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Schlussbericht - interkultur.pro

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 51 – Drucksache 16/7000<br />

2 Kultur als öffentliche und gesellschaftliche Aufgabe<br />

2.1 Kulturpolitik als gesellschaftliche<br />

Aufgabe<br />

Kultur – Politik – Gesellschaft sind drei große, in Wechselwirkung<br />

zueinander stehende Bereiche.<br />

Eine Analyse dieser Wechselwirkung ist sinnvoll, um herauszuarbeiten,<br />

durch welche Prozesse, Strukturen und<br />

Akteure Kultur und Kulturpolitik in Deutschland geprägt<br />

werden. Wie im kulturpolitischen Diskurs in Deutschland<br />

üblich, ist dabei zunächst von einem Kulturbegriff im<br />

Sinne der UNESCO1 auszugehen. Danach umfasst Kultur<br />

einerseits die eine Gesellschaft charakterisierenden Besonderheiten<br />

und spricht andererseits die Entfaltungsmöglichkeiten<br />

des einzelnen Individuums an. Kultur hat<br />

sowohl eine gesellschaftliche als auch eine individuelle<br />

Komponente.<br />

Gleiches gilt für die Politik: In den politischen Willensbildungs<strong>pro</strong>zessen<br />

geht es darum, Verhalten von Individuen<br />

und Kollektiven zu beeinflussen, andere von Zielen<br />

zu überzeugen, um letztlich eine möglichst breite Übereinstimmung<br />

zu erzielen, Mehrheiten zu schaffen.<br />

2.1.1 Kultur als Wirkungs- und<br />

Handlungsfeld<br />

Kultur und Kulturpolitik werden also nicht nur vom Staat<br />

gestaltet, sondern auch von gesellschaftlichen Akteuren<br />

und Entwicklungen. Kulturpolitik zielt aber ihrerseits<br />

auch auf gesellschaftliche Wirkung, was mit dem Leitsatz<br />

„Kulturpolitik ist Gesellschaftspolitik“ zugespitzt ausgedrückt<br />

wird.<br />

Für die weitere Analyse ist es daher sinnvoll zu unterscheiden<br />

zwischen<br />

– Wirkungsfeld Kultur und<br />

– Handlungsfeld Kultur.<br />

Mit dem Begriff des „Wirkungsfeldes Kultur“ ist die Dimension<br />

des Kulturbegriffs anges<strong>pro</strong>chen, bei der es um<br />

gesellschaftliche und individuelle Wirkungen geht. Sie<br />

reichen von der Förderung der Kreativität Einzelner über<br />

die Prägung sozialer Gruppen bis hin zur Attraktivitätssteigerung<br />

einer Kommune, eines Landes und des Kulturstaates<br />

Deutschland insgesamt. Bei der Reflexion und<br />

Konkretion kulturpolitischer Ziele ist daher auch der gesellschaftliche<br />

Kontext einzubeziehen, in dem Kulturpolitik<br />

Wirkungen erzielen will. Dabei sollte bewusst sein,<br />

dass auch kulturelle Angebote für einzelne Personen gesellschaftliche<br />

Wirkungen entfalten können. So hat die<br />

Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Ju-<br />

1 Vgl. Kap. 1., Bedeutung von Kunst und Kultur für Individuum und<br />

Gesellschaft.<br />

gendlichen auch Auswirkungen auf die Wahrnehmung<br />

von Medien durch die Rezipienten insgesamt.<br />

Das Handlungsfeld Kultur, das gegenüber dem Wirkungsfeld<br />

Kultur wesentlich eingeschränkter ist, umfasst die inhaltlichen<br />

Bereiche der Künste, der kulturellen Bildung,<br />

des kulturellen Erbes und der Medien, die ihrerseits von<br />

staatlichen, kommunalen und freien Trägern sowie einzelnen<br />

Künstlern und Kulturschaffenden ausgestaltet<br />

werden.<br />

Kulturpolitik muss sich darüber im Klaren sein, dass das<br />

„Handlungsfeld Kultur“ angesichts der zur Verfügung<br />

stehenden Ressourcen, Institutionen und Mittel letztlich<br />

begrenzt ist, zumal Staat und Kommunen ihrerseits nur<br />

für einen Ausschnitt des kulturellen Lebens insgesamt<br />

verantwortlich sind. Bund, Länder und Kommunen tragen<br />

zwar eine Fülle von Kultureinrichtungen, fördern und<br />

veranstalten Kultur. Doch nur für diesen „Ausschnitt“,<br />

der hier als eigenes Handlungsfeld bezeichnet wird, tragen<br />

sie selbst Verantwortung. Diese bezieht sich vor allem<br />

auf die Ausrichtung der Einrichtungen, der Kulturförderung<br />

und der Kulturveranstaltungen. Einfluss kann<br />

auf die inhaltliche Programmatik genommen werden, es<br />

können Ziele und Leitlinien festgelegt und Aufgaben zugewiesen<br />

werden und schließlich bestehen auch entscheidende<br />

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Auswahl von<br />

Führungspersonal. Diese von der öffentlichen Hand in eigener<br />

Verantwortung wahrgenommenen Aufgaben im<br />

Handlungsfeld Kultur haben aber auch Auswirkungen auf<br />

andere Bereiche kulturellen Lebens wie freie Kulturträger<br />

und kommerzielle Kulturbetriebe. Zum Handlungsfeld<br />

Kultur gehört auch die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

für Kultureinrichtungen, Kulturwirtschaft,<br />

Medien sowie frei arbeitende Kulturschaffende<br />

und Künstler. Auch insoweit gibt es Wechselwirkungen<br />

mit gesellschaftlichen Prozessen, die bei kulturpolitischen<br />

Entscheidungen zu berücksichtigen sind.<br />

2.1.2 Vermittlungsaufgaben der Kulturpolitik<br />

Kulturpolitik kommt in mehrfacher Hinsicht eine Vermittlerrolle<br />

zu: Sie vermittelt zwischen dem „Wirkungsfeld“<br />

und dem „Handlungsfeld Kultur“, also zwischen gesellschaftlicher<br />

Situation/Entwicklung einerseits und<br />

staatlichem/kommunalem Handeln im Blick darauf andererseits.<br />

Programmatik und Aufgaben sollten daher nicht<br />

einseitig festgelegt, sondern im gesellschaftlichen Diskurs<br />

herausgearbeitet werden. Dabei kann Kulturpolitik<br />

für die Vermittlung zwischen den verschiedenen am<br />

Kultur<strong>pro</strong>zess beteiligten Akteuren (Künstlern, Kulturschaffenden,<br />

freien Trägern) ebenso sorgen, wie sie freie<br />

Institutionen, Künstlerorganisationen, Verbände etc. einbeziehen<br />

kann. Diese Akteure bringen sich je nach den

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