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Sommer 2011 - Kirchengemeinde Flemhude

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Seite 24<br />

Liebe Leserin, lieber Leser!<br />

Die Recherchen im Zusammenhang mit dem Fotoarchiv haben unseren Blick für die<br />

Vergangenheit der <strong>Flemhude</strong>r <strong>Kirchengemeinde</strong> geschärft. Mit einer „Historischen Seite“<br />

wollen wir in den folgenden Ausgaben Ihr Augenmerk auf Pastoren-Persönlichkeiten und<br />

Ereignisse richten, deren man sich heute schmunzelnd oder gar bewundernd erinnert.<br />

Wir beginnen mit einem Beitrag von Dr. Karsten Dölger (früher Landwehr), Historiker<br />

und Lehrer am Plöner Gymnasium, der in alten Aufzeichnungen auf eine rigide<br />

Bestrafung gestoßen ist.<br />

Die Redaktion<br />

Das Erntebier und seine Folgen<br />

Es geht um eine gerichtliche Auseinandersetzung von Pastor Hans Düncker, der von 1809<br />

– 1838 in <strong>Flemhude</strong> amtierte (s. auch S. 13), mit seinem aus Quarnbek stammenden<br />

Knecht Johann Christian Schult. 1830 eskalierte der Streit derart, dass Düncker seinen<br />

Knecht vor das Quarnbeker Gutsgericht brachte.<br />

Zuständig für den Fall war Gerichtshalter Ernst Friedrich Christensen. Er reiste am 21.<br />

Dezember aus Kiel an, um in Quarnbek Gericht zu halten. Pastor Düncker erklärte vor<br />

Gericht, er habe bei der Einstellung Schults an Michaelis desselben Jahres ein gutes<br />

Betragen zur Bedingung des Dienstverhältnisses gemacht, schon bald aber eine Spur von<br />

Trunkenheit bei seinem Knecht bemerkt. Da Schult aber seine Aufgaben erledigt habe,<br />

habe er das Fehlverhalten ungerügt gelassen. Als aber im Spätherbst der Gutsverwalter<br />

Hilmers den Leuten vom Gut das Erntebier gegeben habe, habe er Schult ausdrücklich<br />

ermahnt, sich zu enthalten. Am folgenden Morgen habe er nämlich mit einer Fuhre Holz<br />

nach Kiel fahren sollen. Als der Knecht nun am folgenden Morgen um sieben Uhr völlig<br />

besoffen erschienen sei, habe er den Knecht entlassen und seinen Sohn nach Kiel schicken<br />

müssen. Schult sei so grob und wütend geworden, dass er sich nur durch Zuwerfen der<br />

Tür habe erwehren können. Damit sei aber nicht genug gewesen: Schult habe im<br />

Wirtshaus gegenüber der Kirche weiter randaliert, und auch der Wirt Kistenmacher habe<br />

ihn aus dem Haus werfen müssen. Seiner Stellung als Prediger sei er es schuldig, sich<br />

dergleichen nicht gefallen zu lassen, und er bitte deshalb um „geziemende Bestrafung“.<br />

Schult musste eingestehen, dass die Vorwürfe begründet waren. Gerichtshalter<br />

Christensen verurteilte ihn wegen „ungebührlichen Verhaltens“ zu fünf mal 24 Stunden<br />

Gefängnis bei Wasser und Brot. Die Strafe musste er im Gutsgefängnis im Quarnbeker<br />

Torhaus absitzen. Außerdem musste er die Kosten des Verfahrens übernehmen.

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