50 Jahre „natur und mensch“ - Rheinaubund
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Bereits heute bestehen vielfältige Verflechtungen<br />
zwischen Umweltschutz <strong>und</strong> Raumplanung.<br />
So müssen bei der Einzonung neuer<br />
Gebiete die Planungswerte für Lärm<br />
eingehalten werden. Das Waldgesetz widmet<br />
der Koordination mit der Raumplanung<br />
einen ganzen Abschnitt. Darin wird unter<br />
anderem festgehalten, dass die Zuweisung<br />
von Wald in eine Bauzone nur zulässig ist,<br />
wenn eine Rodungsbewilligung erteilt werden<br />
kann.<br />
Ausgangspunkt der Verbesserung der Koordination<br />
zwischen Umweltschutz <strong>und</strong><br />
Raumplanung ist die von BAFU <strong>und</strong> ARE veröffentlichte<br />
Vollzugshilfe für verkehrsintensive<br />
Einrichtungen (VE) im kantonalen Richt-<br />
Florian Wild,<br />
geb. am 21.9.1959, Dr. iur, arbeitet seit<br />
12 <strong>Jahre</strong>n im B<strong>und</strong>esamt für Umwelt<br />
(BAFU).<br />
Vor zwei <strong>Jahre</strong>n übernahm er die<br />
Leitung der Abteilung Recht des BAFU.<br />
Er ist Mitglied des Vorstandes der<br />
Vereinigung für Umweltrecht (VUR) <strong>und</strong><br />
der Vereinigung für Landesplanung<br />
(VLP-ASPAN).»<br />
Seite 18 natur <strong>und</strong> mensch 4-5 / 2008<br />
plan. 4) Sie zeigt auf, wie VE im kantonalen<br />
Richtplan behandelt werden können <strong>und</strong><br />
nach welchen Kriterien beurteilt wird, ob ein<br />
Standort für eine VE geeignet ist. Im Rahmen<br />
einer Motion der Rechtskommission<br />
des Ständerates werden systematisch Optimierungen<br />
der Koordination geprüft.<br />
New Approach<br />
Auch die Nachbarländer sind bestrebt, die<br />
Umweltgesetzgebung nach neuen Erkenntnissen<br />
<strong>und</strong> Gegebenheiten laufend zu optimieren.<br />
Im Rahmen des Netzwerkes der Umweltämter<br />
der Länder Europas befasst sich<br />
eine Interessengruppe mit „Better Regulation“.<br />
Technische Normen sind ein wichtiges Instrument<br />
für die Entwicklung, den Gebrauch<br />
<strong>und</strong> die Entsorgung von Gütern, Bauwerken<br />
<strong>und</strong> Dienstleistungen. Sie sind zwar privatrechtlicher<br />
Natur, haben aber auch öffentlichrechtliche<br />
Bedeutung, indem beispielsweise<br />
Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen im<br />
technischen Bereich auf sie verweisen. Mit<br />
dem sog. New Approach stärken EU <strong>und</strong><br />
EFTA die Anwendung technischer Normen<br />
Nach diesem Konzept legt der Gemeinschaftsgesetzgeber<br />
nur noch die gr<strong>und</strong>legenden<br />
Anforderungen fest, nicht aber die<br />
technischen Einzelheiten, wie diese Anforderungen<br />
zu erreichen sind. Die gr<strong>und</strong>legenden<br />
Anforderungen an die Produkte<br />
sind für die Mitgliedstaaten – <strong>und</strong> nach der<br />
innerstaatlichen Umsetzung auch für die<br />
Produk tehersteller – verbindlich. Die technischen<br />
Detailregelungen werden auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage von Normungsmandaten der<br />
Kommission in der Form von harmonisierten<br />
technischen Normen von den Europäischen<br />
Normenor ganisationen CEN <strong>und</strong><br />
CENELEC erarbeitet. Diese harmonisierten<br />
Normen sind öffentlich-rechtlich zwar nicht<br />
verbindlich, aber faktisch wirken sie trotzdem:<br />
Produziert ein Hersteller nicht nach<br />
diesen Normen, trägt er die Beweislast dafür,<br />
dass seine Produkte die gr<strong>und</strong>legenden<br />
Anforderungen erfüllen. Umweltanliegen<br />
werden zunehmend in diese Normierung<br />
einbezogen.<br />
Da technische Normen den Vollzug des Umweltrechts<br />
erleichtern können, haben sie<br />
auch in der schweizerischen Umweltpolitik<br />
eine zunehmende Bedeutung. Das BAFU hat<br />
eine entsprechende Normenstrategie erstellt.<br />
5)