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50 Jahre „natur und mensch“ - Rheinaubund

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angefochten, wenn die Investoren ihre<br />

Hausaufgaben in Sachen Umweltschutz vernachlässigt<br />

haben. Mangelhafte Projekte<br />

<strong>und</strong> unsorgfältige Behördenentscheide verzögern<br />

den Ablauf, nicht das Verbandsbeschwerderecht.<br />

Gegen den Naturschutz<br />

Von dieser Volksinitiative ist längst nicht nur<br />

der VCS betroffen. Andere Organisationen,<br />

welche sich vor allem dem Schutz von Natur-<br />

<strong>und</strong> Landschaft verschrieben haben,<br />

machen deutlich häufiger von diesem<br />

Rechtsmittel Gebrauch als der Verkehrsclub.<br />

Und sie nehmen ihr Beschwerderecht sorgfältig<br />

<strong>und</strong> erfolgreich war. In R<strong>und</strong> 70 Prozent<br />

aller Fälle gibt das Gericht den Umweltverbänden<br />

Recht <strong>und</strong> ordnet Verbesserun-<br />

gen zu Gunsten des Natur- <strong>und</strong> Umwelt-<br />

schutzes an.<br />

Das heisst konkret: Ohne das Verbandsbeschwerderecht<br />

wären unzählige Grossbauten<br />

erstellt worden, die das Umweltschutz-<br />

oder das Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzgesetz<br />

verletzen. Und genau das ist das verheerende<br />

an der Initiative des Zürcher Freisinns:<br />

Der Racheakt gegen den VCS richtet sich<br />

letztlich direkt gegen die Natur. Er wird dazu<br />

führen, dass Investoren von Bauprojekten<br />

sich um die Einhaltung der Umweltgesetze<br />

drücken. Und auch die Behörden werden<br />

viel weniger genau hinschauen. Denn die<br />

nötige Korrektur durch das Verbandsbeschwerderecht<br />

bliebe versagt. Und was sind<br />

die Motive der Initianten? Sie machen die<br />

Umweltverbände für die Verzögerung <strong>und</strong><br />

Verhinderung von Bauprojekten verantwortlich<br />

<strong>und</strong> schimpfen gegen dieses „unsägliche<br />

Vetorecht“. Das ist sachlich falsch.<br />

Denn die Gerichte, nicht die Umweltverbände<br />

entscheiden, ob ein Projekt als gesetzeswidrig<br />

einzustufen ist. Beschwerdeführer<br />

können die Gerichte lediglich auf Verstösse<br />

aufmerksam machen. Wer Mühe hat mit den<br />

Bauverzögerungen durch Gerichtsverfahren,<br />

sollte sich für die Beschleunigung von<br />

Gerichtsverfahren einsetzen. Und wer mit<br />

Ohne das Verbandsbeschwerderecht<br />

wäre der<br />

Aletschgletscher heute<br />

kein Weltnaturerbe.<br />

Foto: Manz / Pro Natura<br />

den Umweltauflagen hadert, sollte für weniger<br />

strenge Gesetze kämpfen <strong>und</strong> nicht auf<br />

die Anwälte einprügeln. Statt ihre Probleme<br />

an der Wurzel zu packen, machen die Initianten<br />

die Umweltverbände zum Sündenbock.<br />

Sie meinen den Esel <strong>und</strong> schlagen den<br />

Sack.<br />

Kritik von Rechtsexperten<br />

Über 40 Rechtsprofessorinnen <strong>und</strong> -professoren<br />

sprechen sich gegen die Initiative aus.<br />

Sie sind beunruhigt, weil mit dieser Initiative,<br />

die Gemeinden die Legitimation erhalten<br />

sollen, B<strong>und</strong>esgesetze oder gar Verfassungsbestimmungen<br />

per Volks- oder Parla-<br />

mentsentscheid ausser Kraft zu setzen. Nicht<br />

nur der Inhalt, auch der Wortlaut der hastig<br />

formulierten Initiative stossen auf Kritik. Für<br />

Rechtsexperten ist er ein Ärgernis. Denn der<br />

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