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TOA<br />
Täter-Opfer-Ausgleich<br />
Angebot und Zielgruppe<br />
Begehen Jugendliche oder Heranwachsende Straftaten, durch die andere Personen geschädigt<br />
oder verletzt wurden, können Staatsanwaltschaft oder Gericht eine aussergerichtliche<br />
Konfl iktschlichtung anregen. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Angebot an Beschuldigte und<br />
Geschädigte, für den zugrunde liegenden Konfl ikt, um mit Hilfe von geschulten Mediator Innen<br />
eine befriedende Lösung zu fi nden und den entstandenen Schaden zu regulieren.<br />
Fallzuweisung und Ziele<br />
Die gesetzlichen Grundlagen des Täter-Opfer-Ausgleichs sind in § 45 II JGG, § 47 I Nr. 2 JGG<br />
und § 10 I Nr. 7 JGG geregelt. In der Regel erfolgt die Fallzuweisung durch die Staatsanwaltschaft<br />
– die strafrechtliche Bedeutung des Täter-Opfer-Ausgleichs liegt hier in der<br />
informellen Verfahrenserledigung (Diversion). Sind die oben bereits erwähnten Ziele der<br />
Konfl iktlösung und Schadenswiedergutmachung erfüllt, kann vom MediatorInnen-Team eine<br />
Einstellung des Strafverfahrens oder eine Strafmilderung angeregt werden.<br />
Ablauf<br />
Das allparteiliche MediatorInnen-Team<br />
führt getrennte Vorgespräche mit den Beteiligten eines Konfl ikts;<br />
unterstützt die Parteien bei der persönlichen Aussprache;<br />
hilft bei der Vereinbarung einer Wiedergutmachung (Entschuldigung, Schmerzensgeld,<br />
Schadensersatz u.a.m.) und kontrolliert deren Einhaltung;<br />
berichtet Staatsanwaltschaft und Gericht über das Ergebnis.<br />
Der Täter-Opfer-Ausgleich im Stadtjugendamt München<br />
Analog der Jugendgerichtshilfe werden auch beim Täter-Opfer-Ausgleich des Stadtjugendamtes<br />
München ausschließlich Fälle aus dem Jugend- und Heranwachsendenbereich<br />
bearbeitet. Durch Öffentlichkeitsarbeit und den engen, kontinuierlichen Austausch mit der<br />
Staatsanwaltschaft konnten die Fallzahlen auf einem hohen Niveau gehalten werden. 2008<br />
wurden 90 Fälle zugewiesen und bearbeitet, wovon 75 Fälle einen positiven Abschluss<br />
fanden.<br />
Täter-Opfer-Ausgleich als Instrument des sozialen Lernens<br />
In einer Gesellschaft wie unserer, die insbesondere in den Großstädten ein hohes Maß an<br />
Anonymität aufweist, haben viele Menschen verlernt bzw. nicht mehr gelernt, zwischenmenschliche<br />
Konfl ikte in eigener Verantwortung zu regeln. Die Grundidee des Täter-Opfer-<br />
Ausgleichs ist es, einen Konfl ikt, den der Staat den Beteiligten entweder durch Berufung<br />
auf das öffentliche Interesse oder nach Anzeigeerstattung aus der Hand genommen hat,<br />
an diejenigen zurückzugeben, die tatsächlich davon betroffen sind. Aus dem Strafverfahren<br />
wird dann eine aussergerichtliche Konfl iktschlichtung. Mit Hilfestellungen des allparteilichen<br />
MediatorInnen-Teams werden die jungen Menschen befähigt, den vorhandenen Konfl ikt zu<br />
lösen. Eine gelungene Kommunikation zwischen den unmittelbar am Konfl ikt Beteiligten<br />
kann Toleranz und Verständnis fördern und Vorurteile abbauen. Weiterhin beeinfl usst die<br />
Erfahrung, Konfl ikte selbständig lösen zu können, möglicherweise auch das künftige Konfl iktverhalten<br />
der Beteiligten positiv. Die persönliche Klärung des Vorfalles mit anschließen der<br />
Wiedergutmachung des entstandenen Schadens stellt für die Parteien eine nachvollziehbare<br />
und befriedigende Lösung dar. Der Täter-Opfer-Ausgleich leistet damit einen Beitrag zur<br />
Wiederherstellung des sozialen Friedens.<br />
Daniela Staimer, Klaus Kirchschlager<br />
Mediatoren Täter-Opfer-Ausgleich<br />
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