Mai 2012 - Erlenbach im Simmental
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EINWOHNERGEMEINDE<br />
ERLENBACH<br />
IM SIMMENTAL<br />
24<br />
8. ABWASSERENTSORGUNGSREGLEMENT,<br />
ÄNDERUNG ART. 33 ABS. 3,<br />
BESCHLUSSFASSUNG<br />
Referent: Gemeinderat Matthias Hebeisen<br />
Die Abwasserentsorgungsgebühren sind<br />
ANTRAG DES GEMEINDERATES<br />
seit längerer Zeit unverändert. Weil diese<br />
Der Gemeinderat beantragt, die Fälligkeit <strong>im</strong> Art. 33 Abs. 3 mit den Abfall- und Wassergebühren auf<br />
Abwasserentsorgungsreglement mit Gebührentarif vom dem gleichen Formular in Rechnung<br />
13.12.2003 von 31. August auf 31. Dezember zu legen.<br />
gestellt werden, wirken sich allfällige Anpassungen<br />
<strong>im</strong> Inkasso für die erwähnten<br />
spezialfinanzierten Gebühren auch hier<br />
aus. Deshalb müssen die Best<strong>im</strong>mungen gleichzeitig für alle Werke geändert<br />
werden.<br />
Die Gebühren für Wasser- und Abfall wurden auf den 1.1.<strong>2012</strong> angepasst.<br />
Die Rechnungsstellung aller Gebühren erfolgte bis anhin mit Fälligkeit<br />
31. August. Die Gebührenanpassungen erfolgen aber jeweilen auf ein<br />
neues Rechnungsjahr, d.h. per 1.1. Wie bereits zu Traktandum 7 erläutert<br />
löst die Fakturierung deswegen Probleme aus, welche in der elektronischen<br />
Datenverarbeitung sehr kostenintensiv behoben werden müssen.<br />
Um diese Problematik in Zukunft zu umgehen, bleibt nur die Anpassung<br />
der betroffenen Reglementsbest<strong>im</strong>mung.<br />
Artikel 33<br />
Fälligkeit, Akontozahlung, Zahlungsfrist<br />
1 unverändert<br />
2 unverändert<br />
3 Die wiederkehrenden Gebühren werden jeweils am 31. Dezember<br />
fällig.<br />
4 unverändert