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Mai 2012 - Erlenbach im Simmental

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EINWOHNERGEMEINDE<br />

ERLENBACH<br />

IM SIMMENTAL<br />

25<br />

ANTRAG DES GEMEINDERATES<br />

9. GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALL-<br />

REGLEMENT, ÄNDERUNG ART. 19 ABS. 1,<br />

BESCHLUSSFASSUNG<br />

Referent: Gemeinderat Matthias Hebeisen<br />

Der Gemeinderat beantragt, die Fälligkeit mittels Änderung<br />

in Art. 19 Abs. 1 Gebührentarif zum Abfallreglement von<br />

31. August auf 31. Dezember zu legen.<br />

In Anwendung von Art. 11 Gebührentarif<br />

zum Abfallreglement vom 10.12.2004<br />

hat der Gemeinderat am 7.11.2011 eine<br />

Reduktion der Grundgebühren<br />

beschlossen.<br />

Im vorerwähnten Tarif Art. 19 Abs. 1 ist<br />

die Fälligkeit der Grundgebühren mit<br />

31. August festgesetzt. Da die Reduktion der Gebühren auf 1. Januar<br />

<strong>2012</strong> erfolgte, ergeben sich bei der Fakturierung Terminprobleme welche<br />

hohe Kosten für die Änderung <strong>im</strong> EDV-System nötig machen. Damit<br />

zukünftige Tarifanpassungen reibungslos verlaufen, muss die Fälligkeit in<br />

Art. 19 Abs. 1 des Gebührentarifs zum Abfallreglement vom 31. August<br />

auf den 31. Dezember gelegt werden.<br />

Artikel 19<br />

1 Die Grundgebühren werden vom Liegenschaftseigentümer erhoben.<br />

Sie werden jeweils am 31. Dezember fällig und sind innert 30 Tagen<br />

seit Rechnungsstellung zu bezahlen.<br />

2 unverändert<br />

3 unverändert<br />

4 unverändert<br />

5 unverändert

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