Notdienste - Der Sulzer
Notdienste - Der Sulzer
Notdienste - Der Sulzer
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Der</strong> <strong>Sulzer</strong> • Ausgabe 232 – August 2009 • 20. Jahrgang<br />
Glühlampen-Wechselaktion der<br />
Stadtwerke Sulzbach/Saar GmbH und<br />
energis erfolgreich abgeschlossen<br />
Die „Wechselstube“ bei den Stadtwerken Sulzbach hat ihre Pforten<br />
geschlossen. Kunden der Stadtwerke konnten seit Mitte April ihre<br />
alten Glühlampen zum Preis von einem Euro pro Stück gegen neue<br />
moderne Energiesparlampen eintauschen.<br />
Thomas Braun, der Geschäftsführer der Stadtwerke Sulzbach, sagt<br />
zu der Aktion: „Die Wechselaktion war ein voller Erfolg. Seit April<br />
bis zum Ende der Aktion konnten insgesamt 640 alte Glühlampen<br />
gegen Energiesparlampen ausgetauscht werden. Dies entspricht<br />
einer eingesparten Leistung von ca. 32.000 Watt. Bei einer vom<br />
Hersteller angegebenen Lebensdauer von 6.000 Stunden je<br />
Energiesparlampe bedeutet das eine Energieeinsparung von fast<br />
200.000 Kilowattstunden insgesamt.“<br />
Die Kunden der Stadtwerke Sulzbach sparen bares Geld; insgesamt<br />
über 40.000 Euro. Unserer Umwelt werden über 100.000 kg des<br />
klimaschädlichen Gases CO2 erspart.<br />
Stadtwerke Sulzbach helfen auch bei<br />
Förderanträgen<br />
Wer in Sulzbach seine Heizung auf umweltverträgliches Erdgas<br />
umstellt, oder eine alte Erdgasheizung erneuern will, der kann sich<br />
freuen. Die Stadtwerke Sulzbach bezuschussen dies weiterhin mit<br />
mehreren Hundert Euro.<br />
Aber es gibt noch andere Fördertöpfe für günstige Kredite oder<br />
Zuschüsse. Seit dem 1. Juli gibt es auch zusätzlich Förderung vom<br />
Umweltministerium des Saarlandes. Die bestehende Heizung muss<br />
allerdings älter als 15 Jahre alt sein und noch weitere Bedingungen<br />
müssen erfüllt sein.<br />
Sulzbacher, die Hilfe bei der Auswahl der Fördermöglichkeiten und<br />
dem Ausfüllen der Förderanträge brauchen, haben es gut. Peter<br />
Kubera, der Energieberater der Stadtwerke, gibt vor Ort projektbezogen<br />
über die geeigneten Fördermöglichkeiten Auskunft. Er ist<br />
auch beim Ausfüllen der Förderanträge behilflich. <strong>Der</strong> Service ist für<br />
Kunden der Stadtwerke Sulzbach kostenlos. Interessierte erreichen<br />
Herrn Kubera während der Öffnungszeiten der Stadtwerke telefonisch<br />
unter 06897/575-132.<br />
Persönliche Erklärung von Bernhard<br />
Rose, Geschäftsführer der Stadtwerke<br />
Sulzbach (1979 bis 2004)<br />
„Mit großer Zufriedenheit stelle ich fest, dass das Oberverwaltungsgericht<br />
des Saarlandes im Abwasserstreit ein so eindeutiges Urteil<br />
gefällt hat.<br />
Während der gesamten Zeit des Rechtsstreits wurden vonseiten der<br />
Kläger mehrfach ehrenrührige Behauptungen gegen meine Person<br />
aufgestellt. Sämtliche Unterstellungen habe ich in der Vergangenheit<br />
entschieden als bar jeglicher Grundlagen zurückgewiesen. Ich<br />
bin entsetzt über die zahlreichen Versuche, meinen politischen,<br />
beruflichen und persönlichen Ruf derart schädigen zu wollen. Das<br />
gilt insbesondere für den Versuch, mir als damaliger Geschäftsführer<br />
der Stadtwerke Sulzbach ein bewusst rechtswidriges Verhalten<br />
im Zusammenhang mit der streitgegenwärtigen Gebührensatzung<br />
für Abwasser anzulasten.<br />
Bestätigt wurden damit auch die Mehrheitsbeschlüsse im Sulzbacher<br />
Stadtrat, die die Gebührenpolitik voll mittrugen,“ erklärte<br />
Bernd Rose, langjähriger Geschäftsführer der Stadtwerke Sulzbach,<br />
und seit Juni 2009 Mitglied der CDU-Fraktion im Stadtrat.<br />
20<br />
Die Stadtwerke informieren<br />
„Mit dem Gerichtsurteil wurde nun abschließend Klarheit geschaffen.<br />
Nicht nur wurde die Gebührenkalkulation für Abwasser als<br />
nahezu „punktgenau“ und damit mehr als korrekt bewertet. Auch<br />
sämtliche weiteren Einwände wurden als haltlos und unbegründet<br />
abgewiesen. Ich stelle fest, dass auf Basis der Urteilsbegründung<br />
zweifelsfrei bewiesen ist, dass somit auch sämtliche Unterstellungen<br />
gegen mich aus der Luft gegriffen waren und keinen Bezug zur<br />
Realität hatten. Diese sollten lediglich dazu dienen, meiner Person<br />
Schaden zuzufügen.“<br />
Sulzbach, den 7. Juli 2009 – Bernhard Rose<br />
Oberverwaltungsgericht weist Klage gegen<br />
Entwässerungsbetrieb der Stadt Sulzbach in allen<br />
Punkten ab<br />
Richter attestieren „punktgenaue<br />
Kostendeckung“<br />
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat die<br />
Verwaltungsklagen mehrerer Mitglieder der Freien Wählergemeinschaft<br />
(FWG) gegen die erhobenen Gebühren für den<br />
Entwässerungsbetrieb der Stadt Sulzbach/Saar für das Jahr 2003<br />
zurückgewiesen. Die Kläger hatten unter anderem die Gebührenkalkulation<br />
und die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhöhung für<br />
Abwasser infrage gestellt.<br />
In dem Urteil wies das Oberverwaltungsgericht sämtliche Einwände<br />
der FWG als unbegründet zurück. Die Gebührenkalkulation der<br />
Stadtwerke sei nahezu „punktgenau“ gewesen, die Bescheide somit<br />
formell und materiell rechtmäßig ergangen.<br />
„In erster Linie sind wir natürlich froh, dass die Klage der Freien<br />
Wähler so eindeutig abgewiesen wurde. Besonders erfreut sind wir<br />
darüber, dass in der Urteilsbegründung explizit hervorgehoben<br />
wurde, dass wir bei der Gebührenkalkulation die vom Gericht<br />
zugrunde gelegten Toleranzgrenzen mehr als deutlich eingehalten<br />
haben“, kommentiert Bernd Rose, ehemaliger Geschäftsführer der<br />
Stadtwerke Sulzbach das Urteil. „Das belegt einmal mehr, dass wir<br />
bei unseren Kalkulationen äußerst gewissenhaft und sehr genau<br />
arbeiten, um unseren Kunden stets das beste Preis-Leistungsverhältnis<br />
anbieten zu können.“<br />
Die Abwassergebühren werden im Auftrag und im Namen des<br />
Entwässerungsbetriebs der Stadt Sulzbach erhoben. Die Gebühr<br />
wird gemäß der Satzung der Stadt Sulzbach für den Entwässerungsbetrieb<br />
berechnet. Seit 1993 führen die Stadtwerke Sulzbach die<br />
kaufmännische Geschäftsbesorgung für den Entwässerungsbetrieb<br />
durch. Zu den Aufgaben gehört auch die Rechnungsstellung. Diese<br />
Rechnung der Stadtwerke Sulzbach ist gleichzeitig ein Abwassergebührenbescheid<br />
des Entwässerungsbetriebes der Stadt Sulzbach.<br />
Die Rechtsprechung stellt klar, dass bei Gebührensatzungen<br />
Toleranzgrenzen anerkannt werden müssen, da es sich dabei um