50 Jahre „natur und mensch“ - Rheinaubund
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angefochten, wenn die Investoren ihre<br />
Hausaufgaben in Sachen Umweltschutz vernachlässigt<br />
haben. Mangelhafte Projekte<br />
<strong>und</strong> unsorgfältige Behördenentscheide verzögern<br />
den Ablauf, nicht das Verbandsbeschwerderecht.<br />
Gegen den Naturschutz<br />
Von dieser Volksinitiative ist längst nicht nur<br />
der VCS betroffen. Andere Organisationen,<br />
welche sich vor allem dem Schutz von Natur-<br />
<strong>und</strong> Landschaft verschrieben haben,<br />
machen deutlich häufiger von diesem<br />
Rechtsmittel Gebrauch als der Verkehrsclub.<br />
Und sie nehmen ihr Beschwerderecht sorgfältig<br />
<strong>und</strong> erfolgreich war. In R<strong>und</strong> 70 Prozent<br />
aller Fälle gibt das Gericht den Umweltverbänden<br />
Recht <strong>und</strong> ordnet Verbesserun-<br />
gen zu Gunsten des Natur- <strong>und</strong> Umwelt-<br />
schutzes an.<br />
Das heisst konkret: Ohne das Verbandsbeschwerderecht<br />
wären unzählige Grossbauten<br />
erstellt worden, die das Umweltschutz-<br />
oder das Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzgesetz<br />
verletzen. Und genau das ist das verheerende<br />
an der Initiative des Zürcher Freisinns:<br />
Der Racheakt gegen den VCS richtet sich<br />
letztlich direkt gegen die Natur. Er wird dazu<br />
führen, dass Investoren von Bauprojekten<br />
sich um die Einhaltung der Umweltgesetze<br />
drücken. Und auch die Behörden werden<br />
viel weniger genau hinschauen. Denn die<br />
nötige Korrektur durch das Verbandsbeschwerderecht<br />
bliebe versagt. Und was sind<br />
die Motive der Initianten? Sie machen die<br />
Umweltverbände für die Verzögerung <strong>und</strong><br />
Verhinderung von Bauprojekten verantwortlich<br />
<strong>und</strong> schimpfen gegen dieses „unsägliche<br />
Vetorecht“. Das ist sachlich falsch.<br />
Denn die Gerichte, nicht die Umweltverbände<br />
entscheiden, ob ein Projekt als gesetzeswidrig<br />
einzustufen ist. Beschwerdeführer<br />
können die Gerichte lediglich auf Verstösse<br />
aufmerksam machen. Wer Mühe hat mit den<br />
Bauverzögerungen durch Gerichtsverfahren,<br />
sollte sich für die Beschleunigung von<br />
Gerichtsverfahren einsetzen. Und wer mit<br />
Ohne das Verbandsbeschwerderecht<br />
wäre der<br />
Aletschgletscher heute<br />
kein Weltnaturerbe.<br />
Foto: Manz / Pro Natura<br />
den Umweltauflagen hadert, sollte für weniger<br />
strenge Gesetze kämpfen <strong>und</strong> nicht auf<br />
die Anwälte einprügeln. Statt ihre Probleme<br />
an der Wurzel zu packen, machen die Initianten<br />
die Umweltverbände zum Sündenbock.<br />
Sie meinen den Esel <strong>und</strong> schlagen den<br />
Sack.<br />
Kritik von Rechtsexperten<br />
Über 40 Rechtsprofessorinnen <strong>und</strong> -professoren<br />
sprechen sich gegen die Initiative aus.<br />
Sie sind beunruhigt, weil mit dieser Initiative,<br />
die Gemeinden die Legitimation erhalten<br />
sollen, B<strong>und</strong>esgesetze oder gar Verfassungsbestimmungen<br />
per Volks- oder Parla-<br />
mentsentscheid ausser Kraft zu setzen. Nicht<br />
nur der Inhalt, auch der Wortlaut der hastig<br />
formulierten Initiative stossen auf Kritik. Für<br />
Rechtsexperten ist er ein Ärgernis. Denn der<br />
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