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Wenn der Mensch Pfl ege braucht<br />
Wenn der Mensch Pfl ege braucht<br />
Wenn die Eltern oder sogar junge Menschen erkranken und<br />
sich selbst nicht mehr versorgen können, trifft es die ganze<br />
Familie. Das kann sich langsam und schleichend entwickeln<br />
oder plötzlich, beispielsweise nach einem Unfall. Dann ergeben<br />
sich viele Fragen, und für die viele Menschen beginnt eine<br />
Odyssee durch den Pfl egedschungel. Die erste Frage lautet oft:<br />
„Wann bin ich ein Pfl egefall?“<br />
Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, denn Pfl egebedürftigkeit<br />
wird individuell festgestellt und hängt von verschiedenen<br />
Kriterien ab, beispielsweise davon, wie viel Pfl ege<br />
der Mensch deshalb benötigt, weil durch die Erkrankung die<br />
Fähigkeiten einschränkt wurden oder verloren gehen. Wie viel<br />
Pfl ege benötigt wird, ist davon abhängig, ob Hilfe oder Unterstützung<br />
z.B. beim Waschen, Duschen, Anziehen, Zubettgehen,<br />
Laufen oder beim Essen benötigt wird.<br />
Kann der Betroffene sich beispielsweise noch alleine waschen<br />
oder benötigt sie dazu Hilfe. Benötigt er einen Duschstuhl, da<br />
sie nicht mehr in der Duschkabine stehen kann, benötigt er<br />
Hilfe beim Abtrocknen oder Eincremen?<br />
Kann er oder sie den Kamm selbst halten und ihre Haare frisieren<br />
oder kommt sie mit ihren Armen nicht mehr hinter<br />
den Kopf. Vielleicht hat die Person nicht mehr die Kraft den<br />
Kamm zu halten, so wie sie auch keine Kraft mehr in den Händen<br />
hat ihr Brot zu schneiden. Vielleicht bereitet das Ankleiden<br />
Schwierigkeiten. Kann der Betroffene noch selbstständig<br />
das Haus verlassen und wieder aufsuchen, oder benötigt er<br />
Begleitung weil er nur mit einem Rollator gehen kann? Gibt<br />
es Gehbeeinträchtiungen oder besteht die Gefahr, dass ihr<br />
schwindelig wird?<br />
In der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen viele ältere<br />
Menschen Unterstützung. Ihnen fällt das Einkaufen schwer<br />
oder auch das Zubereiten der Mahlzeiten. Bei der Hausarbeit<br />
benötigen die vielfach Hilfe. Die hauswirtschaftliche Versorgung<br />
als alleinige Einschränkungen begründet jedoch keine<br />
Pfl egebedürftigkeit. Auch bei nur kurzzeitigem Hilfebedarf,<br />
wie z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt einer Hüftoperation,<br />
können Leistungen der Pfl egeversicherung nicht beansprucht<br />
werden.<br />
Denn pfl egebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen<br />
oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich<br />
der Körperpfl ege, der Ernährung, der Mobilität und der<br />
hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer, voraussichtlich<br />
Jasmin Kunstreich-Heinrichsdorff<br />
Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK)<br />
Fachberaterin im Sozial- und Gesundheitswesen<br />
Pfl egeberaterin nach SGB XI § 7a<br />
Palliative Care Fachkraft<br />
Osterstraße 7 26835 Hesel<br />
Tel. 0 49 50 - 80 58 54<br />
info@pfl egeberatungszentrum-ostfriesland.de<br />
www.pfl egeberatungszentrum-ostfriesland.de<br />
(Termine nach Vereinbarung)<br />
Gesundheit<br />
für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem<br />
Umfang der Hilfe bedürfen.<br />
Um eine Pfl egebedürftigkeit feststellen und prüfen zu lassen,<br />
muss ein „Antrag auf Leistungen der Pfl egeversicherung“ bei<br />
der Pfl egekasse gestellt werden, bei der man versichert ist. Der<br />
Antrag kann persönlich bei der Pfl egekasse gestellt werden<br />
oder man lässt sich einen Antrag zuschicken. Einige Pfl egekassen<br />
bieten den Antrag auch online zum Herunterladen an.<br />
In diesem Antrag wird die derzeitige Pfl ege- und Versorgungssituation<br />
erfragt und wer zukünftig pfl egen soll oder wer den<br />
Betroffenen bereits pfl egt. Das können ein zugelassener Pfl egedienst<br />
und/oder nahe Angehörige, eine andere Pfl egeperson<br />
sein. Oft wird der Betroffene bereits in einer stationären<br />
Einrichtung, wie einem Pfl egeheim, versorgt.<br />
Im Antrag wird noch der erforderliche Hilfebedarf für die<br />
Grundpfl ege und hauswirtschaftliche Pfl ege eingetragen.<br />
Die Entscheidung wie und wer die Pfl ege und Versorgung<br />
übernehmen soll, trifft der Betroffene selbst. Von der Pfl egekasse<br />
wird die Leistung gezahlt. Dieses geschieht durch Geldleistung,<br />
wenn eine private Pfl egeperson pfl egt oder durch<br />
Sachleistung, wenn ein zugelassener Pfl egedienst pfl egt.<br />
Denkbar sind auch eine Kombinationsleistung oder die stationäre<br />
Pfl ege. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der<br />
Pfl egestufe. Außerdem kann zusätzliche Betreuungsleistung<br />
beantragt werden, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz<br />
z. B. aufgrund demenzieller Erkrankung oder geistiger<br />
Behinderung vorliegt.<br />
Die Pfl egebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst<br />
festgestellt, den die Pfl egekasse nach Eingang des Antrages<br />
beauftragt. Der Medizinische Dienst meldet sich für einen<br />
Hausbesuch an, um die Pfl ege- und Versorgungssituation<br />
beurteilen zu können und den zeitlichen Pfl egeaufwand individuell<br />
festzustellen. In einem Gutachten wird festgelegt,<br />
welche Aufwendungen erforderlich sind und es wird ein Pfl egeplan<br />
aufgestellt. Danach erfolgt die Einstufung des Pfl egebedürftigen<br />
in eine der drei Pfl egestufen.<br />
In der nächsten Ausgabe lesen Sie: „Die Pfl egestufen, zusätzliche<br />
Betreuungsleistungen, welche Leistungen aus der Pfl egeversicherung<br />
können beansprucht werden, und was ändert<br />
sich ab Januar 2013“.<br />
Ihre Jasmin Kunstreich-Heinrichsdorff<br />
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