Mai 2012 - Erlenbach im Simmental
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EINWOHNERGEMEINDE<br />
ERLENBACH<br />
IM SIMMENTAL<br />
20<br />
4. ÜBERNAHME DER STRASSE RENFER–<br />
RÖMBERG–ZELG VON DER GLEICH-<br />
NAMIGEN WEGGENOSSENSCHAFT,<br />
BESCHLUSSFASSUNG<br />
Referent: Gemeinderat Niklaus Kunz<br />
Am 9. Dezember 2011 hat die<br />
Weggenossenschaft Renfer–Römberg–<br />
Zelg be<strong>im</strong> Gemeinderat, gestützt auf<br />
ihren einst<strong>im</strong>migen Beschluss an der<br />
Hauptversammlung vom 8.12.2011,<br />
das Gesuch eingereicht, ihr auf Gemeindegebiet<br />
von <strong>Erlenbach</strong> liegendes Strassenstück zu übernehmen.<br />
Das Gesuch zur Übernahme wird wie folgt begründet:<br />
«Das Strassenstück, welches einst erstellt wurde um die ständig bewohnten<br />
He<strong>im</strong>wesen Renfer, Römberg, Zelg und Umgebung zu erschliessen,<br />
ist nach seiner Erstellung <strong>im</strong>mer mehr zur öffentlichen Durchfahrts strasse<br />
geworden, vor allem weil die Anwohner von Nidfluh das Weg stück zum<br />
Verlassen ihres Dorfes talauswärts ständig gebrauchen. Aber auch<br />
umgekehrt dient die Strasse als Verbindungsstück, ist sie doch die einzige<br />
für Anhängerzüge mögliche Verbindung zum Weissen burgberg. So fahren<br />
schwere Lastwagen mit Stroh, <strong>Mai</strong>s und Holz des öftern über unsere Anlage.<br />
In diesem Sinne dient die Strasse der Öffentlichkeit zwischen zwei<br />
Gemeinden und verbindet ausschliesslich ständig bewohnte Häuser und<br />
Betriebe. Unsere Genossenschaft hat vor kurzem eine periodische<br />
Wiederinstandstellung durchgeführt und die Strasse zeigt sich auf ihrer<br />
ganzen Länge in einem tadellosen Zustand. Die Weganlage ist zudem<br />
schuldenfrei und kann zum Nulltarif übernommen werden.»<br />
Das Strassenstück ist ausgemarcht. Die daherige Parzelle Nr. 1685 umfasst<br />
eine Fläche von 1413 m2 ANTRAG DES GEMEINDERATES<br />
Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Strassen anlage<br />
der Weggenossenschaft Renfer–Römberg–Zelg zum<br />
Nulltarif in den Gemeindestrassenbesitz aufzunehmen.<br />
und reicht bis zur Gemeindegrenze Därstetten.<br />
Der Gemeinderat hat die zu übernehmende Strasse als öffentliche und<br />
dem Gemeingebrauch gewidmete Strasse der Klasse 2 gemäss Strassengesetz<br />
Art. 8 eingestuft, weil diese gemeindeübergreifend Ortsteile<br />
miteinander verbindet. Diese Einstufung und die Tatsache, dass die<br />
Strasse als komplett saniert gilt, macht eine Übernahme möglich.