Das Argument 98 - Berliner Institut für kritische Theorie eV
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Jura 719<br />
tunismusnachweis von den Autoren in erster Linie über die Beantwortung<br />
der Gretchenfrage „Wie hältst du's mit der DKP?" belegt.<br />
Da andere Varianten sozialistischer Politik, obwohl durchaus fortschrittliche<br />
Elemente in ihnen in unterschiedlichem Ausmaß konstatiert<br />
werden, in ihrem Hauptwesensmerkmal der Bourgeoisie zugeordnet<br />
werden, schränkt die DKP auf der Grundlage einer derartigen<br />
Bestimmung des Opportunismus ihre taktische Flexibilität in<br />
bezug auf ihre Bündnispolitik selbst ein. Darüber hinaus verhindert<br />
dieser Ansatz, daß Kritik an der DKP von seiten sozialistischer<br />
Gruppierungen als Beitrag zur Entwicklung bzw. zur Modifizierung<br />
einer sozialistischen Strategie von der DKP positiv aufgenommen<br />
und in solidarischer Weise diskutiert wird.<br />
Jürgen Schulte, Thomas Hoffmann (Marburg)<br />
Jura<br />
Däubler, Wolfgang: G e s e l l s c h a f t l i c h e I n t e r e s s e n u n d<br />
Arbeitsrecht. Zum Selbstverständnis der Arbeitsrechtswissenschaft.<br />
Pahl-Rugenstein Verlag, Köln 1974 (57 S., br., 9,80 DM).<br />
Däubler versucht durch die Kritik sowohl an der traditionellen<br />
Lehre als auch an den theoretischen Alternativpositionen, wie sie<br />
z. B. in der Kritischen Justiz von Th. Blanke (1973, 349 ff.) in allerersten<br />
Ansätzen thematisiert wurden, ein theoretisch begründetes<br />
Selbstverständnis und Rechtsprogramm zu entwickeln. Eine grundlegende<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> Däubler ist, daß Adressaten arbeitsrechtlicher<br />
Wissenschaft und Diskussion die Lohnabhängigen, ihre Gewerkschaften<br />
und politischen Organisationen sind (40, 42, 47 f., 56).<br />
Sie bestimmen einerseits, welche arbeitsrechtlichen Inhalte zu untersuchen<br />
sind, andererseits ergibt sich aus dieser Grundvoraussetzung<br />
die doppelte Aufgabe arbeitsrechtlicher Analyse: die Aufgabe der<br />
Ideologiekritik (43 ff.) und die Aufgabe der Bezeichnung möglicher<br />
politischer antikapitalistischer Handlungsspielräume und ihrer Absicherung<br />
(49 ff., 54).<br />
Soweit Däubler die Notwendigkeit arbeitsrechtlicher Unterstützung<br />
der Lohnabhängigen und ihrer Organisationen in den aktuellen<br />
Auseinandersetzungen und den auftretenden konkreten Konflikten<br />
feststellt (54), ist ihm durchaus zuzustimmen.<br />
Es geht ihm aber auch um den Prozeß der Wiedergewinnung des<br />
arbeitsrechtlichen Gegenstandes, seiner <strong>kritische</strong>n Aneignung (43 ff.)<br />
und daraus abgeleitet um die Entwicklung rechtsdogmatischer Alternativkonzepte<br />
im Bereich antikapitalistischer Gewerkschaftsstrategie,<br />
die aus den gesellschaftlichen Bedingungen und Entwicklungstendenzen<br />
begründet werden sollen (39 f.).<br />
Dieser Anspruch wird jedoch von Däubler nicht eingelöst. Wenn er<br />
voraussetzt, die Arbeitsrechtswissenschaft habe den Lohnabhängigen<br />
DAS A R G U M E N T <strong>98</strong>/1976 ©