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DIE GEMEINDE

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28<br />

Benedikt Galler<br />

Amtsentschädigungen<br />

für die Gemeindeverwalter<br />

anpassen<br />

Seit der Amtsperiode 2005-2010<br />

sind die Amtsentschädigungen<br />

der Bürgermeister und Gemeindeverwalter<br />

an jene der Regionalratsabgeordneten<br />

gekoppelt<br />

worden. Der Bürgermeister der<br />

Landeshauptstadt erhält dadurch<br />

in etwa die Amtsentschädigung<br />

eines Regionalratsabgeordneten.<br />

Alle anderen Bürgermeister und<br />

Gemeindereferenten bekommen<br />

je nach Größe und Funktionen<br />

einen bestimmten Anteil davon.<br />

Sowohl das Regionalgesetz als<br />

auch die Verordnung der Regionalregierung<br />

sieht aber die<br />

jährliche Anpassung der Amtsentschädigungen<br />

der Gemeindeverwalter<br />

vor; trotzdem ist es<br />

bisher zu keiner Anpassung an<br />

die mehrmals erhöhten Amtsentschädigungen<br />

der Regionalratsabgeordneten<br />

gekommen.<br />

Mit der Neuregelung, welche die<br />

Region für die Amtsperiode 2010-<br />

2015 festzulegen hat, wollte die<br />

Regionalregierung zunächst die<br />

Amtsentschädigungen der Gemeindeverwalter<br />

auf dem Stand<br />

von 2005 belassen. Dagegen hat<br />

sich der Rat der Gemeinden bei<br />

der Begutachtung des Verordnungsentwurfes<br />

ausgesprochen<br />

und gefordert, dass die Amtsentschädigungen<br />

der Gemeindeverwalter<br />

zumindest an die aktuelle<br />

Amtsentschädigung der Regionalratsabgeordneten<br />

angepasst<br />

werden. Dieser Forderung ist die<br />

Regionalregierung schließlich<br />

nachgekommen.<br />

SERVICE<br />

RAT DER <strong>GEMEINDE</strong>N<br />

Verschiedene Stellungnahmen<br />

Auch für die Einführung einer<br />

sozialen Absicherung der Bürgermeister<br />

haben sich der Gemeindenverband<br />

und der Rat der<br />

Gemeinden seit einigen Jahren<br />

eingesetzt. Bisher stießen sie jedoch<br />

bei den Politikern auf taube<br />

Ohren.<br />

Trotz Gutachten landesweite<br />

Regelung für die<br />

Schrebergärten<br />

Nicht erfolgreich war der Rat<br />

der Gemeinden mit seinem Vorschlag<br />

zu den Schrebergärten. Er<br />

hatte sich gegen eine landesweite<br />

Regelung für die Schrebergärten<br />

ausgesprochen. Die Gemeinden<br />

sollten bei Bedarf eine autonome<br />

Regelung in ihrer Bauordnung<br />

vorsehen. Die Landesregierung<br />

hat jedoch die Schrebergärten<br />

als Freizeitanlagen im Sinne des<br />

Raumordnungsgesetzes definiert<br />

und für die Gestaltung und Ausstattung<br />

verschiedene Vorgaben<br />

genehmigt. So wurde für die Gartenhäuschen<br />

das Höchstausmaß<br />

von 2m x 2m x 2,3m Höhe festgelegt.<br />

Gesetzesentwurf: biologischen<br />

und heimischen<br />

Anbau fördern<br />

Mit einem Gesetzesentwurf beabsichtigen<br />

die Landtagsabgeordneten<br />

Rosa Thaler und Seppl<br />

Lamprecht, den Konsum von qualitativ<br />

hochwertigen und gekennzeichneten<br />

landwirtschaftlichen<br />

Produkten und Lebensmitteln<br />

aus biologischem und heimischem<br />

Anbau zu fördern. Diese Produkte<br />

sollen in der öffentlichen<br />

Gemeinschaftsverpflegung, d. h.<br />

in Mensen von Schulen, Kindergärten<br />

und Altersheimen<br />

verwendet werden. Der Rat der<br />

Gemeinden erklärte sich mit dem<br />

Entwurf grundsätzlich einverstanden.<br />

Nicht einverstanden war<br />

man jedoch mit der Vorschrift, für<br />

die Verwendung der hochwertigen<br />

landwirtschaftlichen Produkte in<br />

der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung<br />

gewisse Mindestprozentsätze<br />

festzulegen. Wenn<br />

schon, müssten auch die Hersteller<br />

der Produkte selbst zur Lieferung<br />

der hochwertigen Produkte aus<br />

biologischem und heimischem<br />

Anbau verpflichtet werden, meinte<br />

der Rat der Gemeinden in seinem<br />

Gutachten.<br />

Nachdenken über die<br />

künftige Finanzierung<br />

der Sozialdienste<br />

Knapper werdende Geldmittel<br />

haben die Akteure im Sozialwesen<br />

veranlasst, sich Gedanken über<br />

neue Formen der Finanzierung der<br />

Dienste im Sozialbereich zu machen.<br />

Bisher hat die Landesverwaltung<br />

den Bezirksgemeinschaften<br />

für die Erledigung der delegierten<br />

Sozialdienste die erforderlichen<br />

Gelder aufgrund von jährlich vorgelegten<br />

Tätigkeitsprogrammen<br />

und Finanzierungsanforderungen<br />

überwiesen. Im Sozialfonds waren<br />

dafür stets ausreichend Finanzmittel<br />

vorhanden. Aber bereits vor<br />

etlichen Jahren wurde der Wunsch<br />

laut, für die Finanzzuweisungen<br />

sollten einige objektive Kriterien<br />

festgelegt werden. Umgesetzt<br />

wurden die dazu ausgearbeiteten<br />

Vorschläge jedoch nicht.<br />

Als dann für das Jahr 2009 zum<br />

ersten Mal keine Zusagen für höhere<br />

Finanzzuweisungen gemacht<br />

werden konnten, haben zwischen<br />

den Funktionären der Landessozialabteilung<br />

und den Vertretern der<br />

Bezirksgemeinschaften intensive<br />

Beratungen über die zukünftige<br />

Finanzierung stattgefunden. Zwei<br />

Arbeitsgruppen mit folgenden<br />

Aufgaben wurden eingesetzt:<br />

Einführung eines neuen Finanzierungssystems<br />

für die Abdeckung<br />

der laufenden Ausgaben<br />

und Festlegung von wesentlichen<br />

Leistungsstandards für die sozialen<br />

Dienstleistungen.<br />

Das neue Finanzierungssystem ist<br />

folgendermaßen strukturiert:<br />

• Fixbetrag von 375.000 Euro für<br />

institutionelle Ausgaben;<br />

• zweckgebundene Ausgaben:<br />

überörtliche Dienste und Einrichtungen<br />

erhöht um 5 Prozent,<br />

Mieten, Pläne und Programme;<br />

• gewichtete Pro-Kopfquote nach<br />

zehn Kennzahlen.<br />

Für den Hauspflegedienst sollten<br />

laut dem Vorschlag die Gemeinden<br />

sich im fixen Ausmaß<br />

von 15 Prozent beteiligen. Der<br />

Übergang vom bisherigen auf<br />

das neue Finanzierungssystem<br />

sollte in den Jahren 2010 und<br />

2011 erfolgen.<br />

Der Rat der Gemeinden erklärte<br />

sich grundsätzlich mit dem<br />

neuen Finanzierungssystem<br />

einverstanden, ersuchte jedoch<br />

die Übergangsfrist von zwei auf<br />

drei Jahre zu verlängern. Was die<br />

Beteiligung der Gemeinden an

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