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DIE GEMEINDE

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24<br />

Foto: LPA<br />

Katia Tenti<br />

Das neue Gesetz ermöglicht es,<br />

besser auf die Wohnbedürfnisse<br />

der Bevölkerung reagieren zu<br />

können. Um raschere Antworten<br />

auf den Wohnungsmangel geben<br />

zu können, wurde die Umsetzung<br />

der Bauprogramme beschleunigt,<br />

auch dank einer verstärkten Zusammenarbeit<br />

zwischen Land<br />

und Gemeinden. Ausgebaut wurden<br />

die Maßnahmen, um sozial<br />

Schwachen und dem Mittelstand<br />

den Zugang zu einer Eigentumsoder<br />

Mietwohnung zu erleichtern.<br />

Weitere Maßnahmen wurden eingeführt,<br />

um Spekulationen auf<br />

dem Wohnungsmarkt verstärkt<br />

vorzubeugen.<br />

SERVICE<br />

AUS DEM LANDTAG<br />

Wohnbauförderung mit<br />

neuen Perspektiven<br />

Das Wohnbaugesetz wurde jüngst in einigen wesentlichen Punkten abgeändert.<br />

Die Programme werden beschleunigt, die rolle der Gemeinden gestärkt. Es gibt<br />

mehr unterstützung für die sozial Schwachen und den Mittelstand.<br />

Beschleunigung der<br />

Wohnbauprogramme<br />

Der fehlende Baugrund für den<br />

geförderten Wohnbau ist ein seit<br />

Jahren bestehendes Problem. Dort<br />

setzt das Gesetz an, um die Umsetzung<br />

der Wohnbauprogramme zu<br />

beschleunigen. Dies ist ein wichtiger<br />

Schritt, um die vorgesehenen<br />

Sozial- als auch Mittelstandswohnungen<br />

in kürzerer Zeit bereitstellen<br />

zu können. Eingeführt<br />

wurde ein dreistufiges Verfahren:<br />

Die Gemeinden müssen der<br />

Landesregierung innerhalb einer<br />

festgesetzten Frist mitteilen, ob<br />

sie über geeignete Flächen für den<br />

geförderten Wohnbau verfügen.<br />

Ist dies nicht der Fall, so ist eine<br />

Vereinbarung zwischen Land und<br />

Gemeinde vorgesehen, um die<br />

Bereitstellung von Bauland zu<br />

beschleunigen. Zu diesem Zweck<br />

werden in der Vereinbarung die<br />

Fristen für die Ausweisung der<br />

Wohnbauzonen sowie der Zuweisung<br />

der Flächen festgelegt.<br />

Sollte die Vereinbarung nicht zustande<br />

kommen, können Wohnbauinstitut,<br />

Gemeinde oder nichtgewinnorientierte<br />

Gesellschaften<br />

einen Wettbewerb zum Bau von<br />

Wohnungen ausschreiben. Diese<br />

müssen dann innerhalb von 24<br />

Monaten schlüsselfertig übergeben<br />

werden, wobei im Falle<br />

von Flächen, die nicht für den<br />

Wohnbau bestimmt sind, zuerst<br />

ein bindendes Gutachten der<br />

Landesraumordnungskommission<br />

erforderlich ist. In den ersten fünf<br />

Jahren können im Rahmen des<br />

Wettbewerbs auch bereits bestehende<br />

Wohnungen auf dem freien<br />

Markt gekauft werden und zwar<br />

im Ausmaß von bis zu maximal<br />

30 Prozent der Bauprogramme.<br />

Das Gesetz sieht einen Höchstpreis<br />

für die Wohnungen vor. Ein<br />

Klimahaus B, das als Standard<br />

vorgesehen ist, darf nicht mehr<br />

kosten als der Konventionalwert<br />

plus 25 Prozent bzw. als 2310 Euro<br />

pro Quadratmeter Konventionalfläche<br />

in der Gemeinde Bozen.<br />

Bei Klimahaus A erhöht sich der<br />

Kaufpreis um 5 Prozent des Konventionalwertes.<br />

Mitte Jänner hat der Südtiroler Landtag das Omnibusgesetz verabschiedet, welches das bestehende Wohnbauförderungsgesetz<br />

in fünf ganz wesentlichen Punkten abändert. Im Bild: Wohnanlagen in Bozen und Branzoll.

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