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Mai 2012 - Erlenbach im Simmental

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EINWOHNERGEMEINDE<br />

ERLENBACH<br />

IM SIMMENTAL<br />

20<br />

4. ÜBERNAHME DER STRASSE RENFER–<br />

RÖMBERG–ZELG VON DER GLEICH-<br />

NAMIGEN WEGGENOSSENSCHAFT,<br />

BESCHLUSSFASSUNG<br />

Referent: Gemeinderat Niklaus Kunz<br />

Am 9. Dezember 2011 hat die<br />

Weggenossenschaft Renfer–Römberg–<br />

Zelg be<strong>im</strong> Gemeinderat, gestützt auf<br />

ihren einst<strong>im</strong>migen Beschluss an der<br />

Hauptversammlung vom 8.12.2011,<br />

das Gesuch eingereicht, ihr auf Gemeindegebiet<br />

von <strong>Erlenbach</strong> liegendes Strassenstück zu übernehmen.<br />

Das Gesuch zur Übernahme wird wie folgt begründet:<br />

«Das Strassenstück, welches einst erstellt wurde um die ständig bewohnten<br />

He<strong>im</strong>wesen Renfer, Römberg, Zelg und Umgebung zu erschliessen,<br />

ist nach seiner Erstellung <strong>im</strong>mer mehr zur öffentlichen Durchfahrts strasse<br />

geworden, vor allem weil die Anwohner von Nidfluh das Weg stück zum<br />

Verlassen ihres Dorfes talauswärts ständig gebrauchen. Aber auch<br />

umgekehrt dient die Strasse als Verbindungsstück, ist sie doch die einzige<br />

für Anhängerzüge mögliche Verbindung zum Weissen burgberg. So fahren<br />

schwere Lastwagen mit Stroh, <strong>Mai</strong>s und Holz des öftern über unsere Anlage.<br />

In diesem Sinne dient die Strasse der Öffentlichkeit zwischen zwei<br />

Gemeinden und verbindet ausschliesslich ständig bewohnte Häuser und<br />

Betriebe. Unsere Genossenschaft hat vor kurzem eine periodische<br />

Wiederinstandstellung durchgeführt und die Strasse zeigt sich auf ihrer<br />

ganzen Länge in einem tadellosen Zustand. Die Weganlage ist zudem<br />

schuldenfrei und kann zum Nulltarif übernommen werden.»<br />

Das Strassenstück ist ausgemarcht. Die daherige Parzelle Nr. 1685 umfasst<br />

eine Fläche von 1413 m2 ANTRAG DES GEMEINDERATES<br />

Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Strassen anlage<br />

der Weggenossenschaft Renfer–Römberg–Zelg zum<br />

Nulltarif in den Gemeindestrassenbesitz aufzunehmen.<br />

und reicht bis zur Gemeindegrenze Därstetten.<br />

Der Gemeinderat hat die zu übernehmende Strasse als öffentliche und<br />

dem Gemeingebrauch gewidmete Strasse der Klasse 2 gemäss Strassengesetz<br />

Art. 8 eingestuft, weil diese gemeindeübergreifend Ortsteile<br />

miteinander verbindet. Diese Einstufung und die Tatsache, dass die<br />

Strasse als komplett saniert gilt, macht eine Übernahme möglich.

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