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TOA<br />

Täter-Opfer-Ausgleich<br />

Angebot und Zielgruppe<br />

Begehen Jugendliche oder Heranwachsende Straftaten, durch die andere Personen geschädigt<br />

oder verletzt wurden, können Staatsanwaltschaft oder Gericht eine aussergerichtliche<br />

Konfl iktschlichtung anregen. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Angebot an Beschuldigte und<br />

Geschädigte, für den zugrunde liegenden Konfl ikt, um mit Hilfe von geschulten Mediator Innen<br />

eine befriedende Lösung zu fi nden und den entstandenen Schaden zu regulieren.<br />

Fallzuweisung und Ziele<br />

Die gesetzlichen Grundlagen des Täter-Opfer-Ausgleichs sind in § 45 II JGG, § 47 I Nr. 2 JGG<br />

und § 10 I Nr. 7 JGG geregelt. In der Regel erfolgt die Fallzuweisung durch die Staatsanwaltschaft<br />

– die strafrechtliche Bedeutung des Täter-Opfer-Ausgleichs liegt hier in der<br />

informellen Verfahrenserledigung (Diversion). Sind die oben bereits erwähnten Ziele der<br />

Konfl iktlösung und Schadenswiedergutmachung erfüllt, kann vom MediatorInnen-Team eine<br />

Einstellung des Strafverfahrens oder eine Strafmilderung angeregt werden.<br />

Ablauf<br />

Das allparteiliche MediatorInnen-Team<br />

führt getrennte Vorgespräche mit den Beteiligten eines Konfl ikts;<br />

unterstützt die Parteien bei der persönlichen Aussprache;<br />

hilft bei der Vereinbarung einer Wiedergutmachung (Entschuldigung, Schmerzensgeld,<br />

Schadensersatz u.a.m.) und kontrolliert deren Einhaltung;<br />

berichtet Staatsanwaltschaft und Gericht über das Ergebnis.<br />

Der Täter-Opfer-Ausgleich im Stadtjugendamt München<br />

Analog der Jugendgerichtshilfe werden auch beim Täter-Opfer-Ausgleich des Stadtjugendamtes<br />

München ausschließlich Fälle aus dem Jugend- und Heranwachsendenbereich<br />

bearbeitet. Durch Öffentlichkeitsarbeit und den engen, kontinuierlichen Austausch mit der<br />

Staatsanwaltschaft konnten die Fallzahlen auf einem hohen Niveau gehalten werden. 2008<br />

wurden 90 Fälle zugewiesen und bearbeitet, wovon 75 Fälle einen positiven Abschluss<br />

fanden.<br />

Täter-Opfer-Ausgleich als Instrument des sozialen Lernens<br />

In einer Gesellschaft wie unserer, die insbesondere in den Großstädten ein hohes Maß an<br />

Anonymität aufweist, haben viele Menschen verlernt bzw. nicht mehr gelernt, zwischenmenschliche<br />

Konfl ikte in eigener Verantwortung zu regeln. Die Grundidee des Täter-Opfer-<br />

Ausgleichs ist es, einen Konfl ikt, den der Staat den Beteiligten entweder durch Berufung<br />

auf das öffentliche Interesse oder nach Anzeigeerstattung aus der Hand genommen hat,<br />

an diejenigen zurückzugeben, die tatsächlich davon betroffen sind. Aus dem Strafverfahren<br />

wird dann eine aussergerichtliche Konfl iktschlichtung. Mit Hilfestellungen des allparteilichen<br />

MediatorInnen-Teams werden die jungen Menschen befähigt, den vorhandenen Konfl ikt zu<br />

lösen. Eine gelungene Kommunikation zwischen den unmittelbar am Konfl ikt Beteiligten<br />

kann Toleranz und Verständnis fördern und Vorurteile abbauen. Weiterhin beeinfl usst die<br />

Erfahrung, Konfl ikte selbständig lösen zu können, möglicherweise auch das künftige Konfl iktverhalten<br />

der Beteiligten positiv. Die persönliche Klärung des Vorfalles mit anschließen der<br />

Wiedergutmachung des entstandenen Schadens stellt für die Parteien eine nachvollziehbare<br />

und befriedigende Lösung dar. Der Täter-Opfer-Ausgleich leistet damit einen Beitrag zur<br />

Wiederherstellung des sozialen Friedens.<br />

Daniela Staimer, Klaus Kirchschlager<br />

Mediatoren Täter-Opfer-Ausgleich<br />

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