10.01.2013 Aufrufe

50 Jahre „natur und mensch“ - Rheinaubund

50 Jahre „natur und mensch“ - Rheinaubund

50 Jahre „natur und mensch“ - Rheinaubund

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

trag des BUWAL (heute BAFU) erstellte um -<br />

fassende Analyse vor 3) .<br />

Wirksamkeit der Instrumente<br />

Die Umweltgesetzgebung kennt eine breite<br />

Palette von rechtlichen Instrumenten <strong>und</strong><br />

Massnahmen. Es sind dies insbesondere<br />

polizeirechtliche Vorschriften, Schutz- <strong>und</strong><br />

Planungsaufträge an die Kantone, Abgeltungen<br />

<strong>und</strong> Finanzhilfen, Lenkungsabgaben,<br />

Haftpflichtbestimmungen, Straftatbestände,<br />

organisatorische <strong>und</strong> Verfahrensbe-<br />

stimmungen sowie das Verbands- <strong>und</strong> das<br />

Behördenbeschwerderecht. Die Wahl der Instrumente<br />

<strong>und</strong> Massnahmen hat einen<br />

grossen Einfluss auf die Wirksamkeit der Gesetzgebung.<br />

Polizeirechtliche Vorschriften<br />

haben sich beispielsweise in den Bereichen<br />

Luftreinhaltung <strong>und</strong> Schutz vor nicht ionisierenden<br />

Strahlen bewährt. Die Instrumente<br />

können zur Verstärkung ihrer Wirksamkeit<br />

auch kombiniert werden. So wurden bei der<br />

Abwasserreinigung in den letzten Jahrzehnten<br />

grosse Erfolge erzielt, indem die polizeirechtliche<br />

Verpflichtung zur Abwasserreinigung<br />

mit Abgeltungen an die Kosten der<br />

Errichtung von Abwasserreinigungsanlagen<br />

verb<strong>und</strong>en wurde. Wirtschaftliche Instrumente<br />

wie Lenkungsabgaben, Branchenvereinbarungen<br />

oder handelbare Emissionszertifikate<br />

haben den Vorteil, dass sie die<br />

besonderen Bedürfnisse einzelner Marktteilnehmer<br />

berücksichtigen <strong>und</strong> deshalb<br />

eine hohe Akzeptanz aufweisen. Im Bereich<br />

des NHG bestehen zwar ausreichende<br />

Die Gesetze sind gut <strong>und</strong> aus-<br />

reichend, es fehlt mancherorts<br />

aber am Vollzug. Im Bild<br />

der Rhein bei Sumvitg mit<br />

ungenügendem Restwasser.<br />

Foto: Andreas Knutti, WWF<br />

für die Initiative Lebendiges<br />

Wasser.<br />

Schutzaufträge. Schwierig ist es aber, diese<br />

zu konkretisieren. Deshalb kommt der geplanten<br />

Biodiversitätsstrategie grosse Bedeutung<br />

zu. Im Hinblick auf die Errichtung<br />

neuer Pärke von nationaler Bedeutung setzt<br />

das NHG neue Akzente: Der B<strong>und</strong> fördert die<br />

„bottomup“ errichteten Pärke mittels Parklabel<br />

<strong>und</strong> Finanzhilfen.<br />

Im kleinräumigen B<strong>und</strong>esstaat Schweiz müs-<br />

sen viele Aufgaben gemeinsam von B<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Kantonen gelöst werden. Dies gilt auch<br />

für den Umweltschutz. Im Rahmen des<br />

Projektes NFA wurde zur Förderung des<br />

Umweltschutzes mittels B<strong>und</strong>esbeiträgen die<br />

Programmvereinbarung, eine neue wirkungsorientierte<br />

<strong>und</strong> kooperative Form der Zusammenarbeit<br />

zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantonen,<br />

eingeführt. Statt an einzelne Projekte gewährt<br />

der B<strong>und</strong> den Kantonen bei zwölf Subventionstatbeständen,<br />

die im NHG, WBG,<br />

USG, GSchG, WaG <strong>und</strong> JSG vorgesehen sind,<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage von Programmvereinbarungen<br />

globale Abgeltungen <strong>und</strong> Finanzhilfen.<br />

Das BAFU konnte für die Programmperiode<br />

2008–11 mit den Kantonen bereits<br />

beinahe alle Programmvereinbarungen abschliessen.<br />

Mit diesem Wechsel von der Input-<br />

zur Output-Steuerung wurde der Gr<strong>und</strong>stein<br />

für einen optimierten Einsatz der B<strong>und</strong>esbeiträge<br />

zugunsten der Umwelt gelegt.<br />

Kohärenz der Gesetzgebung<br />

Für den Vollzug von grosser Bedeutung ist<br />

die Kohärenz einer Gesetzgebung. Da das<br />

Umweltrecht ein Querschnittsbereich darstellt,<br />

sind die Anforderungen an Kohärenz<br />

besonders hoch. Die Erlasse in den verschiedenen<br />

Umweltbereichen müssen unter sich<br />

abgestimmt sein. Am besten kann dies mit<br />

einer Kodifizierung des Umweltrechts, wie<br />

dies Frankreich im Code de l’environment<br />

gemacht hat, erreicht werden. In Deutschland<br />

sind ebenfalls entsprechende Bestrebungen<br />

im Gang. Auch bei verschiedenen<br />

Umweltgesetzen kann die Kohärenz gewährleistet<br />

werden. Dazu sollen die Gr<strong>und</strong>sätze<br />

des Umweltschutzes allgemein gelten,<br />

die Begriffe einheitlich verwendet werden<br />

<strong>und</strong> die Regelungsgegenstände materiell<br />

koordiniert sein.<br />

Neben den Umweltgesetzen enthält auch<br />

das sonstige B<strong>und</strong>esverwaltungsrecht, insbesondere<br />

in den Bereichen Raumplanung,<br />

Landwirtschaft, Infrastruktur <strong>und</strong> Verkehr,<br />

Energie, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Landesverteidigung,<br />

sowie die völkerrechtlichen Verträge<br />

Umweltvorschriften. Damit die Kohärenz<br />

gewährleistet ist, müssen auch diese Vorschriften<br />

mit den Umweltgesetzen abgestimmt<br />

sein. Schliesslich soll das sonstige<br />

B<strong>und</strong>esverwaltungsrecht ganz allgemein<br />

auf das Umweltrecht abgestimmt sein.<br />

Kohärenz bedeutet nicht unbedingt Widerspruchsfreiheit.<br />

Aufgr<strong>und</strong> von unterschiedlichen<br />

Interessen von Schutz <strong>und</strong> Nutzung<br />

natürlicher Ressourcen ergeben sich<br />

zwangsläufig Widersprüche. Damit die Kohärenz<br />

bei Widersprüchen gewahrt bleibt,<br />

müssen aber Mechanismen zur Abgleichung<br />

der widerstrebenden Interessen bestehen.<br />

Dazu kann materiell, wie bei Mooren <strong>und</strong><br />

Moorlandschaften von besonderer Schönheit<br />

<strong>und</strong> nationaler Bedeutung, ein Primat<br />

eines Bereichs bestehen oder, wie in den<br />

meisten Umweltbereichen, eine Interessenabwägung<br />

vorgesehen sein. Verfahrensmässig<br />

sind auf B<strong>und</strong>esebene die Entscheidverfahren<br />

für Vorhaben wie Bauten <strong>und</strong><br />

Anlagen, oben am Beispiel der Nationalstrassen<br />

dargelegt, bei einer einzigen Behörde<br />

konzentriert. Zudem verlangt Artikel 25a<br />

des Raumplanungsgesetzes auch für kantonale<br />

Verfahren eine Koordination baubezogener<br />

Entscheidverfahren.<br />

Koordination zwischen Umweltschutz<br />

<strong>und</strong> Raumplanung<br />

Die Raumplanung stimmt die raumwirksamen<br />

Tätigkeiten aufeinander ab. Werden die<br />

Anliegen des Umweltschutzes in der Raumplanung<br />

frühzeitig berücksichtigt, können<br />

Einwirkungen auf die Umwelt verringert<br />

oder vermieden werden. Um dies zu erreichen,<br />

müssen die geltenden Umweltschutzziele<br />

stufengerecht in die raumplanerische<br />

Interessenabwägung einfliessen.<br />

natur <strong>und</strong> mensch 4-5 / 2008<br />

Seite 17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!