Mai 2012 - Erlenbach im Simmental
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EINWOHNERGEMEINDE<br />
ERLENBACH<br />
IM SIMMENTAL<br />
23<br />
ANTRAG DES GEMEINDERATES<br />
Der Gemeinderat beantragt, Abs. 3 des Art. 38 <strong>im</strong> Reglement<br />
und Tarif Wasserversorgung vom 13.12.2002<br />
dahingehend zu ändern, dass die Fälligkeit der Gebühren<br />
von 31. August auf neu 31. Dezember gelegt wird.<br />
7. REGLEMENT UND TARIF WASSERVER-<br />
SORGUNG, ÄNDERUNG ART. 38 ABS. 3,<br />
BESCHLUSSFASSUNG<br />
Referent: Gemeinderat Matthias Hebeisen<br />
Per 1.1.<strong>2012</strong> wurde eine Gebührenerhöhung<br />
<strong>im</strong> Bereich Wasser beschlossen.<br />
Der Zeitraum für die Erhebung der Verbrauchsgebühren<br />
und der Grundgebüh -<br />
ren ist nicht identisch, weil die Fälligkeit<br />
<strong>im</strong> Reglement mit 31. August festgelegt<br />
ist, die Verbrauchsgebühren aber auf das<br />
Rechnungsjahr ausgelegt werden.<br />
Um die Rechnungen korrekt erstellen zu können, wurde eine Zwischenablesung<br />
per 31.12.2011 veranlasst. Erschwerend hinzu kommt die<br />
Abrechnung Mehrwertsteuer.<br />
Um nicht bei jeder Anpassung auf das Rechnungsjahr hin kostenintensive<br />
Zwischenablesungen und EDV-Anpassungen vornehmen zu<br />
müssen, sollen die Reglementsbest<strong>im</strong>mungen dahingehend geändert<br />
werden, dass die Fälligkeit mit dem Rechnungsjahr übereinst<strong>im</strong>mt.<br />
Artikel 38<br />
Fälligkeiten<br />
a) Anschlussgebühr<br />
b) Einmalige Löschgebühr<br />
c) Jährliche Gebühren<br />
1 unverändert<br />
2 unverändert<br />
3 Die jährlichen Gebühren sind jeweils<br />
am 31. Dezember fällig.<br />
4 unverändert