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Statistik<br />
Jugendgerichtshilfe<br />
Jugendgerichtshilfe wird immer dann tätig, wenn Jugendliche (14 bis einschließlich 17 Jahre)<br />
oder Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) eine Straftat begangen haben.<br />
Die gesetzlich vorgeschriebene Jugendgerichtshilfe in der Landeshauptstadt München ist<br />
überwiegend in der Abteilung „Angebote der Jugendhilfe“ angesiedelt. Als Pfl ichtaufgabe<br />
arbeitet sie auf den gesetzlichen Grundlagen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) gem. §§ 38<br />
und 50. Abs. 3 Satz 2, und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) § 52.<br />
Selbstverständlich werden innerhalb der beiden Gesetze alle Möglichkeiten einer professionellen<br />
erzieherischen Jugendhilfeunterstützung für die jungen Menschen von den<br />
Fachkräften und deren Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner ausgeschöpft<br />
und angewendet.<br />
Für türkische, albanische, aus dem arabisch sprechenden Raum und aus dem ehemaligen<br />
Jugoslawien kommende Jugendliche und Heranwachsende übernimmt die Arbeiterwohl -<br />
fahrt München Stadt GmbH, Referat „Migration“ den gesetzlichen Auftrag im Rahmen der<br />
Jugendgerichtshilfe.<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe beraten und begleiten die<br />
Jugendlichen und Heranwachsenden während des gesamten Strafverfahrens, also vor,<br />
in und nach der Gerichtsverhandlung. Sie haben die Aufgabe, das Gericht über die Persön -<br />
lichkeit, über das Lebens- und soziale Umfeld des jungen Menschen zu informieren,<br />
geben eine Sozialprognose ab und unterbreiten Vorschläge zu richterlichen Weisungen, die<br />
vorrangig erzieherisch sind und auf den weiteren Lebensweg des jungen Menschen positiv<br />
einwirken sollen.<br />
Addiert man die Fälle aus der Jugendgerichtshilfe Stadtjugendamt München und Arbeiterwohlfahrt<br />
München Stadt zusammen, ergibt dies für 2008 eine Gesamtfallzahl von 3.327<br />
Fällen. Im Gegensatz zum Vorjahr bedeutet das eine Verringerung der Gesamtfallzahlen<br />
um 2,2 Prozent. Dies bedeutet durchschnittlich pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter bei der<br />
städtischen Jugendgerichtshilfe 213 Fälle im Jahr.<br />
Die Intensität der Fälle bewegt sich weiterhin auf einem hohem Niveau. Durch die erhöhte<br />
Gewaltbereitschaft der jungen Menschen und die Schwere der Delikte reicht in einigen<br />
Fällen eine Verhandlung oft nicht mehr aus. Fortsetzungs-, Berufungs- und Schöffenverhandlungen<br />
sowie die Einleitung geeigneter Jugendhilfemaßnahmen binden viel Zeit und Engagement.<br />
Dadurch wird für die Kolleginnen und Kollegen der Jugendgerichtshilfe aus ursprünglich<br />
einem Gerichtstag pro Woche, es auch weiterhin oft mehr als zwei Gerichtstage pro<br />
Woche geben.<br />
Dass die Jugendgerichtshilfe in München trotzdem eine hohe Anerkennung genießt, hängt<br />
zum einen von der guten Kooperation mit dem Jugendgericht zusammen und zum anderen,<br />
mit dem Engagement und dem Qualitätsbewusstsein der einzelnen Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter.<br />
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