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Wenn der Mensch Pfl ege braucht<br />

Wenn der Mensch Pfl ege braucht<br />

Wenn die Eltern oder sogar junge Menschen erkranken und<br />

sich selbst nicht mehr versorgen können, trifft es die ganze<br />

Familie. Das kann sich langsam und schleichend entwickeln<br />

oder plötzlich, beispielsweise nach einem Unfall. Dann ergeben<br />

sich viele Fragen, und für die viele Menschen beginnt eine<br />

Odyssee durch den Pfl egedschungel. Die erste Frage lautet oft:<br />

„Wann bin ich ein Pfl egefall?“<br />

Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, denn Pfl egebedürftigkeit<br />

wird individuell festgestellt und hängt von verschiedenen<br />

Kriterien ab, beispielsweise davon, wie viel Pfl ege<br />

der Mensch deshalb benötigt, weil durch die Erkrankung die<br />

Fähigkeiten einschränkt wurden oder verloren gehen. Wie viel<br />

Pfl ege benötigt wird, ist davon abhängig, ob Hilfe oder Unterstützung<br />

z.B. beim Waschen, Duschen, Anziehen, Zubettgehen,<br />

Laufen oder beim Essen benötigt wird.<br />

Kann der Betroffene sich beispielsweise noch alleine waschen<br />

oder benötigt sie dazu Hilfe. Benötigt er einen Duschstuhl, da<br />

sie nicht mehr in der Duschkabine stehen kann, benötigt er<br />

Hilfe beim Abtrocknen oder Eincremen?<br />

Kann er oder sie den Kamm selbst halten und ihre Haare frisieren<br />

oder kommt sie mit ihren Armen nicht mehr hinter<br />

den Kopf. Vielleicht hat die Person nicht mehr die Kraft den<br />

Kamm zu halten, so wie sie auch keine Kraft mehr in den Händen<br />

hat ihr Brot zu schneiden. Vielleicht bereitet das Ankleiden<br />

Schwierigkeiten. Kann der Betroffene noch selbstständig<br />

das Haus verlassen und wieder aufsuchen, oder benötigt er<br />

Begleitung weil er nur mit einem Rollator gehen kann? Gibt<br />

es Gehbeeinträchtiungen oder besteht die Gefahr, dass ihr<br />

schwindelig wird?<br />

In der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen viele ältere<br />

Menschen Unterstützung. Ihnen fällt das Einkaufen schwer<br />

oder auch das Zubereiten der Mahlzeiten. Bei der Hausarbeit<br />

benötigen die vielfach Hilfe. Die hauswirtschaftliche Versorgung<br />

als alleinige Einschränkungen begründet jedoch keine<br />

Pfl egebedürftigkeit. Auch bei nur kurzzeitigem Hilfebedarf,<br />

wie z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt einer Hüftoperation,<br />

können Leistungen der Pfl egeversicherung nicht beansprucht<br />

werden.<br />

Denn pfl egebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen<br />

oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich<br />

der Körperpfl ege, der Ernährung, der Mobilität und der<br />

hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer, voraussichtlich<br />

Jasmin Kunstreich-Heinrichsdorff<br />

Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK)<br />

Fachberaterin im Sozial- und Gesundheitswesen<br />

Pfl egeberaterin nach SGB XI § 7a<br />

Palliative Care Fachkraft<br />

Osterstraße 7 26835 Hesel<br />

Tel. 0 49 50 - 80 58 54<br />

info@pfl egeberatungszentrum-ostfriesland.de<br />

www.pfl egeberatungszentrum-ostfriesland.de<br />

(Termine nach Vereinbarung)<br />

Gesundheit<br />

für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem<br />

Umfang der Hilfe bedürfen.<br />

Um eine Pfl egebedürftigkeit feststellen und prüfen zu lassen,<br />

muss ein „Antrag auf Leistungen der Pfl egeversicherung“ bei<br />

der Pfl egekasse gestellt werden, bei der man versichert ist. Der<br />

Antrag kann persönlich bei der Pfl egekasse gestellt werden<br />

oder man lässt sich einen Antrag zuschicken. Einige Pfl egekassen<br />

bieten den Antrag auch online zum Herunterladen an.<br />

In diesem Antrag wird die derzeitige Pfl ege- und Versorgungssituation<br />

erfragt und wer zukünftig pfl egen soll oder wer den<br />

Betroffenen bereits pfl egt. Das können ein zugelassener Pfl egedienst<br />

und/oder nahe Angehörige, eine andere Pfl egeperson<br />

sein. Oft wird der Betroffene bereits in einer stationären<br />

Einrichtung, wie einem Pfl egeheim, versorgt.<br />

Im Antrag wird noch der erforderliche Hilfebedarf für die<br />

Grundpfl ege und hauswirtschaftliche Pfl ege eingetragen.<br />

Die Entscheidung wie und wer die Pfl ege und Versorgung<br />

übernehmen soll, trifft der Betroffene selbst. Von der Pfl egekasse<br />

wird die Leistung gezahlt. Dieses geschieht durch Geldleistung,<br />

wenn eine private Pfl egeperson pfl egt oder durch<br />

Sachleistung, wenn ein zugelassener Pfl egedienst pfl egt.<br />

Denkbar sind auch eine Kombinationsleistung oder die stationäre<br />

Pfl ege. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der<br />

Pfl egestufe. Außerdem kann zusätzliche Betreuungsleistung<br />

beantragt werden, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz<br />

z. B. aufgrund demenzieller Erkrankung oder geistiger<br />

Behinderung vorliegt.<br />

Die Pfl egebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst<br />

festgestellt, den die Pfl egekasse nach Eingang des Antrages<br />

beauftragt. Der Medizinische Dienst meldet sich für einen<br />

Hausbesuch an, um die Pfl ege- und Versorgungssituation<br />

beurteilen zu können und den zeitlichen Pfl egeaufwand individuell<br />

festzustellen. In einem Gutachten wird festgelegt,<br />

welche Aufwendungen erforderlich sind und es wird ein Pfl egeplan<br />

aufgestellt. Danach erfolgt die Einstufung des Pfl egebedürftigen<br />

in eine der drei Pfl egestufen.<br />

In der nächsten Ausgabe lesen Sie: „Die Pfl egestufen, zusätzliche<br />

Betreuungsleistungen, welche Leistungen aus der Pfl egeversicherung<br />

können beansprucht werden, und was ändert<br />

sich ab Januar 2013“.<br />

Ihre Jasmin Kunstreich-Heinrichsdorff<br />

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