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Notdienste - Der Sulzer

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<strong>Der</strong> <strong>Sulzer</strong> • Ausgabe 232 – August 2009 • 20. Jahrgang<br />

Glühlampen-Wechselaktion der<br />

Stadtwerke Sulzbach/Saar GmbH und<br />

energis erfolgreich abgeschlossen<br />

Die „Wechselstube“ bei den Stadtwerken Sulzbach hat ihre Pforten<br />

geschlossen. Kunden der Stadtwerke konnten seit Mitte April ihre<br />

alten Glühlampen zum Preis von einem Euro pro Stück gegen neue<br />

moderne Energiesparlampen eintauschen.<br />

Thomas Braun, der Geschäftsführer der Stadtwerke Sulzbach, sagt<br />

zu der Aktion: „Die Wechselaktion war ein voller Erfolg. Seit April<br />

bis zum Ende der Aktion konnten insgesamt 640 alte Glühlampen<br />

gegen Energiesparlampen ausgetauscht werden. Dies entspricht<br />

einer eingesparten Leistung von ca. 32.000 Watt. Bei einer vom<br />

Hersteller angegebenen Lebensdauer von 6.000 Stunden je<br />

Energiesparlampe bedeutet das eine Energieeinsparung von fast<br />

200.000 Kilowattstunden insgesamt.“<br />

Die Kunden der Stadtwerke Sulzbach sparen bares Geld; insgesamt<br />

über 40.000 Euro. Unserer Umwelt werden über 100.000 kg des<br />

klimaschädlichen Gases CO2 erspart.<br />

Stadtwerke Sulzbach helfen auch bei<br />

Förderanträgen<br />

Wer in Sulzbach seine Heizung auf umweltverträgliches Erdgas<br />

umstellt, oder eine alte Erdgasheizung erneuern will, der kann sich<br />

freuen. Die Stadtwerke Sulzbach bezuschussen dies weiterhin mit<br />

mehreren Hundert Euro.<br />

Aber es gibt noch andere Fördertöpfe für günstige Kredite oder<br />

Zuschüsse. Seit dem 1. Juli gibt es auch zusätzlich Förderung vom<br />

Umweltministerium des Saarlandes. Die bestehende Heizung muss<br />

allerdings älter als 15 Jahre alt sein und noch weitere Bedingungen<br />

müssen erfüllt sein.<br />

Sulzbacher, die Hilfe bei der Auswahl der Fördermöglichkeiten und<br />

dem Ausfüllen der Förderanträge brauchen, haben es gut. Peter<br />

Kubera, der Energieberater der Stadtwerke, gibt vor Ort projektbezogen<br />

über die geeigneten Fördermöglichkeiten Auskunft. Er ist<br />

auch beim Ausfüllen der Förderanträge behilflich. <strong>Der</strong> Service ist für<br />

Kunden der Stadtwerke Sulzbach kostenlos. Interessierte erreichen<br />

Herrn Kubera während der Öffnungszeiten der Stadtwerke telefonisch<br />

unter 06897/575-132.<br />

Persönliche Erklärung von Bernhard<br />

Rose, Geschäftsführer der Stadtwerke<br />

Sulzbach (1979 bis 2004)<br />

„Mit großer Zufriedenheit stelle ich fest, dass das Oberverwaltungsgericht<br />

des Saarlandes im Abwasserstreit ein so eindeutiges Urteil<br />

gefällt hat.<br />

Während der gesamten Zeit des Rechtsstreits wurden vonseiten der<br />

Kläger mehrfach ehrenrührige Behauptungen gegen meine Person<br />

aufgestellt. Sämtliche Unterstellungen habe ich in der Vergangenheit<br />

entschieden als bar jeglicher Grundlagen zurückgewiesen. Ich<br />

bin entsetzt über die zahlreichen Versuche, meinen politischen,<br />

beruflichen und persönlichen Ruf derart schädigen zu wollen. Das<br />

gilt insbesondere für den Versuch, mir als damaliger Geschäftsführer<br />

der Stadtwerke Sulzbach ein bewusst rechtswidriges Verhalten<br />

im Zusammenhang mit der streitgegenwärtigen Gebührensatzung<br />

für Abwasser anzulasten.<br />

Bestätigt wurden damit auch die Mehrheitsbeschlüsse im Sulzbacher<br />

Stadtrat, die die Gebührenpolitik voll mittrugen,“ erklärte<br />

Bernd Rose, langjähriger Geschäftsführer der Stadtwerke Sulzbach,<br />

und seit Juni 2009 Mitglied der CDU-Fraktion im Stadtrat.<br />

20<br />

Die Stadtwerke informieren<br />

„Mit dem Gerichtsurteil wurde nun abschließend Klarheit geschaffen.<br />

Nicht nur wurde die Gebührenkalkulation für Abwasser als<br />

nahezu „punktgenau“ und damit mehr als korrekt bewertet. Auch<br />

sämtliche weiteren Einwände wurden als haltlos und unbegründet<br />

abgewiesen. Ich stelle fest, dass auf Basis der Urteilsbegründung<br />

zweifelsfrei bewiesen ist, dass somit auch sämtliche Unterstellungen<br />

gegen mich aus der Luft gegriffen waren und keinen Bezug zur<br />

Realität hatten. Diese sollten lediglich dazu dienen, meiner Person<br />

Schaden zuzufügen.“<br />

Sulzbach, den 7. Juli 2009 – Bernhard Rose<br />

Oberverwaltungsgericht weist Klage gegen<br />

Entwässerungsbetrieb der Stadt Sulzbach in allen<br />

Punkten ab<br />

Richter attestieren „punktgenaue<br />

Kostendeckung“<br />

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat die<br />

Verwaltungsklagen mehrerer Mitglieder der Freien Wählergemeinschaft<br />

(FWG) gegen die erhobenen Gebühren für den<br />

Entwässerungsbetrieb der Stadt Sulzbach/Saar für das Jahr 2003<br />

zurückgewiesen. Die Kläger hatten unter anderem die Gebührenkalkulation<br />

und die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhöhung für<br />

Abwasser infrage gestellt.<br />

In dem Urteil wies das Oberverwaltungsgericht sämtliche Einwände<br />

der FWG als unbegründet zurück. Die Gebührenkalkulation der<br />

Stadtwerke sei nahezu „punktgenau“ gewesen, die Bescheide somit<br />

formell und materiell rechtmäßig ergangen.<br />

„In erster Linie sind wir natürlich froh, dass die Klage der Freien<br />

Wähler so eindeutig abgewiesen wurde. Besonders erfreut sind wir<br />

darüber, dass in der Urteilsbegründung explizit hervorgehoben<br />

wurde, dass wir bei der Gebührenkalkulation die vom Gericht<br />

zugrunde gelegten Toleranzgrenzen mehr als deutlich eingehalten<br />

haben“, kommentiert Bernd Rose, ehemaliger Geschäftsführer der<br />

Stadtwerke Sulzbach das Urteil. „Das belegt einmal mehr, dass wir<br />

bei unseren Kalkulationen äußerst gewissenhaft und sehr genau<br />

arbeiten, um unseren Kunden stets das beste Preis-Leistungsverhältnis<br />

anbieten zu können.“<br />

Die Abwassergebühren werden im Auftrag und im Namen des<br />

Entwässerungsbetriebs der Stadt Sulzbach erhoben. Die Gebühr<br />

wird gemäß der Satzung der Stadt Sulzbach für den Entwässerungsbetrieb<br />

berechnet. Seit 1993 führen die Stadtwerke Sulzbach die<br />

kaufmännische Geschäftsbesorgung für den Entwässerungsbetrieb<br />

durch. Zu den Aufgaben gehört auch die Rechnungsstellung. Diese<br />

Rechnung der Stadtwerke Sulzbach ist gleichzeitig ein Abwassergebührenbescheid<br />

des Entwässerungsbetriebes der Stadt Sulzbach.<br />

Die Rechtsprechung stellt klar, dass bei Gebührensatzungen<br />

Toleranzgrenzen anerkannt werden müssen, da es sich dabei um

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