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Statistik<br />

Jugendgerichtshilfe<br />

Jugendgerichtshilfe wird immer dann tätig, wenn Jugendliche (14 bis einschließlich 17 Jahre)<br />

oder Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) eine Straftat begangen haben.<br />

Die gesetzlich vorgeschriebene Jugendgerichtshilfe in der Landeshauptstadt München ist<br />

überwiegend in der Abteilung „Angebote der Jugendhilfe“ angesiedelt. Als Pfl ichtaufgabe<br />

arbeitet sie auf den gesetzlichen Grundlagen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) gem. §§ 38<br />

und 50. Abs. 3 Satz 2, und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) § 52.<br />

Selbstverständlich werden innerhalb der beiden Gesetze alle Möglichkeiten einer professionellen<br />

erzieherischen Jugendhilfeunterstützung für die jungen Menschen von den<br />

Fachkräften und deren Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner ausgeschöpft<br />

und angewendet.<br />

Für türkische, albanische, aus dem arabisch sprechenden Raum und aus dem ehemaligen<br />

Jugoslawien kommende Jugendliche und Heranwachsende übernimmt die Arbeiterwohl -<br />

fahrt München Stadt GmbH, Referat „Migration“ den gesetzlichen Auftrag im Rahmen der<br />

Jugendgerichtshilfe.<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe beraten und begleiten die<br />

Jugendlichen und Heranwachsenden während des gesamten Strafverfahrens, also vor,<br />

in und nach der Gerichtsverhandlung. Sie haben die Aufgabe, das Gericht über die Persön -<br />

lichkeit, über das Lebens- und soziale Umfeld des jungen Menschen zu informieren,<br />

geben eine Sozialprognose ab und unterbreiten Vorschläge zu richterlichen Weisungen, die<br />

vorrangig erzieherisch sind und auf den weiteren Lebensweg des jungen Menschen positiv<br />

einwirken sollen.<br />

Addiert man die Fälle aus der Jugendgerichtshilfe Stadtjugendamt München und Arbeiterwohlfahrt<br />

München Stadt zusammen, ergibt dies für 2008 eine Gesamtfallzahl von 3.327<br />

Fällen. Im Gegensatz zum Vorjahr bedeutet das eine Verringerung der Gesamtfallzahlen<br />

um 2,2 Prozent. Dies bedeutet durchschnittlich pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter bei der<br />

städtischen Jugendgerichtshilfe 213 Fälle im Jahr.<br />

Die Intensität der Fälle bewegt sich weiterhin auf einem hohem Niveau. Durch die erhöhte<br />

Gewaltbereitschaft der jungen Menschen und die Schwere der Delikte reicht in einigen<br />

Fällen eine Verhandlung oft nicht mehr aus. Fortsetzungs-, Berufungs- und Schöffenverhandlungen<br />

sowie die Einleitung geeigneter Jugendhilfemaßnahmen binden viel Zeit und Engagement.<br />

Dadurch wird für die Kolleginnen und Kollegen der Jugendgerichtshilfe aus ursprünglich<br />

einem Gerichtstag pro Woche, es auch weiterhin oft mehr als zwei Gerichtstage pro<br />

Woche geben.<br />

Dass die Jugendgerichtshilfe in München trotzdem eine hohe Anerkennung genießt, hängt<br />

zum einen von der guten Kooperation mit dem Jugendgericht zusammen und zum anderen,<br />

mit dem Engagement und dem Qualitätsbewusstsein der einzelnen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter.<br />

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