausgesprochen. Die Gemeinden<br />
sollten bei Bedarf eine autonome<br />
Regelung in ihrer Bauordnung<br />
vorsehen. Die Landesregierung<br />
hat jedoch die Schrebergärten<br />
als Freizeitanlagen im Sinne des<br />
Raumordnungsgesetzes definiert<br />
und für die Gestaltung und Ausstattung<br />
verschiedene Vorgaben<br />
genehmigt. So wurde für die Gartenhäuschen<br />
das Höchstausmaß<br />
von 2m x 2m x 2,3m Höhe festgelegt.<br />
Gesetzesentwurf: biologischen<br />
und heimischen<br />
Anbau fördern<br />
Mit einem Gesetzesentwurf beabsichtigen<br />
die Landtagsabgeordneten<br />
Rosa Thaler und Seppl<br />
Lamprecht, den Konsum von qualitativ<br />
hochwertigen und gekennzeichneten<br />
landwirtschaftlichen<br />
Produkten und Lebensmitteln<br />
aus biologischem und heimischem<br />
Anbau zu fördern. Diese Produkte<br />
sollen in der öffentlichen<br />
Gemeinschaftsverpflegung, d. h.<br />
in Mensen von Schulen, Kindergärten<br />
und Altersheimen<br />
verwendet werden. Der Rat der<br />
Gemeinden erklärte sich mit dem<br />
Entwurf grundsätzlich einverstanden.<br />
Nicht einverstanden war<br />
man jedoch mit der Vorschrift, für<br />
die Verwendung der hochwertigen<br />
landwirtschaftlichen Produkte in<br />
der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung<br />
gewisse Mindestprozentsätze<br />
festzulegen. Wenn<br />
schon, müssten auch die Hersteller<br />
der Produkte selbst zur Lieferung<br />
der hochwertigen Produkte aus<br />
biologischem und heimischem<br />
Anbau verpflichtet werden, meinte<br />
der Rat der Gemeinden in seinem<br />
Gutachten.<br />
Nachdenken über die<br />
künftige Finanzierung<br />
der Sozialdienste<br />
Knapper werdende Geldmittel<br />
haben die Akteure im Sozialwesen<br />
veranlasst, sich Gedanken über<br />
neue Formen der Finanzierung der<br />
Dienste im Sozialbereich zu machen.<br />
Bisher hat die Landesverwaltung<br />
den Bezirksgemeinschaften<br />
für die Erledigung der delegierten<br />
Sozialdienste die erforderlichen<br />
Gelder aufgrund von jährlich vorgelegten<br />
Tätigkeitsprogrammen<br />
und Finanzierungsanforderungen<br />
überwiesen. Im Sozialfonds waren<br />
dafür stets ausreichend Finanzmittel<br />
vorhanden. Aber bereits vor<br />
etlichen Jahren wurde der Wunsch<br />
laut, für die Finanzzuweisungen<br />
sollten einige objektive Kriterien<br />
festgelegt werden. Umgesetzt<br />
wurden die dazu ausgearbeiteten<br />
Vorschläge jedoch nicht.<br />
Als dann für das Jahr 2009 zum<br />
ersten Mal keine Zusagen für höhere<br />
Finanzzuweisungen gemacht<br />
werden konnten, haben zwischen<br />
den Funktionären der Landessozialabteilung<br />
und den Vertretern der<br />
Bezirksgemeinschaften intensive<br />
Beratungen über die zukünftige<br />
Finanzierung stattgefunden. Zwei<br />
Arbeitsgruppen mit folgenden<br />
Aufgaben wurden eingesetzt:<br />
Einführung eines neuen Finanzierungssystems<br />
für die Abdeckung<br />
der laufenden Ausgaben<br />
und Festlegung von wesentlichen<br />
Leistungsstandards für die sozialen<br />
Dienstleistungen.<br />
Das neue Finanzierungssystem ist<br />
folgendermaßen strukturiert:<br />
• Fixbetrag von 375.000 Euro für<br />
institutionelle Ausgaben;<br />
• zweckgebundene Ausgaben:<br />
überörtliche Dienste und Einrichtungen<br />
erhöht um 5 Prozent,<br />
Mieten, Pläne und Programme;<br />
• gewichtete Pro-Kopfquote nach<br />
zehn Kennzahlen.<br />
Für den Hauspflegedienst sollten<br />
laut dem Vorschlag die Gemeinden<br />
sich im fixen Ausmaß<br />
von 15 Prozent beteiligen. Der<br />
Übergang vom bisherigen auf<br />
das neue Finanzierungssystem<br />
sollte in den Jahren 2010 und<br />
2011 erfolgen.<br />
Der Rat der Gemeinden erklärte<br />
sich grundsätzlich mit dem<br />
neuen Finanzierungssystem<br />
einverstanden, ersuchte jedoch<br />
die Übergangsfrist von zwei auf<br />
drei Jahre zu verlängern. Was die<br />
Beteiligung der Gemeinden an