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50 Jahre „natur und mensch“ - Rheinaubund

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Bereits heute bestehen vielfältige Verflechtungen<br />

zwischen Umweltschutz <strong>und</strong> Raumplanung.<br />

So müssen bei der Einzonung neuer<br />

Gebiete die Planungswerte für Lärm<br />

eingehalten werden. Das Waldgesetz widmet<br />

der Koordination mit der Raumplanung<br />

einen ganzen Abschnitt. Darin wird unter<br />

anderem festgehalten, dass die Zuweisung<br />

von Wald in eine Bauzone nur zulässig ist,<br />

wenn eine Rodungsbewilligung erteilt werden<br />

kann.<br />

Ausgangspunkt der Verbesserung der Koordination<br />

zwischen Umweltschutz <strong>und</strong><br />

Raumplanung ist die von BAFU <strong>und</strong> ARE veröffentlichte<br />

Vollzugshilfe für verkehrsintensive<br />

Einrichtungen (VE) im kantonalen Richt-<br />

Florian Wild,<br />

geb. am 21.9.1959, Dr. iur, arbeitet seit<br />

12 <strong>Jahre</strong>n im B<strong>und</strong>esamt für Umwelt<br />

(BAFU).<br />

Vor zwei <strong>Jahre</strong>n übernahm er die<br />

Leitung der Abteilung Recht des BAFU.<br />

Er ist Mitglied des Vorstandes der<br />

Vereinigung für Umweltrecht (VUR) <strong>und</strong><br />

der Vereinigung für Landesplanung<br />

(VLP-ASPAN).»<br />

Seite 18 natur <strong>und</strong> mensch 4-5 / 2008<br />

plan. 4) Sie zeigt auf, wie VE im kantonalen<br />

Richtplan behandelt werden können <strong>und</strong><br />

nach welchen Kriterien beurteilt wird, ob ein<br />

Standort für eine VE geeignet ist. Im Rahmen<br />

einer Motion der Rechtskommission<br />

des Ständerates werden systematisch Optimierungen<br />

der Koordination geprüft.<br />

New Approach<br />

Auch die Nachbarländer sind bestrebt, die<br />

Umweltgesetzgebung nach neuen Erkenntnissen<br />

<strong>und</strong> Gegebenheiten laufend zu optimieren.<br />

Im Rahmen des Netzwerkes der Umweltämter<br />

der Länder Europas befasst sich<br />

eine Interessengruppe mit „Better Regulation“.<br />

Technische Normen sind ein wichtiges Instrument<br />

für die Entwicklung, den Gebrauch<br />

<strong>und</strong> die Entsorgung von Gütern, Bauwerken<br />

<strong>und</strong> Dienstleistungen. Sie sind zwar privatrechtlicher<br />

Natur, haben aber auch öffentlichrechtliche<br />

Bedeutung, indem beispielsweise<br />

Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen im<br />

technischen Bereich auf sie verweisen. Mit<br />

dem sog. New Approach stärken EU <strong>und</strong><br />

EFTA die Anwendung technischer Normen<br />

Nach diesem Konzept legt der Gemeinschaftsgesetzgeber<br />

nur noch die gr<strong>und</strong>legenden<br />

Anforderungen fest, nicht aber die<br />

technischen Einzelheiten, wie diese Anforderungen<br />

zu erreichen sind. Die gr<strong>und</strong>legenden<br />

Anforderungen an die Produkte<br />

sind für die Mitgliedstaaten – <strong>und</strong> nach der<br />

innerstaatlichen Umsetzung auch für die<br />

Produk tehersteller – verbindlich. Die technischen<br />

Detailregelungen werden auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage von Normungsmandaten der<br />

Kommission in der Form von harmonisierten<br />

technischen Normen von den Europäischen<br />

Normenor ganisationen CEN <strong>und</strong><br />

CENELEC erarbeitet. Diese harmonisierten<br />

Normen sind öffentlich-rechtlich zwar nicht<br />

verbindlich, aber faktisch wirken sie trotzdem:<br />

Produziert ein Hersteller nicht nach<br />

diesen Normen, trägt er die Beweislast dafür,<br />

dass seine Produkte die gr<strong>und</strong>legenden<br />

Anforderungen erfüllen. Umweltanliegen<br />

werden zunehmend in diese Normierung<br />

einbezogen.<br />

Da technische Normen den Vollzug des Umweltrechts<br />

erleichtern können, haben sie<br />

auch in der schweizerischen Umweltpolitik<br />

eine zunehmende Bedeutung. Das BAFU hat<br />

eine entsprechende Normenstrategie erstellt.<br />

5)

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