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Das Argument 98 - Berliner Institut für kritische Theorie eV

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Jura 719<br />

tunismusnachweis von den Autoren in erster Linie über die Beantwortung<br />

der Gretchenfrage „Wie hältst du's mit der DKP?" belegt.<br />

Da andere Varianten sozialistischer Politik, obwohl durchaus fortschrittliche<br />

Elemente in ihnen in unterschiedlichem Ausmaß konstatiert<br />

werden, in ihrem Hauptwesensmerkmal der Bourgeoisie zugeordnet<br />

werden, schränkt die DKP auf der Grundlage einer derartigen<br />

Bestimmung des Opportunismus ihre taktische Flexibilität in<br />

bezug auf ihre Bündnispolitik selbst ein. Darüber hinaus verhindert<br />

dieser Ansatz, daß Kritik an der DKP von seiten sozialistischer<br />

Gruppierungen als Beitrag zur Entwicklung bzw. zur Modifizierung<br />

einer sozialistischen Strategie von der DKP positiv aufgenommen<br />

und in solidarischer Weise diskutiert wird.<br />

Jürgen Schulte, Thomas Hoffmann (Marburg)<br />

Jura<br />

Däubler, Wolfgang: G e s e l l s c h a f t l i c h e I n t e r e s s e n u n d<br />

Arbeitsrecht. Zum Selbstverständnis der Arbeitsrechtswissenschaft.<br />

Pahl-Rugenstein Verlag, Köln 1974 (57 S., br., 9,80 DM).<br />

Däubler versucht durch die Kritik sowohl an der traditionellen<br />

Lehre als auch an den theoretischen Alternativpositionen, wie sie<br />

z. B. in der Kritischen Justiz von Th. Blanke (1973, 349 ff.) in allerersten<br />

Ansätzen thematisiert wurden, ein theoretisch begründetes<br />

Selbstverständnis und Rechtsprogramm zu entwickeln. Eine grundlegende<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> Däubler ist, daß Adressaten arbeitsrechtlicher<br />

Wissenschaft und Diskussion die Lohnabhängigen, ihre Gewerkschaften<br />

und politischen Organisationen sind (40, 42, 47 f., 56).<br />

Sie bestimmen einerseits, welche arbeitsrechtlichen Inhalte zu untersuchen<br />

sind, andererseits ergibt sich aus dieser Grundvoraussetzung<br />

die doppelte Aufgabe arbeitsrechtlicher Analyse: die Aufgabe der<br />

Ideologiekritik (43 ff.) und die Aufgabe der Bezeichnung möglicher<br />

politischer antikapitalistischer Handlungsspielräume und ihrer Absicherung<br />

(49 ff., 54).<br />

Soweit Däubler die Notwendigkeit arbeitsrechtlicher Unterstützung<br />

der Lohnabhängigen und ihrer Organisationen in den aktuellen<br />

Auseinandersetzungen und den auftretenden konkreten Konflikten<br />

feststellt (54), ist ihm durchaus zuzustimmen.<br />

Es geht ihm aber auch um den Prozeß der Wiedergewinnung des<br />

arbeitsrechtlichen Gegenstandes, seiner <strong>kritische</strong>n Aneignung (43 ff.)<br />

und daraus abgeleitet um die Entwicklung rechtsdogmatischer Alternativkonzepte<br />

im Bereich antikapitalistischer Gewerkschaftsstrategie,<br />

die aus den gesellschaftlichen Bedingungen und Entwicklungstendenzen<br />

begründet werden sollen (39 f.).<br />

Dieser Anspruch wird jedoch von Däubler nicht eingelöst. Wenn er<br />

voraussetzt, die Arbeitsrechtswissenschaft habe den Lohnabhängigen<br />

DAS A R G U M E N T <strong>98</strong>/1976 ©

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